- Ein früherer katholischer Pfarrer aus Hürth ist wegen sexuellen Missbrauchs verdächtigt.
- 2011 hatte sich ein Betroffener gemeldet, der in den 1970er-Jahren von dem Geistlichen missbraucht worden sein soll.
- Das wirft nicht nur in der Gemeinde viele Fragen auf.
Warum wurde der Fall erst jetzt, mit dem Ende des kirchenrechtlichen Verfahrens, bekannt?
Bereits 2011 war eine Untersuchung eingeleitet worden, nachdem sich ein Betroffener beim Erzbistum Köln gemeldet hatte. „Unsere Richtlinien sehen vor, dass ein Pfarrer mit der Eröffnung eines solchen Verfahrens suspendiert werden muss“, erklärte Christoph Heckeley, der Pressesprecher des Erzbistums. Da der Geistliche bei Bekanntwerden der Vorwürfe aber schon seit mehreren Jahren im Ruhestand war, sei dieser Schritt entfallen. (!!!)
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Welch eine absurde Auslegung der Lei(d)tlinien. "Der Schritt der Suspendierung sei entfallen, da sich der Geistliche schon im Ruhestand befand." - Es handelt sich hierbei vermutlich um den ersten Priester, der im Ruhestand keine Messen mehr zelebrierte, keine Eucharistie feierte und keine Sakramente spendete, nicht mehr öffentlich auftrat und auch nicht als Vertretung eingesetzt wurde! Das explizit erwähnte Verbot, der Priester dürfe keine Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Schulen des Erzbistums Köln betreten, zeigt erneut die Absurdität der Lei(d)tlinien. Es gibt bis heute keine einheitliche Verfahrensweise, wie mit auffällig gewordenen Priestern umzugehen ist. Die Vorgehensweise scheint von von mehreren Faktoren abzuhängen. Die größte Rolle scheint dabei zu spielen, bei wem es sich um den (mutmaßlichen) Täter handelt. Sprich: Wie das Verhältnis zu seinem vorgesetzten Bischof ist. Während auf der einen Seite ein Täter trotz z.T. mehrerer Strafanzeigen von seinem vorgesetzten Bischof protegiert wird, nichts über die Vorwürfe gegen ihn in die Öffentlichkeit dringen und versucht wird, dessen Taten zu vertuschen, wird auf der anderen Seite bereits bei einem Hinweis umgehend ein mutmaßlicher Täter bei vollständiger Namensnennung suspendiert und der Öffentlichkeit preisgegeben. Als Bauernopfer.
Nicht wahr, Herr Ackermann?
- Nicht ohne Grund.
ca
Welch eine absurde Auslegung der Lei(d)tlinien. "Der Schritt der Suspendierung sei entfallen, da sich der Geistliche schon im Ruhestand befand." - Es handelt sich hierbei vermutlich um den ersten Priester, der im Ruhestand keine Messen mehr zelebrierte, keine Eucharistie feierte und keine Sakramente spendete, nicht mehr öffentlich auftrat und auch nicht als Vertretung eingesetzt wurde! Das explizit erwähnte Verbot, der Priester dürfe keine Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Schulen des Erzbistums Köln betreten, zeigt erneut die Absurdität der Lei(d)tlinien. Es gibt bis heute keine einheitliche Verfahrensweise, wie mit auffällig gewordenen Priestern umzugehen ist. Die Vorgehensweise scheint von von mehreren Faktoren abzuhängen. Die größte Rolle scheint dabei zu spielen, bei wem es sich um den (mutmaßlichen) Täter handelt. Sprich: Wie das Verhältnis zu seinem vorgesetzten Bischof ist. Während auf der einen Seite ein Täter trotz z.T. mehrerer Strafanzeigen von seinem vorgesetzten Bischof protegiert wird, nichts über die Vorwürfe gegen ihn in die Öffentlichkeit dringen und versucht wird, dessen Taten zu vertuschen, wird auf der anderen Seite bereits bei einem Hinweis umgehend ein mutmaßlicher Täter bei vollständiger Namensnennung suspendiert und der Öffentlichkeit preisgegeben. Als Bauernopfer.
Nicht wahr, Herr Ackermann?
- Nicht ohne Grund.
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