Weisner: "Ja, absolut. Denn das ist ja genau das Verfahren: Wenn ein Priester, ein Ordensmann kriminell gehandelt hat, dann wurde oft gesagt: 'Das regeln wir kirchenintern, nach dem Kirchenrecht. Wir schalten nicht die Staatsanwaltschaft ein.' Und dieser Priester oder Ordensmann wurde versetzt in ein anderes Kloster, in eine andere Gemeinde. Das Schlimme ist ja, dass dort die Gemeinde nicht vorgewarnt war. Und es wurden dann Versprechen abgenommen: 'Ja, er wird das nicht wieder tun.' Das hat sich als wirklich fatal erwiesen, als ein schwerwiegender Fehler."
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