Freitag, 29. Juni 2012
"Wo Verbrechen im Raum der Kirche begangen worden seien, müsse weiter deutlich werden, das tolerieren wir nicht, wir gehen dagegen vor" (!)
Mit Blick auf den Missbrauchsskandal sagte Bischof Stephan Ackermann, überall dort, wo Glaubwürdigkeit verloren gegangen sei, gelte es nun Vertrauen zurückzugewinnen.
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"Bistum Trier schrumpft"
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann sagte, es sei „sehr schmerzlich wahrzunehmen, dass doch eine gehörige Zahl von Menschen der Kirche im Bistum den Rücken kehrt“. Es gelte nun, deutlich zu machen, wofür die Kirche stehe und wo sie sich überall engagiere. Außerdem müsse sie sich bemühen, Vertrauen zurückzugewinnen.
"Der Sturm hat sich gelegt"
Im zweiten Jahr nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals sind wieder weniger Menschen aus der katholischen Kirche ausgetreten, gut ein Drittel deutschlandweit. Auch im Erzbistum Köln hat die Zahl fast wieder den Stand der Vorjahre erreicht.
- Bischof Ackermann zu Austritten (29.06.2012)
- Interview mit Matthias Kopp zur Kirchenstatistik 2011
- Interview mit Prälat Dr. Stefan Heße: "Wichtig sind die Menschen hinter der Statistik"
- deutlicher Ausstieg: Katholische Kirche beklagt Zahl der Austritte (29.07.2011)
- Kirchenstatistik 2011
Quelle: "domradio-de"
Trier: Bischof Ackermann bedauert Austritte
Im Bistum Trier sind im Jahr 2011 rund 5700 Menschen aus der Katholischen Kirche ausgetreten. Das sind nach Angaben des Bistums rund 1700 Kirchenaustritte weniger als im Vorjahr.
Bischof Ackermann sagte, es sei sehr schmerzlich, dass "eine gehörige Zahl von Menschen der Kirche den Rücken kehre". Grund seien die Negativschlagzeilen nach den Kirchenskandalen.
Die Kirche müsse nun an Glaubwürdigkeit zurückgewinnen. Ein weiterer Grund für den Mitgliederschwund im Bistum sei die zurückgehende Bevölkerungszahl im Saarland.
Mittwoch, 27. Juni 2012
"Denn sie wissen nicht, was sie tun - oder doch?"
In dem Artikel heißt es unter anderem:
"(...) Die Katholische Kirche hat in ihren Leitlinien zum Vorgehen beim sexuellen Missbrauch von Kindern im Jahre 2002 festgelegt, dass ein Beauftragter der Kirche mit dem Tatverdächtigen Gespräche führt und mit dem (mutmaßlichen) Opfer oder den Erziehungsberechtigten Kontakt aufnimmt, um dann zu entscheiden, wie zu helfen ist und wie weiter vorgegangen werden soll.
Damit wurde eine außerstaatliche Ermittlungsinstanz geschaffen, die eine interne Handhabung entsprechender Vorkommnisse vorgab und dadurch zu einem verbreiteten Verschweigen und Vertuschen entsprechender Vorkommnisse beitrug. In den überarbeiteten und verschärften Leitlinien von 2010 wurde festgelegt, dass der Beauftragte das mutmaßliche Opfer bzw. seine Erziehungsberechtigten darauf hinzuweisen hat, dass ein Verdacht möglicherweise den Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt wird (was durchaus als Drohung verstanden werden könnte). Diese Mitteilung erfolgt den überarbeiteten Leitlinien zufolge dann nicht, wenn es dem (möglicherweise nicht allzu schwer herstellbaren) Wunsch des mutmaßlichen Opfers bzw. dessen Erziehungsberechtigten entspricht.
Formulierungen dieser Art werden es weiterhin ermöglichen, dass Hinweise auf den sexuellen Missbrauch von Kindern nicht angezeigt sondern vertuscht und verschwiegen werden.
Könnte doch sonst der gute Ruf der Kirche erneut in Gefahr geraten oder mehr als ohnehin schon der Fall, beschädigt werden!
Spätestens die Enthüllungen und der Skandal wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in katholischen Einrichtungen Deutschlands im Jahre 2010 machten deutlich, dass die von den katholischen Bischöfen bei der Herbstkonferenz des Jahres 2002 verfassten Leitlinien mit ihren 16 Punkten völlig ungeeignet waren, um den sexuellen Missbrauch Minderjähriger hinter Kirchenmauern einzudämmen oder gar zu verhindern.Vielmehr bildeten diese Leitlinien eine durchaus geeignete Grundlage für das verbreitete Verschweigen, Verdrängen und Vertuschen einschlägiger Vorkommnisse hinter Kirchenmauern. Der Not gehorchend wurden von den katholischen Bischöfen nach dem Bekanntwerden von zahlreichen Missbrauchshandlungen durch Kirchenangehörige in den verschiedensten katholischen Einrichtungen am 23. August 2010 neue, auf 55 Punkte erweiterte und verschärfte Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedet.
Manfred Paulus, Erster Kriminalhauptkommissar a.D. Ulm/DonauTrotz der Erweiterungen, Konkretisierungen und Verschärfungen lassen diese Leitlinien weiterhin zu, dass Hinweise auf den sexuellen Missbrauch von Kindern kirchenintern geregelt werden, so dass weiterhin ignoriert, verschwiegen und vertuscht werden kann. Auch sie scheinen also wenig geeignet, diese Kriminalität zum Nachteil der Kirche anvertrauter Kinder einzudämmen oder zu beheben. Der Tag wird kommen, so ist begründet zu vermuten und zu befürchten, an dem auch diese Leitlinien die Katholische Kirche wieder einholen werden. (...)"
Quelle: VDP / "Die Kriminalpolizei" - "Denn sie wissen nicht, was sie tun - oder doch?" / Juni 2012
Montag, 25. Juni 2012
"Wir hören oft den Satz „Kinder sind unsere Zukunft“. Ich möchte den Satz etwas umformulieren: Kinder sind unsere Gegenwart." (Zitat Generalvikar Holkenbrink")
- ein gewagtes Zitat aus dem Bistum Trier, wenn man bedenkt, dass mehrere Priester, denen sexueller Missbrauch vorgeworfen wird, die sexualisierte Gewalt angewandt haben oder sich im Besitz kinderpornografischen Materials befanden, im Bistum Trier weiterhin Sakramente spenden, Messen zelebrieren, in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern als "Seelsorger" arbeiten dürfen und tagtäglich Kontakt zu unseren Kindern und Jugendlichen haben...
Samstag, 23. Juni 2012
Lieber Pfarrer Andrzej L.,
da Sie es nicht vorziehen, mit
mir persönlich zu kommunizieren, antworte ich Ihnen auf diesem Weg:
Nein, Sie gelten nicht als
vorbestraft. Und Ihr Führungszeugnis ist so rein wie Ihr Herz. Da die Bestrafung in Ihrem Fall nicht mehr
als 90 Tagessätze betrug, taucht somit – dank der Gesetzgebung – auch kein Eintrag
im Führungszeugnis auf. Deswegen hatte
das Gemeinschaftsklinikum Kemperhof
Koblenz – St. Elisabeth Mayen gGmbH ja auch keine Bedenken, Sie als Seelsorger
einzusetzen. Wäre das Klinikum nämlich
über Ihre Vergangenheit informiert gewesen, wäre es laut eigenen Angaben „zu
keinem Zeitpunkt“ zu einem Einsatz von Ihnen gekommen. Verständlicherweise.
In Ihrem Besitz befand sich „lediglich“
kinderpornografisches Material. Und die Kinder, die darauf zu sehen war, haben bestimmt
alle geschrieen: „Bitte, bitte, ich möchte auch auf das Bildmaterial, auf dem
sich später ein katholischer Pfarrer aus dem Bistum Trier aufgeilen wird“. „Und das Bildmaterial, das von uns erstellt
wird, ist dann auch bestimmt der Anfang einer
ganz großen Karriere. Irgendwann wird
dann vor laufender Kamera gefilmt werden, was so ein Priester noch alles mit
uns machen kann. Ja! Wir machen das hier alles freiwillig und liebend gerne! Unsere Rechte werden in
keinster Weise eingeschränkt, unser Körper bleibt unversehrt – ebenso wie
unsere kleine Kinderseelen. Wir finden es einfach nur klasse, was hier
geschieht. Wir posieren hier erst einmal ein wenig herum. Ok. Seltsam mag es
schon aussehen, die Verrenkungen, die wir machen müssen. Aber das ist das beste
Bildmaterial – so sagt man uns zumindest“. Und wenn es manchmal ein wenig weh
tut, dann ist das eben so. Das gehört dann scheinbar dazu , wenn man berühmt
werden möchte.
Bitte verzeihen Sie, dass
unsereiner immer noch den „Fall Pascal“ vor Augen hat. Damals berichtete ein Angeklagter auch über
Kinderpornos. Die Leiche von Pascal wurde bis heute nicht gefunden.
Lieber Herr Pfarrer L.
Ich habe keinerlei Probleme damit,
die Verlinkung zu der Seite des Bistums zu entfernen.
Das Ziel war es auch nicht, ihren
Namen öffentlich zu machen, sondern die Vorgehensweise des Bistums Trier
offenzulegen und zu demonstrieren, dass man mit der „Entpflichtung“ eines
Pfarrers keine allzu hohen Erwartungen verknüpfen sollte, wenn dieser Monate
später – wie es leider im Bistum Trier – Praxis ist, in der
Krankenhausseelsorge als Pfarrer eingesetzt wird. Dies betrifft natürlich nicht nur Sie,
sondern auch Ihre Kollegen.
Opfer und Betroffene müssen somit
auch davon ausgehen, dass Klaus K., Michael Ver., Christoph W., Stephan M.,
Harald W. etc. etc. bald wieder
auftauchen, „Sakramente spenden“ und erneut Kontakt zu Kindern und Jugendlichen
haben.
Interessant ist jedoch Ihr
Verhalten, wie Sie in die Offensive gehen:
Sie beschweren sich, da Sie
befürchten, Ihr Name könnte mit sexuellen Missbrauch von Kindern und
Jugendlichen in Verbindung gebracht werden. Diese Befürchtung findet jedoch nur
in ihrem Kopf statt. Auf unserer Seite gibt es keinen Hinweis darauf, dass man
Ihnen sexuellen Missbrauch vorwirft.
So werden Sie auf dem Blog z.B.
auch Verlinkungen zu Papst Bénédikt oder Bischof Ackermann finden – ihnen wird
auch kein sexueller Missbrauch vorgeworfen.
Sie, der als katholischer
Priester wegen Besitzes kinderpornografischen Materials verurteilt wurde,
wurden aufgrund der Vorwürfe zuerst vom Bistum beurlaubt und anschließend
entpflichtet. Monate später nehmen Sie Ihre Tätigkeit als Krankenhausseelsorger
auf und verschweigen einen wichtigen Aspekt Ihrer Vergangenheit, der jedoch für
den Seelsorgebereich und somit den Ihnen anvertrauten Menschen von großer
Wichtigkeit ist. Sie befinden sich in
einer wunderbaren Grauzone. Sowohl Ihr Führungszeugnis enthält rechtmäßig keine
Informationen über Ihre Verurteilung und gegen die Leitlinien, wonach die „Verantwortlichen“
informiert werden müssen, wurde in diesem Fall auch nicht verstoßen.
So weit so gut – für Sie.
Aus Betroffenensicht sind Sie
jedoch für die katholische Kirche in dem Moment untragbar geworden, als Sie
sich als katholischer Pfarrer im Besitz kinderpornografischen Materials
befanden.
Das Problem besteht darin, dass
der Missbrauchsbeauftragte Bischof Ackermann Ihnen weiterhin die Möglichkeit
gibt, mit Kindern und Jugendlichen Kontakt zu haben, wohlwissend, dass Sie
wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials verurteilt wurden.
Wie Sie persönlich mit diesem
Aspekt Ihrer Vergangenheit umgehen, es
moralisch mit sich selbst vereinbaren können, Kindern Sakramente zu spenden und
sich vorher oder nachher kinderpornografisches Material anzusehen, ist mir relativ gleich. Dies ist nicht mein Problem.
Es wird allerdings zu meinem
Problem, wenn ich mir vorstelle, an Sie als Seelsorger zu geraten. Und Ihr
Einsatz als Seelsorger erfolgte nun einmal auf der Grundlage, dass Sie Ihre Verurteilung
und die Gründe hierfür verschwiegen haben. Das betrifft aber – wie gesagt –
nicht nur Sie, sondern alle Ihre Kollegen.
Wissen Sie, was mein Problem ist,
Herr L.?
Die ersten 3 Jahre meines Lebens
durfte ich eine unbeschwerte Kindheit erleben. Dann endete meine Kindheit –
abrupt. Der Grund: Ein Pfarrer missbrauchte mich. Mehrfach und über Jahre
hinweg. Ich war 3 (!) Jahre alt, als der Missbrauch an mir begann. Leben bedeutet für mich „Qual.“ Irgendwann
werde ich mich vielleicht in einem Alten- und Pflegeheim wiederfinden. Und
jetzt stellen Sie sich bitte einmal vor, ich würde dort auf einen Pfarrer wie
Sie treffen. Hilflos, abhängig und nicht mehr in der Lage, mich zu wehren.
Genau wie damals – als ich 3 Jahre alt war. Glauben Sie wirklich, ich wollte
mein Leben tatsächlich so grausam beenden wollen, wie alles begann? Glauben Sie
tatsächlich, in der Stunde meines Todes möchte ich jemanden wie Sie an meiner
Seite haben? Oder von Ihnen noch die „Sakramente
gespendet“ bekommen?
Das Schlimme ist, ich müsste dies
über mich ergehen lassen – ohne mich dagegen wehren zu können. Ich könnte Sie
noch nicht einmal von mir stoßen oder Ihre Hand abwehren, wenn Sie mich
berühren wollte.
Ich müsste zusehen, wie Sie meine
Enkelkinder berührten und könnte mich auch dagegen nicht wehren.
Aber innerlich, Herr L.,
innerlich würde ich schreien, glauben Sie mir.
Diese Angst könnte Bischof Ackermann
uns Betroffenen nehmen – wenn er denn wollte. Aber offensichtlich will er
nicht. Denn er lässt weiter zu, dass
Priester wie Sie weiterhin in der Seelsorge eingesetzt sind und Menschen
unerträgliche Schmerzen zufügen.
Bleibt an dieser Stelle nur noch,
an die
Priester zu appellieren, die sich angesprochen fühlen:
Ihr habt Euren Job, den Ihr als „Berufung“
deklariert, verfehlt – aber völlig. „Im Namen des Herrn“ und unter dem Aspekt
der „Nächstenliebe“ hat man Euch Kinder und Jugendliche anvertraut, deren
Seelen ihr zerstört habt und die bis an ihr Lebensende unter den Folgen des
Missbrauchs zu leiden haben.
Und auch die Kinder, die auf
Ihrem kinderpornografischen Material zu sehen waren, Herr L., werden nicht von den Folgen verschont bleiben.
Was hier gerade geschieht, Herr L. ist exemplarisch für die Vorgehensweise Eurer Exzellenz, dem Missbrauchsbeauftragten Bischof Dr. Stephan Ackermann:
Es wird weiterhin nicht mit offenen Karten gespielt, es wird weiter versucht, zu vertuschen und die Wahrheit zu verschweigen. Die Kommunikation findet - wenn überhaupt - auf Umwegen statt. Und der Täter steht da mit erhobenem Zeigefinger und beklagt sich über das Opfer, weil er sich in seinen Rechten verletzt fühlt.
Und die eigentliche Problematik wird dabei von der Kirche weiter unter den Teppich gekehrt.
Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Adams
Beispiel des Umgangs des Missbrauchsbeauftragten der katholischen Kirche, Bischof Dr. Stephan Ackermann, anhand eines Priesters, der wegen Besitzes kinderpornografischen Materials verurteilt wurde:
Andrzej L., Vikar, Völklingen St. Eligius, Völklingen (Hermann-Röchling-Höhe) St. Konrad und Völklingen St. Michael, mit Wirkung vom 1. August 2007 zum Pfarrverwalter mit dem Titel „Pfarrer“ von Großkampenberg St. Hubertus, Eschfeld St. Luzia, Harspelt Maria Geburt und Lützkampen St. Martin zunächst befristet bis zum 31. Juli 2010;
Es wurde inkardiniert und in den Verband des Bistumsklerus aufgenommen:
Andrzej L., Pfarrverwalter mit dem Titel „Pfarrer“, Großkampenberg St. Hubertus, Eschfeld St. Luzia, Harspelt Maria Geburt und Lützkampen St. Martin, mit Wirkung vom 1. Januar 2008.
Weil er pornographische Kinderfotos besessen haben soll, ermittelt die Saarbrücker Staatsanwaltschaft gegen einen 37-jährigen katholischen Geistlichen aus der Nord-Eifel. Das Bistum hat den Pastor inzwischen beurlaubt.
Andrzej L., Pfarrer, am 11. November 2008 als Pfarrverwalter von Großkampenberg St. Hubertus, Eschfeld St. Luzia, Harspelt Maria Geburt und Lützkampen St. Martin;
Andrzej L., Krankenhausseelsorger, Mayen, mit Wirkung vom 28. November 2010 zum Krankenhauspfarrer des St. Elisabeth-Krankenhauses in Mayen;
Quelle: Bistum Trier / Trierischer Volksfreund
Was hier gerade geschieht, Herr L. ist exemplarisch für die Vorgehensweise Eurer Exzellenz, dem Missbrauchsbeauftragten Bischof Dr. Stephan Ackermann:
Es wird weiterhin nicht mit offenen Karten gespielt, es wird weiter versucht, zu vertuschen und die Wahrheit zu verschweigen. Die Kommunikation findet - wenn überhaupt - auf Umwegen statt. Und der Täter steht da mit erhobenem Zeigefinger und beklagt sich über das Opfer, weil er sich in seinen Rechten verletzt fühlt.
Und die eigentliche Problematik wird dabei von der Kirche weiter unter den Teppich gekehrt.
Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Adams
____________________________________________
Beispiel des Umgangs des Missbrauchsbeauftragten der katholischen Kirche, Bischof Dr. Stephan Ackermann, anhand eines Priesters, der wegen Besitzes kinderpornografischen Materials verurteilt wurde:
- 01.07.2007 - Ernennung:
Andrzej L., Vikar, Völklingen St. Eligius, Völklingen (Hermann-Röchling-Höhe) St. Konrad und Völklingen St. Michael, mit Wirkung vom 1. August 2007 zum Pfarrverwalter mit dem Titel „Pfarrer“ von Großkampenberg St. Hubertus, Eschfeld St. Luzia, Harspelt Maria Geburt und Lützkampen St. Martin zunächst befristet bis zum 31. Juli 2010;
- 01.08.2008 - Inkardinierung:
Es wurde inkardiniert und in den Verband des Bistumsklerus aufgenommen:
Andrzej L., Pfarrverwalter mit dem Titel „Pfarrer“, Großkampenberg St. Hubertus, Eschfeld St. Luzia, Harspelt Maria Geburt und Lützkampen St. Martin, mit Wirkung vom 1. Januar 2008.
- 03.11.2008 - Eifeler Pastor soll Kinderpornos besessen haben
Weil er pornographische Kinderfotos besessen haben soll, ermittelt die Saarbrücker Staatsanwaltschaft gegen einen 37-jährigen katholischen Geistlichen aus der Nord-Eifel. Das Bistum hat den Pastor inzwischen beurlaubt.
- 01.12.2008 - Entpflichtung
Andrzej L., Pfarrer, am 11. November 2008 als Pfarrverwalter von Großkampenberg St. Hubertus, Eschfeld St. Luzia, Harspelt Maria Geburt und Lützkampen St. Martin;
- 01.11.2010 - Ernennung
Andrzej L., Krankenhausseelsorger, Mayen, mit Wirkung vom 28. November 2010 zum Krankenhauspfarrer des St. Elisabeth-Krankenhauses in Mayen;
Quelle: Bistum Trier / Trierischer Volksfreund
Pfarrer L. beschwert sich bei Google
20.06.2012 / 23.03h
in der angehängten Beschwerde heißt es unter anderem:
"4. Grund des Verstoßes:
Meine Rechte wurden durch die Post-URL Adresse verletzt: diese beinhaltet meine vollständigen Daten (Vorname und Name) im Kontext des sexuellen Missbrauchs, obwohl ich als NICHT VORBESTRAFT gelte (ich habe ein aktuelles Fuehrungszeugnis ohne Eintragungen), habe mich an keinem Kind vergangen und es wurden bei mir keine pädophilen Veranlagungen festgestellt. Im Endeffekt indiziert Google diese Seite unter meinem vollen Vornamen Namen.Der Inhalt des Blogs – aus rechtlichen Gründen – beinhaltet lediglich meine unvollständigen Daten (Vorname und die erste Buchstabe des Familiennamens) - sehr clever gemacht …
Ich habe guten Grund anzunehmen, dass die oben angegebenen Informationen gegen geltendes Recht verstoßen .
Ich versichere in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Erklärung, dass die in diesem Dokument enthaltenen Informationen korrekt sind."
Antwort an Google:
Liebes Google-Team,
sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
ich danke Ihnen für die Benachrichtigung.
Stellungnahme:
ich danke Ihnen für die Benachrichtigung.
Stellungnahme:
1. Auf unserer Seite gibt es keinen Hinweis darauf, dass Herr Andrzej L.sexueller Kindesmissbrauch vorgeworfen wird.
2. Der Blog „missbrauch-im-bistum-trier“ beinhaltet sowohl die Thematik des sexuellen Kindesmissbrauchs durch Angehörige der katholischen Kirche im Bistum Trier, der sexualisierten Gewalt durch Angehörige der katholischen Kirche gegenüber Kindern sowie der Besitz und Verbreitung kinderpornografischen Materials durch Angehörige der katholischen Kirche im Bistum Trier.
3. Herr Andrzej L. wurde rechtskräftig wegen Besitzes kinderpornografischen Materials verurteilt. Da er zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 30 Tagessätzen verurteilt wurde, erfolgte auch kein Eintrag in sein Führungszeugnis (siehe „Fragen zum Führungszeugnis / Punkt 6“).
4. Es wurde mehrfach in den Medien über ihn Bericht erstattet
- · „Trierischer Volksfreund“: Eifeler Pastor soll Kinderpornos besessen haben“
- SPIEGEL: „Scham und Bestürzung“
- Des Weiteren berichteten z.B. folgende Printmedien über Herrn Andrzej L.: „die Zeit“, „die Süddeutsche“, „Handelsblatt“, „stern“. (Trier: Ermittlungen gegen Priester wegen Kinderpornografie - Die Ermittlungen laufen seit Anfang 2008: Ein 37-jähriger katholischer Priester aus dem Bistum Trier soll sich kinderpornografische Bilder aus dem Internet geladen haben.)
- „Priester unter Kinderpornografieverdacht“
5. Der vollständige Name „Andrzej L.“ taucht lediglich als Quellenangabe auf. Wie sonst soll ich eine Quelle - die bei dieser sensiblen Thematik von äußerster Wichtigkeit ist – angeben, ohne auf die entsprechende Homepage des Bistums Trier zu verlinken?
6. Des Weiteren bitte ich, folgende Punkte zu beachten:
a. Unsere Berichterstattung gibt Tatsachen wieder.
b. Die Täter haben durch ihre Aufsehen erregenden Straftaten selbst Anlass zu der Berichterstattung gegeben.
c. Von der Absicht einer Stigmatisierung, sozialer Ausgrenzung oder Prangerwirkung distanzieren wir uns!
d. Das Ziel unserer Berichterstattung ist es, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, wie das Bistum Trier entgegen seiner eigenen Leitlinien handelt und zum Teil vorbestrafte Sexualstraftäter ohne die derzeit Verantwortlichen informiert zu haben, es zulässt, dass diese Täter erneut Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben und Sakramente spenden.
e. Eine völlig ungerechtfertigte Falschverurteilung wird sich in unserer Berichterstattung nicht wiederfinden.
f. In unseren Berichten wird kein in jeder Hinsicht falsches Bild vermittelt.
g. Aufgrund bisheriger Berichterstattungen (Printpresse) konnten die Täter bereits in einem gewissen Umfang identifiziert werden.
h. Diese und andere Gesichtspunkte werden bei richtiger Gewichtung in Abwägung der Persönlichkeitsrechtverletzung berücksichtigt.
i. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht beinhaltet das Recht, anonym zu bleiben und nicht gleichsam in die „Öffentlichkeit gezerrt zu werden“. Dieses Recht kann jedoch nicht unbeschränkt und unbesehen gewährt werden – sonst wäre eine Berichterstattung über die täglichen Vorgänge der Presse praktisch verwehrt. Es muss daher eine Abwägung der einander widerstreitenden Interessen- hier das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und des Berichterstattungsinteresses der Presse und Allgemeinheit – getroffen werden. Dies ist umso notwendiger, weil der Begriff des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im § 823 I, II BGB sehr weit ist, unendlich viele Handlungen und Verhaltensweisen in den Bereich dieses Rechts eingreifen. Die Tatsache eines solchen Eingriffs allein impliziert damit noch nicht eine Verletzung des Rechts.
j. Weder die Privat- oder gar die Intimsphäre werden aufgrund unserer Berichterstattung verletzt.
k. Für eine Berichterstattung über die berufliche Sphäre des Betroffenen, gilt folgendes: Der Betroffene hat sich von vornherein auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breite Öffentlichkeit wegen der Wirkungen, die seine Tätigkeit hier für andere hat, einstellen müssen.
l. Die Öffentlichkeit hat ein legitimes Interesse daran zu erfahren, um wen es geht. Zumindest durch die Angabe von Jahreszahlen und betroffenen Orten können wir unsere meinungsbildenden Aufgaben erfüllen und Missverständnisse vermeiden.
m. Die öffentliche Bekanntmachung von Gerichtsurteilen mit Nennung von Namen und Anschriften der Verfahrensbeteiligten im Internet ist grundsätzlich eine Persönlichkeitsverletzung, die in der Regel nicht durch ein öffentliches Informationsinteresse zu rechtfertigen ist. Aus diesem Grund veröffentlichen wir an dieser Stelle weder die Bekanntmachung von Gerichtsurteilen mit Nennung von Namen und Anschriften der Verfahrensbeteiligten, auch, wenn sie uns vorliegen.
n. Zwar greift die Berichterstattung über eine Straftat und deren Umstände zwangsläufig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Täters ein. Das gilt aber nicht uneingeschränkt für den Bereich der Sexualität. Bei Sexualstraftaten sind gewalttätige Übergriffe in die sexuelle Selbstbestimmung und die körperliche Unversehrtheit des Opfers tatbestimmend. Daher liegt die Annahme fern, dass die Umstände der Begehung einer Sexualstraftat zur absolut geschützten Intimsphäre des Täters zählen. Ein verurteilter Straftäter einer Sexualstraftat muss es daher dulden, dass im Fall der Berichterstattung über eine ihm zur Last gelegte Straftat sein allgemeines Persönlichkeitsrecht hinter dem Interesse der Öffentlichkeit an einer umfassenden Berichterstattung unter Umständen zurücktreten kann.
o. Die Befriedigung des selbst erregten Informationsinteresses der Öffentlichkeit durch die Medien muss erduldet werden.
p. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist aber nicht vorbehaltlos gewährleistet, sondern muss mit der ebenfalls nicht schrankenlos gewährleisteten Meinungsfreiheit abgewogen werden. Diese Abwägung ist für jeden Einzelfall gesondert vorzunehmen.
q. Der Straftäter muss sich nicht nur den verhängten strafrechtlichen Sanktionen beugen, sondern er muss auch dulden, dass das von ihm selbst erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit durch die Medien befriedigt wird.
r. Hat die das öffentliche Interesse veranlassende Tat mit der Verurteilung die gebotene rechtliche Sanktion erfahren und ist die Öffentlichkeit darüber hinreichend informiert worden, so lassen sich fortgesetzte oder wiederholte Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht mit Blick auf sein Resozialisierungsinteresse nicht ohne Weiteres rechtfertigen. Es vermittelt dem verurteilten Straftäter allerdings auch keinen Anspruch darauf, in der Öffentlichkeit überhaupt nicht mehr mit seiner Tat konfrontiert zu werden.
Aus den o.a. Gründen bin ich daher der Meinung, dass die Angabe der Quelle in diesem Fall keine Rechtsverletzung darstellt.
Es handelt sich lediglich um eine Quellenangabe, die auf die Vorgehensweise des Bistums hinweist und demonstriert, dass Priester entpflichtet und anschließend wieder eingesetzt werden.
Ich habe auf meinem Blog u.a. auch Papst Benedikt verlinkt. Ihm werfe ich auch keinen sexuellen Missbrauch von Kindern vor. Darauf ist zu folgern, dass Herr Andrzej L. vielleicht die Befürchtung haben mag, dass sein Name im Kontext mit sexuellem Missbrauch von Kindern auftaucht, dies jedoch nicht der Tatsache entspricht.
Ich biete Herrn Andrzej L. daher an, auf meinem Blog einen Extra- Post zu veröffentlichen, aus dem hervorgeht, dass er als Pfarrer „lediglich“ wegen „Besitzes kinderpornografischen Materials“ verurteilt wurde – und nicht wegen sexuellen Missbrauchs (was ich auch nicht behauptet habe).
Sollte ich dennoch eine Rechtsverletzung begangen haben, bitte ich Sie, mich darüber zu informieren.
Dann werde ich die Verlinkung selbstverständlich gerne entfernen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Adams
Homburg: "...weil es nicht die Wahrheit ist"
Und ewig grüßt das Murmeltier
Beklagte sich der Missbrauchsbeauftragte des Ordens der Hiltruper Missionare, Herr Pater Dr. Martin Kleer (MSC), anlässlich des Gespräches in Kaiserslautern noch über den Konfrontationskurs, dem sich der Orden zu Unrecht ausgesetzt sah, so offensichtlich wird erneut der Grund für diesen Kurs. Als hätten die Gespräche in Speyer und die beiden Gespräche in Kaiserslautern niemals stattgefunden und als wäre er in seiner Eigenschaft als Missbrauchsbeauftragter bei den Gesprächen in Kaiserslautern nicht dabei gewesen.
Immer mehr entpuppen sich die Richtlinien der DOK als das, was sie sind: Richtlinien zum Schutz der Institutionen, in denen wie am Johanneum Kinder und Jugendliche missbraucht wurden, missbraucht von Männern einer katholischen Ordensgemeinschaft, denen sie anvertraut waren.
Was mag der Grund sein, dass das mittlerweile allseits Bekannte und Offensichtliche weiter geleugnet wird und die Verantwortung für das erlittene Unrecht und die Gewalt, für das seelische und körperliche Leid und für zerrissene Biographien weiter abgelehnt wird? Für Taten Einzelner – und damit sind weiter ausschließlich zwei Mitglieder des Ordens gemeint – könne sich der Orden nicht entschuldigen. Ein drittes ehemaliges Ordensmitglied, das die missbräuchliche „Beziehung“ zu einem Jugendlichen im Internat des Johanneums eingestand, gehe ihn nichts an, da er nicht zum Orden gehöre, so Herr Dr. Kleer auf konkrete Nachfrage. Offenbar genausowenig wie die Übergriffe weiterer Ordensmitglieder, von denen er angeblich nichts weiß.
Wurde bei dem letzten Gespräch in Kaiserslautern deutlich, dass man von weit mehr Betroffenen als bisher bekannt ausgehen muss und von bis zu 8 übergriffigen Ordensmitgliedern – immerhin etwa ein Drittel der ständigen Belegschaft am Johanneum in den Jahren 1970 bis 2000 – so verwundert es doch, dass man von Verantwortung für die Geschehnisse als Ordensgemeinschaft so rein gar nichts wissen will. Auch dass Herr Pater Ollertz mehrfach darauf hingewiesen hat, dass er im Fall Welberg in den Jahren 1981 bzw. 1986 die Ordensleitung, damals Herr Pater Dr. Völler, informiert habe, ist offenbar kein Grund, zumindest einen Teil der Verantwortung zu übernehmen und Fehler einzugestehen. Immerhin hätten weitere Übergriffe verhindert werden können und nicht noch mehr Kinder und Jugendliche wären zum Opfer geworden, hätte die Ordensleitung entsprechend gehandelt. Auch wäre es für Betroffene möglich gewesen, strafrechtliche Konsequenzen einzufordern und zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, bevor eine Verjährung dies verhindert.
Unverändert stehen die Stellungnahmen auf der Seite des Johanneums und auf der Homepage der Hiltruper Missionare. Waren es erst zwei Täter und 6 Betroffene, so sind es heute offiziell 10 Betroffene und immer noch zwei Täter. Und nie hat man etwas gewusst, nie hätte man etwas anders, besser machen können, nie hatte man Verantwortung und hat sie heute nicht.
Warum ist für die Betroffenen die Darstellung in der Öffentlichkeit so unerträglich? Ganz einfach: weil es nicht die Wahrheit ist.
Quelle: Homepage der "Initiative Ehemaliger Johanneum Homburg"
Freitag, 22. Juni 2012
Homburg: Missbrauchsopfer kritisieren Orden
Johanneum in Homburg: Ist die Zahl der Betroffenen größer als bisher bekannt?
Zum ersten Mal passierte es, als Bernd Held 13 Jahre alt war: Er wurde im Internat des Johanneums Opfer sexueller Übergriffe durch einen Ordensgeistlichen „Ich wachte auf und wusste zunächst gar nicht so recht, was los ist“, erinnert sich der heute 46-jährige Familienvater. Held ließ die nächtlichen Berührungen des Geistlichen, der unter Alkoholeinfluss stand, regungslos über sich ergehen.
Es blieb nicht bei dem einen Mal. Die Handlungen wiederholten sich von da an immer wieder. Bald musste der Achtklässer feststellen, dass er nicht der Einzige war. Auch die anderen beiden Schüler, die mit ihm das Zimmer teilten, wurden Opfer der sexuellen Übergriffe des damaligen Präfekten.
Bernd Held zog die Konsequenzen und verließ nach der achten Klasse das Internat, das er nur wenige Jahre zuvor unbedingt besuchen wollte und für das er sogar sein behütetes Elternhaus in Schiffweiler verlassen hatte. „Ich wurde externer Schüler, habe jedoch in der Hälfte der Zeit den Unterricht geschwänzt.“ Der einst so gute Schüler, der einmal Lehrer werden wollte, musste schließlich die neunte Klasse wiederholen und am Ende das Gymnasium sogar ohne Schulabschluss verlassen. Nun stand der 16-Jährige vor dem Nichts: mit schweren seelischen Verwundungen aufgrund des vielfachen Missbrauchs und ohne berufliche Perspektive.
Das Ganze ist jetzt 30 Jahre her und ereignete sich am Internat des Johanneums in Homburg. Bernd Held war von 1976 bis 1982 Schüler am Gymnasium in Trägerschaft der Hiltruper Missionare, das damals nur Jungen offenstand.
Gemeinsam mit etwa zehn weiteren Betroffenen sexuell motivierter Übergriffe und sexueller Gewalt durch Mitglieder des Ordens der Hiltruper Missionare hat er im Februar 2011 die „Initiative Ehemaliger Johanneum Homburg“ gegründet, um eine umfassende Aufklärung und Aufarbeitung der Geschehnisse am Johanneum zwischen 1970 und 2000 sowie die Entschädigung der Opfer zu erwirken. Konkret fordert die Initiative von den Hiltruper Missionaren die Übernahme der Verantwortung für das Fehlverhalten einiger seiner Mitglieder, die Anerkennung des den Opfern widerfahrenen Unrechts sowie eine an ihren Bedürfnissen orientierte Aufarbeitung der Missbrauchserfahrungen...
Mittwoch, 20. Juni 2012
"Intensive" Aussprache zum Umgang in Fällen sexuellen Missbrauchs auf der Bistumsdechantenkonferenz am 12./13. Juni in Saarbrücken
Neben einer intensiven Aussprache zum Umgang in Fällen sexuellen Missbrauchs stellen Bischof Ackermann und Dr. Andreas Zimmer den Dechanten die Arbeit der Fachstelle für Kinder- und Jugendschutz vor, die zum 13. März 2012 eingerichtet worden ist und von Dr. Zimmer geleitet wird. „Auf verschiedenen Ebenen geht sie ihre Arbeit mit einer hohen Motivation und Professionalität an“, sagte Bischof Ackermann. Ein wesentliches Element der Umsetzung sei die Fachgruppe Prävention, die am 23. Mai offiziell ihre Arbeit begonnen hat. Rund 8.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Bereich, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sollen in den nächsten zwei Jahren geschult und informiert werden. „Die Fachgruppe soll personelle Unterstützung geben für eine konstruktive Präventionsarbeit
Da gibt es etliche Opfer und Betroffene, die sich eine ebenso "intensive" Aussprache mit Bischof Ackermann wünschen würden. Und mit Sicherheit könnten sie ihren Beitrag zur Prävention leisten. Rein aus Erfahrung. Und einigen Opfern und Betroffenen würde dies auch seelisch sehr gut tun. Aber das scheint Bischof Ackermann ja nicht zu interessieren. Sein Augenmerk liegt - mal wieder - auf den Tätern.
Klasse, Eure Exzellenz! Hast du fein gemacht!
Es bleibt zwar ungewiss, ob du dir über den Unterschied zwischen sexualisierter Gewalt und sexuellen Missbrauch bewusst bist, aber so eine Unterschrift kommt doch immer gut an. Rein repräsentativ - versteht sich. Also: 1:0 für dich. Eine Vereinbarung ohne konkrete Maßnahmen zu unterzeichen, sämtliche Aufsichts- und Durchgriffsrechte zu exkludieren, die Leitlinien von 2002 (!) und 2010 als "wirkungsvolle" Maßnahmen zu deklarieren und sein Bemühen dermaßen glaubhaft zu versichern - und das alles auf der Basis, dass die Leitlinien in Trier bis heute nicht in diözesanes Recht umgewandelt sind.
Das muss man erst einmal hinbekommen!
Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauchs
zwischen
dem Beauftragen der Deutschen Bischofskonferenz
für Fragen des sexuellen Missbrauchs
Minderjähriger im kirchlichen Bereich
und
dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)
Berlin / Bonn, 18. Juni 2012
I. Verantwortungsgemeinschaft zum Schutz vor Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt
- Mit Verabschiedung des Abschlussberichts des von der Bundesregierung im März 2010 eingesetzten Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ am 30. November 2011 und durch Beschluss der Bundesregierung vom 07. Dezember 2011 wurde der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) beauftragt, die Umsetzungen der Empfehlungen des Runden Tisches zu unterstützen, zu beobachten und hierüber in regelmäßigen Abständen zu berichten. Mit dem Abschluss seiner Arbeit Ende 2013 wird der Unabhängige Beauftragte Empfehlungen an die Politik richten, in die auch die Erkenntnisse aus diesen Umsetzungsprozessen einfließen werden.
- Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich durch ihren Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs, Herrn Bischof Dr. Stephan Ackermann und Herrn Prälat Dr. Karl Jüsten aktiv an der Einarbeitung der Empfehlungen des Runden Tisches beteiligt.
- In der Deutschen Bischofskonferenz arbeiten die Verantwortlichen der 27 (Erz)-bistümer zusammen, die jeweils rechtlich und in ihrem Wirken selbstständig sind. Es bestehen keine Aufsichts- oder Durchgriffsrechte des Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz gegenüber den Diözesen.
- Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs übernimmt beim Thema „Sexueller Missbrauch“ Koordinierungsaufgaben für die 27 (Erz-)Bistümer. Die Aufgaben der Prävention, Intervention und Hilfe obliegen den jeweiligen (Erz-)Bistümern. Diese haben bereits wirkungsvolle Maßnahmen, auf die sich die (Erz-)Bischöfe verständigt haben, implementiert sowie weiterentwickelt und ihre Umsetzung vorangebracht.
- Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz und der UBSKM stimmen darin überein, dass auch unabhängig von der Arbeit des Runden Tisches der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt weiterhin wirksam und nachhaltig verbessert werden muss.
- Die Deutsche Bischofskonferenz hat durch ihre „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ vom 23. August 2010 und die „Rahmenordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ vom 23. September 2010, die Grundlagen geschaffen, die geeignet sind, die Empfehlungen des Runden Tisches umfassend und zügig zur Geltung zu bringen und den Schutz von Mädchen und Jungen sowie jungen Männern und Frauen vor sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich zu verbessern und zu gewährleisten, dass junge Menschen, die in der Familie und in anderen Bereichen sexuell missbraucht wurden, in Diözesen, kirchlichen Institutionen und Verbänden kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden.
- Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz wird den UBSKM bei seiner Arbeit in den Jahren 2012/2013 unterstützen.
- Innerhalb dieses Kooperationsbündnisses ist zu beachten, dass der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für die 27 (Erz-)Bistümer keine Vereinbarungen treffen kann, die deren Selbstständigkeit berühren. Die vorliegende Erklärung bezieht sich daher ausschließlich auf die Verständigung einer Unterstützung die der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz geben wird.
II. Aktivitäten der Deutschen Bischöfe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt
- In Arbeitsfeldern, in denen professionelle persönliche Beziehungen im Zentrum der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stehen, besteht das Risiko, dass die bestehenden Machtdifferenzen zwischen Mädchen und Jungen sowie jungen Frauen und Männern einerseits und Erwachsenen andererseits und bestehende Vertrauensverhältnisse für sexuelle Übergriffe ausgenutzt werden können. Daher sind fachliche Mindeststandards der Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt auch in Diözesen, kirchlichen Institutionen und Verbänden notwendig.
- Entsprechend haben die deutschen Bischöfe ihre bereits bestehenden Leitlinien aus dem Jahr 2002 überprüft.
- Aufgrund des Bschlusses des Ständigen Rats vom 23. August 2010 wurden überarbeitete „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den deutschen Bischöfen“ in Kraft gesetzt. In den Diözesen wurde bundesweit die Funktion der Ansprechpersonen zur Entgegennahme von Hinweisen auf sexuellen Missbrauch überprüft und neu geregelt. Des Weiteren hat der Ständige Rat mit Beschluss vom 23. September 2010 eine „Rahmenordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ verabschiedet. Diese soll die bereits vorhandenen Präventionsbestrebungen in den kirchlichen Institutionen und Verbänden bündeln, verbessern und vergleichbare Standards und Synergien sicherstellen. Hierzu wurden bundesweit diözesane Koordinationsstellen eingerichtet. Diese unterstützen die Diözesen, kirchlichen Institutionen und Verbände bei ihren Umsetzungsanstrengungen, z.B. durch
- Fachberatung bei der Planung und Durchführung von Präventionsprojekten
- Vermittlung von Fachreferent/innen
- Beratung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
- Weiterentwicklung von verbindlichen Qualitätsstandards
- Information über Präventionsmaterialien und –projekte
- Vernetzung der Präventionsarbeit inner- und außerhalb der Diözese
- Öffentlichkeitsarbeit in Kooperation mit der jeweiligen Pressestelle
- Die Maßnahmen, die die deutschen Bischöfe sich vorgenommen haben, entsprechen den Vorgaben der „Leitlinien zur Prävention und Intervention sowie zur langfristigen Aufarbeitung und Initiierung von Veränderungen nach sexualisierter Gewalt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Institutionen“ (Ergebnisse der Arbeitsgruppe / Anlage 3 in Verbindung mit Anlage 4 des Abschlussberichts des Runden Tisches).
- Dem Anliegen einer langfristigen Aufarbeitung von sexuellen Übergriffen und sexualisierter Gewalt in Diözesen, kirchlichen Institutionen und Verbänden werden sie darüber hinaus durch „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ gemäß der Beschlussfassung vom 24. Januar 2011 und durch in Auftrag gegebene Forschungsprojekte nachkommen.
III. Monitoring und Berichterstattung gegenüber dem Runden Tisch
- Ende 2012 wird der Runde Tisch der Bundesregierung „Sexueller Kindesmissbrauch“ erneut zusammenkommen, um den Umsetzungsstand seiner Empfehlungen zu überprüfen. Das zu diesem Zweck eingerichtete Monitoring wird sich auf die Implementierung der Leitlinien zur Prävention und Intervention sowie zur langfristigen Aufarbeitung (Ergebnisse der Arbeitsgruppe I Anlage 3 in Verbindung mit Anlage 4 des Abschlussberichts des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“) konzentrieren.Darüber hinaus möchte der UBSKM den Stand der Umsetzung zum Umgang mit Genugtuungsleistungen von Institutionen (Kapitel 3.2 in Verbindung mit Anlage 1/Kap. IV des Abschlussberichts des Runden Tisches) eruieren.
- Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz wird die Berichterstattung des UBSKM im Rahmen seiner Möglichkeit u.a. mit den nachfolgenden Maßnahmen unterstützen.
Überblick über bereits erfolgte Umsetzungsmaßnahmen
- Er wird dem UBSKM einen Überblick über die in den Diözesen, kirchlichen Institutionen und Verbänden praktizierten Präventions- und Interventionskonzepte geben
- Er wird einen Bericht zum Verfahren zu den materiellen Leistungen und zu der Arbeit der Zentralen Koordinierungsstelle übermitteln
- Befragungen in 2012 und 2013
- Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz wird den UBSKM dabei unterstützen, in 2012 und 2013 je eine schriftliche bzw. online-Befragung zur Umsetzung der Leitlinien zur Prävention und Intervention sowie zur langfristigen Aufarbeitung im Bereich der kirchlichen Institutionen durchzuführen
- Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz wird die (Erz-)Diözesen, kirchlichen Institutionen und Verbände über das Vorhaben informieren und für die Beteiligung am Monitoring werben (z.B. durch die Versendung eines Informationsbriefes bzw. einer Info-Email).
- Darüber hinaus wird der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz ein Unterstützungsschreiben erstellen, das den zu befragenden kirchlichen Institutionen mit einem Informationsschreiben des UBSKM und dem Fragebogen über die diözesanen Koordinierungsstellen weitergeleitet werden könnte.
- Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz beteiligt sich auch an einer die Befragungen begleitenden Arbeitsgruppe und unterstützt so wichtige Arbeitsschritte, wie die Entwicklung des Fragebogens, die Diskussion und die Interpretation der Ergebnisse sowie die Vorbereitung des Untersuchungsberichts.
- Im Hinblick auf die Ergebnisinterpretation werden auch solche Einflussfaktoren berücksichtigt, die sich u.a. aus den kirchenstrukturellen Gegebenheiten sowie aus der Kürze des Umsetzungszeitraums der Empfehlungen des Runden Tisches ergeben.
- Der UBSKM sichert Anonymität der Datenerhebung, Auswertung und Ergebnisdarstellung zu. Die Ergebnisse des Monitorings werden bereits vor der Veröffentlichung an den Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz zur Kenntnisnahme übermittelt. Nach der Veröffentlichung werden ihm die erhobenen Daten in aggregierter Form zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.
Berlin, den 18. Juni 2012 Johannes Wilhelm Rörig
Unabhängiger Beauftragter für Fragen
des sexuellen Kindesmissbrauchs
Berlin, den 18. Juni 2012 Bischof Dr. Stephan Ackermann
Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen
des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich
Bischof Ackermann unterzeichnet Vereinbarung mit dem Unabhängigen Beauftragten zur Umsetzung der Empfehlung des Runden Tisches
Bildnachweis: www.daisyloewl.de
Einen konkreten Maßnahmenkatalog beinhaltet die Vereinbarung
18.06.2012 / Quelle
"Ein Läuterungsprozess steht aus"
Wunibald Müller, Leiter des "Recollectio-Hauses", im SZ-Interview
Herr Dr. Müller, was ist von Seiten der Kirche nach dem Missbrauchsskandal im vergangenen Jahr geschehen?
Wunibald Müller: Die Kirche hat sich auf einen Weg der Erneuerung begeben. Im Bereich sexueller Missbrauch Minderjähriger durch kirchliche Mitarbeiter sind wichtige Initiativen in die Wege geleitet worden und Beschlüsse gefasst worden, die deutlich machen, dass die Kirche es ernst meint, wirklich zuerst die Opfer sexuellen Missbrauchs zu sehen und alles zu tun, zum Beispiel auch durch Präventionsmaßnahmen, um in Zukunft sexuellen Missbrauch in ihren eigenen Reihen zu verhindern.
Wie soll mit den Priestern umgegangen werden, die Minderjährige sexuell missbraucht haben?
Müller: Liegt bei einem Priester, der Minderjährige missbraucht, eine pädophile Veranlagung vor, darf er zum Schutz möglicher Opfer nicht länger in der Seelsorge eingesetzt werden, gegebenenfalls auch nicht länger einer priesterlichen Tätigkeit nachgehen. Priestern, bei denen mit Hilfe der besten uns heute zur Verfügung stehenden diagnostischen Möglichkeiten festgestellt werden kann, dass sie nicht pädophil veranlagt sind und es sich bei ihrem Fehlverhalten um ein einmaliges regressives Verhalten handelt, das unter anderem auf Defizite im Bereich der Intimität zurückzuführen ist, kann im Einzelfall nach erfolgreicher Psychotherapie auch eine klar umgrenzte priesterliche Tätigkeit möglich sein. Diese Vorgehensweise ist schwieriger zu handhaben als die Nulltoleranz-Lösung, wonach jemand, der sich einmal sexuell missbräuchlich verhalten hat, nie mehr als Seelsorger oder als Priester tätig sein kann. Sie berücksichtigt aber die jeweilige Situation der einzelnen Priester, deren Vergehen nicht beschönigt werden darf, die aber auch nicht einfach abgeschoben und abgeschrieben werden dürfen.
Was steht noch an?
Müller: Weit mehr als bisher müssten die sekundären Opfer Beachtung finden, zu denen die Mitbrüder des missbrauchenden Priesters, die Gemeinde, in der der Täter wirkte, und dann natürlich die Gläubigen selbst gehören. Für die Gläubigen ist oft eine Welt zusammengebrochen. Für sie ist es wichtig, durch diese Krise spirituell zu wachsen, etwa durch die Erkenntnis, dass die Kirche niemals mit Gott verwechselt werden sollte. Sie sollen an Gott glauben mittels, dank und trotz der Kirche.
Welche weitergehenden Konsequenzen ergeben sich aus dem Missbrauchsskandal?
Müller: Das betrifft vor allem Themen wie Klerikalismus, Sexualität, Homosexualität, Zölibat, die Rolle der Frau in der Kirche und die Glaubwürdigkeit der Kirche. Diese Themen müssten offener und energischer angegangen werden. Die spirituellen Konsequenzen, die sich aus dem Missbrauchsskandal ergeben, sind noch nicht vollzogen worden. So steht ein wirklicher Läuterungsprozess, der am Ende die Kirche und ihre Verantwortlichen demütiger, wahrhaftiger und damit glaubwürdiger macht, weiterhin aus.
Öffentlicher Vortrag zum Thema "Sexueller Missbrauch in der Kirche", Freitag, 29. Juni, 19.30 Uhr, Stadthalle Lebach. Es spricht Dr. Wunibald Müller, Leiter des Recollectiohauses der Abtei Münsterschwarzach, der viele Jahre Erfahrung in der Therapiearbeit mit Tätern und Opfern hat, und Bücher zum Thema veröffentlicht hat.
Quelle / Saarbrücker Zeitung, 16.06.2012
Das Bistum Trier präsentiert sich
Pressesprecher Dr. Stephan Kronenburg - der "Hermes"
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Peter Rütten - der "Anprechpartner", den man besser nicht anspricht
- Theologe und Psychologe
- Wurde im Alter von 63 (!) Jahren zum 01.10.2010 von Bischof Ackermann fatalerweise als Ansprechpartner „für Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen durch Priester, Ordensleute oder andere kirchliche Mitarbeiter“ eingesetzt, nachdem sein Vorgänger, Prälat Scherschel, krankheitsbedingt ausschied.
- Peter Rütten war von 1988 bis 2007 Leiter der Lebensberatung des Bistums Trier in Wittlich.
- Vorher hatte er bei der Telefonseelsorge in Trier gearbeitet.
- Zu seinen Aufgaben in Wittlich gehörte unter anderem die Erziehungs-, die Partnerschafts- und die Familienberatung.
- Zudem war er für mehrere Jahre auch für Psychotherapie bei Sexualstraftätern in der Justizvollzugsanstalt Wittlich beauftragt.
- Bereits seit 2002 arbeitet er im Beraterstab des Bischofs von Trier für Fragen des sexuellen Missbrauches durch kirchliche Mitarbeiter.
- Peter Rütten sah 2010 seine Aufgabe als Missbrauchsbeauftragter darin, „freundlicher ‚Türöffner’ zu sein für alle Personen, die sich wegen eines sexuellen Übergriffes durch kirchliche Mitarbeiter an mich wenden.“ Es gehe darum, so sagt er weiter, diese Personen „mit respektvoller Freundlichkeit und der gebotenen Ernsthaftigkeit anzuhören und bei den ersten notwendigen Schritten zu begleiten.“ Autsch!
- Dabei sei einer der ersten Schritte die Weitergabe der Meldung an den Bischof. „Denn seit den neuen Leitlinien ist die Gesamtverantwortung ‚Chefsache’“, unterstrich Rütten 2010.
- Seit Beginn seiner Tätigkeit beschweren sich Opfer und Betroffene, die sich an ihn gewandt haben über seine unsensible Vorgehensweise.
- Rütten scheint Probleme damit zu haben, seine gesammelten beruflichen Tätigkeitsfelder zu sortieren. Offensichtlich bezieht sich seine Aussage "ein freundlicher Türöffner" zu sein, immer noch auf seine psychotherapeutische Tätigkeit mit Sexualstraftätern. Des weiteren stellt sich - aus gegebenem Anlass - die Frage, ob er vielleicht an folgenden Fortbildungsschulungen teilnehmen sollte:
- "Umgang mit Menschen"
- "Basiswissen Psychologie"
- "Basiswissen Psychotherapie"
- "Basiswissen Sexualstrafrecht - die wichtigsten Begrifflichkeiten einfach erklärt"
- "Der kleine Ratgeber - Wie wirke ich sympathisch?"
- "Konfliktfelder im Beruf"
- "Wie vermeide ich die gröbsten Fehler im Umgang mit Opfer und Betroffenen sexuellen Missbrauchs"
- "Was tun, wenn ich falsch entschieden habe?"
- "Der Arbeitsvertrag - was habe ich da eigentlich unterschrieben?"
- "Der Anfangsverdacht - eine Definition laut Kirchenrecht"
- "Warum sind alle plötzlich gegen mich?"
- "Antwortschreiben ohne Phrasen"
- "Telefonieren mit ehrlichen Worten"
- "Der Unterschied zwischen Opfer und Täter - Basiswissen"
- "Ja! - Auch 30 Jahre nach dem Studium kann sich einiges verändert haben"
- "trotz Altersteilzeit Veranwortung im Job übernehmen"
- "WIe erstelle ich ein Protokoll?"
- "Ich arbeite gerade an einer Studie, von der noch niemand erfahren darf - wie verfälsche ich die Daten?"
- "Angaben - passend gemacht, auch, wenn sie nicht der Wahrheit entsprechen"
Derzeitiger Generalvikar Dr. Georg Holkenbrink
- Holkenbrink, derzeitiger Generalvikar, wird neuer Offizial des Bistums Trier und damit Leiter des kirchlichen Gerichts in der Diözese.
- Georg Bätzing, Leiter der Heilig-Rock-Wallfahrt 2012 wird zum 01.11.2012 sein Amt übernehmen
- Laut Bischof Ackermann werde Holkenbrink auch in seinem neuen Amt – wie schon in den letzten Monaten – weiter für die Durchführung der kirchenrechtlichen Voruntersuchung bei Verdachtsfällen auf sexuellen Missbrauch verantwortlich bleiben.
- der Funktion Holkenbrinks im Bereich kirchenrechtlicher Voruntersuchung beschreibt Seydewitz im Artikel "Bis zu einer möglichen Bestrafung ist es ein langer Weg"
Georg Bätzing – der zukünftige "Ex-Generalvikar"
- Mons. Dr. Georg Bätzing wird am 1. November neuer Generalvikar im Bistum Trier und folgt Georg Holkebrink
- Der Leiter der Heilig-Rock-Wallfahrt 2012 wird damit die Nummer Zwei in der Hierarchie der Diözese. In seiner neuen Funktion übernimmt Bätzing nicht nur die Leitung der Kirchenverwaltung, er steigt auch zum Stellvertreter des Bischofs auf.
- Bätzing bezeichnete die „Heilig-Rock-Wallfahrt“ als „Weltereignis“. Eine Christus-Wallfahrt in dieser Dimension sei „einzigartig“. „An den Wochenenden ballt sich die Besuchermasse. Zwischen 30 000 bis 50 000 Pilger werden dann an einem Tag in den Dom drängen, schätzen die Veranstalter. Dabei müssen die Gäste mit Wartezeiten von mehreren Stunden rechnen.“ Wunschdenken war hier nachweislich der Vater dieser Gedankengänge.
- Bätzing riet Interessierten und auch nicht Interessierten, unbedingt zur Wallfahrt zu kommen: „Es kann sein, dass es ein paar Jahrzehnte dauert, bis der Heilige Rock wieder gezeigt wird.“ Ob diese Worte als Drohung oder als Versprechen zu deuten sind, sei an dieser Stelle dahingestellt.
Andreas Zimmer – der „Sondierer“ im Auftrag seiner Exzellenz
- Er kam, sah und sollte sondieren. Allerdings weiß bis heute keiner, was oder wen er sondieren sollte und warum Bischof Ackermann ihn zu einem Gespräch mit der „Saarbrücker Initiative“ entsandte
- der Dipl.-Theologe und Dipl.-Pädagoge Dr. Andreas Zimmer ist „Präventionsbeauftragter“, Leiter der Lebensberatungsstellen im Bistum Trier sowie Leiter des Arbeitsbereichs Beratungsdienste beim Bistum Trier
- Zimmer bezeichnet die Arbeit der „Fachgruppe“, deren Mitarbeiter ein Zeitkontingent von 2 bis 4 Stunden pro Woche zur Verfügung steht, um MitarbeiterInnen von Pfarreien, Kindertagesstätten oder Bistumsschulen und kirchlichen Verbänden zu sensibilisieren als „Meilenstein für die Präventionsarbeit“
- Außerdem gilt er als Verantwortlicher für die Hotline „Hilfe für Opfer sexuellen Missbrauchs“
- Zimmer behauptete, „es sei aus fachlicher Sicht notwendig, die Angebote für Opfer und Täter klar zu trennen.“ Bei der Hotline gelang ihm dies nicht, denn laut Zwischenbericht beanspruchten auch die Täter die Hotline und sorgten dafür, dass Opfer nicht durchkamen.
- Zimmer veröffentlicht repräsentativ Zahlen in seinem Zwischenbericht, die ihn jedoch auch noch ein halbes Jahr später in Erklärungsnot bringen und die er - laut eigenen Angaben - erst einmal „im Abschlussbericht genauer klären müsse“.
Stephan Wahl – der Kommunikationsdirektor, der nicht mehr kommuniziert
- Bekannt als „Fernsehpfarrer“
- Geriet 2010 in die Kritik, als er die Beerdigung des „Haupt-Missbrauchstäters“ des Bonner Aloisuskolleg leitete. Die Opferinitiative „Eckiger Tisch“ forderte daraufhin in einem Offenen Brief an Bischof Ackermann die Absetzung Stephan Wahls als Fernsehpfarrer. Wahl behauptete, als langjähriger Schüler des Aloisius-Kollegs habe er zu dem ehemaligen Schuldirektor eine besondere Beziehung gehabt: "Er war mein geistiger Mentor“.
- 2011 geriet Stephan Wahl erneut die Schlagzeilen, nachdem er sich kritisch gegenüber dem Zölibat aussprach. Bischof Ackermann zeigte sich „not amused“. Im Juni 2011 schrieb Rolf Seydewitz im „Trierischen Volksfreund“: Sendschluss für Trierer Fernsehparrer Stephan Wahl.
- 2010 behauptete Stephan Wahl: „"Ich stehe auf der Seite der Opfer und unterstütze den Kurs der radikalen Aufklärung."
- 2012 lauteten seine letzten Worte in einem Antwortschreiben an schafsbrief.de: „Bitte haben Sie auch Verständnis, dass ich auf weitere Fragen Ihrerseits nicht reagieren werde.“. Wohlgemerkt: Die Worte des Kommunikationsdirektors im Bistum Trier, der nach eigenen Angaben auf der Seite der Opfer steht!
Altfried G. Rempe - zuständig für die Zensur
- Dipl.-Theologe
- Zusatzausbildung als Rundfunk- und Fernsehjournlist (Saarländischer Rundfunk)
- Seit 1999 Redakteur von „Bistum-Trier.de“, der Internetpräsenz des Bistums Trier
- Kommentiert den Klimawandel, die Menschenrechte, Adam Opel , „Ärzte ohne Grenzen“ und sein eigenes Dienstjubiläum in Zeiten des Missbrauchsskandals
- Altfried Rempe meinte auch, den Heiligen Rock kommentieren zu müssen, indem er ihn als „Deckmäntelchen“ bezeichnete. Leider kommen Verniedlichungen im Kontext sexuellen Missbrauchs bei Opfern und Betroffenen nicht gut an.
- Sämtliche Manuskripte von Altfried G. Rempe aus dem SWR-Archiv sind hier nachlesbar
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