Freitag, 14. Juli 2023

"Causa Edmund Dillinger": Staatsanwaltschaft räumt Vernichtung von Beweismaterial ein und schildert den Vorgang - Neben einem "Kripo-Vertreter", Steffen Dillinger und der zuständigen Staatsanwaltschaft seien "keine weiteren Stellen beteiligt gewesen" - Zudem sei der Neffe sei angeblich mit der Vernichtung "bestimmter Asservate" einverstanden gewesen

In der Pressemitteilung wird Generalstaatsanwalt Manfred Kost zitiert, der das Verfahren inzwischen an sich gezogen hat: „Die Staatsanwaltschaft hat in dem vorliegenden Prüfungsverfahren nach Abschluss der Sichtung der sichergestellten Materialien eine Vernichtung der Gegenstände angeordnet, soweit sie nicht dem berechtigten Erben auf dessen Wunsch zurückgegeben wurden.

Kost formuliert ausdrücklich: „Dies war im vorliegenden Fall nicht die richtige Maßnahme, weil zu prüfen gewesen wäre, ob die Unterlagen noch für Vorgänge außerhalb der Strafverfolgung mit Blick auf Opferschutzinteressen und kircheninterne Aufklärungen oder gar bei neuen Ermittlungsansätzen zur Verfügung stehen sollten, auch wenn sich aktuell keine Verdachtsmomente ableiten ließen. Ich bedauere dieses Vorgehen und möchte mich dafür entschuldigen.“

Des Weiteren teilt Kost mit, dass die aktuelle Presseberichterstattung zwischenzeitlich Hinweise auf mögliche konkretisierbare Taten geliefert, zu denen es noch Ermittlungsansätze geben könnte, die bisher nicht Gegenstand des hiesigen Verfahrens waren. Diesen geht der Generalstaatsanwalt nun in einem neuen Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt nach – es werde „weiter in alle Richtungen“ ermittelt.

Missbrauchsfall Dillinger: So schildert die Staatsanwaltschaft den Vorgang

Ausführlich geht die Staatsanwaltschaft in ihrem Statement auf den Vorgang der Materialvernichtung ein. Bei den sichergestellten Gegenständen handelte es sich demnach um mehrere Tausend Fotografien in unterschiedlicher Materialformen (Film-/Negativstreifen, entwickelte Fotos, Dias, Postkarten et cetera) sowie schriftliche Unterlagen, etwa Terminkalender des Verstorbenen – nicht aber „Tagebücher“, betont die Staatsanwaltschaft: „Solche befanden sich – entgegen anderslautender Presseberichte – nicht unter den sichergestellten Gegenständen.“

Hernach sei das Material ausgewertet worden, habe aber „keinen Anfangsverdacht hinsichtlich verfolgbarer Missbrauchstaten ergeben“, formuliert die Staatsanwaltschaft: „Die hiesigen Vorermittlungen wurden dementsprechend abgeschlossen.“

Ein Kripo-Vertreter habe dann mit Steffen Dillinger über die Rückgabe einiger Asservate besprochen. „Ihm wurde dabei auch erläutert, dass die übrigen Asservate der Vernichtung zugeführt werden, womit er einverstanden war. Die Dokumente, die Herr Dr. Dillinger zurückzuerhalten wünschte, wurden zur Abholung vorgehalten“, so die Staatsanwaltschaft weiter.

Am 5. Juli ging es in die Müllverbrennungsanlage

Schließlich: „Auf dieser Grundlage wurde nach mündlicher Rücksprache des sachbearbeitenden Kriminalbeamten mit dem zuständigen Staatsanwalt von diesem die Vernichtung der Gegenstände angeordnet. Weitere Stellen waren bei der Entscheidung nicht beteiligt. 

Polizeibeamte haben die Vernichtung am 05.07.2023 in einer Müllverbrennungsanlage durchgeführt.

Dies sei grundsätzlich ein übliches Vorgehen, in diesem Fall aber hätte die Vernichtung zurückgestellt werden müssen – wegen möglicher Opferinteressen außerhalb des Strafverfahrens. ("volksfreund.de")