Freitag, 21. Juli 2023

Vernichtung von Beweismaterial im Bistum Trier: Ausschuss tagt zu Material-Vernichtung im Fall Dillinger

Der Justizausschuss des saarländischen Landtags beschäftigt sich an diesem Freitag (8.30 Uhr) mit der Vernichtung von möglichem Beweismaterial aus dem Besitz des Priesters Edmund Dillinger. Ziel der Sondersitzung sei es, die Hintergründe und Verantwortlichkeiten für die Vernichtung der Asservate aufzuklären, teilte die Sprecherin der SPD-Fraktion mit.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte Material aus dem Haus des Geistlichen verbrennen lassen, nachdem sie keine Grundlage für Ermittlungen gesehen hatte. Generalstaatsanwalt Manfred Kost hatte sich Ende vergangener Woche für die Vernichtung entschuldigt. Die Behörde hätte prüfen müssen, ob die Unterlagen mit Blick auf Opferschutzinteressen und kircheninterne Aufklärungen aufgehoben hätten werden müssen, bedauerte er.

In der Sondersitzung, die die Fraktionen von SPD und CDU beantragt haben, soll die Saar-Landesregierung über die bisherigen Kenntnisse in dem Fall berichten. Die Sitzung werde ausnahmsweise öffentlich sein, da es ein großes öffentliche Interesse an dem Fall gebe, sagte die Sprecherin des Landtags.

Menschen bewegt», teilte die SPD-Fraktion weiter mit. Es sei «ein grober Fehler» gewesen, die Asservate «vorschnell» zu vernichten. Die Hintergründe, die dazu geführt hätten, müssten lückenlos aufgeklärt werden.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Stephan Toscani, sagte: «So, wie es im Moment aussieht, scheint das ein Fall von Behördenversagen zu sein, der aufgeklärt werden muss.» Der Vorgang sei «seltsam und dubios». «Ungewöhnlich» und «unüblich» sei auch, dass Fragen zur Vernichtung des Materials «rein mündlich» geklärt worden sein sollen.

Nach Angaben des Neffen des verstorbenen Priesters, Steffen Dillinger, handelte es sich dabei auch um Terminbücher, in denen der Geistliche täglich Termine, Anrufe und Treffen festgehalten habe. Das Material hätte zur Aufarbeitung auf Betroffenenseite wichtig sein können, sagte er.

Mit der Vernichtung der möglichen Beweismittel sei er nicht einverstanden gewesen. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht das anders: Dillinger habe nur bestimmte Dokumente zurückhaben wollen und sei mit der Vernichtung der anderen Asservate einverstanden gewesen, hatte sie mitgeteilt. (dpa)