Freitag, 14. Juli 2023

Generalstaatsanwalt Manfred Kost: "Ich bedaure dieses Vorgehen und möchte mich dafür entschuldigen" - Was Steffen Dillinger zurückhaben wollte, sei seitens eines kriminapolizeilichen Sachbearbeiters mit ihm besprochen gewesen. "Auf dieser Grundlage wurde nach mündlicher Rücksprache des sachbearbeitenden Kriminalbeamten vom Staatsanwalt die Vernichtung der Gegenstände angeordnet"

„Ich bedauere dieses Vorgehen und möchte mich dafür entschuldigen“



Die saarländische Polizei hat Unterlagen aus dem Haus des Missbrauch-Priesters Edmund Dillinger in Friedrichsthal verbrannt (wir berichteten in der Donnerstagausgabe). Am Freitag hat sich der Saarbrücker Generalstaatsanwalt Manfred Kost für die Vernichtung der sichergestellten Gegenstände entschuldigt: „Die Staatsanwaltschaft hat in dem vorliegenden Prüfungsverfahren nach Abschluss der Sichtung der sichergestellten Materialien eine Vernichtung der Gegenstände angeordnet, soweit sie nicht dem berechtigten Erben auf dessen Wunsch zurückgegeben wurden“, erklärt er in einer Antwort auf eine Anfrage der Saarbrücker Zeitung.

Dies sei im vorliegenden Fall „nicht die richtige Maßnahme, weil zu prüfen gewesen wäre, ob die Unterlagen noch für Vorgänge außerhalb der Strafverfolgung mit Blick auf Opferschutzinteressen und kircheninterne Aufklärungen oder gar bei neuen Ermittlungsansätzen zur Verfügung stehen sollten, auch wenn sich aktuell keine Verdachtsmomente ableiten ließen. Ich bedauere dieses Vorgehen und möchte mich dafür entschuldigen.“

Es gab keinen Anfangsverdacht. „Die Vorermittlungen wurden dementsprechend abgeschlossen. Nach Paragraf 111n StPO sind für das Verfahren nicht mehr benötigte bewegliche Sachen an den letzten Gewahrsamsinhaber bzw. den materiell Berechtigten herauszugeben.“

Und: Was Steffen Dillinger zurückhaben wollte, sei seitens eines kriminalpolizeilichen Sachbearbeiters mit ihm besprochen gewesen. „Auf dieser Grundlage wurde nach mündlicher Rücksprache des sachbearbeitenden Kriminalbeamten vom Staatsanwalt die Vernichtung der Gegenstände angeordnet. Weitere Stellen waren bei der Entscheidung nicht beteiligt. Polizeibeamte haben die Vernichtung am 5. Juli 2023 in der Müllverbrennungsanlage Velsen durchgeführt“, schreibt die Staatsanwaltschaft. (saarbruecker-zeitung.de)




Beweismaterial im Fall Dillinger vernichtet: Staatsanwaltschaft räumt Fehler ein

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat umfangreiches Beweismittel im Missbrauchsfall rund um den Priester Edmund Dillinger vernichtet. Während das Innenministerium bereits eine Untersuchung des Vorfalls angekündigt hat, hat sich der Generalstaatsanwalt mittlerweile entschuldigt.

Es geht um Tausende Fotos, vor allem von Reisen, außerdem um persönliche Dokumente, wie Briefe und Terminkalender. Dieses Material ist am 5. Juli verbrannt worden, teilte die Staatsanwaltschaft auf SR-Anfrage mit. Ein Fehler, wie Generalstaatsanwalt Manfred Kost nun einräumt.

Dies sei nicht die richtige Maßnahme gewesen. Man habe nicht geprüft, ob die Unterlagen noch außerhalb der Strafverfolgung, etwa mit Blick auf die Interessen der Opfer, kircheninterne Aufklärung oder bei neuen neuen Ermittlungsansätzen zur Verfügung stehen sollten. Kurz: Die Staatsanwaltschaft war also mit der Vernichtung zu voreilig.

Jost will Untersuchung einleiten 

Die Behörde betont, dass es sich dabei um Unterlagen handelte, die keine inkriminierten Inhalte oder erkennbare Hinweise zu Missbrauchstaten liefern. Nicht vernichtet wurden zudem die Fotos, die unter anderem nackte Jugendliche zeigen. Diese befinden sich weiterhin bei der Staatsanwaltschaft in Mainz.

Innenminister Reinhold Jost (SPD) hatte am Vormittag bereits angekündigt, eine Untersuchung des Vorfalls einzuleiten. Es gehe dabei um das Vertrauen in die Ermittlungsbehörden und um die Interessen des Opferschutzes. ("sr.de")