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Dabei hat Schell noch einen weiteren Fall im Blick: Ein Pfarrer soll in einer saarländischen Pfarrei in den 1980er Jahren mehrere Kinder sexuell missbraucht haben. Das mutmaßliche Opfer D. hatte im vergangenen Sommer beim Bistum Trier angezeigt, missbraucht worden zu sein, sowie einen Antrag auf finanzielle Entschädigung gestellt. Im Januar dieses Jahres hatte das Bistum Trier den Fall an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegeben. Auch D. hatte im März dort Anzeige erstattet. „Der Vorfall ist verjährt“, sagt der Saarbrücker Staatsanwalt Thomas Reinhardt. Der Betroffene wartet unterdessen auf weitere kirchenrechtliche Untersuchungen und Konsequenzen.
Nach Informationen des Trierischen Volksfreunds gibt es wohl noch weitere Opfer und Zeugen, die dem Bistum bekannt sind. „Ich hatte 1984 beim damaligen Dechanten einen weiteren Fall angezeigt“, sagt etwa Zeuge K. gegenüber dem Trierischen Volksfreund. „Ich verstehe nicht, warum sich alles so lange hinzieht und dass der Priester weiter zelebrieren darf“, sagt D.
Bistum will zunächst Ergebnisse der staattlichen Ermittlungen abwarten
Warum zögert das Bistum Trier mit der Aufklärung? Dem Betroffenen wurde mitgeteilt, das Bistum warte ab, bis auch er eine Mitteilung über die Verjährung von der Staatsanwaltschaft Saarbücken erhalten habe. „Wenn nicht präventive Gründe zu einem raschem Handeln drängen“, sagt Uzulis, „wartet das Bistum die Ergebnisse der staatlichen Ermittlungen ab.“ Zum einen, weil durch paralleles Agieren die Ermittlungen der staatlichen Strafverfolgungsbehörden nicht erschwert oder gar behindert werden sollten, sagt der Bistumssprecher und verweist auf die Leitlinien. Staatsanwalt Thomas Reinhardt sieht das anders: „Das Bistum kann durchaus parallel ermitteln“, sagt der Jurist.
„Mir drängt sich der Verdacht der Verzögerungstaktik auf, da sich die Aussagen einiger Bistumsangestellter und die der Staatsanwaltschaft nicht decken“, sagt der Betroffene. Er fühle sich nicht gehört und ein zweites Mal missbraucht.