Donnerstag, 24. September 2020

Bischof Ackermann im Interview: "Entschädigungszahlungen wären möglicherweise deutlich höher, aber dann gäbe es andere Beweisanforderungen und auch steuerrechtliche Fragen. Das könnte von Opfern als hohe Hürde empfunden werden und das wollen wir nicht."

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Frage: "Bischof Ackermann, die Höhe von bis zu 50.000 Euro, die die Bischöfe in ihrer jetzt beschlossenen Ordnung für Anerkennungsleistungen aufgenommen haben, stand schon seit dem Frühjahr 2020 fest. Gab es zwischendurch Überlegungen, die Summe noch zu erhöhen? Es gab viel Kritik, der Betrag sei zu niedrig…"

Ackermann: "Nein, die Höhe der Anerkennungszahlungen haben wir nicht noch einmal diskutiert. Wir hatten schon bei der Frühjahrs-Vollversammlung 2020 beschlossen, uns am oberen Bereich der zivilrechtlichen Schmerzensgeldtabelle zu orientieren. Jetzt ging es darum, ein konkretes Verfahren zu etablieren. Es gibt aber eine Härtefallregelung. Das Gremium, das über die Zahlungen entscheidet, kann in begründeten Einzelfällen mehr als 50.000 Euro auszahlen. Grundsätzlich handelt es sich bei dem jetzt beschlossenen System aber juristisch gesehen bewusst um Anerkennungszahlungen im Sinne von Schmerzensgeld und keine Entschädigungszahlungen. Die wären möglicherweise deutlich höher, aber dann gäbe es andere Beweisanforderungen und auch steuerrechtliche Fragen. Das könnte von Opfern als hohe Hürde empfunden werden und das wollen wir nicht..."

Frage: "Ein Rücktritt kann ein wichtiges Zeichen sein. In der Politik geschehen Rücktritte ja auch nicht erst, wenn ein Skandal schon vollkommen aufgearbeitet ist. Können Sie es nachvollziehen, dass Opfervertreter Rücktritte auch für die Kirche fordern?"

Ackermann: "Wir haben in der Kirche eine andere Kultur als in der Politik. Wer zurücktritt, vollzieht zwar ein großes Symbol und macht den Weg frei für einen Nachfolger, aber gleichzeitig ist er dann auch aus der Verantwortung heraus. Wir wollen in der Kirche aber Verantwortung übernehmen und uns der Aufarbeitung stellen."


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