Donnerstag, 25. April 2013

BGH Karlsruhe: der wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilte ehemaliger Leiter des Kinderheims "Spatzennest" darf seinen Beruf weiter ausüben

Der Bundesgerichtshof hat die Revision im so genannten "Spatzennest-Prozess" verworfen. Damit dürfte der Mann seinen Job wieder ausüben, wenn er seine Haftstrafe verbüßt hat. Der Leiter des Kinderheims "Spatzennest" hat in mehreren Fällen Mädchen sexuell missbraucht.