Besagter Pfarrer V. lebte als Kind in Freisen, besuchte u.a. das Priesterseminar in Trier, feierte in Freisen seine Primiz und ist seit dem Jahr 2002 suspendiert. 2008 soll er aber noch einen Gottesdienst in Freisen gehalten haben, wovon das Bistum Trier nach eigenen Angaben erst im Nachhinein erfahren habe. Daraufhin wurde Pfarrer V. das Feiern von weiteren Gottesdiensten im Bistum Trier untersagt. Während seiner Zeit als Pfarradministrator im Bistum Würzburg beging er im Jahr 2002 einen sexuellen Missbrauch in zwei sachlich zusammentreffenden Fällen zum Nachteil eines 11jährigen Jungen. Mit rechtskräftigem Strafbefehl wurde er zu 10 Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem untersagte die Glaubenskongregation 2002 einen Einsatz in der ordentlichen Seelsorge. 2017 erhielt das Bistum Würzburg einen neuen Hinweis auf sexuellen Missbrauch in den 1990er Jahren in einem österreichischen Kloster, den er schließlich gegenüber Generalvikar Keßler gestand. Schließlich kam Anfang 2019 ein weiterer Verdacht aus den 1980er Jahren auf. Bischof Jung legte schließlich der Glaubenskongregation in Rom eine umfangreiche Dokumentation vor und bat um dessen Entlassung aus der Klerikerstand. Gegen den Ausschluss aus dem Klerikerstand ist kein Rechtsmittel mehr möglich, das Urteil aus Rom ist daher rechtskräftig.