Erfurt - Der Mann war 19 Jahre lang bei der Caritas. Sein Job als Sozialpädagoge in einer Förderungseinrichtung für Schulkinder in Mannheim machte ihm Spaß. Doch als in der katholischen Kirche immer mehr Fälle sexuellen Missbrauchs ans Licht kamen, trat der Katholik 2011 tief erschüttert aus der Kirche aus.
Die Reaktion folgte prompt: Die Caritas warf ihn raus. Der Mannheimer wollte das nicht auf sich sitzen lassen – und klagte. Der Streit ging durch mehrere Instanzen. Gestern urteilte das Bundesarbeitsgericht: Die Kündigung ist rechtens, denn der Austritt sei ein schwerer Loyalitätsverstoß.
Dies ist kein Randproblem: Schließlich sind die beiden großen Kirchen – nach dem öffentlichen Dienst – der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland. Evangelische und katholische Kirche beschäftigen in Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen und sozialen Einrichtungen insgesamt 1,3 Millionen Menschen.
Dabei hat die EU im Jahr 2006 eigentlich eine europaweite Antidiskriminierungs-Richtlinie durchgesetzt. Doch Deutschland handelte Ausnahmen für Kirchen heraus: Nach Artikel 9 des Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetzes (AGG) ist es Kirchen erlaubt, das Personal nach Religionszugehörigkeit auszusuchen oder Mitarbeitern zu kündigen.
In letzter Zeit versuchen die Arbeitsgerichte immer häufiger, die Diskriminierung durch Kirchen zu durchbrechen. Im November urteilte das Bundesarbeitsgericht, dass kirchliche Mitarbeiter unter bestimmten Bedingungen streiken dürfen. Allerdings wollten sich die Kirchen das nicht gefallen lassen: Der Fall liegt jetzt beim Bundesverfassungsgericht.
Dabei hat die EU im Jahr 2006 eigentlich eine europaweite Antidiskriminierungs-Richtlinie durchgesetzt. Doch Deutschland handelte Ausnahmen für Kirchen heraus: Nach Artikel 9 des Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetzes (AGG) ist es Kirchen erlaubt, das Personal nach Religionszugehörigkeit auszusuchen oder Mitarbeitern zu kündigen.
In letzter Zeit versuchen die Arbeitsgerichte immer häufiger, die Diskriminierung durch Kirchen zu durchbrechen. Im November urteilte das Bundesarbeitsgericht, dass kirchliche Mitarbeiter unter bestimmten Bedingungen streiken dürfen. Allerdings wollten sich die Kirchen das nicht gefallen lassen: Der Fall liegt jetzt beim Bundesverfassungsgericht.
den vollständigen Artikel auf "abendzeitung-muenchen.de" lesen
Der Kläger erwägt nun eine Verfassungsbeschwerde. "Das Bundesarbeitsgericht hat sich an die verfassungsrechtlichen Vorgaben gehalten, diese entsprechen aber nicht mehr den heutigen Gegebenheiten", sagte sein Rechtsanwalt Hilmar Hoppe.
den vollständigen Artikel auf "spiegel.de" lesen
Der Kläger erwägt nun eine Verfassungsbeschwerde. "Das Bundesarbeitsgericht hat sich an die verfassungsrechtlichen Vorgaben gehalten, diese entsprechen aber nicht mehr den heutigen Gegebenheiten", sagte sein Rechtsanwalt Hilmar Hoppe.
den vollständigen Artikel auf "spiegel.de" lesen