Montag, 17. Juli 2023

Generalstaatsanwalt Manfred Kost : "Anklagebehörde hätte prüfen müssen, ob die Unterlagen noch für Vorgänge außerhalb der Strafverfolgung mit Blick auf Opferschutzinteressen und kircheninterne Aufklärungen oder gar bei neuen Ermittlungsansätzen zur Verfügung stehen sollten"

Die Vernichtung sei „nicht die richtige Maßnahme“ gewesen, teilte Generalstaatsanwalt Kost am Freitag mit. Vielmehr hätte die Anklagebehörde prüfen müssen, „ob die Unterlagen noch für Vorgänge außerhalb der Strafverfolgung mit Blick auf Opferschutzinteressen und kircheninterne Aufklärungen oder gar bei neuen Ermittlungsansätzen zur Verfügung stehen sollten“. Kost sagte: „Ich bedauere dieses Vorgehen und möchte mich dafür entschuldigen.“ Das Material war am 5. Juli in einer Müllverbrennungsanlage vernichtet worden. 

Die Vernichtung füge der Aufklärung in dem Fall hohen Schaden zu. Auch der Neffe von Edmund Dillinger übte nach der Mitteilung der Staatsanwaltschaft schwere Kritik – und widersprach einigen Aussagen. „Ich gebe nichts frei, was ich nicht kenne“, sagte er am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur. Bei der Frage der Rückgabe von Unterlagen habe Steffen Dillinger bestimmte Dokumente zurückhaben wollen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Er sei damit einverstanden gewesen, dass die anderen Asservate vernichtet würden. Bei der Rückgabe der vereinbarten Unterlagen am 7. Juli habe er dann die Aushändigung der weiteren Unterlagen gewünscht, die zu jenem Zeitpunkt aber bereits verbrannt worden waren. Dieser Behauptung widerspreche er „in aller Deutlichkeit“, betonte der Neffe des Priesters. Er habe der saarländischen Polizei deutlich gesagt, dass er Unterlagen und Fotos in Empfang nehme, um sie anderen Stellen für eine mögliche weitere Aufarbeitung des Falls zu überlassen. Konkret nannte er beispielsweise den Betroffenenverein Missbit.(saarbruecker-zeitung.de)