Mittwoch, 4. November 2020

Bistum Trier: Bistum Trier rechnet mit hohen Entschädigungszahlungen

Seit 2010 105 "Anträge auf finanzielle Anerkennung des erlittenen Leids" im Bistum Trier bewilligt

Elf Jahre nach der Aufdeckung des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche können Opfer ab Anfang 2021 höhere Summen beantragen. Die Bistümer bereiten sich auf hohe Zahlungen vor.

Angestrebt werde eine "möglichst zeitnahe Bearbeitung" der Anträge. Für Betroffene, die zuvor bereits Leistungen in Anerkennung des Leids erhalten haben, gebe es ein verkürztes Verfahren, um die Gefahr der Retraumatisierung zu minimieren, hieß es. Anträge können ab dem 1. Januar 2021 gestellt werden.

Das Bistum Trier hat seit 2010 mehr als eine halbe Million Euro an Opfer gezahlt - im Schnitt rund 5.000 Euro pro Person.

Das Bistum gehe davon aus, dass ein Teil der Betroffenen erneut einen Antrag stellen werde, so eine Sprecherin des Bistums. Eine Prognose zur Höhe der weiteren Zahlungen sei derzeit aber reine Spekulation, weil noch nicht klar sei, wie viele Menschen Anträge stellen und welche Summen ihnen zugesprochen würden. Das Geld würde aber entsprechend vorgehalten und stamme ausschließlich aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls - also nicht aus der Kirchensteuer, teilte das Bistum Trier mit. Das Vermögen des Bischöflichen Stuhls besteht aus Immobilien, Kapitalanlagen und Guthaben bei Banken.

Wo möglich, also  Täter beispielsweise nicht verstorben sind, fordert das Bistum die finanziellen Leistungen zurück. Nach Angaben der Sprecherin hat das Bistum bislang 70 500 Euro zurückerhalten.

 (swr.de) (dpa) (volksfreund.de)




 Beispiele über Vorgehensweise anderer Bistümer: 

  • Bistum Münster: (03.11.2020) Das Bistum Münster möchte Betroffenen sexuellen Missbrauchs seelische Belastungen ersparen, die entstehen können, wenn sie erneut einen Antrag stellen, um von der katholischen Kirche weitere Zahlungen in Anerkennung ihres Leids zu erhalten. Daher hat sich der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings, jetzt in einem Schreiben an die dem Bistum bekannten Betroffenen gewandt.Der Interventionsbeauftragte bietet den Betroffenen in dem Schreiben aber an, dass das Bistum eine erneute Beantragung in ihrem Namen übernehmen könne. Das sei in den Fällen möglich, in denen es in der Vergangenheit bereits Zahlungen seitens des Bistums gegeben habe und somit die damals gestellten Anträge dem Bistum vorlägen. Das Bistum würde sich bei einer erneuten Antragsstellung dann an dem vorliegenden Sachstand orientieren. Die Betroffenen müssten einem solchen Verfahren allerdings zustimmen. Dies sei, so betont Frings, nur als ein Angebot zu verstehen, das vielleicht für Betroffene entlastend sein könne, „da sie nicht noch einmal in ihre Leidensgeschichte eintauchen müssten.“ (bistum-muenster.de)
  • Bistum Aachen: (30.10.2020)  Schnelle und unbürokratische Hilfe für Betroffene: Neue Regelung für Zahlungen zur Anerkennung des Leids wird im Bistum Aachen umgesetzt. Das Bistum Aachen will den Opfern sexualisierter Gewalt durch Kleriker unbürokratisch die neu vereinbarten Zahlungen zur Anerkennung ihres Leids zukommen lassen. Die Diözese teilte am Freitag mit, sie werde mit allen ihr bekannten Betroffenen bis zum Jahresende direkt Kontakt aufnehmen. Dazu zählten auch jene Personen, die bereits Zahlungen erhalten haben. Für die Betroffenen bedeutet der Beschluss der DBK ein schnelles und unbürokratisches Verfahren, das zum 1. Januar 2021 startet. (bistum-aachen.de)
  • Erzbistum München und Freising: (23.10.2020) Das Erzbistum München-Freising geht von 50 Fällen aus, in denen Zahlungen geleistet werden müssen. Die Verwaltung plant dafür maximal 2,5 Millionen Euro ein. (sueddeutsche.de
  • Erzbistum Freiburg (29.01.2020) Die Ausweitung der Hilfsangebote im Erzbistum umfasst monatliche Zahlungen von bis zu 800 Euro sowie Einmalzahlungen von bis zu 30.000 Euro. Das gemeinsam mit Betroffenen erarbeitete Modell trage der Tatsache Rechnung, dass Missbrauch berufliche und gesundheitliche Langzeitfolgen haben könne, hieß es. Während die Höhe von einmaligen Anerkennungszahlungen auch von der Schwere der erlittenen sexuellen Gewalt abhänge, orientiere sich die Höhe der monatlichen Zahlungen allein am Grad der Bedürftigkeit der Betroffenen. (domradio.de)