Dienstag, 3. Juni 2025

Bistum Trier: Kölner Kirchengericht bestätigt Urteil: Ruhestandspriester aus dem Bistum Trier darf nach sexuellem Missbrauch keine priesterlichen Aufgaben mehr übernehmen

28.05.2025

Ein Ruhestandspriester aus dem Bistum Trier darf nach sexuellem Missbrauch keine priesterlichen Aufgaben mehr übernehmen. Ein Kölner Kirchengericht hat das Urteil jetzt bestätigt.

Das Kirchengericht hatte den Geistlichen im Ruhestand im April 2023 wegen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen für schuldig befunden und den kirchlichen Strafprozess damit abgeschlossen.

Der Priester legte Berufung ein, doch das kirchliche Gericht im Erzbistum Köln bestätigte jetzt das Urteil und die Strafen, teilte das Bistum Trier mit.

Mehrere Strafen gegen Priester verhängt

Das dreiköpfige Richterkollegium hatte dem Priester aus dem Landkreis Trier-Saarburg mehrere Strafen auferlegt: So durfte der Ruhestandsgeistliche dauerhaft keine priesterlichen Dienste mehr öffentlich ausüben und keine Sakramente mehr spenden.

Außerdem wurde ihm verboten, die Kleidung eines Priesters zu tragen und päpstliche Ehrentitel zu führen. Eine weitere Strafe sah vor, dass er sich nicht mehr in seiner ehemaligen Pfarrei aufhalten durfte. Schließlich wurde sein Ruhestandsgehalt gekürzt. Gegen dieses Urteil hatte der betroffene Geistliche Berufung eingelegt, über die jetzt entschieden wurde.

Missbrauch einer minderjährigen Person

Die Vorwürfe gegen den Priester wegen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen bezogen sich auf die Mitte der 2000erJahre und waren laut Bistum Trier im Frühjahr 2019 gemeldet worden. Das Bistum hatte damals eine kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen den Mann eingeleitet und die Vorwürfe bei der Staatsanwaltschaft Trier angezeigt.

Kirchlicher Strafprozess endet mit Schuldspruch

Die Staatsanwaltschaft Trier hatte die Ermittlungen Ende 2019 eingestellt. Damals teilte die Behörde mit, die Vorwürfe seien verjährt. Danach wurde die kircheninterne Untersuchung, die während der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ruhte, wieder aufgenommen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden an die Glaubenskongregation nach Rom gemeldet. Schließlich wurde ein kirchlicher Strafprozess auf den Weg gebracht, der mit dem Schuldspruch des Priesters endete (Quelle: swr.de)