Saarländer erstattet Anzeige gegen Staatsanwaltschaft
Weil die Saarbrücker Staatsanwaltschaft im Fall des pädophilen Friedrichsthaler Priesters Dillinger Beweismittel voreilig vernichtet hat, hat ein saarländischer Bürger nun Strafanzeige gestellt und den Generalbundesanwalt angerufen. Er wirft der Staatsanwaltschaft Rechtsbeugung und illegale Vernichtung von Eigentum vor.
Der Saarbrücker Generalstaatsanwalt Manfred Kost hatte am Freitag eingeräumt, dass die Saarbrücker Staatsanwaltschaft Anfang Juli Beweismittel im Fall Dillinger voreilig verbrannt hatte und sich für den Vorfall entschuldigt. Zuvor hatte der Neffe von Edmund Dillinger schwere Vorwürfe erhoben. Beweismaterial sei vernichtet worden.
Ein Dillinger Bürger wirft der Staatsanwaltschaft nun in einem Schreiben, das dem SR vorliegt, Rechtsbeugung und die illegale Vernichtung von Eigentum vor. Er hat deshalb nach eigener Aussage am Samstag Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken gestellt.
Darüber hinaus hat er auch den Generalbundesanwalt Peter Frank angerufen. In dem Schreiben an Frank, das dem SR ebenfalls vorliegt, begründet der Bürger seine Eingabe damit, dass die Staatsanwaltschaft aus Befangenheitsgründen nicht gegen sich selbst ermitteln könne. Mit einer "verbalen Entschuldigung" sei es darüber hinaus nicht getan, es brauche strafrechtliche Konsequenzen.
Die Vernichtung der Beweismittel hatte am Freitag bereits für große Kritik gesorgt. Ein Sonderermittler des Bistums Trier, der sich mit dem Fall befasst, zeigte sich fassungslos. Der Opferverein Missbit sprach von "einem unüberschaubaren Schaden in der Aufklärung von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche."
Der bereits verstorbene Priester Edmund Dillinger soll jahrzehntelang vor allem Jungen missbraucht haben. Seine Taten hielt er auf Fotos fest. Der Neffe des Mannes hatte im Haus seines Onkels belastende Fotos entdeckt. (sr.de)