Mittwoch, 23. Juli 2025

Ausgerechnet Bischof Ackermann entscheidet über die Weiterleitung der Anzeige gegen Woelki nach Rom

Als dienstältester Bischof der Kirchenprovinz Köln, zu der das Bistum Trier gehört, soll Ackermann die Anzeige des Betroffenenbeirats der DBK nun an die zuständige Kurienbehörde mit der Bitte weiterleiten, eine kanonische Voruntersuchung gegen Kardinal Woelki einzuleiten. 

Laut dem Kirchenrechtler Thomas Schüller hat der Trierer Bischof bei seiner Entscheidung keine Wahl. „Er muss die Anzeige nach Rom an das Dikasterium für den Glauben und das Dikasterium für die Bischöfe weiterleiten“, sagte Schüller unserer Redaktion. Es sei eine Amtspflicht ohne Ermessensspielraum.

Eine Sprecherin des Bistums Trier bestätigte am Montag auf Anfrage unserer Redaktion den Eingang der Anzeige. Allerdings habe Bischof Stephan Ackermann wegen seines Urlaubs „das Schreiben noch nicht wahrnehmen“ können.

Nach einem Bericht des Kölner Stadtanzeigers heißt es in der Anzeige des Betroffenenbeirats, man habe jegliches Vertrauen verloren, das unter Kardinal Woelkis Leitung Missbrauchstaten ohne Rücksicht auf die Täter aufgeklärt würden.

„Für uns als Betroffene“, heißt es in der Anzeige, „ist das Verhalten des Kardinals nicht nur unerklärlich. Sein offensichtlicher Mangel an Einsicht in eigenes Fehlverhalten und schwere Versäumnisse ist auch schmerzhaft und retraumatisierend“. Die Sprecherin des Betroffenenbeirats sagte dem WDR: „Letztendlich hoffen wir, dass die Zuständigen in Rom und auch der Papst ein solches Verhalten des Kardinals für unzumutbar halten und intervenieren.“

Damit wendet sich ein offizielles Gremium der Deutschen Bischofskonferenz gegen Woelki und fordert erstmals Papst Leo XIV. auf, eine Untersuchung durch den Vatikan einzuleiten. Die kirchenrechtliche Anzeige stützt sich auf Ermittlungsergebnisse der Kölner Staatsanwaltschaft. Die hatte ein Meineidsverfahren gegen ihn im Mai zwar gegen Zahlung einer Geldsumme eingestellt. Die Staatsanwaltschaft kam aber zu dem Schluss, Woelki habe fahrlässig die Unwahrheit gesagt und gegen Sorgfaltspflichten verstoßen. (den vollständigen Text auf volksfreund.de lesen)


Hintergrund: Kirchenrechtliche Anzeige gegen Kardinal Woelki 

Am 21. Juli 2025 reichte der Betroffenenbeirat beim Vatikan eine kirchenrechtliche Anzeige gegen Kardinal Rainer Maria Woelki ein. Ihm werden schwerwiegende Pflichtverletzungen im Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln vorgeworfen. Insbesondere geht es um seine mangelnde Einsicht, das Verstecken von Tätern und falsche Aussagen unter Eid.

Diese Anzeige folgt auf ein Verfahren der Kölner Staatsanwaltschaft, das wegen falscher eidesstattlicher Versicherung gegen Woelki eingeleitet wurde. Obwohl das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt wurde, gibt es weiterhin Hinweise auf fahrlässige Falschaussagen des Kardinals. Der Kirchenrechtler Thomas Schüller, der die Vorwürfe unterstützt, betont, dass die Causa Woelki gut dokumentiert und belegbar sei, und dass Papst Leo XIV. über die Ereignisse informiert sei.

Das Erzbistum Köln weist die Vorwürfe als „offenkundig haltlos“ zurück und kritisiert die mangelnde Kommunikation mit Woelki. Dies stellt einen weiteren Höhepunkt in einem jahrelangen Konflikt dar. Bereits 2022 hatte die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren gegen Woelki eingeleitet, das jedoch ohne strafrechtliche Konsequenzen blieb.

Jetzt liegt es am Vatikan, zu prüfen, ob Woelki gegen kirchliches Recht verstoßen hat. Die kommenden Wochen könnten entscheidend dafür sein, ob die katholische Kirche in Deutschland bereit ist, sich mit ihrer dunklen Geschichte auseinanderzusetzen oder ob sie weiterhin im Schatten ihrer Vergangenheit verharrt. (ca)