Es ging der Mainzer Staatsanwaltschaft nicht darum, ob der katholische Geistliche „moralisch verwerflich“ handelte oder nicht, als er den Jungen am Mainzer Hauptbahnhof ansprach und ihm Geld für Sex anbot. Der Pfarrer hatte das sogar zugegeben. Aber das sei nur eine „Vorbereitungshandlung“ gewesen.
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Hintergrund:
Der Vorwurf lautet versuchter sexueller Missbrauch eines Jugendlichen. Laut Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte am 01. September am Hauptbahnhof in Mainz versucht haben, einem 14-Jährigen Geld für sexuelle Handlungen anzubieten. Zu denen sei es jedoch nicht gekommen. Demnach beziehen sich die Vorwürfe nicht auf das Arbeitsumfeld des Pfarrers, heißt es. Darüber hinaus teilte das Bistum mit, es sei eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet worden. Allerdings ruhe diese bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Bis zum Ende der Untersuchung sei es dem Pfarrer verboten, priesterliche Dienste auszuüben. Und auch der Kontakt zu Kindern sowie Jugendlichen unterliege einem Verbot. (sueddeutsche.de)