Freitag, 26. September 2025

Offener Kommentar aus Betroffenensicht: "Keine Straftat" heißt nicht „keine Tat"

Wieder einmal erschüttert ein Missbrauchsfall das Bistum Trier. Und wieder einmal erleben wir Betroffene dasselbe Muster: Wegsehen, Abwiegeln, Intransparenz.

2015 gab es bereits Vorwürfe. -  Das Generalvikariat (!) entschied, es sei „eine disziplinarische Angelegenheit“.  Für  Betroffene klingt das wie ein Schlag ins Gesicht: Missbrauch wird zur Ordnungswidrigkeit heruntergestuft. Kinder und Jugendliche wurden nicht geschützt, die Institution schon.

Es ist kaum zu ertragen, dass derselbe Priester später sogar Ansprechperson für das Schutzkonzept sein konnte. Für Betroffene ist das blanker Hohn: Täter in Schutzfunktionen, Opfer im Schweigen.

Dass die Staatsanwaltschaft nichts gefunden hat, ist ein bekanntes Muster. Wir wissen: Viele Taten sind verjährt, schwer nachweisbar oder in Grauzonen. Aber „keine Straftat“ heißt nicht „keine Tat“. Für uns bleibt das Erlebte real, unabhängig davon, ob es Akten füllt.

Und erst jetzt, also 10 Jahre nach den ersten Vorwürfen, wird nach „neuen Erkenntnissen“ gehandelt. Welche das sind, bleibt verschwiegen. Wieder ein Akt der Intransparenz. Wir sollen vertrauen, obwohl immer wieder das Gegenteil gelebt wird.

Die Zahlen sprechen Bände: 711 betroffene Kinder und Jugendliche, 234 beschuldigte Priester allein im Bistum Trier. Das sind keine Zahlen. Das sind zerstörte Kindheiten, Biografien, Leben. Das ist das Hellfeld. - Die Dunkelziffer wird im Dunklen bleiben. 

Wie viele Kinder mussten und müssen leiden, weil die Kirche Täter schützt und Betroffene ignoriert?

Für uns Betroffene bleibt die bittere Erkenntnis: Die Institution handelt nicht aus Einsicht, sondern erst, wenn der Druck von außen zu groß wird. 

Claudia Adams

PS. Der damalige zuständige Trierer Generalvikar hieß übrigens: Georg Bätzing... 


Hintergrund:

Bistum Trier: "Mit der Hand von Beinen in den Intimbereich gestrichen" - laut Bistum kein sexueller Missbrauch - Beschuldigter Pfarrer wurde anschließend Ansprechperson "für Beschwerden oder den Verdacht eines grenzüberschreitenden Verhaltens oder sexualisierter Gewalt" (Quelle: Blog)

Die Organisation MissBiT – Missbrauchsopfer & Betroffene im Bistum Trier hat mit einer Pressemitteilung auf einen Artikel im Trierischen Volksfreund reagiert. Es geht ausgerechnet um Vorwürfe gegen einen Priester, der maßgeblich an der Erstellung des Institutionellen Schutzkonzeptes zur Prävention von sexualisierter Gewalt beteiligt gewesen sein soll. (Quelle: hpd.de)


BistumTrier: Bischof Ackermann untersagt Bistumspriester Ausübung der priesterlichen Dienste - Grund für die Maßnahme: Vorwürfe sexuellen Missbrauchs einer damals minderjährigen Person.

"Bischof Ackermann untersagt Bistumspriester Ausübung der priesterlichen Dienste
Priester beurlaubt 

Bischof Stephan Ackermann hat einem Priester des Bistums die Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt und ihn bis auf Weiteres von seinen Tätigkeiten in einer Pfarrei des Bistums freigestellt.

Trier – Bischof Dr. Stephan Ackermann hat einem Priester des Bistums Trier die Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt und ihn bis auf Weiteres von seinen Tätigkeiten in einer Pfarrei des Bistums freigestellt. Grund für die Maßnahme sind Vorwürfe sexuellen Missbrauchs einer damals minderjährigen Person. Die Vorwürfe wurden der zuständigen Staatsanwaltschaft gemeldet, die die Ermittlungen allerdings eingestellt hat. 

Erstmals waren im Jahr 2015 Vorwürfe gegen den Priester erhoben worden. Die Verantwortlichen im Bischöflichen Generalvikariat haben diese Vorwürfe umfassend geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei den Vorwürfen um eine disziplinarische Angelegenheit handelte, die nicht unter die damals geltenden Leitlinien (Fassung von 2013) zum Umgang mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs gefallen sind. Die Verhaltensweisen des Priesters erfüllten auch nach Prüfung des Vorgangs durch die Staatsanwaltschaft Koblenz im Jahr 2018/2019 erkennbar keinen Straftatbestand. [Zur Erinnerung: Im Nachgang der sogenannten MHG-Studie hatte das Bistum Trier mit den Generalstaatsanwaltschaften vereinbart, alle (Verdachts-)Fälle sexuellen Missbrauchs im Bistum (nochmals) durch die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften prüfen zu lassen.] Entsprechend der Bewertung des Bistums wurde der Vorwurf auf disziplinarischer Ebene behandelt.  

Nachdem 2024 die Angelegenheit bei der Staatsanwaltschaft Koblenz erneut vorgetragen wurde, und zwar mit einer auf der Basis von neuen Erkenntnissen erweiterten Sachverhaltsdarstellung, und nach der neuerlichen Einstellung der staatlichen Ermittlungen konnte die kirchenrechtliche Voruntersuchung wieder aufgenommen werden. Aufgrund dort gewonnener neuer Erkenntnisse hat Bischof Ackermann nun die genannte Maßnahme veranlasst. Bis zum Erweis des Gegenteils gilt für den Priester die Unschuldsvermutung. Daher ist die getroffene Maßnahme nicht als Vorverurteilung zu verstehen. Sie entspricht vielmehr der gültigen Interventionsordnung und dient der Prävention. 

Das Seelsorgeteam sowie die ehrenamtlichen Gremien der Pfarrei sind informiert."
(Quelle: Bistum Trier)

Samstag, 13. September 2025

Bistum Trier: "Leistungen in Anerkennung des Leids" im Jahr 2024

Das Bistum Trier hat im Jahr 2024 Leistungen von 1.071.500 Euro für 40 Anträge ausgezahlt sowie Therapiekosten in Höhe von 38.737,19 Euro erstattet. «Insgesamt haben 196 Betroffene Leistungen in Anerkennung des Leids erhalten», hieß es in einem Bericht des Bistums. Somit seien seit 2010 aus dem Bischöflichen Stuhl 3.698.500 Euro als Leistungen in Anerkennung des Leids gezahlt und Therapiekosten von 182.037,33 Euro erstattet worden.

«Außerdem wurden 2024 im Nachgang zum Aufarbeitungsprojekt "Albertinum Gerolstein" 29.000 Euro an Betroffene ausgezahlt», hieß es. Einem Bericht eines kirchenunabhängigen Projekts zufolge waren Schüler des ehemaligen bischöflichen Internats Albertinum in der Eifel misshandelt worden.


den vollständigen Artikel auf "zeit.de" lesen

Donnerstag, 4. September 2025

Bistum Trier: Wenn der Leitfaden zum Leidfaden wird: "Wieder bin ich Bittstellerin, wieder halte ich meine Hand auf, während die Kirche darüber entscheidet, wie viel Wahrheit, Anerkennung und Unterstützung sie mir zugesteht" (ca)



Bistum Trier stellt "Leitfaden bei Anliegen zur individuellen Aufarbeitung und Aufklärung von Fällen sexualisierter Gewalt im Bistum Trier"vor. Direkt zur Broschüre auf der Seite des Bistums Trier. 


Wenn der Leitfaden zum Leidfaden wird

Das Bistum Trier eröffnet seinen Leitfaden mit einer Definition von „Aufarbeitung“, die bereits verrät, wohin die Reise geht: in die Relativierung. Statt klar zu benennen, was Aufarbeitung zwingend bedeuten muss – nämlich Verantwortung übernehmen, Strukturen offenlegen, Schuld anerkennen –, versteckt man sich hinter Floskeln: Der Begriff sei „nicht geschützt“ und „nicht einheitlich definiert“. Das ist kein zufälliger Hinweis, sondern ein rhetorisches Manöver: Wer einen Begriff schwammig hält, kann ihn nach Belieben füllen – und gleichzeitig alles abwehren, was unbequem wäre.

Weiter wird unterschieden zwischen individueller und institutioneller Aufarbeitung. Institutionelle Aufarbeitung sei „klar verortet“ bei der Unabhängigen Aufarbeitungskommission – also: ausgelagert. Damit entzieht sich das Bistum der direkten Verantwortung und verweist auf ein Gremium, das zwar unabhängig heißen mag, aber ohne die Kirche nicht existiert.

Die individuelle Aufarbeitung dagegen wird bewusst im Ungefähren gelassen. „Vom Ziel der Betroffenen aus denken“ klingt großherzig, ist aber in Wahrheit ein Papiersatz ohne Substanz. Denn wer definiert letztlich, was möglich ist? Natürlich nicht die Betroffenen selbst, sondern das Bistum – in seinen Verfahren, mit seinen Kriterien, mit seinen Grenzen.

Und wenn es heißt, die Verfahren sollten „knapp und einfach“ beschrieben werden, zeigt sich erneut das Muster: Reduktion auf Verwaltungsschritte. Aufarbeitung wird hier auf Prozesse, Akteneinsichten und Antragswege verkleinert – nicht auf Wahrheitssuche, Gerechtigkeit oder öffentliche Verantwortung.

Ein schönes Versprechen – mit engen Grenzen

Die Verantwortlichen betonen, der Ausgangspunkt müsse das Ziel der Betroffenen sein. Doch die Verfahren, die tatsächlich möglich sind – Akteneinsicht, Anerkennung von Leid, ergänzende Hilfen – bleiben streng innerhalb institutioneller Vorgaben. Ob Akten lückenhaft sind, wie lange ein Verfahren dauert oder welche Unterlagen einsehbar sind: All das bestimmt die Institution, nicht die Betroffenen. Das Versprechen, „vom Ziel der Betroffenen aus“ zu denken, wird so zum Scheinprinzip.

Betroffenenbeirat – eingebunden statt unabhängig

Besonders deutlich wird das beim Betroffenenbeirat. Das Bistum räumt selbst ein, dass ihm „Vorschuss-Misstrauen“ entgegengebracht wird. Doch statt echte Unabhängigkeit zu schaffen, verweist man auf den Beirat – ein Gremium, das direkt an die kirchliche Verwaltung angebunden ist. Betroffene sollen glauben, hier gebe es eine Kontrollinstanz. In Wahrheit bleibt es eine kirchlich kontrollierte Struktur, ohne echte Macht.

Aktenlücken als Zufall dargestellt

Wenn von „lückenhaften Akten“ die Rede ist, klingt das wie ein bedauerlicher Umstand der Vergangenheit. Tatsächlich aber sind diese Lücken das Ergebnis jahrzehntelanger Vertuschung, bewusster Nicht-Dokumentation und systematischer Schonung von Tätern. Wer das verschweigt, lenkt ab vom institutionellen Versagen und tarnt Schuld als bloße „Grenze des Möglichen“.

Keine verbindlichen Fristen – alte Ohnmacht

Besonders schmerzhaft ist die Aussage, man könne keine Bearbeitungszeiten zusagen. Für Betroffene bedeutet das: Wieder Unsicherheit, wieder Abhängigkeit, wieder Machtgefälle. Schon der Missbrauch war geprägt von Kontrollverlust. Dass nun auch die Aufarbeitung keine Verlässlichkeit gibt, wirkt wie eine zweite Entmündigung.

Ein Baukasten voller Hürden

Die Liste der Verfahren klingt nach vielen Optionen: Akteneinsicht, Auskunftsrechte, spirituelle Begleitung, Anerkennungsleistungen, Hilfssysteme, Unfallversicherung, Öffentlichkeit. Doch jedes dieser Verfahren ist an Bedingungen, Formalitäten und Prüfungen gebunden. Was nach Vielfalt aussieht, ist in Wirklichkeit ein Labyrinth, in dem Betroffene sich erneut abmühen müssen – während die Institution jederzeit die Spielregeln vorgibt.

Spirituelle Heilung – ein doppelter Zynismus

Besonders irritierend: Das Bistum bietet „traumasensible Seelsorge“ an, um Betroffenen bei der Aufarbeitung toxischer religiöser Bilder zu helfen. Doch gerade diese religiöse Sprache wurde von Tätern genutzt, um Kinder und Jugendliche zu manipulieren. Wenn dieselbe Institution nun Heilung anbietet, wirkt das wie ein doppeltes Spiel: erst Spiritualität als Waffe, dann Spiritualität als Heilmittel.

Das Ende bestimmt die Institution

Am Schluss erklärt das Bistum, ein Aufarbeitungsprozess könne nur gemeinsam beendet werden. Doch gleichzeitig behält man sich vor, Verfahren „ruhen zu lassen“, wenn „alles ausgeschöpft“ sei. Das bedeutet: Am Ende entscheidet doch wieder die Institution, wann Schluss ist. Betroffene haben keine Garantie, dass ihr Bedürfnis nach Anerkennung, Wahrheit und Gerechtigkeit ernsthaft bis zum Ende verfolgt wird.

Für Betroffene jedoch bleibt das Gefühl, erneut Bittsteller zu sein, während die Kirche darüber entscheidet, wie viel Wahrheit, Anerkennung und Unterstützung sie mir zugesteht. Aufarbeitung wird so zur Verwaltung der Ohnmacht – nicht zu dem, was sie sein müsste: ein klarer, mutiger Schritt in Richtung Verantwortung.

Dienstag, 2. September 2025

Bistum Trier: Wurden auch im Bistum Trier unter Marx, Bätzing und Ackermann Sexualstrafäter nicht nur versetzt, sondern auch Opfer weitergereicht? - Betroffene berichten von Täter-Netzwerken: Kleriker, die sich untereinander absprachen und sich gegenseitig Opfer zuführten



Symbolkarte: Versetzungen von Tätern und pädokriminelle Netzwerke in deutschen Diözesen  (ca)


 (...) Für Manfred Schmitz ist die Vermutung, dass „sein“ Täter Netzwerk-Kontakte hatte, eine zusätzliche Beschwernis, auch wenn er nur unter diesem einen Priester zu leiden hatte: Johannes Besgen (1928-2017) war in den 1960ern Kaplan in Geilenkirchen, der heute 72-jährige Rechtsanwalt damals Messdiener. Besgen nahm ihn mit in Urlaub, machte viele Fotos. Auf einem lehnt der schlaksige Junge in Badehose am Heck des dunkelblauen Opels, dahinter die Kärntener Alpen. Besgen fuhr mit ihm auch zu einem Freund, der Pfarrer in Hermeskeil war. „Passiert“ ist damals nichts: „Ich habe im Auto gewartet, bis der Besgen zurückkam“, erzählt Schmitz. Der Name des Freundes: Edmund Dillinger (1935-2022).

Nach dessen Tod fand sein Neffe in Dillingers Haus rund 7000 Fotos und Negative mit Jungen und jungen Männern in sexualisierten Posen. Einige stammten von Afrika-Reisen, die Dillinger für ein von ihm gegründetes Hilfswerk unternommen hatte. Es gibt zahllose potenzielle Opfer, 20 sind bisher bekannt. Seit 1961 gab es Missbrauchsvorwürfe, weshalb Dillinger immer wieder versetzt wurde, wie Journalisten und Sonderermittler des Bistums Trier feststellten. Dort gehörten zum „grauen“ Netzwerk der Vertuscher auch der derzeitige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz und sein Vorgänger: Georg Bätzing und Reinhard Marx.

Schmitz fürchtete, das Dillinger auch Fotos von ihm gehortet haben könnte, die Besgen gemacht hatte. Er durchforstete den Nachlass, fand keine Fotos von sich, allerdings Terminkalender, in denen Dillinger über Jahrzehnte Telefonate, E-Mails, Reisen, Besuche, Messfeiern notiert hatte – wichtige Beweise für ein mögliches Netzwerk. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ließ sie allerdings vernichten.

Es gibt Fotos von einigen Blättern. Sie dokumentieren, wie hartnäckig Dillinger die Nähe von Studenten und Priesteramtskandidaten suchte, unter anderem im Bistum Eichstätt. Auffällig sind auch die befreundeten Mitbrüder: Mehrere wurden in den letzten Jahren aus ihrer Gemeinde entfernt oder vom Dienst suspendiert. Der Grund lässt sich denken. (...)


den vollständigen Artikel "Missbrauch in der Kirche: Wie Täter ihre Opfer an andere Priester weiterreichen" auf "soester-anzeiger.de" lesen


Dienstag, 12. August 2025

Bistum Trier: Täterorganisation bietet Opferberatung an – und nennt es "Heilung"



Dipl.-Theologe, Dipl.-Pädagoge PD Dr. Andreas Zimmer
(Fotoquelle: Bistum Trier)

Zimmer selbst ist  Teil des Systems und vertritt als Präventionsbeauftragter des Bistums Trier genau jene Institution, die systematisch Missbrauch ermöglicht, vertuscht und Täter geschützt hat. Er arbeitet nicht im Auftrag einer neutralen, unabhängigen Stelle, sondern innerhalb des Machtapparates, der Betroffene zutiefst verletzt hat.

Sonntag, 3. August 2025

Bistum Trier: Nach Weiterleitung der Anzeige gegen Woelki: Gratwanderung für Bischof Ackermann

Für Ackermann ist der Weg jetzt weitgehend vorgezeichnet. Ob er selbst Ermittler wird oder nicht, entscheidet Rom in den kommenden Wochen. In beiden Varianten wird er unter Beobachtung stehen – von der Öffentlichkeit, von Betroffenen und von seinen Amtsbrüdern.

Die Anzeige des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz gegen Kardinal Rainer Maria Woelki ist inzwischen in Rom gelandet. Bischof Stefan Ackermann aus Trier hat sie – wie es die vatikanischen Verfahrensregeln vorsehen – weitergeleitet. Grundlage dafür ist das Motu proprio Vos estis lux mundi, das Papst Franziskus 2019 eingeführt hat. Die Frage, die sich nun stellt: Welche Rolle spielt Ackermann im weiteren Verlauf – und was kann jetzt konkret auf ihn zukommen?

Bistum Trier: Bischof Ackermann leitet Anzeige gegen Kardinal Woelki gemäß Vatikanverfahren weiter

Der Trierer Bischof Stefan Ackermann hat die Anzeige des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz gegen Kardinal Rainer Maria Woelki nach Rom weitergeleitet. Damit nimmt alles den Gang, den Papst Franziskus 2019 mit den Verfahrensregeln im Motu proprio "Vos estis lux mundi" festgelegt hat. Viel Spielraum hatte Ackermann nicht: Die Verfahrensordnung legt sowohl seine Zuständigkeit als auch seine Aufgaben klar fest.

Donnerstag, 31. Juli 2025

Bistum Trier: Ackermann leitet Anzeige gegen Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki entsprechend kirchenrechtlicher Vorgabe weiter

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat die kirchenrechtliche Anzeige von Betroffenen sexualisierter Gewalt gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki an den Vatikan weitergegeben. In seiner Funktion als dienstältester Bischof der Metropolie habe er die Anzeige entsprechend der kirchenrechtlichen Vorgaben über die Nuntiatur an das Bischofsdikasterium zur Prüfung weitergeleitet, teilte das Bistum dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch mit. Ackermann habe sowohl den Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz als auch Kardinal Woelki darüber informiert.

Mittwoch, 30. Juli 2025

UKA-Tätigkeitsbericht 2024: Bistum Trier führt Statistik mit höchsten Fallzahlen an


"Und hinter jeder Zahl verbirgt sich ein Schrei."

- Claudia Adams -



Am 29. Juli wurde der "Tätigkeitsbericht der Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) 2024" veröffentlicht. 

Daraus ergeben sich für das Bistum Trier folgende Fakten:

Mittwoch, 23. Juli 2025

"Wohl kaum aus Überzeugung" - Ein Kommentar von Claudia Adams

Ackermann im Zwiespalt: Ein Bischof zwischen Pflicht und Moral

Bischof Stephan Ackermann befindet sich erneut in einer Situation, die nicht nur seine persönliche Integrität, sondern auch das Vertrauen in die katholische Kirche weiterhin nachhaltig beeinflussen könnte. Ob als ehemaliger Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz oder als Bischof von Trier trägt er eine zentrale Verantwortung bei der Aufarbeitung sexueller Missbrauchsskandale innerhalb der Kirche - und in seinem eigenen Bistum. Doch diese Verantwortung ist in Ackermanns Fall von tiefen Widersprüchen geprägt, die ihn in eine moralischen Zwickmühle führen könnte.

Ausgerechnet Bischof Ackermann entscheidet über die Weiterleitung der Anzeige gegen Woelki nach Rom

Als dienstältester Bischof der Kirchenprovinz Köln, zu der das Bistum Trier gehört, soll Ackermann die Anzeige des Betroffenenbeirats der DBK nun an die zuständige Kurienbehörde mit der Bitte weiterleiten, eine kanonische Voruntersuchung gegen Kardinal Woelki einzuleiten. 

Laut dem Kirchenrechtler Thomas Schüller hat der Trierer Bischof bei seiner Entscheidung keine Wahl. „Er muss die Anzeige nach Rom an das Dikasterium für den Glauben und das Dikasterium für die Bischöfe weiterleiten“, sagte Schüller unserer Redaktion. Es sei eine Amtspflicht ohne Ermessensspielraum.

Samstag, 28. Juni 2025

Bistum Trier: Warum man im Bistum Trier von einem "pädokriminellen Netzwerk" sprechen darf


Die Bezeichnung „pädokriminelles Netzwerk“ im Bistum Trier
 ist angesichts der belegten Muster nicht nur berechtigt, sondern notwendig, 
um das Ausmaß institutioneller Verantwortung klar zu benennen.

Im Bistum Trier sind alle Merkmale für ein solches Netzwerk belegt." 

 


Claudia Adams, 28.06.2025



Edit: In der ersten Version dieses Beitrags verwandte ich den Begriff "pädophiles Netzwerk". Doch dies trägt der Tragweite kaum Rechenschaft. "Pädophilie"  bezeichnet die sexuelle Neigung eines Erwachsenen zu Kindern, die bei Betroffenen oft zu großem Leid führt – sie ist aber nicht strafbar, solange sie nicht ausgelebt wird. Pädophilie wird erst dann zu Pädokriminalität, sobald ein Kind zum Objekt realer sexueller Handlung, Kommunikation, Darstellung oder Fantasie wird – egal, ob physisch anwesend oder digital. - Da es sich in diesem Kontext um strafbare Handlungen durch kirchliche Angehörige im Bistum Trier handelt und somit die Merkmale eine pädokriminellen Netzwerkes erfüllt sind, werde ich zukünftig auch nur noch den Begriff "pädokriminell" anwenden. (ca)

Freitag, 27. Juni 2025

Bistum Trier: Pädophilen-Netzwerk im Bistum Trier: Warum diese Frage erlaubt sein muss - und was dafür spricht




„Können Sie etwas zur Vermutung eines Pädophilen-Netzwerks sagen?“
„Nein, das ist zu früh. Es ist offen, ob wir da einen Fuß in die Tür bekommen.“
(Oberstaatsanwalt Hromada zur Causa Dillinger, SZ, 15.05.2023)




Wenn  ein ehemalige Generalstaatsanwalt  auf die naheliegende Frage nach einem pädophilen Netzwerk so ausweicht – dann lässt diese Aussage tief blicken. Und es ist klar: Hier besteht erheblicher Aufklärungsbedarf. 

Gibt es ein pädophiles Netzwerk im Bistum Trier?

Die bekannten Fakten sprechen eine Sprache, die kaum noch anders zu deuten ist:

Donnerstag, 26. Juni 2025

Bistum Trier: "In dem Verfahren sollen mindestens vier Angehörige der katholischen Kirche, von denen einige noch leben, eine Rolle spielen. Die Personen seien von verschiedenen Opfern Dillingers benannt worden." - Hält die Staatsanwaltschaft Saarbrücken die Akten bewusst zurück? - Ein Kommentar

Wenn lebende Kirchenmänner beschuldigt werden, schweigt der Staat besonders laut

Es gibt Verfahren, bei denen das Schweigen der Justiz lauter ist als jede Pressemitteilung des Bistums Trier. Das Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken wegen des "Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen und Kindern sowie den Verdacht der Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen" gehört genau in diese Kategorie. Brisant ist dabei nicht nur, was untersucht wird – sondern vor allem, wer darin eine Rolle spielen soll.

Bistum Trier: Causa Dillinger: erneut sorgt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken für Irritation: Sondermittler erhielten bis heute keine Akteneinsicht




direkt zum "Abschlussbericht der wissenschaftlichen Studie zu den Umständen des Falles Edmund Dillinger" von Dr. Jürgen Brauer und Ingo Hromada, 10. April 2025  / direkt zur Pressemitteilung des Bistums Trier


Der Abschlussbericht im Missbrauchsfall um den verstorbenen Priester Edmund Dillinger liegt vor. Der Versuch, Betroffene in Afrika ausfindig zu machen, blieb erfolglos.

Donnerstag, 5. Juni 2025

Kommentar: Bischof Ackermann - Ein weiteres Meisterstück der Ignoranz gegenüber Betroffenen und gegenüber sexuellem Missbrauch






Wir halten fest:

Ein heute 64-jähriger Betroffener, der als Schulkind von einen Trierer Bistumspriester über Jahre hinweg schwer sexuell missbraucht wurde und bis heute unter den Folgen leidet, beabsichtigt, das Bistum Trier auf Schmerzensgeld zu verklagen. Die Summe von  300.000 Euro scheint eine angemessene Entschädigung für das erlittene Leid.

Doch der Betroffene ist auf Prozesskostenhilfe angewiesen und sein Antrag auf diese Hilfe wurde nun auch in zweiter Instanz vor dem Koblenzer Oberlandesgericht abgelehnt. Das Gericht schließt sich der Argumentation der Ersten Instanz,  des Trierer Landgerichts,  an: Die Taten lägen bereits 50 Jahre zurück und seien verjährt. Zudem habe das Bistum Trier die „Einrede der Verjährung“ erhoben – mit der Begründung, "dass sich aus der Personalakte des beschuldigten Priesters keine Hinweise auf Fehlverhalten" ergäben.

Mittwoch, 4. Juni 2025

Bistum Trier: Nach Erhebung der Einrede der Verjährung durch Bischof Ackermann wegen "Nichtwissens" - Missbrauchsklage gegen das Bistum Trier scheitert an Prozesskostenhilfe: Bistum schweigt

"Ein Mann aus dem Bistum Trier gibt an, als Kind von einem Priester missbraucht worden zu sein. Weil der Vorwurf aber so lange zurückliegt, scheint eine Klage auf Schadenersatz aussichtslos. Deswegen gibt es keine Prozesskostenhilfe.

Das Bistum Trier wollte sich am Mittwoch nicht zu dem Fall äußern.

"Dass in diesem Fall die Einrede der Verjährung erhoben wurde, ist nicht als generelle Linie für eventuelle weitere Klagen gegen das Bistum Trier zu verstehen." Die Vorwürfe wurden "mit Nichtwissen bestritten", hieß es laut Bistum in einer Erwiderung. 

Dienstag, 3. Juni 2025

Bistum Trier: Schwere Vorwürfe gegen Bistum Trier im Fall des ehemaligen Trierer Diözesanrichters H.

Ein wegen Missbrauchs bestrafter prominenter Trierer Bistumspriester hat auch in zweiter Instanz verloren. Das Kirchengericht der Erzdiözese Köln hat das zwei Jahre zurückliegende Urteil eines Trierer Richtergremiums bestätigt:

Das Pikante an dem Fall: Der Geistliche war selbst viele Jahre lang Diözesanrichter und leitete einst 
die Abteilung Kirchenrecht im Generalvikariat. 

Nach früheren Aussagen der Opfervereinigung MissBit soll er sogar selbst mit der Erfassung und Beurteilung von Vorfällen sexualisierter Gewalt in der Kirche befasst gewesen sein.

Bistum Trier: Kölner Kirchengericht bestätigt Urteil: Ruhestandspriester aus dem Bistum Trier darf nach sexuellem Missbrauch keine priesterlichen Aufgaben mehr übernehmen

28.05.2025

Ein Ruhestandspriester aus dem Bistum Trier darf nach sexuellem Missbrauch keine priesterlichen Aufgaben mehr übernehmen. Ein Kölner Kirchengericht hat das Urteil jetzt bestätigt.

Das Kirchengericht hatte den Geistlichen im Ruhestand im April 2023 wegen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen für schuldig befunden und den kirchlichen Strafprozess damit abgeschlossen.

Der Priester legte Berufung ein, doch das kirchliche Gericht im Erzbistum Köln bestätigte jetzt das Urteil und die Strafen, teilte das Bistum Trier mit.

Montag, 14. April 2025

Bistum Trier: P.I.A. Jahresbericht 2024

Am 09. April 2024 veröffentlicht das Bistum Trier seinen "P.I.A. Jahresbericht 2024".


statistische Angaben des Bistums Trier,  die aus dem "P.I.A.  Jahresbericht 2024" hervorgehen: 


Beschuldigungen gegen verstorbene Personen 2024 

  • 2024 gingen 7 (Erst-) Meldungen und eine Folgemeldung aufgrund sexualisierter Gewalt durch verstorbene Kleriker ein. Bei den Beschuldigten handelte es sich um fünf Pfarrer, zwei Ordenspriester im Gestellungsverhältnis und einen Ordensgeistlichen.
  • In sieben Fällen wurden erstmalig gegen den Beschuldigten Vorwürfe erhoben. 
  • Eine Beschuldigung bezieht sich auf eine Tat gegenüber einer erwachsenen Person.
  • Alle Beschuldigungen beziehen sich auf Delikte, die in den 1960er bis 1980er Jahren verübt worden sind. 

Donnerstag, 3. April 2025

Bistum Trier: katholischer Pfarrer zu 1.800 Euro Strafe wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen verurteilt

Wittlich ‐ Kirche als Tatort: Ein Geistlicher muss wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen 1.800 Euro zahlen. Der Pfarrer suchte Tatgelegenheiten im Gotteshaus, im Auto – und in der Wohnung des Betroffenen.

Ein Pfarrer muss 1.800 Euro wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen im Bistum Trier zahlen. Mindestens sieben Taten ereigneten sich in den Jahren 2022 und 2023, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Wittlich am Montag mitteilte. Der Geistliche suchte dafür laut Gericht Tatgelegenheiten vor dem Gottesdienst in einer Kirche, im Auto sowie in der Wohnung des Betroffenen. Er hat den Minderjährigen demnach außerdem dazu aufgefordert, ihm ein intimes Foto von sich zu senden.

Samstag, 22. März 2025

Nach Cyberangriff auf Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz: Fatale Äußerung der DBK-Sprecherin Beate Gilles: "Ganz zum Glück sind bisher keine personenbezogenen vertrauliche Daten an einer Stelle erschienen."

Wer in der Römisch-Katholischen Kirche Opfer sexuellen Missbrauchs wurde, kann bei der RKK für das Leid, das man erfahren hat, eine Anerkennungsleistung beantragen.

Dafür müssen Betroffene bei der "Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen" (UKA) einen Antrag stellen. Die UKA speichert dann diese Daten - allerdings auf den Servern der "Deutschen Bischofskonferenz" (DBK),  die wiederum Opfer einer Cyberattacke wurde.


Daten "die eigentlich nicht wirklich viel sensibler sein könnten"

Es werden nicht nur die Daten über Tathergänge gespeichert, sondern auch, welche Folgen der sexuelle Missbrauch hatte. Medizinische Diagnosen, psychologische Gutachten. 

Betroffene mach sich daher - berechtigterweise -  große Sorgen, ob ihre Daten gestohlen worden sind.

Dienstag, 18. März 2025

Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) bestätigt nach Cyberangriff: UKA gehört zum IT-System des Verbandes der Diözesen Deutschlands

 

Quelle: DSGVO-portal.de




Am 10. Februar 2025 wurde ein Cyberangriff auf die IT-Systeme  des "Verbandes der Diözesen Deutschland" festgestellt. 

Dass diese Meldung auch auf der Seite der "Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen" (UKA) veröffentlicht wurde, warf Fragen auf. 

Jetzt bestätigt der Verband:  An die IT-Systeme des Verbandes sind nicht nur die "Deutsche Bischofskonferenz" (DBK), sondern auch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen" (UKA) angeschlossen. 

Mittwoch, 5. März 2025

Nach Cyberangriff auf DBK: DBK und UKA warnen vor Veröffentlichung hochsensibler Daten - Mögliche Betroffene sollen unverzüglich informiert werden

Die IT-Systeme des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz/des Verbandes der Diözesen Deutschlands sind am 10. Februar 2025 Opfer eines professionellen Cyberangriffs geworden.

Dazu teilt die DBK am 11. Februar öffentlich auf ihrer Homepage mit: 

"Cyberangriff auf die IT-Systeme des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz

Die IT-Systeme des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz/des Verbandes der Diözesen Deutschlands sind am 10. Februar 2025 Opfer eines professionellen Cyberangriffs geworden. Zu dem Angriff hat sich eine Gruppierung bekannt, die der organisierten Cyberkriminalität zugerechnet wird. 

Montag, 3. März 2025

Bistum Trier: Bischof Ackermann erlässt neue Dekrete zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten in Sachakten und über Verwaltung des Geheimarchivs für das Bistum Trier - Generalvikar veröffentlicht Richtlinien zur Regelung des Verfahrens zur Akteneinsicht und Aktenauskunft

Neue Dekrete und Richtlinien treten ab 01. April 2024 in Kraft 


 Nr. 81 

Ordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten von Betroffenen sexuellen Missbrauchs und Dritten in Sachakten des Bistums Trier

__________________________________________________________


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Ordnung regelt Einsichts- und Auskunftsrechte von Betroffenen sexuellen Missbrauchs (Betroffene) und Dritten in Sachakten des Bistums Trier.

(2) Als Betroffene im Sinne dieser Ordnung gelten Personen ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Plausibilität eines Hinweises gemäß Ziffer 20 der Interventionsordnung für das Bistum Trier in seiner jeweils gültigen Fassung1.

Donnerstag, 30. Januar 2025

Bistum Trier: Niederfischbach - Nachdem ein Opfer sein Schweigen gebrochen hat, meldeten sich weitere Betroffene in der Heimatpfarrei des ehemaligen Trierer Generalvikars und heutigen Bischofs von Limburg, Georg Bätzing.

Jahrzehntelang hat ein Betroffener zum erlittenen Missbrauch durch einen Pfarrer in Niederfischbach geschwiegen. Nachdem er sich dem derzeitigen Pfarrer, Augustinus Jünemann, anvertraute, kam ein Stein ins Rollen. 

  • "Im Verlaufe des Abends (Infoveranstaltung in Niederfischbach, am 16.01.2025, Anmerk. ca)   haben sich weitere Betroffene als Opfer geoutet. Nach meiner Zählung derzeit sechs bekannte Jugendliche. Und das ist nur das Hellfeld." (Hermann Schell, hpd.de)
  • Inzwischen haben sich weitere Betroffene gemeldet. (rhein-zeitung.de, aktualisiert). 

Montag, 27. Januar 2025

Bistum Trier: Bisher bezahlte das Bistum Trier nur 3.698.500 Euro an 196 von mindestens 711 Betroffenen

Als sogenannte "Leistungen in Anerkennung des Leids" wurden seit 2010 aus dem Bischöflichen Stuhl Trier 3.698.500 Euro an Betroffene gezahlt. Das teilte eine Sprecherin des Bistums am Montag in Trier  mit. Außerdem erstattet die Diözese Therapiekosten in Höhe von 182.000 Euro. 

Im Schnitt bedeutet dies 18.869,90 Euro pro Opfer sexuellen Missbrauchs durch Angehörige der katholischen Kirche im Bistum Trier. 

Freitag, 24. Januar 2025

Bistum Trier: Entgegen der Behauptung Ackermanns: Täternetzwerk von pädophilen katholischen Priestern im Bistum Trier kann nicht mehr ausgeschlossen werden

"Dass Bischof Ackermann Edmund Dillinger quasi schützte und ihn per Dekret aus der Schusslinie nahm, war beileibe nicht der einzige Skandal in diesem Missbrauchskomplex Dillinger:  Jede Menge Beweismaterial, darunter auch jene Tagebücher des Priesters, vertraute der Neffe des verstorbenen Priesters, Steffen Dillinger, der Staatsanwaltschaft Saarbrücken für weitere Ermittlungen an.  Die aber hatte ihre ganz eigene Ermittlungsmethode und machte kurzen Prozess – mit der Glaubwürdigkeit."

Der Chefredakteur der Rhein-Zeitung, Lars Hennemann,  spricht über ein mögliches Täternetzwerk  bzw. einem "Netzwerk von Mitwissenden" im Bistum Trier.  Hinweise darauf, die auch in andere Bistümer führten, gebe es genug. 

Causa Edmund Dillinger: "Mein Onkel konnte nur diesen Zugriff auf so viele junge Menschen haben, weil er die Kirche hinter sich hatte"

Edmund Dillinger, ein katholischer Priester aus dem Bistum Trier hinterlässt ein Haus voll mit Aufzeichnungen von sexualisierter Gewalt und Missbrauch. Sein Neffe erbt den Tatort – und versucht herauszufinden, was geschehen ist. Inzwischen ist dem Neffen klar, dass sein Onkel diesen Zugriff auf so viele junge Menschen nur haben konnte, weil er die Kirche hinter sich hatte. 

"Es geschahen ein paar merkwürdige Dinge nach dem Tod des Onkels. Zweimal wurde versucht in das Haus einzubrechen. Ein Priester weigerte sich, die Beerdigung zu zelebrieren, ein anderer Priester bot per Sprachnachricht an, dem Neffen zu helfen: "Ich stehe Ihnen gern zur Verfügung, aber man sollte das nicht öffentlich machen (...), dafür ist die Sache einfach zu heiß." Und: "Das wäre mir ganz recht, dass wir beide im Untergrund arbeiten." 

Mittwoch, 22. Januar 2025

Bistum Trier: Urteil ist rechtskräftig: Akten bleiben geschwärzt - Keine vollständige Akteneinsicht für Missbrauchsopfer in Personalakte

Das Urteil ist rechtskräftig: Weiter keine Akteneinsicht für Missbrauchsopfer

Die Betroffene hatte eine vollständige Einsicht ihrer Personalakte gefordert. Nachdem die Klage abgewiesen wurde, geht die Betroffene nicht in Berufung. 

Das Urteil vom Arbeitsgericht Trier aus dem vergangenen Dezember ist damit rechtskräftig. Darin wurde ihre Klage auf eine vollständige Akteneinsicht abgewiesen.

Urteil: Keine Einsicht in die Personalakte

Die Klägerin ist noch immer beim Bistum Trier eingestellt. Sie hatte vor Gericht eine uneingeschränkte Einsicht in ihre Personalakte gefordert, die mehrere Aktenordner umfasst. Das Bistum stellte der Klägerin aber nur eine Version zur Verfügung, in der etliche Seite komplett geschwärzt sind.

Donnerstag, 16. Januar 2025

Mit Verlaub, Herr Bischof: Sie haben aus dem Bistum Trier ein Trümmerfeld gemacht - Ein offener Brief

Mit Verlaub, Herr Bischof!

Wer könnte das Versagen der katholischen Kirche hinsichtlich der Aufklärung des sexuellen Missbrauchs durch katholische Priester besser dokumentieren und repräsentieren als Sie – in Persona? 

Haben Sie einmal überlegt, welchen Anteil Sie selbst zu dem Ansehensverlust und dem Vertrauensverlust der katholischen Kirche beigetragen haben? Jede Menge, Herr Bischof – jede Menge. 

Was Sie versprachen 

Als der sexuelle Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche öffentlich wurde, beteuerten Sie "Transparenz statt weiterer Geheimhaltung“. Sie versprachen Aufklärung und Aufarbeitung. Sie kündigten eine „Null-Toleranz-Linie gegenüber den Verbrechen“ an und forderten: „Eine Verharmlosung oder ein Vertuschen darf es beim Thema Kindesmissbrauch nicht geben“. 

Mittwoch, 15. Januar 2025

Bistum Trier: Neben Einrede der Verjährung - Ackermann bestreitet Vorwürfe mit "Nichtwissen" : In der Personalakte gebe es schließlich keine Hinweise auf Beschwerden gegen den Pfarrer

Bistum verweist auf Personalakte

Mit der Einrede der Verjährung bezog sich das Bistum Trier auf ein Urteil des Landgerichts Aachen vom 2. Juli 2024 in einem vergleichbaren Fall, wie eine Bistumssprecherin am Mittwoch mitteilte. Die im Klageentwurf erhobenen Vorwürfe wurden "mit Nichtwissen bestritten", heißt es laut Bistum in der Erwiderung.

Grund dafür sei, dass es abgesehen von den Vorwürfen, die Gegenstand des Klageentwurfs seien, nach vorliegendem Kenntnisstand keine gegen den Pfarrer gerichteten Vorwürfe, Beschwerden oder Beschuldigungen gegeben habe. Demnach ergäben sich auch aus seiner Personalakte keine Hinweise auf Fehlverhalten im Kontext eines sexuellen Missbrauchs.

Dienstag, 14. Januar 2025

Bistum Trier: Bischof Ackermann beharrt auf Verjährungsfrist der an Kindern begangenen Verbrechen

Während das Erzbistum Köln bereits zum wiederholten Mal auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat, besteht ausgerechnet der ehemalige "Missbrauchsbeauftragte", Bischof Ackermann, im eigenen Bistum auf die Verjährungsfrist. 

Ein Missbrauchsopfer aus Longuich kann wohl keine Schadenersatzansprüche gegen das Bistum geltend machen. Denn die Taten sind verjährt, so das Landgericht Trier.

Mittwoch, 8. Januar 2025

Bistum Trier: Die Taten wurden vertuscht, die Verbindung zu den jeweiligen Bistümern verschleiert, falsche Namen, Konten von Mittelsmännnern und verdeckte Finanzströme - Jetzt gibt Ackermann zu: Auch im Bistum Trier wurden katholische Priester, die des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wurden, ins Ausland versetzt - Betroffene sollen sich melden

Die Bistümer in Trier und Eichstätt und das Erzbistum Bamberg fordern mögliche Betroffene auf, sich zu melden:

Statt sexuellen Missbrauch durch katholische Priester aufzuklären, half die Katholische Kirche den Tätern, sich nach Südamerika abzusetzen - bis die Tat verjährt war. Kein Einzelfall, wie ARD-Recherchen zeigen.

Bistum Trier: Bischof Ackermann betont, dass die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen durch Kleriker die katholische Kirche auch weiterhin beschäftigen wird

Trier (dpa/lrs) - Die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen durch Kleriker wird die katholische Kirche auch künftig weiter beschäftigen. „Es gibt da keinen Schlussstrich“, sagte der Trierer Bischof Stephan Ackermann der Deutschen Presse-Agentur. „Wir wollen ja, dass die Aufarbeitung eine nachhaltige Wirkung hat.“

Da sei einmal die Erinnerungskultur: Diese solle so gepflegt werden, „dass man die Thematik präsent hält“. Auch mit Blick auf die Prävention dürfe das Thema nicht verschwinden, sagte der Bischof. „Präventionsmaßnahmen hängen an den Aufarbeitungsprozessen, das heißt am Zeugnis von Betroffenen darüber, was sie erlitten haben.“ 

Sonntag, 5. Januar 2025

Bistum Trier: Causa Dillinger: Sorgten der ehemalige Ansprechpartner für Betroffene, Peter Rütten und Bischof Ackermann selbst für Löschung wichtiger Daten bei "Wikipedia"? Diesen Verdacht legt eine Email aus dem Jahr 2018 zwischen Rütten und Ackermann nahe.

Am 19.03.2018 weist Rütten Bischof Ackermann per email auf den Wikipedia-Eintrag von Edmund Dillinger hin: 

In dieser Email schlägt der Ansprechpartner für sexuellen Missbrauch, Peter Rütten, Bischof Ackermann vor, den Wikipedia-Eintrag über Edmund Dillinger abzuändern respektive Daten zu löschen. Der Bischof vermerkt handschriftlich auf der weitergeleiteten Mail von Rütten: "Sollen wir <Zelebrationsverbot> einfügen?"

Donnerstag, 2. Januar 2025

Bistum Trier: Im Saarland, dem "katholischsten" Bundesland, ist die Zahl der Katholiken deutlich gesunken

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Katholiken im Saarland deutlich gesunken. 2011 waren noch knapp 62 Prozent der Bevölkerung Mitglied der katholischen Kirche, jetzt sind es nur noch 51 Prozent. Immer weniger Menschen im Saarland gehören einer der beiden großen Kirchen an.