Montag, 6. Juni 2016

sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche: Papst Franziskus verschärft die Regeln zur Ahndung von Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche

Bereits vor dem Apostolischen Schreiben sah das Kirchenrecht die Möglichkeit vor, Bischöfe aus "schwerwiegenden Gründen" abzuberufen. Mit seinem neuen Schreiben wolle er "präzisieren", dass die genannten "schwerwiegenden Gründe" auch "Nachlässigkeit der Bischöfe in der Ausübung ihres Amtes" beinhalteten, schrieb der Papst. Dies betreffe insbesondere Fälle "von sexuellem Missbrauch bei Minderjährigen und verletzlichen Erwachsenen".

Sein Sprecher Federico Lombardi erläuterte, es handele sich also nicht um ein Dekret zu einem "Strafverfahren, weil es nicht um ein begangenes 'Vergehen' geht". Vielmehr handele es sich um eine "Aktualisierung" bereits bestehender Vorgaben des Kanonischen Rechts.

Franziskus kündigte an, ein Juristengremium, wahrscheinlich bestehend aus Kardinälen und Bischöfen, zu schaffen, das in die heikle Entscheidung, einen Bischof abzusetzen, einbezogen werde. Der beschuldigte Bischof könne zu den Vorwürfen Stellung beziehen. Wenn der Papst die endgültige Entscheidung getroffen hat und ein Bischof sich weigert abzutreten, soll die Absetzung nach zwei Wochen zwangsweise in Kraft treten.

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