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Seit 2010 105 "Anträge auf finanzielle Anerkennung des erlittenen Leids" im Bistum Trier bewilligt
Elf Jahre nach der Aufdeckung des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche können Opfer ab Anfang 2021 höhere Summen beantragen. Die Bistümer bereiten sich auf hohe Zahlungen vor.
Angestrebt werde eine "möglichst zeitnahe Bearbeitung" der Anträge. Für Betroffene, die zuvor bereits Leistungen in Anerkennung des Leids erhalten haben, gebe es ein verkürztes Verfahren, um die Gefahr der Retraumatisierung zu minimieren, hieß es. Anträge können ab dem 1. Januar 2021 gestellt werden.
Das Bistum Trier hat seit 2010 mehr als eine halbe Million Euro an Opfer gezahlt - im Schnitt rund 5.000 Euro pro Person.
Das Bistum gehe davon aus, dass ein Teil der Betroffenen erneut einen Antrag stellen werde, so eine Sprecherin des Bistums. Eine Prognose zur Höhe der weiteren Zahlungen sei derzeit aber reine Spekulation, weil noch nicht klar sei, wie viele Menschen Anträge stellen und welche Summen ihnen zugesprochen würden. Das Geld würde aber entsprechend vorgehalten und stamme ausschließlich aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls - also nicht aus der Kirchensteuer, teilte das Bistum Trier mit. Das Vermögen des Bischöflichen Stuhls besteht aus Immobilien, Kapitalanlagen und Guthaben bei Banken.
Wo möglich, also Täter beispielsweise nicht verstorben sind, fordert das Bistum die finanziellen Leistungen zurück. Nach Angaben der Sprecherin hat das Bistum bislang 70 500 Euro zurückerhalten.
(swr.de) (dpa) (volksfreund.de)
Beispiele über Vorgehensweise anderer Bistümer:
Das Generalpräsidium der Schönstatt-Bewegung gibt eine Stellungnahme zu dem Artikel "Kentenich und seine Schwestern: "Vater darf das" ab, der auf katholisch.de erschien. In der Stellungnahme Schönstatt-Bewegung heißt es unter anderem:
"Alle - die positiven und auch die anklagenden - Zeugnisse waren in der „Causa Kentenich“ (d.h. im Seligsprechungsprozess) nur den verantwortlichen Personen bekannt und sind dort bearbeitet worden. Das heißt für den vorliegenden Sachverhalt, dass die Zusammenhänge geprüft und für das weitere gründliche Studium an der zuständigen vatikanischen Stelle bestimmt wurden. Sie wurden also in ihrer Bedeutung ausgewertet und ernst genommen. Dieser Vorgang geschah, wie in einem Seligsprechungsverfahren üblich, nicht in der Öffentlichkeit. Niemand ist befugt, Zeugenaussagen aus einer Causa in die Öffentlichkeit zu tragen, wie es leider hier der Fall ist. Viele der im Buch zitierten Dokumente gehören zu den geheimen Akten des Seligsprechungsprozesses.
Daher sind die jetzigen Veröffentlichungen für uns bis in alle Gemeinschaften der Schönstatt-Bewegung hinein neu und schockierend. Uns alle beschäftigt die Frage, ob das der Wahrheit entspricht. Diese Anschuldigungen widersprechen unseren sehr positiven Erfahrungen mit der Person und der Botschaft Pater Kentenichs. Sie widersprechen unseren eigenen Erfahrungen, gerade in Bereichen, die für Pater Kentenich und für Schönstatt so wichtig sind: Freiheit, Würde des Menschen, besonders der Frau, gesunde natürliche und religiöse Bindungen, um nur einige zu nennen.
Die vorgelegte Dokumentensammlung reicht nicht, um die Wahrheit zu finden. Den Wahrheitsgehalt zu ermitteln, erfordert gründliche Forschung. Es geht um mehr als um eine Addition von Anklagen und Verteidigungen und das braucht Zeit, Kompetenz und Sorgfalt. Eine gründliche und verantwortungsvolle historische Aufarbeitung ist die Herausforderung, der wir uns stellen.
Wir haben keine Angst vor der Wahrheit. Wir sind daran interessiert, dass alles ans Licht kommt. Das war stets das Grundanliegen von Pater Kentenich selbst. Wie ihn bewegt uns das Vertrauen, dass die Wahrheit sich trotz allem durchsetzt und die Gottesmutter auch uns heute führt, wie sie uns immer geführt hat."
Quelle: schoenstatt.de
Im früheren Internat Albertinum des Bistums Trier waren Schüler über Jahrzehnte den verschiedensten Formen von Gewalt ausgesetzt. Ein unabhäniges Gremium untersucht seit einem Jahr die Vorfälle und bittet jetzt weitere Betroffene um Unterstützung.
In dem ehemaligen bischöflichen Internat war es während der gesamten Zeit seines Bestehens bis 1983 zu verschiedensten Formen von Gewalt an Schülern durch die Mitarbeiter der Einrichtung gekommen. Dies geht aus einem Zwischenbericht des vor einem Jahr beauftragten Aufarbeitungsgremium hervor, der vergangene Woche in Trier veröffentlich wurde. Demnach wurden bislang acht männliche Fachkräfte beschuldigt, Gewalt ausgeübt zu haben. Unter ihnen auch die drei inzwischen verstorbenen Priester, die nacheinander das Internat geleitet haben. Wie die Auswertung von über 30 Interviews und schriftlichen Erfahrungsberichten von Betroffenen zeigte, kam es in der Einrichtung zur Ausübung von Gewalt in allen Erscheinungsformen von physischer, psychischer bis zu sexualisierter Gewalt.
Zwar habe das Bistum bereits seit dem Jahr 2010 "Einzelmeldungen über Vorwürfe physischer und sexualisierter Gewalt" erhalten, der "systemische Aspekt sei allerdings erst vor gut einem Jahr (also knapp 10 Jahre später! ca) deutlich geworden", begründete Ackermann den offiziellen Beginn der Aufarbeitungen im September 2019. (katholisch.de)
direkt zur Homepage "Gewalt am Bischöflichen Internat Albertinum Gerolstein - Aufarbeitung mit und für Betroffene"
Bisher waren die Missbrauchsvorwürfe gegen Schönstatt-Gründer Josef Kentenich nur anhand von Berichten der Historikerin Alexandra von Teuffenbach bekannt. Nun legt die Wissenschaftlerin Archivfunde vor – und die zeichnen ein düsteres Bild der vermeintlichen Lichtgestalt Kentenich, über dessen Heiligsprechung im Bistum Trier entschieden werden soll.
Der Prozess zur Selig- und Heiligsprechung Pater Kentenichs wurde am 10. Februar 1975 in Trier eröffnet. Er befand sich bereits im Bistum Trier in der Endphase der diözesanen Etappe, d. h. die Untersuchung seines Lebens und Werkes war von Trier aus weitestgehend abgeschlossen.
"Kentenich passte sie nach der Messe ab, "fragte mich etwas, was er durch die Beichte von mir wußte und erklärte, ich hätte Strafe verdient". Im Sprechzimmer sollte sie das Telefon abnehmen und seinen telefonischen Anweisungen folgen; Kentenich habe ihr eine Geißel in die Hand gegeben. "Da summte der Apparat und er befahl, das Gesäß zu entblößen und mich mit der Geißel zu schlagen, soviel Schläge, wie er zählen würde. Ob es 20 oder 30 waren, vermag ich nicht mehr mit Sicherheit zu sagen ..." (zum vollständigen Artikel auf katholisch.de)
Dass nun viele Vorwürfe nicht aus lange geheimen, sondern grundsätzlich schon länger zugänglichen und auch dem Seligsprechungsprozess zugänglichen Akten belegt werden, gibt der Sammlung eine zusätzliche Brisanz und rückt Aussagen aus der Schönstatt-Bewegung und das Vorgehen im Bistum Trier, das für die Seligsprechung verantwortlich ist, in ein kritisches Licht.
In Trier hat heute ein vom Bistum Trier ernannter Ausschuss seinen Zwischenbericht zur Gewalt am ehemaligen bischöflichen Internat Albertinum in Gerolstein veröffentlicht. Demnach sollen acht männliche Mitarbeiter Gewalt gegen Schüler ausgeübt haben. Drei davon waren Priester.
Dem Bericht zufolge wurde gegenüber den Schülern physische, psychische und sexuelle Gewalt ausgeübt. So hätten die Schüler heftige Ohrfeigen bekommen oder seien mit einem Stock geschlagen worden.
Das Bistum Trier hat vor einem Jahr einen Ausschuss benannt, der körperliche und sexualisierte Gewalt in den Jahren 1945 bis 1982 am Albertinum in Gerolstein aufklären soll. Nach Angaben des Bistums hat es an dem bischöflichen Internat mehrere Fälle von körperlicher und sexualisierter Gewalt an Schülern gegeben.
Bischof Ackermann sagte, dass es schon vor Jahren Hinweise zu Gewalt an dem Internat gegeben habe. Erst 2018 habe man aber erkannt, dass es sich nicht um Einzelfälle gehandelt habe.
Frage: "Bischof Ackermann, die Höhe von bis zu 50.000 Euro, die die Bischöfe in ihrer jetzt beschlossenen Ordnung für Anerkennungsleistungen aufgenommen haben, stand schon seit dem Frühjahr 2020 fest. Gab es zwischendurch Überlegungen, die Summe noch zu erhöhen? Es gab viel Kritik, der Betrag sei zu niedrig…"
Ackermann: "Nein, die Höhe der Anerkennungszahlungen haben wir nicht noch einmal diskutiert. Wir hatten schon bei der Frühjahrs-Vollversammlung 2020 beschlossen, uns am oberen Bereich der zivilrechtlichen Schmerzensgeldtabelle zu orientieren. Jetzt ging es darum, ein konkretes Verfahren zu etablieren. Es gibt aber eine Härtefallregelung. Das Gremium, das über die Zahlungen entscheidet, kann in begründeten Einzelfällen mehr als 50.000 Euro auszahlen. Grundsätzlich handelt es sich bei dem jetzt beschlossenen System aber juristisch gesehen bewusst um Anerkennungszahlungen im Sinne von Schmerzensgeld und keine Entschädigungszahlungen. Die wären möglicherweise deutlich höher, aber dann gäbe es andere Beweisanforderungen und auch steuerrechtliche Fragen. Das könnte von Opfern als hohe Hürde empfunden werden und das wollen wir nicht..."
Frage: "Ein Rücktritt kann ein wichtiges Zeichen sein. In der Politik geschehen Rücktritte ja auch nicht erst, wenn ein Skandal schon vollkommen aufgearbeitet ist. Können Sie es nachvollziehen, dass Opfervertreter Rücktritte auch für die Kirche fordern?"
Ackermann: "Wir haben in der Kirche eine andere Kultur als in der Politik. Wer zurücktritt, vollzieht zwar ein großes Symbol und macht den Weg frei für einen Nachfolger, aber gleichzeitig ist er dann auch aus der Verantwortung heraus. Wir wollen in der Kirche aber Verantwortung übernehmen und uns der Aufarbeitung stellen."
das vollständige Interview auf katholisch.de lesen
Das Bistum Trier bestätigte am heutigen Montag, dass Hinweise vorlägen, wonach der ehemalige Bischof Stein von sexuellen Übergriffen eines Priesters wusste. Der beschuldigte Priester werde in den Bistums-Akten inzwischen als Missbrauchstäter geführt.
Die Betroffenen-Initiative MissBiT wirft Stein vor, als Bischof (1967 bis 1980) Informationen zu Missbrauch durch Priester erhalten zu haben. Anstatt Strafverfahren einzuleiten habe er Beschuldigte gedeckt, Priester versetzt und teilweise befördert. Als Beleg führt der Historiker und Missbit-Vorsitzende Thomas Schnitzler etwa einen Brief des damaligen Leiters des kirchlichen Gerichts an Stein an. (katholisch.de)
Neue Vertuschungs-Vorwürfe im Bistum Trier
Im Bistum Trier gibt es neue Vertuschungs-Vorwürfe gegen den ehemaligen Bischof Bernhard Stein. Ein Pfarrer soll vor Jahrzehnten Dutzende Kinder missbraucht und dies auch dem damaligen Bischof gegenüber zugegeben haben.
Das Bistum Trier bestätigte, dass es Hinweise gebe, wonach der 1993 verstorbene Bischof Stein Kenntnis von den Übergriffen des Pfarrers gehabt habe.
Eine Betroffene berichtet von zahllosen Übergriffen in einer Dorfschule im heutigen Kreis Vulkaneifel. Der Pfarrer, der dort Religion unterrichtete, soll sich über Jahre an Schülern und Schülerinnen vergangen haben - in der großen Pause, wenn er mit einem Kind im Klassenraum alleine war.
Nach Informationen des SWR wurde der Pfarrer 1970 von Bischof Stein an das Offizialat, das Kirchengericht, nach Trier versetzt. Sieben Jahre später bekam der Geistliche wieder eine eigene Pfarrei im Kreis Trier-Saarburg.
„Beim Alter war er nicht wählerisch, und das Geschlecht war ihm auch egal.“
Neue Vertuschungsvorwürfe gegen ehemaligen Trierer Bischof Stein: Ein Geistlicher, der vor Jahrzehnten Dutzende Kinder missbraucht hat, soll beim damaligen Bistumsoberhaupt gebeichtet haben – und wurde dafür aus der Schusslinie genommen. Nach Recherchen unserer Zeitung soll Stein in den 70er Jahren einen Bistumspriester als Pastor im Kreis Trier-Saarburg eingesetzt haben, obwohl er von dessen sexuellen Vorlieben für Kinder wusste. Eine Sprecherin des Bistums sagte, es gebe Hinweise dafür, dass Bischof Stein Kenntnis von den Übergriffen des Priesters gehabt habe. Der 1915 geborene katholische Geistliche soll sich nach Volksfreund-Informationen ab den 50er Jahren an Dutzenden Mädchen und Jungen vergangen haben. Ein Mädchen aus der Verwandtschaft soll er das erste Mal missbraucht haben, als das Kind vier Jahre alt war. Ein anderes Opfer des Priesters berichtet von zahllosen Übergriffen auf Schüler einer Dorfschule im heutigen Kreis Vulkaneifel: „Beim Alter war er nicht wählerisch, und das Geschlecht war ihm auch egal.“ Als Ende der 60er Jahre Vorwürfe zunahmen, wurde der Dechant ans Offizialat, das kirchliche Gericht, nach Trier versetzt – mit Wissen und Billigung Bernhard Steins. Aus internen Unterlagen des Generalvikariats geht hervor, dass der Bischof von dem Missbrauchspriester zuvor selbst über „meine ungebührliche Hinneigung zu Kindern“ informiert worden war. Stein sei in dem Gespräch „sehr teilnehmend und väterlich“ gewesen, „ohne mir persönlich Vorwürfe zu machen“, heißt es in einem Brief an den damaligen Generalvikar. Der Bischof habe dann noch gefragt, „ob ich die Dinge im Sakrament in Ordnung gebracht habe“. Gemeint ist wohl die Beichte. Nach mehreren Jahren im Offizialat übernahm der Priester 1977 wieder eine eigene Pfarrei im Kreis Trier-Saarburg. 1994 starb er im Alter von 78 Jahren. (...) / Quelle: volksfreund.de
„Jede Pause griff er sich eines der Kinder. Bei uns in der Klasse hat es jedes der 20 Kinder getroffen.“
Ein katholischer Priester aus dem Bistum Trier soll sich über Jahrzehnte hinweg an Dutzenden Kindern vergangen haben, ohne dass der gebürtige Hunsrücker dafür zur Verantwortung gezogen worden ist. Die von mehreren Opfern gegen den 1994 verstorbenen Mann erhobenen Vorwürfe wiegen schwer. Wenn die Schilderungen stimmen – und daran gibt bei den unserer Zeitung vorliegenden Dokumenten keine Zweifel – hat der Dechant zahllose minderjährige Mädchen und Jungen missbraucht, gedemütigt oder geschlagen. Und: Das Trierer Generalvikariat und der damalige Bischof Bernhard Stein wussten von den pädophilen Neigungen des Geistlichen; auch die Schulbehörde und die Koblenzer Staatsanwaltschaft hatten den Mann Opferaussagen im Blick. Mehr aber auch nicht. Es gab einst zwar strafrechtliche Ermittlungen, aber keine Verurteilung. (...) Quelle: volksfreund.de
Noch ist das System der Anerkennungszahlungen für Missbrauchsopfer unklar. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, will aber keinen weiteren Aufschub: Bis Ende des Jahres soll es stehen.
"Ich möchte, dass wir das nicht weiter aufschieben", sagte er im Interview des Bonner "General-Anzeiger" (Freitag). "Und ich habe das gute Gefühl, dass wir das Versprechen, offene Verfahrensfragen bis zum Herbst zu klären, einhalten und wir bis Ende des Jahres ein System haben, so dass die Betroffenen die Anerkennungszahlungen auch bekommen können." Bätzing weiter: " "Wir wollen ein einheitliches System, eine unabhängige Festlegung der Leistungshöhe und dass alle Geschädigten einen Zugang dazu haben."
Die Frage der Finanzierung dieses Systems sei lt. Bätzing sekundär: In seinem Bistum Limburg würden die Anerkennungszahlungen nicht aus der Kirchensteuer finanziert. "Aber nicht jedes Bistum hat diese Möglichkeit. Und man muss letztlich ja auch sagen: Alles Geld, das eine Diözese hat, gehört den Gläubigen einer Diözese."
Sie haben Unterstützung verdient!
In Einrichtungen der katholischen Kirchen haben viele tausend Menschen sexualisierte Gewalt erfahren. Bis heute werden die Betroffenen mit ihrem Leid allein gelassen und es gibt keine würdigen Entschädigungen.
Jetzt endlich beraten die Ordensgemeinschaften über Zahlung von „Anerkennungsleistungen“. Die Betroffenen werden von diesen Verhandlungen ausgeschlossen. Wir wollen den Verantwortlichen der Kirchen und katholischen Orden klar machen, dass sie nicht mit einem Taschengeld davon kommen können. Die Folgen der Verbrechen wirken bis heute.
Wir fordern: Die katholische Kirche muss endlich die Taten aufarbeiten und die Betroffenen angemessen entschädigen.
Die Betroffenen fordern:
- Alle Aktenbestände der Ordensgemeinschaften müssen gesichert und einer staatlich eingesetzten Kommission („Wahrheitskommission“) zur Verfügung gestellt werden, wo und wann immer es seit 1945 einen Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch Angehörige dieser Gemeinschaften gibt.
- Die Orden müssen sich bereit erklären, an der Aufklärung und Aufarbeitung der Missbrauchsfälle aktiv mitzuwirken, andernfalls sie ihre Privilegien (z.B. den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts) gefährden.
- Beim Missbrauch durch Geistliche darf nicht unterschieden werden, ob der Täter Diözesanpriester oder ein Ordensangehöriger war. Die Deutsche Bischofskonferenz muss sich in der Pflicht sehen, trotz aller kirchenrechtlicher Trennung zwischen Orden und Bistümern die Missbrauchsopfer gleich zu behandeln.
- Die Mitwirkung Betroffener an den sie angehenden Entscheidungen muss zur Selbstverständlichkeit werden.
- Die von der DOK in die Gremien des Synodalen Weges entsandten Ordensangehörigen sollen dort die öffentlich verkündeten Bereitschaften der Orden offensiv vertreten und sich für die Interessen der Betroffenen einsetzen.
- Auch in der Entschädigungsfrage sind die Opfer aus Bistümern und Orden gleich zu behandeln. Der Verweis auf verarmte Ordensgemeinschaften darf nicht zur Ungleichbehandlung führen.
- Eine angemessene Entschädigung hat sich zu orientieren an den Empfehlungen, die im Mai 19 von Experten/innen im Auftrag und für die Bischofskonferenz vorgelegt wurden.
Der Trierer Weihbischof Franz Josef Gebert, der zugleich Vorsitzender des Caritasverbandes für das Bistum Trier ist, sagte dem ARD-Magazin: "Man (!) habe nichts von den Versuchen gewusst und sei erschüttert. Die Geschehnisse wolle man aufklären. Soweit wir das tun können, bedauern wir das sehr und entschuldigen uns für Fehler, die unter dem Namen der Caritas passiert sind", so Gebert. Es sei beschämend, wenn wehrlose Kinder zu Objekten von Experimenten würden: "Das ist ja Körperverletzung."
SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach bezeichnete die Medikamentenstudien mit Contergan als "Menschenversuche". Die Publikation aus der Heilstätte "Maria Grünewald" sei ein bestürzendes Zeitdokument: "Die Studie hätte so niemals durchgeführt und publiziert werden dürfen. Man ist quasi volles Risiko gegangen, wie man es sonst nur in Tierversuchen wagen kann." Solch eine grobe Gefährdung von Kindern hätte für die Ärzte heute wahrscheinlich Haftstrafen zur Konsequenz, so Lauterbach weiter. Alle beteiligten Ärzte hätten eine sehr hohe Schuld auf sich genommen.
Grünenthal hatte das seit 1957 erhältliche Schlafmittel Contergan 1961 wegen schwerer Nebenwirkungen vom Markt genommen. Weltweit hatte es zuvor Totgeburten und bei etwa 5.000 bis 10.000 Kindern Missbildungen wie fehlende oder verkürzte Arme und Beine gegeben, nachdem Mütter während der Schwangerschaft das Mittel eingenommen hatten.
Quellen: report Mainz; Tagesschau.de (Investigativ), SWR,
Einzelfälle wurden bis heute nicht aufgeklärt. Betroffenen bis heute nicht erklärt, wie es dazu hatte kommen können, damit sie verstehen können. Die Verantwortlichen wurden bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen. Kein einziger Bischof übernahm Verantwortung in seinem eigenen Bistum.
Was bleibt?
Über 40 Jahre unsägliches Leid. Folgeerkrankungen. Unheilbar. Berentung mit 32 Jahren.
Und: Eine für immer gespaltene Seele.
- Und: 10 Jahre lang 88,83 Euro monatlich als finanzielle Unterstützung.
Claudia Adams