Samstag, 22. März 2025

Nach Cyberangriff auf Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz: Fatale Äußerung der DBK-Sprecherin Beate Gilles: "Ganz zum Glück sind bisher keine personenbezogenen vertrauliche Daten an einer Stelle erschienen."

Wer in der Römisch-Katholischen Kirche Opfer sexuellen Missbrauchs wurde, kann bei der RKK für das Leid, das man erfahren hat, eine Anerkennungsleistung beantragen.

Dafür müssen Betroffene bei der "Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen" (UKA) einen Antrag stellen. Die UKA speichert dann diese Daten - allerdings auf den Servern der "Deutschen Bischofskonferenz" (DBK),  die wiederum Opfer einer Cyberattacke wurde.


Daten "die eigentlich nicht wirklich viel sensibler sein könnten"

Es werden nicht nur die Daten über Tathergänge gespeichert, sondern auch, welche Folgen der sexuelle Missbrauch hatte. Medizinische Diagnosen, psychologische Gutachten. 

Betroffene mach sich daher - berechtigterweise -  große Sorgen, ob ihre Daten gestohlen worden sind.


Russischsprachige Hackergruppe steht bereits seit längerem unter Beobachtung

Die russischsprachige Hackergruppe, die sich inzwischen zu dem Angriff bekannte, steht  beim "Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" (BSI) bereits seit längerem unter Beobachtung.


Daten mit "hoher Wahrscheinlichkeit abgeflossen"

Eine Cyberexpertin vom BSI sagt dazu: "Man muss davon ausgehen, dass bei solchen Cyberangriffen mit hoher Wahrscheinlichkeit Daten abfließen".

In der Regel geht es darum, Lösegeld zu erpressen: Entweder werden die Daten gestohlen und mit deren Veröffentlichung gedroht oder aber noch komplexer: Die Daten werden auf den Servern der Opfer verschlüsselt, so dass diese selbst nicht mehr an die Daten kommen. Die Erpresser fordern dann Lösegeld für das Entschlüsseln der Daten.


Keine Auskunft bzgl. Lösegeldforderungen an die DBK

Auf die Frage, ob es bei der DBK nach dem Cyberangriff eine Art von Lösegeldforderungen gab, antwortet die Sprecherin der DBK, Beate Gilles: "Über konkrete Maßnahmen oder operative Details geben wir keine Auskunft."


"Glückssache"

Auf die Frage, ob denn bisher Daten im Darknet aufgetaucht seien, antwortet die DBK-Sprecherin: 
"Ganz zum Glück sind bisher keine personenbezogenen vertrauliche Daten an einer Stelle erschienen."


Anmerkung ca:

Und noch einmal. Wir reden hier über folgende hochsensible und vertrauenswürdige Daten wie zum Beispiel Krankendaten, Diagnosen, Befunde, Arztberichte, psychologische und psychiatrische Gutachten, Lebensläufe, Biografien, familiäre Beziehungen, sensible und vertrauenswürdige persönliche und private Daten und Angaben, Namen von Betroffenen aber auch Täternamen. Intime Daten zur Sexualität oder sexuellen Orientierungen, Sexualverhalten, Urteile, Prozessakten, Kontodaten etc. - Aber auch über Dinge, die so intim sind, dass bisher nicht einmal Familienangehörige oder Freunde davon wussten. 






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