Sonntag, 8. März 2020

Bistum Trier: Bätzing zu seiner Zeit als Generalvikar in Trier und Bischof von Limburg: "Ich kann nicht 100 Prozent ausschließen, dass ich keine Fehler gemacht habe"

Georg Bätzing, ehemaliger Subregens im Priesterseminar Trier und Generalvikar im Bistum Trier 

WDR: "Sie hatten als Generalvikar und auch als Bischof sicherlich mit Missbrauchsbeschuldigungen gegen Geistliche zu tun. Haben Sie da aus Ihrer Sicht in der Vergangenheit Fehler gemacht oder würden Sie sagen, dass Sie an Menschen schuldig geworden sind?"

Bätzing: "(tiefes Einatmen) Ich habe mich in der Verantwortung als Generalvikar , das war in den Jahren von 2012 bis 2016 und danach als Bischof natürlich schon in ganz viele laufende Prozesse, auch der Aufarbeitung mit Einzelpersonen hineinbegeben und hatte da sehr gute Gesprächspartner, die mir Hinweise geben konnten. Ich kann nicht 100 Prozent ausschließen, dass ich keine Fehler gemacht habe. Aber ich habe mich darum (betont) bemüht, diesen Menschen gerecht zu werden und den Verfahren, die sie verdienen, dann auch wirklich zu entsprechen."

WDR: "Sie vermeiden jetzt bewusst das Wort "Entschädigungen". Sind denn die Kirchenleitungen den Betroffenen nicht etwas schuldig geblieben, was tatsächlich auch eine "Entschädigung" verdient hätte?"

Bätzing: "Ja, wir vermeiden nicht das Wort, sondern wir haben uns entschieden für ein anderes System. Entschädigung bedeutet insbesondere auch, den Schaden für materiell erfahrenes Leid irgendwie zu ersetzen. Das würde aber voraussetzen, dass wir Betroffene unter Umständen in erhebliche Prüfkontexte noch einmal stellen und wir wissen um die Sensibilität vieler Menschen. Wir haben mit unserem bisherigen System von Anerkennung und Anerkennungszahlungen 2.200 Personen erreicht, von denen ja viele sagten, sie sind mit diesen Angeboten, wo es nicht nur um Geldleistungen, sondern um therapeutische Maßnahmen, um Begleitung, um Gespräch ging, eigentlich in Frieden.

Wir haben uns entschieden für ein System der Anerkennungsleistung, das sich orientiert an Enscheidungen von staatlichen Gerichten zu Schmerzensgeldern. Da geht es dann eben um immaterielles Leid und Unrecht. Und wir haben uns entschieden, wir möchten nur eine Plausibilitätsprüfung, die Betroffene nicht mehr unbedingt persönlich in Rede- und Antwortkontexte nimmt. Ich glaube, man muss eben abwägen, welche Systeme man wählt. Es ist aber eine bewusste Entscheidung der Konferenz gewesen, die auch von vielen Fachleuten uns dringend angeraten wurde."

WDR: "Ja, aber es haben doch auch Überlebende von Missbrauch materiellen Schaden erlitten. Zum Beispiel durch ganz schwierige Berufsbiografien,  fühlen Sie sich dafür als Kirchenleitung nicht mitverantwortlich?"

Bätzing: "Doch, das ist ja genau der Hintergrund einer institutionellen Verantwortung, die wir mit diesem System von Anerkennungszahlungen übernehmen und  wir haben ja bewusst auch keine Obergrenze genannt, sondern gesagt, wir orientieren uns an Entscheidungen zu Schmerzensgeldern und zwar in den höheren Bereichen,  nicht im niedrigen Bereich: 1. Ist dieses System erweiterbar und wird sich verändern und 2. Haben wir gesagt, und darüber hinaus gibt es immer wieder Sondersituationen, wo auch andere Summen durch das – und das ist ja etwas Neues – ein unabhängiges Gremium festgelegt und ausgezahlt werden, dass wir selber nicht mitbestimmen in seiner Entscheidung. Ich glaube, dass wir mit diesem System doch vielen gerecht werden können. Ich weiß, es gibt Betroffenenvertretungen, die sind damit nicht zufrieden.  Ja, das ist so."

WDR: "Sie sagen, als Argument dafür, dass Sie keinen materiellen Schaden ausgleichen wollen, dass Sie dann die Menschen in ein Prüfverfahren schicken müssten.  Aber nun ist es ja auch so,  wenn Sie sagen, Sie orientieren sich am Schmerzensgeld für immateriellen Schaden, dass auch dort vor Gerichten durchaus  ein immaterieller Schaden nachgewiesen werden muss,  deswegen variieren ja diese staatlichen Schmerzensgelder ganz erheblich. Also mir leuchtet eigentlich nicht ein, warum Sie nicht auch eine Reduktion der Nachweispflicht für materielle beschließen können als Bischöfe."

Bätzing: "Ich glaube, dass wäre eine so außergewöhnliche Entscheidung in unserer Rechtskultur und in unserem gesellschaftlichen System.  Wir haben ja auch erlebt in der Diskussion nachdem die Zahlen in die Öffentlichkeit gekommen sind im vergangenen Herbst, das war ja nicht nur eine Befürwortung, sondern viele Menschen haben gesagt: „Wenn es um solche Summen geht, das geht doch nicht ohne gerichtliche Verfahren, das geht doch nicht ohne Prüfung, das geht doch nicht ohne Nachweise.“ Und dagegen entscheiden wir uns, auch aus der Erfahrung jetzt so vieler Jahre mit Betroffenen und deren Ansprüchen sie wirklich haben und auch mit dem Respekt davor,  dass sie auch irgendwann mal in Ruhe gelassen werden können. Aber es ist doch auch verständlich, in den genannten Höhen, 300.00,00, 400.000,00 Euro nicht einfach auf der Grundlage einer sehr niedrigschwelligen Plausibilitätsprüfung zahlen könnte. Das wäre nicht vermittelbar. "

WDR: "Das wäre „großzügig“!"

Bätzing: "(tiefes Einatmen). Ich weiß nicht ob der Begriff „Großzügigkeit“ … also,  ich vermeide ihn. Was heißt „großzügig“? Es geht hier um Anerkennung, dass Menschen zum Teil tatsächlich unsäglich Unrecht erlebt haben und Leid erfahren haben. „Großzügigkeit“ ist kein guter Begriff."

WDR: "Ok. Vielleicht haben Sie Recht. Für die Betroffenen wäre es nur „angemessen.“"

das vollständige Interview auf wdr.de hören