Donnerstag, 3. September 2020

Johanneum Homburg : "Gedenkort.net" bittet um Unterstützung bei Unterschriftenaktion

Sie haben Unterstützung verdient!

In Einrichtungen der katholischen Kirchen haben viele tausend Menschen sexualisierte Gewalt erfahren. Bis heute werden die Betroffenen mit ihrem Leid allein gelassen und es gibt keine würdigen Entschädigungen.

Jetzt endlich beraten die Ordensgemeinschaften über Zahlung von „Anerkennungsleistungen“. Die Betroffenen werden von diesen Verhandlungen ausgeschlossen. Wir wollen den Verantwortlichen der Kirchen und katholischen Orden klar machen, dass sie nicht mit einem Taschengeld davon kommen können. Die Folgen der Verbrechen wirken bis heute.

Wir fordern: Die katholische Kirche muss endlich die Taten aufarbeiten und die Betroffenen angemessen entschädigen.


Die Betroffenen fordern:

  • Alle Aktenbestände der Ordensgemeinschaften müssen gesichert und einer staatlich eingesetzten Kommission („Wahrheitskommission“) zur Verfügung gestellt werden, wo und wann immer es seit 1945 einen Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch Angehörige dieser Gemeinschaften gibt.
  • Die Orden müssen sich bereit erklären, an der Aufklärung und Aufarbeitung der Missbrauchsfälle aktiv mitzuwirken, andernfalls sie ihre Privilegien (z.B. den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts) gefährden.
  • Beim Missbrauch durch Geistliche darf nicht unterschieden werden, ob der Täter Diözesanpriester oder ein Ordensangehöriger war. Die Deutsche Bischofskonferenz muss sich in der Pflicht sehen, trotz aller kirchenrechtlicher Trennung zwischen Orden und Bistümern die Missbrauchsopfer gleich zu behandeln.
  • Die Mitwirkung Betroffener an den sie angehenden Entscheidungen muss zur Selbstverständlichkeit werden.
  • Die von der DOK in die Gremien des Synodalen Weges entsandten Ordensangehörigen sollen dort die öffentlich verkündeten Bereitschaften der Orden offensiv vertreten und sich für die Interessen der Betroffenen einsetzen.
  • Auch in der Entschädigungsfrage sind die Opfer aus Bistümern und Orden gleich zu behandeln. Der Verweis auf verarmte Ordensgemeinschaften darf nicht zur Ungleichbehandlung führen.
  • Eine angemessene Entschädigung hat sich zu orientieren an den Empfehlungen, die im Mai 19 von Experten/innen im Auftrag und für die Bischofskonferenz vorgelegt wurden.




PS.
Für Bernd.
Und alle anderen. 
- Dank an Micha und sein Team.  
 
Claudia