Freitag, 21. Juli 2023

Generalstaatsanwaltschaft Manfred Kost spricht erstmals von mehreren Fehlern - Aussage des Neffen widerspreche der Aktenlage - Formular, welches vor anstehender Vernichtung vom Besitzer des Materials (hier: der Neffe) hätte unterschrieben werden müssen, war nicht ausgefüllt

Nicht mehr zu berichtigende Fehler 

Generalstaatsanwalt Manfred Kost sagte, es seien nicht mehr zu berichtigende (!) Fehler passiert. Die Unterlagen hätten, auch wenn sie strafrechtlich nicht von Interesse sind, eine “angemessene Zeit” aufbewahrt und auch Opferinteressen berücksichtigt werden müssen. Kost führte chronologisch die Schritte der Justiz in dem Verfahren aus: von der Hausdurchsuchung Dillingers Ende April über Telefonate mit dem Neffen bis zur Vernichtung der Unterlagen am 5. Juli. Zur Aussage des Neffen, er habe auf die Rückgabe aller strafrechtlich nicht relevanter Dinge aus dem Besitz seines Onkels bestanden, sagte Kost: “Dies entspricht nicht der uns bekannten Aktenlage.”

Die Staatsanwaltschaft hat laut Kost Konsequenzen gezogen und angeordnet, künftig anders mit auszuwertenden Unterlagen und Materialien umzugehen. Fortbildungen sollen Staatsanwälte zudem für den Umgang mit Opfern sensibilisieren. Gegen den Staatsanwalt, der die Vernichtung der Dillinger-Unterlagen anordnete, laufe auf dessen eigenen Wunsch ein Disziplinarverfahren. Er bearbeite zudem keine Missbrauchs- und Jugendschutzthemen mehr. 

Der Leiter des Referates für Kriminalitätsbekämpfung und Opferschutz im Innenministerium, Stefan Noll, sagte, die Bearbeitung des Falls habe Sorgfalt vermissen lassen. Absprachen seien beispielsweise nicht korrekt und schriftlich festgehalten worden.

Frank Mink vom Landespolizeipräsidium zitierte aus einem Gespräch mit dem Neffen vom 25. Juli zu den Unterlagen. Der Neffe habe die Korrespondenz seines Onkels mit dem Bistum Trier sowie eine Ledermappe zurückhaben wollen. Fotografien und Dias wolle er “auf keinen Fall sehen, geschweige denn haben”, zitierte Mink. Erst am 7. Juli, als der Neffe die Dokumente bei der Polizei abholte, habe er etwa auch die Terminkalender des Onkels haben wollen. (KNA)

Generalstaatsanwaltschaft Manfred Kost räumt erstmals mehrere Fehler ein und widerspricht weiterhin der Aussage des Neffen, indem er auf die Aktenlage verweist. Allerdings: Einen zeitnahen Vermerk zu seinem Gespräch mit dem Neffen soll es allerdings nicht gegeben haben. Der Beamte soll die mutmaßliche Einwilligung des Neffen vielmehr erst im Nachhinein zu Papier gebracht haben, nachdem die Asservate bereits vernichtet waren. Eine Notiz über das Telefongespräch mit dem Neffen ist nach SR-Informationen in den Akten der Staatsanwaltschaft bisher jedenfalls nicht aufgetaucht. Zudem bleibt ein Formular, das von einer anstehenden Vernichtung vom Besitzer des Materials, hier dem Neffen, hätte unterschrieben werden müssen,  unausgefüllt.  / ca

Vertreter des Polizeipräsidiums teilten etwas mit, dass ein Formular, das vor einer anstehenden Vernichtung vom Besitzer des Materials, hier dem Neffen, unterschrieben werden muss, etwa nicht ausgefüllt wurde. (sr.de)

Das vernichtete Material umfasste laut Polizei: 6850 Dias, 44 Videokassetten, 510 Negativ-Streifen und 43 Termin-Kalender. Diese seien aber nicht von strafrechtlicher Relevanz gewesen, wurde in der Sitzung betont. (dpa)