Sonntag, 3. August 2025

Bistum Trier: Bischof Ackermann leitet Anzeige gegen Kardinal Woelki gemäß Vatikanverfahren weiter

Der Trierer Bischof Stefan Ackermann hat die Anzeige des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz gegen Kardinal Rainer Maria Woelki nach Rom weitergeleitet. Damit nimmt alles den Gang, den Papst Franziskus 2019 mit den Verfahrensregeln im Motu proprio "Vos estis lux mundi" festgelegt hat. Viel Spielraum hatte Ackermann nicht: Die Verfahrensordnung legt sowohl seine Zuständigkeit als auch seine Aufgaben klar fest.

Nach Eingang einer Anzeige hat Ackermann klare Pflichten, aber wenig Handlungsspielraum. Die Regeln sehen vor, dass der zuständige Bischof, der die Anzeige erhält, das vatikanische Bischofsdikasterium unverzüglich um den Auftrag bittet, die Untersuchung des Falls einzuleiten. Davon kann der Bischof nur in einem Fall abweichen: Bewertet er eine Meldung als "offenkundig haltlos", kann er die Anzeige archivieren – und nur in diesem Fall; andere Prüfungen, etwa formale Prüfungen oder eine rechtliche Bewertung, sind nicht vorgesehen. Selbst wenn eine Anzeige als haltlos bewertet wird, muss er aber darüber das Bischofsdikasterium informieren, das dennoch ein Verfahren anordnen kann. Wenn das Erzbistum in seiner Stellungnahme zweimal von "offenkundig haltlos" spricht, nimmt es auf diese Regelung Bezug.

Bischof Ackermann hat diese Wertung als "offenkundig haltlos" nicht getroffen. Auf Anfrage von katholisch.de teilte das Bistum Trier mit, dass er die Anzeige "zur Prüfung" über den Nuntius an das Bischofsdikasterium weitergeleitet hat, also nicht nur über eine Archivierung wegen offenkundiger Haltlosigkeit informiert hat. Anders hat der Münchener Kardinal Reinhard Marx in einem anderen Fall entschieden: Eine Meldung über den Passauer Bischof Stefan Oster im Zusammenhang mit einem Streit um Vorwürfe gegen einen Priester bewertete der Erzbischof als nicht stichhaltig.

Im nächsten Schritt muss das Dikasterium tätig werden. Es hat "umgehend", längstens innerhalb von 30 Tagen ab Eingang "angemessene Anweisungen bezüglich der Vorgehensweise im konkreten Fall zu erteilen". Diese Anweisungen können in einem Ermittlungsauftrag an Ackermann bestehen. Wie lange es tatsächlich dauert, ist unklar: Nach der Wahl des bisherigen Präfekten des Dikasteriums, Robert Prevost, zum Papst, ist es momentan noch ohne oberste Leitung.

Grundsätzlich ist der Metropolit oder in diesem Fall sein dienstältester Suffraganbischof die Person, die mit den Ermittlungen betraut wird; das Dikasterium kann aber auch einen anderen Ermittler bestimmen. Dann muss Ackermann alle Unterlagen des Falls an diesen übergeben. Wer auch immer die Ermittlungen durchführt, muss unparteiisch den Sachverhalt erheben, Beweise sichern, Zeugen und gegebenenfalls Beschuldigte befragen. Die Ermittlungen sollen zügig erfolgen. Dazu gibt das Dikasterium eine Frist vor. Gegebenenfalls bittet er das Dikasterium darum, vorbeugende Maßnahmen gegen den Beschuldigten zu erlassen; selbst erlassen kann der Ermittler keine Maßnahmen. Am Ende übergibt er seine Akten verbunden mit einer Handlungsempfehlung an den Vatikan.

Mit dem Bericht des Ermittlers erlischt sein Auftrag und der Vatikan übernimmt und führt gegebenenfalls einen kirchenrechtlichen Prozess. Sollte es sich um einen regulären Strafprozess handeln, wäre bei einem Kardinal der Papst Richter. Er könnte den Prozess aber delegieren. Eine eventuelle Amtsenthebung bei Pflichtverletzungen regelt dagegen "Come una madre amorevole". Zuständig dafür ist grundsätzlich das Bischofsdikasterium. Am Ende muss aber auch hier der Papst über Konsequenzen entscheiden. (den vollständigen Text auf "katholisch.de" lesen)