Freitag, 13. März 2020

Bistum Trier: "Das tut weh! Die katholischen Bischöfe wollen Missbrauchsopfern künftig Schmerzensgeld zahlen. Was gut klingt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als vertane Chance"

In Mainz präsentieren Stephan Ackermann und der DBK-Vorsitzende Georg Bätzing (rechts) das neue Schmerzensgeld-Modell der Öffentlichkeit. © Imago Images/​EPD




"Wir haben grundlegende Empfehlungen der unabhängigen Arbeitsgruppe übernommen", heißt es etwa im abschließenden Pressebericht des DBK-Vorsitzenden Georg Bätzing. Bloß: Was Bätzing schreibt, stimmt so nicht. Zwar haben die Bischöfe tatsächlich Punkte aus dem Papier der Gruppe um Matthias Katsch in ihren Maßnahmenkatalog integriert – die Zahlung des Schmerzensgelds als Einmalsumme etwa sowie die Sicherstellung der Steuerbefreiung und die Fortführung der Therapiekostenübernahme für Missbrauchsopfer –, wirklich neu oder gar "grundlegend" jedoch ist nichts davon. Tatsächlich findet sich von den Zentralforderungen des Papiers – Einrichtung eines bistumsübergreifenden Entschädigungsfonds, Anerkennung von Angehörigen und Hinterbliebenen als Anspruchsberechtigte sowie eine Schmerzensgeldhöhe, die sich explizit nicht an den im internationalen Vergleich extrem niedrigen deutschen Schmerzensgeldtabellen orientiert – keine einzige im Maßnahmenkatalog der Bischöfe. - Lediglich das von der unabhängigen Arbeitsgruppe empfohlene bistumsübergreifende Gremium zur verbindlichen Festlegung der individuellen Schmerzensgeldhöhe fand den Segen der Bischöfe. Damit reagiert die DBK auf Kritik an ihrem bisherigen System der "Anerkennungsleistungen". In dem konnte eine Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) bislang nur Empfehlungen für Auszahlungssummen aussprechen. Manche Bistümer hielten sich daran, andere nicht. Das führte zu einer heterogenen, ungerechten und für viele Opfer beschämenden Auszahlungspraxis.

Auch kein Wort zu dem leichter realisierbaren Fondsmodell von Ackermann und Bätzing. Stattdessen raunen sie etwas von einem "dynamischen" und "erweiterbaren" System und berufen sich, ohne Namen zu nennen, auf "Experten", die sie beraten hätten. So verschleiern sie, dass ihre "Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids" mit dem Arbeitspapier der unabhängigen Expertengruppe im Kern nur noch den Namen gemeinsam hat."