Es bleibt zwar ungewiss, ob du dir über den Unterschied zwischen sexualisierter Gewalt und sexuellen Missbrauch bewusst bist, aber so eine Unterschrift kommt doch immer gut an. Rein repräsentativ - versteht sich. Also: 1:0 für dich. Eine Vereinbarung ohne konkrete Maßnahmen zu unterzeichen, sämtliche Aufsichts- und Durchgriffsrechte zu exkludieren, die Leitlinien von 2002 (!) und 2010 als "wirkungsvolle" Maßnahmen zu deklarieren und sein Bemühen dermaßen glaubhaft zu versichern - und das alles auf der Basis, dass die Leitlinien in Trier bis heute nicht in diözesanes Recht umgewandelt sind.
Das muss man erst einmal hinbekommen!
Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauchs
zwischen
dem Beauftragen der Deutschen Bischofskonferenz
für Fragen des sexuellen Missbrauchs
Minderjähriger im kirchlichen Bereich
und
dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)
Berlin / Bonn, 18. Juni 2012
I. Verantwortungsgemeinschaft zum Schutz vor Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt
- Mit Verabschiedung des Abschlussberichts des von der Bundesregierung im März 2010 eingesetzten Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ am 30. November 2011 und durch Beschluss der Bundesregierung vom 07. Dezember 2011 wurde der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) beauftragt, die Umsetzungen der Empfehlungen des Runden Tisches zu unterstützen, zu beobachten und hierüber in regelmäßigen Abständen zu berichten. Mit dem Abschluss seiner Arbeit Ende 2013 wird der Unabhängige Beauftragte Empfehlungen an die Politik richten, in die auch die Erkenntnisse aus diesen Umsetzungsprozessen einfließen werden.
- Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich durch ihren Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs, Herrn Bischof Dr. Stephan Ackermann und Herrn Prälat Dr. Karl Jüsten aktiv an der Einarbeitung der Empfehlungen des Runden Tisches beteiligt.
- In der Deutschen Bischofskonferenz arbeiten die Verantwortlichen der 27 (Erz)-bistümer zusammen, die jeweils rechtlich und in ihrem Wirken selbstständig sind. Es bestehen keine Aufsichts- oder Durchgriffsrechte des Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz gegenüber den Diözesen.
- Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs übernimmt beim Thema „Sexueller Missbrauch“ Koordinierungsaufgaben für die 27 (Erz-)Bistümer. Die Aufgaben der Prävention, Intervention und Hilfe obliegen den jeweiligen (Erz-)Bistümern. Diese haben bereits wirkungsvolle Maßnahmen, auf die sich die (Erz-)Bischöfe verständigt haben, implementiert sowie weiterentwickelt und ihre Umsetzung vorangebracht.
- Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz und der UBSKM stimmen darin überein, dass auch unabhängig von der Arbeit des Runden Tisches der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt weiterhin wirksam und nachhaltig verbessert werden muss.
- Die Deutsche Bischofskonferenz hat durch ihre „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ vom 23. August 2010 und die „Rahmenordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ vom 23. September 2010, die Grundlagen geschaffen, die geeignet sind, die Empfehlungen des Runden Tisches umfassend und zügig zur Geltung zu bringen und den Schutz von Mädchen und Jungen sowie jungen Männern und Frauen vor sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich zu verbessern und zu gewährleisten, dass junge Menschen, die in der Familie und in anderen Bereichen sexuell missbraucht wurden, in Diözesen, kirchlichen Institutionen und Verbänden kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden.
- Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz wird den UBSKM bei seiner Arbeit in den Jahren 2012/2013 unterstützen.
- Innerhalb dieses Kooperationsbündnisses ist zu beachten, dass der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für die 27 (Erz-)Bistümer keine Vereinbarungen treffen kann, die deren Selbstständigkeit berühren. Die vorliegende Erklärung bezieht sich daher ausschließlich auf die Verständigung einer Unterstützung die der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz geben wird.
II. Aktivitäten der Deutschen Bischöfe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt
- In Arbeitsfeldern, in denen professionelle persönliche Beziehungen im Zentrum der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stehen, besteht das Risiko, dass die bestehenden Machtdifferenzen zwischen Mädchen und Jungen sowie jungen Frauen und Männern einerseits und Erwachsenen andererseits und bestehende Vertrauensverhältnisse für sexuelle Übergriffe ausgenutzt werden können. Daher sind fachliche Mindeststandards der Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt auch in Diözesen, kirchlichen Institutionen und Verbänden notwendig.
- Entsprechend haben die deutschen Bischöfe ihre bereits bestehenden Leitlinien aus dem Jahr 2002 überprüft.
- Aufgrund des Bschlusses des Ständigen Rats vom 23. August 2010 wurden überarbeitete „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den deutschen Bischöfen“ in Kraft gesetzt. In den Diözesen wurde bundesweit die Funktion der Ansprechpersonen zur Entgegennahme von Hinweisen auf sexuellen Missbrauch überprüft und neu geregelt. Des Weiteren hat der Ständige Rat mit Beschluss vom 23. September 2010 eine „Rahmenordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ verabschiedet. Diese soll die bereits vorhandenen Präventionsbestrebungen in den kirchlichen Institutionen und Verbänden bündeln, verbessern und vergleichbare Standards und Synergien sicherstellen. Hierzu wurden bundesweit diözesane Koordinationsstellen eingerichtet. Diese unterstützen die Diözesen, kirchlichen Institutionen und Verbände bei ihren Umsetzungsanstrengungen, z.B. durch
- Fachberatung bei der Planung und Durchführung von Präventionsprojekten
- Vermittlung von Fachreferent/innen
- Beratung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
- Weiterentwicklung von verbindlichen Qualitätsstandards
- Information über Präventionsmaterialien und –projekte
- Vernetzung der Präventionsarbeit inner- und außerhalb der Diözese
- Öffentlichkeitsarbeit in Kooperation mit der jeweiligen Pressestelle
- Die Maßnahmen, die die deutschen Bischöfe sich vorgenommen haben, entsprechen den Vorgaben der „Leitlinien zur Prävention und Intervention sowie zur langfristigen Aufarbeitung und Initiierung von Veränderungen nach sexualisierter Gewalt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Institutionen“ (Ergebnisse der Arbeitsgruppe / Anlage 3 in Verbindung mit Anlage 4 des Abschlussberichts des Runden Tisches).
- Dem Anliegen einer langfristigen Aufarbeitung von sexuellen Übergriffen und sexualisierter Gewalt in Diözesen, kirchlichen Institutionen und Verbänden werden sie darüber hinaus durch „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ gemäß der Beschlussfassung vom 24. Januar 2011 und durch in Auftrag gegebene Forschungsprojekte nachkommen.
III. Monitoring und Berichterstattung gegenüber dem Runden Tisch
- Ende 2012 wird der Runde Tisch der Bundesregierung „Sexueller Kindesmissbrauch“ erneut zusammenkommen, um den Umsetzungsstand seiner Empfehlungen zu überprüfen. Das zu diesem Zweck eingerichtete Monitoring wird sich auf die Implementierung der Leitlinien zur Prävention und Intervention sowie zur langfristigen Aufarbeitung (Ergebnisse der Arbeitsgruppe I Anlage 3 in Verbindung mit Anlage 4 des Abschlussberichts des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“) konzentrieren.Darüber hinaus möchte der UBSKM den Stand der Umsetzung zum Umgang mit Genugtuungsleistungen von Institutionen (Kapitel 3.2 in Verbindung mit Anlage 1/Kap. IV des Abschlussberichts des Runden Tisches) eruieren.
- Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz wird die Berichterstattung des UBSKM im Rahmen seiner Möglichkeit u.a. mit den nachfolgenden Maßnahmen unterstützen.
Überblick über bereits erfolgte Umsetzungsmaßnahmen
- Er wird dem UBSKM einen Überblick über die in den Diözesen, kirchlichen Institutionen und Verbänden praktizierten Präventions- und Interventionskonzepte geben
- Er wird einen Bericht zum Verfahren zu den materiellen Leistungen und zu der Arbeit der Zentralen Koordinierungsstelle übermitteln
- Befragungen in 2012 und 2013
- Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz wird den UBSKM dabei unterstützen, in 2012 und 2013 je eine schriftliche bzw. online-Befragung zur Umsetzung der Leitlinien zur Prävention und Intervention sowie zur langfristigen Aufarbeitung im Bereich der kirchlichen Institutionen durchzuführen
- Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz wird die (Erz-)Diözesen, kirchlichen Institutionen und Verbände über das Vorhaben informieren und für die Beteiligung am Monitoring werben (z.B. durch die Versendung eines Informationsbriefes bzw. einer Info-Email).
- Darüber hinaus wird der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz ein Unterstützungsschreiben erstellen, das den zu befragenden kirchlichen Institutionen mit einem Informationsschreiben des UBSKM und dem Fragebogen über die diözesanen Koordinierungsstellen weitergeleitet werden könnte.
- Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz beteiligt sich auch an einer die Befragungen begleitenden Arbeitsgruppe und unterstützt so wichtige Arbeitsschritte, wie die Entwicklung des Fragebogens, die Diskussion und die Interpretation der Ergebnisse sowie die Vorbereitung des Untersuchungsberichts.
- Im Hinblick auf die Ergebnisinterpretation werden auch solche Einflussfaktoren berücksichtigt, die sich u.a. aus den kirchenstrukturellen Gegebenheiten sowie aus der Kürze des Umsetzungszeitraums der Empfehlungen des Runden Tisches ergeben.
- Der UBSKM sichert Anonymität der Datenerhebung, Auswertung und Ergebnisdarstellung zu. Die Ergebnisse des Monitorings werden bereits vor der Veröffentlichung an den Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz zur Kenntnisnahme übermittelt. Nach der Veröffentlichung werden ihm die erhobenen Daten in aggregierter Form zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.
Berlin, den 18. Juni 2012 Johannes Wilhelm Rörig
Unabhängiger Beauftragter für Fragen
des sexuellen Kindesmissbrauchs
Berlin, den 18. Juni 2012 Bischof Dr. Stephan Ackermann
Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen
des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich