Bischöfe, die sich nicht um Fragen der sexuellen Gewalt gegen Minderjährige gekümmert haben, sollen ihr Amt verlieren. Das bestimmt Papst Franziskus durch ein Rechtsdokument, ein so genanntes Motu proprio, das der Vatikan an diesem Samstag bekannt gab. Der Papst legt darin fest, dass zu den schweren Fällen, wie sie das Kirchenrecht bereits definiert hat, die Nachlässigkeit gegenüber sexuellem Missbrauch hinzu kommt.
Das Dokument legt fest, dass sowohl Handlungen wie auch Unterlassungen zur Ablösung vom Amt führen können, selbst wenn sie selbst keine „schwere moralische Schuld“ tragen. Die Schuld müsse aber objektiv sein, also beweisbar, so der Text weiter. Im Fall vom Missbrauch von Minderjährigen reiche es aus, dass der Mangel an Sorgfalt schwerwiegend sei.
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LETTERA APOSTOLICA
IN FORMA DI «MOTU PROPRIO»
IN FORMA DI «MOTU PROPRIO»
DEL SOMMO PONTEFICE
FRANCESCO
FRANCESCO
COME UNA MADRE AMOREVOLE
- Lombardi teilte mit, diese Neuerungen stünden in keinem Zusammenhang mit einem konkreten Fall. (!!) Außerdem würden sie nicht rückwirkend angewandt.(donaukurier.de)
- Papst Franziskus droht Bischöfen mit Entlassung: Werden Missbrauchsfälle in der Kirche vertuscht oder nicht verhindert, können Bischöfe künftig abgesetzt werden. Franziskus unterstützt damit die Forderung von Opfern.(zeit.de)
- Wer Sorgfaltspflicht verletzt, kann sein Amt verlieren: Bislang gab es für solche Fälle keine wirksame kirchenrechtliche Handhabe und keinen ordentlichen Prozess. Für Bischöfe, die mit ihrer Personalvollmacht übergriffige Priester schützten, kannte das Kirchenrecht keine Sanktionen. Amtsmissbrauch von Bischöfen war nicht als eigener Straftatbestand vorgesehen. - Unerheblich ist, ob eine "moralische Schuld" vorliegt - das heißt, ein Bischof kann auch abgesetzt werden, wenn er redlich glaubt, alles richtig gemacht zu haben. Alternativ ist der Bischof "brüderlich zu ermahnen, seinen Amtsverzicht binnen 15 Tagen einzureichen". Am 5. September tritt die Regelung in Kraft. (domradio.de)