Mittwoch, 5. Februar 2014

Bistumssprecher Uzulis: "Aufgrund des Persönlichkeitsschutzes keine Angaben zur Anzahl der Kinder von Priestern im Bistum Trier"

Mütter, die den Eindruck hätten, dass die "Priesterväter" unregelmäßig zahlten, könnten sich an die Bistümer wenden. In diesen Fällen werde das Geld vom Gehalt abgezogen und den Müttern zugeführt, behauptet der Oberhaider Pfarrer. "Diese Vorgehensweise ist uns nicht bekannt und wird im Bistum Trier auch nicht praktiziert", sagte Bistumssprecher André Uzulis auf Anfrage.

Bei Unterhaltsverpflichtungen handele es sich um den einklagbaren Anspruch des Kindes oder der Mutter gegen den Vater, unabhängig davon, ob dieser Priester sei, oder nicht. Die Geliebte eines katholischen Pfarrers, die anonym bleiben möchte und auch Kontakt zu anderen Priesterfrauen hat, sagte gegenüber dem TV: "Jede Diözese regelt das anders." Aufgrund des Persönlichkeitsschutzes wollte André Uzulis keine Angaben zur Anzahl der Kinder von Priestern im Bistum Trier machen.

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Anmerkung ca: 

Wenn allein die Angabe der Anzahl der Priesterkinder im Bistum Trier dem "Persönlichkeitsschutz" unterläge, wäre dann die Volkszählung nicht strafbar?

Interessant wäre auch eine Antwort auf die Frage, ob dasselbe Argument auch für ehemalige Trierer Bischöfe gilt.