Wenn das BistumTrier nachweislich "altherbekannte Täterstrategien" erwähnt, dann lässt dies den eindeutigen Rückschluss zu, dass die Täterstrategien bekannt waren. Wenn dem so war, das Bistum Trier Bescheid wusste und nichts dagegen unternahm bzw. es nachweislich unterlassen hat, den Täterstrategien entgegenzuwirken und nur eine Versetzung des Täters vorzunehmen, mit dem Wissen, dass er sexuell missbraucht hat, und diese Gefahr weiterhin in Kauf genommen hat, dann läge in diesem Moment eine grobe Fahrlässigkeit vor!
Und das Eis, auf dem sich das Bistum Trier bewegt, wäre noch einmal dünner geworden!
Und zwar inzwischen so dünn, dass es bald zerbrechen könnte, Jungs!