03.06.2012 In den von den deutschen Bischöfen verabschiedeten Leitlinien ist festgelegt, dass bei einem Missbrauchsverdacht gegen einen Priester eine kirchenrechtliche Voruntersuchung einzuleiten ist - unabhängig von einem staatlichen Strafverfahren. Bestätigt diese Untersuchung den Missbrauchsverdacht, muss der zuständige Diözesanbischof Rom informieren.
Trier. Im Bistum Trier ist seit Oktober der scheidende Generalvikar Georg Holkenbrink für die Voruntersuchung zuständig. Holkenbrink stützt sich in der Regel zunächst auf den Bericht der von Bischof Stephan Ackermann ernannten Missbrauchsbeauftragten. Danach spricht er mit den beschuldigten Priestern, "verschafft sich Kenntnis von den Ermittlungsergebnissen, wenn ein staatsanwaltschaftliches Verfahren läuft, überprüft eventuell Mitteilungen Dritter" und gibt ein forensisch-psychologisches Gutachten in Auftrag.
Die Erkenntnisse fasst Holkenbrink dann in einem Abschlussbericht zusammen, den er mit den dazugehörigen Unterlagen an die Glaubenskongregation in Rom schickt.
Von den in den vergangenen zwei Jahren im Bistum Trier eingeleiteten Voruntersuchungen sind laut Bischofssprecher Stephan Kronenburg neun abgeschlossen. In sieben Fällen werden die Abschlussberichte erstellt, zwei Verfahren wurden bereits nach Rom gemeldet und kamen von dort aus mit der Vorgabe zurück, Strafverfahren einzuleiten.