Amtsmissbrauch, Urkundendelikte und Rufschädigung: Diese Vorwürfe hat eine Missbrauchsbetroffene gegen Bischof Stephan Ackermann erhoben und Strafanzeige beim Papst eingereicht. Unserer Zeitung liegt diese vor. Wir listen auf und gehen ins Detail.
Eine Frau, die angibt, mehr als ein Jahrzehnt sexualisierte Gewalt durch einen Priester erlebt zu haben, hat im August 2025 eine kirchenrechtliche Strafanzeige beim Vatikan eingereicht. Adressiert ist sie an Papst Leo XIV. In dem zwölfseitigen Dokument, das unserer Zeitung vorliegt, werden schwere Vorwürfe gegen Stephan Ackermann erhoben, einen der ranghöchsten deutschen Kirchenmänner. In der Anzeigeschrift steht sinngemäß, der Bischof von Trier habe Rufschädigung begangen, sein Amt missbraucht, und eine ihn möglicherweise belastende Aktennotiz sei vernichtet worden.
Dabei handele es sich u.a. um eine Notiz aus dem Jahr 2013, in der ein Gespräch zwischen Ackermann und Karin Weißenfels, einem Pater und dem Beichtpriester festgehalten worden sein soll. Heute gibt es die Notiz laut Strafanzeige nicht mehr. Sie soll vernichtet worden sein. Dokumentiert wurde die Vernichtung der Strafanzeige zufolge in einem Aktenvermerk des Bistums, der Fragen aufwirft: In einem Schriftsatz des Bistums, der der "Rhein-Zeitung" in Kopie vorliegt, heißt es: "Inhaltlich war das Buch (...) 'Erzählen als Widerstand' Gegenstand der Notiz." Das Buch erschien erst 2020, die mutmaßlich vernichtete Notiz stammt aus dem Jahr 2013. Wie ein solcher zeitlicher Bezug möglich sein soll, bleibt offen. Das Bistum Trier äußerte sich auf Nachfrage nicht zum dem Sachverhalt. Kirchenrechtler Benz kommentiert: Wenn man schon trickst, soll man sich klüger anstellen". In der Strafanzeige ist von mehreren Urkundendelikten die Rede.
Karin Weißenfels hatte im Juni 2019 schon einmal kirchenrechtliche Beschwerde in Rom eingereicht. Es ging damals um die Frage, ob die mutmaßlichen Taten der Priester ordnungsgemäß aufklärt wurden. Der aktuellen Strafanzeige zufolge antwortete Ackermann den übergeordneten Erzbistum Köln damals persönlich in einer E-Mail, dass der Fall Weißenfels die Voraussetzungen für ein solches Verfahren nicht erfülle. Die Vorwürfe der Betroffenen hätten sich damals nicht auf Straftaten des sechsten Gebots bezogen, das im kirchlichen Kontext auch sexualisierte Übergriffe regelt. Das Ergebnis damals: Die Klage von Karin Weißenfels aus dem Jahr 2019 wurde abgewiesen.
Eine Kopie von Ackermanns E-Mail liegt der "Rhein-Zeitung" vor. Gleich an den Anfang hatte Ackermann einen Zwinkersmiley gesetzt. Am Ende empfiehlt er eine mögliche Antwort: "Damit käme der Metropolit (Erzbischof von Köln) - nach Prüfung zu der Erkenntnis, dass die Meldung 'offenkundig haltlos' ist".
Doch laut der aktuellen Strafanzeige stimmt die Einordnung Ackermanns nicht mit der Aktenlage überein. Im November 2005 hat der damalige Bischof Reinhard Marx eine solche kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen den Priester angeordnet, der Weißenfels mehr als 13 Jahre sexualisierte Gewalt angetan haben soll. Zwar wurde die im Jahr 2005 angeordnete kirchenrechtliche Voruntersuchung nicht durchgeführt, da Karin Weißenfels ihre Aufforderung dazu nach einigen Monaten zurückzog. Dennoch wird in der Strafanzeige dokumentiert: "Durch diese bewusst wahrheitswidrige Angabe erreicht Bischof Ackermann, dass die Klage nicht behandelt wird." - Dem Bischof wird demnach vorgeworfen, dass er gelogen und sein Amt missbraucht habe.
Nach Hinweisen der "Rhein-Zeitung" erlitt auch eine zweite Person sexualisierte Gewalt durch denselben Priester - sie soll in den 1970er Jahren als Kind betroffen sein.
Den in der Strafanzeige erhobenen Vorwürfen hätte die "Rheinzeitung" gern eine Reaktion des Bistums und Ackermann gegenübergestellt. Das Bistum Trier und der Trierer Bischof wurden mehrfach mit ausführlichen Fragenkatalogen um Stellungnahme gebeten. Die Pressestelle verwies jedoch darauf, dass es von einer Stellungnahme absehe - mit dem Hinweis, dass es sich in der Vergangenheit mehrfach zum Fall Weißenfels gegenüber verschiedenen Medien geäußert habe.
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