Mittwoch, 18. Dezember 2024

Bistum Trier: "Mit der Hand von Beinen in den Intimbereich gestrichen" - laut Bistum kein sexueller Missbrauch - Beschuldigter Pfarrer wurde anschließend Ansprechperson "für Beschwerden oder den Verdacht eines grenzüberschreitenden Verhaltens oder sexualisierter Gewalt"


Quelle: Internetauftritt der Pfarreiengemeinschaft


Seit 2023 ist der mit Vorwürfen konfrontierte Pfarrer offiziell als Ansprechpartner  "bei Verdacht  grenzüberschreitendes Verhaltens oder sexualisierter Gewalt" aufgeführt. Der Trierer Bistumspriester war maßgeblich an der Erstellung des "Institutionellen Schutzkonzeptes zur Prävention von sexualisierter Gewalt" beteiligt.

Der Entwurf des Konzepts wurde auch der Bistumsleitung übergeben, die dieses prüfen und gegebenenfalls verbessern und erweitern sollte.  

Dem Trierer Bistumspriester werden 2015 und 2016 Übergriffe vorgeworfen. Zudem gibt es weitere Hinweise auf grenzüberschreitendes Verhalten. (ca)





Im Herbst 2015 soll ein Pfarrer einem damals 14-jährigen Firmling mit der Hand von den Beinen in den Intimbereich gestrichen haben. Im Sommer 2016 soll der Geistliche der damals Jugendlichen während der Firmfeier mit der Hand vom Halsbereich bis zur Brust gefahren sein.

Das teilt die zuständige Staatsanwaltschaft auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds mit. Die  Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen den Pfarrer. Es ist nicht das erste Mal, dass sie sich mit dem Fall befasst. Wie das Bistum Trier mit dem Fall umgegangen ist Wie hat das Bistum Trier bislang reagiert? Eine Bistumssprecherin bestätigt, dass 2015 Vorwürfe gegen den beschuldigten Bistumspfarrer erhoben worden seien.

Die Verantwortlichen im Bischöflichen Generalvikariat hätten diese Vorwürfe umfassend geprüft, sagt die Sprecherin, und seien zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei den Vorwürfen um eine  disziplinarische Angelegenheit handele. Eine disziplinarische Angelegenheit, die nicht unter die damals geltenden Leitlinien zum Umgang mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs gefallen sei. Das heißt, erläutert die Sprecherin weiter, der damalige Vorwurf sei nicht als Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eingeordnet worden, sondern als eine disziplinarische Angelegenheit, die mit dem Pfarrer angegangen worden sei. Welche Konsequenzen dies für den Pfarrer hatte, lässt sie offen. 

Der Vorwurf sei  disziplinarisch behandelt worden, sagt die Bistumssprecherin. Dieses Vorgehen sehe weder eine Beurlaubung noch eine Information der Pfarrei und Pfarreiengemeinschaft vor.

Nach Volksfreund-Informationen soll die mittlerweile erwachsene, mutmaßlich Betroffene den Fall 2023 noch einmal beim Bistum gemeldet haben. Auslöser soll gewesen sein, dass sie zufällig erfuhr, der Pfarrer sei Ansprechperson eines Schutzkonzeptes gegen sexuellen Missbrauch einer Pfarrei.

Die Bistumssprecherin bestätigt, dass 2024 die Angelegenheit „Pfarrer ...“ bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erneut vorgetragen wurde, „und zwar mit einer auf der Basis von neuen Erkenntnissen erweiterten Sachverhaltsdarstellung“. Das Bistum leitete eine kirchenrechtliche Voruntersuchung ein. Die Sprecherin sagt, aufgrund der laufenden staatlichen wie kirchenrechtlichen Untersuchungen könne sie im Moment keine weiteren Angaben dazu machen.

Nach Informationen unserer Zeitung sollen neben dem Firmling noch weitere Personen Vorwürfe gegen den Bistumspfarrer erhoben haben. Die Bistumssprecherin bestreitet dies. Sie sagt, darüber hinaus seien keine weiteren Vorwürfe sexuellen Missbrauchs beim Bistum eingegangen. „Wohl aber gab es von zwei anderen Personen Hinweise zu möglichem grenzüberschreitenden Verhalten des Pfarrers“, fügt die Sprecherin hinzu.

Trotz Vorwürfen: Pfarrer wird Ansprechperson eines Schutzkonzeptes gegen sexuellen Missbrauch

Doch wie kann es überhaupt sein, dass ein Pfarrer Ansprechperson eines Schutzkonzeptes ist? Wird das Schutzkonzept damit nicht ad absurdum geführt? Der Rechtsträger entscheide, wer als Ansprechperson benannt werde, sagt die Bistumssprecherin. Es gebe keine Vorgaben des Bistums. Im konkreten Fall fungiere der Pfarrer nicht mehr als Ansprechperson. Doch ein Blick ins Schutzkonzept offenbart anderes. Nach wie vor ist der Pfarrer als Ansprechperson genannt, falls es Grund zu einer Beschwerde oder den Verdacht eines grenzüberschreitenden Verhaltens oder sexualisierter Gewalt gibt. (Quelle: volksfreund.de)