Freitag, 20. Dezember 2024

Bistum Trier: Niederfischbach: der ehemalige Trierer Generalvikar, heutiger Bischof von Limburg und Vorsitzender der DBK, Georg Bätzing, sprach bereits 2021 von sexuellem Missbrauch mit mehreren Betroffenen in Niederfischbach: "Ich habe immer ein Wissen darüber gehabt"

Bätzing: 

 Der ehemalige Trierer Generalvikar und heutige Bischof von Limburg, Georg Bätzing,  in einem Interview mit "domradio.de" im Dezember 2021.  Bätzing betonte, dass er "immer Wissen darüber (Causa Niederfischbach) gehabt habe" und sprach von einem  angeblichen "Lernprozess". 


Zudem behauptet Bätzing im Mai 2024: "Ich meine, in den mit bekannten Fällen ansonsten entschieden und korrekt vorgegangen zu sein."  (...)  Er könne jedoch mit Gewissheit sagen, dass er nie irgendetwas vertuscht habe. "Im Gegenteil", betont Bätzing.


Hintergrund:

Während Bätzing angibt,  "immer Wissen" über den sexuellen Missbrauch in Niederfischbach gehabt zu haben, wird ein Betroffener des damaligen Pfarrers im Jahr 2010 durch einen Fernsehbericht getriggert, der dem Betroffenen "Türen zur Erinnerungen öffnete, die er ganz weit nach hinten geschoben" habe. - Erst Jahre später konnte er sich öffnen. Der Betroffene ist sowohl von Ackermann als auch von Bätzing enttäuscht. 

Donnerstag, 19. Dezember 2024

Bistum Trier: Betroffener bricht sein Schweigen: Nach den Begegnungen mit Ackermann sei klar gewesen: "Das wird jetzt alles aufgearbeitet". - Aber: Hoffnung und Erwartungen wurden enttäuscht - Auch von Bischof Bätzing hätte er sich frühere und konkretere Schritte gewünscht


Das Schweigen brechen: Betroffener berichtet von sexuellem Missbrauch durch katholischen Pfarrer in Niederfischbach

Niederfischbach:  In den 60er-Jahren sei der Missbrauch geschehen. Der mutmaßliche Täter: wird über Nacht aus der Gemeinde genommen. Der Betroffene leidet bis heute. Und er beklagt: Die Opfer sind es, die immer wieder die Initiative zur Aufarbeitung ergreifen müssen. 

TV-Bericht im Jahr 2010 über Missbräuche löst in ihm "eine Lawine aus"

Der Bericht katapultiert ihn zurück in die Zeit der 60er-Jahre, öffnete Türen zu Erinnerungen, die er ganz weit nach hinten geschoben hatte. In diesem Moment kommen sie hervor und er will darüber sprechen. Erstmalig erzählt er seiner Frau davon. Und noch einmal mehrere Jahre später schreibt er eine Nachricht an den aktuellen Pfarrer. Nach Niederfischbach, seine alte Heimat.

Nicht das einzige Opfer

Er erzählt: Ihm persönlich sei mindestens ein weiteres Opfer bekannt und ihm sei zu Ohren gekommen, dass jemand in Trier einen Missbrauchsfall gemeldet hat und es dann zu einer Versetzung kam. Im Stillen und quasi „über Nacht“ wurde der Pfarrer dann versetzt.

Bischof Georg Bätzing, dessen Heimatgemeinde Niederfischbach ist, geht in seinem Buch „Rom ist kein Gegner“ in einem Kapitel kurz auf die Vorfälle ein.

Auffallende Vita des Pfarrers

Der Lebenslauf des verstorbenen Pfarrers ein: Zunächst Aufenthalt in einem Kloster, später dann unter anderem der Einsatz in einem Altenheim. Eine solche Vita spreche „für sich“. Auch wenn der Pfarrer nie als Täter geführt worden sei. Der Betroffene berichtet: Es habe damals in der Gemeinde sogar Proteste gegen die plötzliche Versetzung gegeben – was wiederum ihn, das Opfer, geärgert habe. Danach aber sei das Thema viele Jahre nicht mehr existent für ihn gewesen. Bis ins Jahr 2010.

Er wandte sich in einer Mail an das Bistum in Trier, suchte Hilfe bei einer Beratungsstelle der Caritas, nahm an zwei Veranstaltungen mit Bischof Dr. Stephan Ackermann teil. 

Nach den Begegnungen mit Ackermann sei für ihn klar gewesen: „Das wird jetzt alles aufgearbeitet“. Aber: Seine Hoffnung, seine Erwartungen seien enttäuscht worden.

„Letztendlich will man mit dem Thema nichts zu tun haben“, 

so sein bitteres Fazit. Was ihn besonders umtreibt: Zwar gebe es „Sonntagsreden“, aber nie sei die Kirche die Aufarbeitung von selbst angegangen, sondern immer hätten das die von Missbrauch Betroffenen selbst tun müssen: „Die Kirche als Institution lehnt sich zurück.“ 

Auch von Bischof Bätzing hätte er sich frühere und konkretere Schritte gewünscht.

Betroffenen endlich eine Stimme geben

So haben die Schilderungen des Betroffenen das Leitungsteam dazu veranlasst, zu einem Abend zum Thema „Sexualisierte Gewalt im Raum der katholischen Kirche in Niederfischbach von 1963 bis 1969″ zu laden. Jeder ist zu dieser Veranstaltung in geschütztem Rahmen geladen. Sie findet statt am 16. Januar (19.30 Uhr) im Mehrzweckraum der Ortsgemeindeverwaltung. Zu der Veranstaltung heißt es: „Betroffene leben bis heute noch mit den Folgen dieser Gewalt und wir möchten dazu beitragen, dass sie eine Stimme bekommen.“ (den vollständigen Artikel auf "siegener-zeitung.de" lesen)

Mittwoch, 18. Dezember 2024

Bistum Trier: "Mit der Hand von Beinen in den Intimbereich gestrichen" - laut Bistum kein sexueller Missbrauch - Beschuldigter Pfarrer wurde anschließend Ansprechperson "für Beschwerden oder den Verdacht eines grenzüberschreitenden Verhaltens oder sexualisierter Gewalt"


Quelle: Internetauftritt der Pfarreiengemeinschaft


Seit 2023 ist der mit Vorwürfen konfrontierte Pfarrer offiziell als Ansprechpartner  "bei Verdacht  grenzüberschreitendes Verhaltens oder sexualisierter Gewalt" aufgeführt. Der Trierer Bistumspriester war maßgeblich an der Erstellung des "Institutionellen Schutzkonzeptes zur Prävention von sexualisierter Gewalt" beteiligt.

Der Entwurf des Konzepts wurde auch der Bistumsleitung übergeben, die dieses prüfen und gegebenenfalls verbessern und erweitern sollte.  

Dem Trierer Bistumspriester werden 2015 und 2016 Übergriffe vorgeworfen. Zudem gibt es weitere Hinweise auf grenzüberschreitendes Verhalten. (ca)





Im Herbst 2015 soll ein Pfarrer einem damals 14-jährigen Firmling mit der Hand von den Beinen in den Intimbereich gestrichen haben. Im Sommer 2016 soll der Geistliche der damals Jugendlichen während der Firmfeier mit der Hand vom Halsbereich bis zur Brust gefahren sein.

Das teilt die zuständige Staatsanwaltschaft auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds mit. Die  Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen den Pfarrer. Es ist nicht das erste Mal, dass sie sich mit dem Fall befasst. Wie das Bistum Trier mit dem Fall umgegangen ist Wie hat das Bistum Trier bislang reagiert? Eine Bistumssprecherin bestätigt, dass 2015 Vorwürfe gegen den beschuldigten Bistumspfarrer erhoben worden seien.

Die Verantwortlichen im Bischöflichen Generalvikariat hätten diese Vorwürfe umfassend geprüft, sagt die Sprecherin, und seien zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei den Vorwürfen um eine  disziplinarische Angelegenheit handele. Eine disziplinarische Angelegenheit, die nicht unter die damals geltenden Leitlinien zum Umgang mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs gefallen sei. Das heißt, erläutert die Sprecherin weiter, der damalige Vorwurf sei nicht als Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eingeordnet worden, sondern als eine disziplinarische Angelegenheit, die mit dem Pfarrer angegangen worden sei. Welche Konsequenzen dies für den Pfarrer hatte, lässt sie offen. 

Der Vorwurf sei  disziplinarisch behandelt worden, sagt die Bistumssprecherin. Dieses Vorgehen sehe weder eine Beurlaubung noch eine Information der Pfarrei und Pfarreiengemeinschaft vor.

Nach Volksfreund-Informationen soll die mittlerweile erwachsene, mutmaßlich Betroffene den Fall 2023 noch einmal beim Bistum gemeldet haben. Auslöser soll gewesen sein, dass sie zufällig erfuhr, der Pfarrer sei Ansprechperson eines Schutzkonzeptes gegen sexuellen Missbrauch einer Pfarrei.

Die Bistumssprecherin bestätigt, dass 2024 die Angelegenheit „Pfarrer ...“ bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erneut vorgetragen wurde, „und zwar mit einer auf der Basis von neuen Erkenntnissen erweiterten Sachverhaltsdarstellung“. Das Bistum leitete eine kirchenrechtliche Voruntersuchung ein. Die Sprecherin sagt, aufgrund der laufenden staatlichen wie kirchenrechtlichen Untersuchungen könne sie im Moment keine weiteren Angaben dazu machen.

Nach Informationen unserer Zeitung sollen neben dem Firmling noch weitere Personen Vorwürfe gegen den Bistumspfarrer erhoben haben. Die Bistumssprecherin bestreitet dies. Sie sagt, darüber hinaus seien keine weiteren Vorwürfe sexuellen Missbrauchs beim Bistum eingegangen. „Wohl aber gab es von zwei anderen Personen Hinweise zu möglichem grenzüberschreitenden Verhalten des Pfarrers“, fügt die Sprecherin hinzu.

Trotz Vorwürfen: Pfarrer wird Ansprechperson eines Schutzkonzeptes gegen sexuellen Missbrauch

Doch wie kann es überhaupt sein, dass ein Pfarrer Ansprechperson eines Schutzkonzeptes ist? Wird das Schutzkonzept damit nicht ad absurdum geführt? Der Rechtsträger entscheide, wer als Ansprechperson benannt werde, sagt die Bistumssprecherin. Es gebe keine Vorgaben des Bistums. Im konkreten Fall fungiere der Pfarrer nicht mehr als Ansprechperson. Doch ein Blick ins Schutzkonzept offenbart anderes. Nach wie vor ist der Pfarrer als Ansprechperson genannt, falls es Grund zu einer Beschwerde oder den Verdacht eines grenzüberschreitenden Verhaltens oder sexualisierter Gewalt gibt. (Quelle: volksfreund.de)




Dienstag, 17. Dezember 2024

Bistum Trier: Keine Einsicht in Personalakte für Missbrauchsopfer - Anwalt der Klägerin: "Offenbar nicht gewollt, dass Dinge aufgeklärt werden."

Das Arbeitsgericht Trier hat die Klage einer Frau mit dem Pseudonym Karin Weißenfels abgewiesen. Sie hatte umfassende Einsicht in ihre Personalakte beim Bistum Trier gefordert.

"Ich bin fassungslos", sagte die Klägerin mit dem Pseudonym Karin Weißenfels nach der Urteilsverkündung am Dienstagvormittag in Saal 1 des Arbeitsgerichts Trier. Nur sie und ihr Anwalt waren zu dem Termin gekommen, Vertreter des Bistums Trier nicht. Die Richterin sagte zu der Frau, sie verstehe, dass sie enttäuscht sei. Juristisch habe sie aber so entscheiden müssen.

Bistum Trier schwärzt Seiten in Personalakte

Die Klägerin ist noch immer Angestellte des Bistums Trier und forderte vor Gericht vom Bistum uneingeschränkte Einsicht in ihre Personalakte. Ihre Personalakte umfasst mehrere Aktenordner. Das Problem: Das Bistum hat dort auch Dokumente eingefügt, die formaljuristisch betrachtet nicht in eine Personalakte gehören. Es stellte der Klägerin nur eine Version zur Verfügung, in der etliche Seiten komplett geschwärzt sind.

Richterin: Klägerin muss beweisen, was zur Personalakte gehört

Die Klage wurde abgewiesen und die Klägerin muss die Prozesskosten in Höhe von 16.000 Euro tragen. Dieses Urteil verkündete die Richterin am Arbeitsgericht Trier.

Die Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass in einem Zivilverfahren die Klägerin beweisen muss, was zur Personalakte gehört und was nicht. Ihr Antrag sei zu allgemein gestellt gewesen. Sie könne aber vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Berufung gegen das Urteil einlegen, sagte die Richterin.

Der Anwalt der Klägerin reagierte verständnislos auf das Urteil. Wenn seine Mandantin nur geschwärzte Unterlagen erhalte, könne sie gar nicht beweisen, was juristisch gesehen zur Personalakte gehöre und was nicht. "Es war offenbar nicht gewollt, dass Dinge aufgeklärt werden", sagte er nach der Urteilsbegründung.

Aktenführung des Bistums Trier kritisiert

Auch die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier hatte schon mehrfach die schlechte Aktenführung des Bistums Trier kritisiert. Im Fall Weißenfels habe das Bistum viele Dokumente in die Personalakte geheftet, die nichts in einer Personalakte zu suchen haben.

Der Fall Karin Weißenfels

Als junge Frau war die Frau mit dem Pseudonym Karin Weißenfels jahrelang von einem Priester, der ihr Vorgesetzter war, sexuell missbraucht worden. Als sie schwanger wurde, drängte der Priester sie zur Arbtreibung. Das Bistum hat die Frau als Opfer sexuellen Missbrauchs anerkannt und ihr eine finanzielle Entschädigung gezahlt. Der inzwischen verstorbene Täter wurde nie bestraft, konnte in der Kirche Karriere machen.

Opfer traumatisiert

Im Gerichtssaal des Arbeitsgerichts Trier sagte die Frau, dass der lange Rechtsstreit und die Vorbereitung der Klage sie viel Kraft gekostet haben. Sie wolle nun mit ihrem Anwalt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann mit ihm beraten, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegt. (Quelle: swr.de)


Sonntag, 15. Dezember 2024

Bistum Trier: Causa Dillinger: Der Priester, der sich gegenüber Bischof Ackermann erlauben konnte, was er wollte: Edmund Dillinger trat mehrfach unerlaubt im Bischofsgewand auf



Serientäter Edmund Dillinger hinterließ nach seinem Tod verschiedene Gewänder. - Darunter auch ein Bischofsgewand. 

Während der Papst Weiß trägt, die Kardinäle Rot, tragen Bischöfe der katholischen Kirche Violett/Lila bzw. Magenta.- Traditionell die Farbe Lila, weil sie sich u.a. mit den Königen gleichstellten.  Die Farbwahl Lila repräsentiert u.a. Macht und königliche Opulenz. 

Edmund Dillinger jedoch war kein deutscher Bischof.  Er gehörte auch nicht zu denjenigen, die im Bistum Trier trotzdem hätten ein Bischofsgewand tragen dürfen.  Doch Dillinger trug auch zu offiziellen Anlässen sein Bischofsgewand. So unter anderem im Bistum Trier als auch in Rom. 

Aus einer Aufzeichnung geht hervor, dass Edmund Dillinger 2012 vom damaligen Generalvikar von Bischof Ackermann,  Georg Holkenbrink ermahnt wurde, die offizielle Bischofskleidung nur in der Diözese zu tragen, in dem ihm der Titel des Ehrendomherren verliehen wurde: In Kamerun.



Mittwoch, 11. Dezember 2024

Bistum Trier: Ackermann versprach "vollständige Unabhängigkeit" - Doch wie "unabhängig" ist die Aufarbeitungskommission"im Bistum Trier wirklich, wenn der ehemalige Generalstaatsanwalt Dr. Brauer bereits 2012 nachweislich über den Sachverhalt Dillinger informiert wurde?

Bischof Ackermann versprach "vollständige Unabhängigkeit" als er den ehemaligen Trierer Generalstaatsanwalt Dr. Brauer  zur Unterstützung der  "unabhängigen Kommission für Aufarbeitung im Bistum Trier"  ernannte -  Doch wie "unabhängig" ist eine Kommission, wenn ein selbsternannter "Chef-Ermittler" bereits 2012 über den Missbrauch von Edmund Dillinger informiert war und Personaldaten zugesandt bekam?


                                            Foto: dpa/Sebastian Gollnow Quelle: "Trierischer Volksfreund"

1989 wechselte Jürgen Brauer zur Staatsanwaltschaft, zu seinen weiteren beruflichen Stationen gehörten Oberstaatsanwalt und leitender Oberstaatsanwalt in Trier.  Im März 2014 wurde Brauer zum Generalstaatsanwalt in Koblenz ernannt.



"Wie berichtet, hat die Unabhängige Aufarbeitungskommission den früheren Generalstaatsanwalt in Koblenz, Herrn Dr. Jürgen Brauer, gewinnen können, die Geschehnisse prioritär zu untersuchen. Ihm zur Seite tritt der frühere stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Trier, Herr OStA a.D. Ingo Hromada. Beiden Experten ist die Unabhängige Aufarbeitungskommission außerordentlich dankbar für ihr Engagement in der Sache. Die beiden Experten werden als Team zusammenarbeiten und alle erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommen. Dies umfasst nicht zuletzt auch eventuell erforderliche Ermittlungsfahrten nach Afrika oder in sonstiges Ausland sowie die überdiözesane Untersuchung.  Herr Dr. Brauer und Herr Hromada werden die Untersuchung in vollständiger Unabhängigkeit durchführen können. Die Beauftragung erfolgt durch die Stiftung Aufarbeitung. Auch dadurch wird die Unabhängigkeit der Untersuchung vom Bistum Trier zusätzlich gewährleistet."  (Quelle: Paulinus-bistumnews.de)

"Die Unabhängige Aufarbeitungskommission ist deshalb dankbar, dass sie den ehemaligen Generalstaatsanwalt in Koblenz, Dr. Brauer, gewinnen konnte, diesen Fall in völliger Unabhängigkeit aufzuarbeiten. Herr Dr. Brauer verfügt über umfangreiche berufliche Erfahrung in der Aufklärung von Verbrechen, gerade auch im Blick auf internationale Verflechtungen." (Quelle: "Aufarbeitungskommission Bistum Trier")

Brisant: Der damalige leitende Oberstaatsanwalt J.  Brauer erhielt bereits im März 2012 das Protokoll eines Gespräches,  an dem u.a. neben Edmund Dillinger der damalige Generalvikar Georg Holkenbrink und Justiziar Matthias Müller teilnahmen. 
 
Nur wenige Tage nach diesem Gespräch trafen sich u.a. der damalige leitender Oberstaatsanwalt Brauer und Generalvikar Holkenbrink zu einem weiteren Gespräch, indem vereinbart wurde, dass Oberstaatsanwalt Brauer u.a. "handschriftlich angefertigte Abschriften" von 1970 in Kopie erhalten würde. Ebenso wurde ihm eine Aufstellung der Personaldaten zugesagt.  (Kircheninternes Dokument liegt vor, Anmerk. ca)

Bistum Trier: Dritter Zwischenbericht der "Unabhängigen" Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier

"Ermittlungen in der Causa „Dillinger“

Im Zweiten Zwischenbericht hat die Unabhängige Aufarbeitungskommission den Fall des am 27. November 2022 verstorbenen Priesters Edmund Dillinger aufgegriffen und dargelegt, ein eigenes Projekt zur Aufklärung des Sachverhalts und der Zusammenhänge auf den Weg gebracht zu haben. Mit diesem Projekt wurden die ehemaligen Staatsanwälte Dr. Jürgen Brauer und Ingo Hromada beauftragt. Die Aufarbeitung zumindest in Deutschland wurde zwischenzeitlich weitgehend  abgeschlossen und am 10. April 2024 ein vorläufiger Abschlussbericht vorgelegt, der am 7. Mai 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Auf der Grundlage der Ermittlungsakten von drei Staatsanwaltschaften, annähernd 4400 in Augenschein genommener Lichtbilder, die im Nachlass des verstorbenen Priesters gefunden und sichergestellt worden waren, der Aktenbestände des Bistums Trier zu Dillinger, mehr als 50 Interviews mit Zeitzeugen und Betroffenen, zahlreicher schriftlicher Auskünfte von Privatpersonen, Behörden, Schulen, kirchlicher und privater Stellen sowie der von Dillinger veröffentlichten Schriften und weiterer Recherchen konnte dessen Lebensweg und beruflicher Werdegang nachgezeichnet und der von ihm über viele Jahre verübte sexuelle Missbrauch aufgearbeitet werden.

Nach den gewonnenen Erkenntnissen missbrauchte Dillinger in der Zeit von 1961 bis 2018 (einschließlich einer Nachmeldung nach Veröffentlichung des Abschlussberichts) mindestens 20Personen in verschiedenen Schweregraden. Ferner waren sehr viele, nach ihrer Anzahl aber nicht annähernd zu beziffernde Personen von sexuell motiviertem Verhalten Dillingers betroffen, indem sie in sexualisierten Posen fotografiert worden waren, Berührungen in allen Körperregionen ertragen oder Annäherungsversuche abwehren mussten.

Die Recherchen des Projektes förderten zudem zutage, dass die damals Verantwortlichen im Bistum Trier insbesondere 1964 sowie 1970 bis 1976 vollkommen unangemessen auf die ihnen bekannt gewordenen sexuellen Missbrauchstaten reagierten und die nachgewiesenen, zum Teil massiven Vorwürfe vertuschten. Die Leitung der Schule, in der Dillinger von 1979 bis 1999 als Lehrer katholische Religion unterrichtete, ging deutlichen Hinweisen oder „offenen Geheimnissen“ auf zumindest sexuell übergriffiges Verhalten ebenso wenig nach wie Mitwisser in den Pfarreien, in denen er als Seelsorger tätig war oder wohnte. Die gleiche „Kultur des Wegsehens“ herrschte auch in den Vereinen, Verbänden und Verbindungen, in denen Dillinger Mitglied war oder in maßgeblicher Position mitwirkte.

Vor dem Hintergrund der Recherchen ist aus Sicht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission kaum zu begreifen, dass eine Person wie Dillinger trotz allen Wissens über seine Übergriffigkeiten und Missbrauchstaten über Jahrzehnte im Dienst der Kirche verbleiben konnte. Die Tatenlosigkeit und das Wegschauen von kirchlichen Verantwortlichen wertet die Unabhängige Aufarbeitungskommission als bewusste Vertuschung, die zuvörderst dem Schutz des guten Namens der Kirche und des Bistums diente und die die Interessen der Opfer gröblich vernachlässigte.



Verfasser: Dr. Jürgen Brauer

Die Autoren der Studie beklagen zu Recht, dass ihre Recherchen durch die Vernichtung wichtiger Beweismittel auf Veranlassung der saarländischen Ermittlungsbehörden massiv behindert und in Teilen vereitelt wurden. In Absprache mit der Aufarbeitungskommission setzen sie daher für ein weiteres Jahr ihre Bemühungen um Aufklärung möglicher Missbrauchsfälle in Afrika und anderen außerdeutschen Orten, aber auch in Deutschland selbst fort. Über die entfalteten Tätigkeiten und Ergebnisse erstellte das Projekt Mitte Oktober einen Zwischenbericht. Darin schildern die Autoren einen weiteren Missbrauchsfall, der sich in den 1960er Jahren in Bitburg ereignet hat und stellen ihre Bemühungen dar, über NGO, die Aufarbeitungskommissionen der anderen (Erz-)Bistümer, die CV-Afrika-Hilfe und namentlich das Auswärtige Amt Ansatzpunkte für erfolgversprechende Recherchen in afrikanischen Staaten zu finden. Ende April 2025 soll ein Abschlussbericht vorgelegt werden."




Bistum Trier : "Die "unabhängige" Aufarbeitungskommission - bekannter Film- und Theaterschauspieler Horst Krebs findet klare Worte zur "Causa Dillinger"




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Montag, 9. Dezember 2024

Bistum Trier: Betroffener des ehemaligen Freisener Pfarrers Otmar M. zeigt sich erleichtert : "Es ist, als ob ein schwerer Last von mir genommen wurde, und ich kann nun versuchen den Frieden zu finden, der mir so lange verwehrt war."

 

Timo Ranzenberger,
Betroffener des ehemaligen Freisener Pfarrers Otmar M. 
Foto: privat

Ich bin nun sehr zufrieden und erleichtert. Die letzte Nacht konnte ich aufgrund dieser frohen Botschaft nicht wirklich schlafen – die Erleichterung war einfach zu groß. Die Meldung bezüglich der Entlassung aus dem Klerikerstand ist für mich ein Geburtstags- und Weihnachtsgeschenk zugleich. Dieses Urteil, das endlich Gewissheit brachte, fühlt sich wie ein wahrer Neubeginn an. Es ist, als ob ein schwerer Last von mir genommen wurde, und ich kann nun versuchen den Frieden finden, der mir so lange verwehrt war.

Endlich hat das Warten ein Ende. Endlich herrscht Gewissheit. Die Gerechtigkeit hat gesiegt. Nach all den Jahren der Ungewissheit und der ständigen Anspannung kann ich nun endlich aufatmen. Das tägliche Googeln nach dem "Freisener Pfarrer" oder "Freisener Ex-Pfarrer" gehört der Vergangenheit an. Die ständige Nervosität, immer auf den Postboten wartend, in der Hoffnung auf Neuigkeiten vom Kirchengericht Köln, Paderborn oder dem Bistum Trier, ist vorbei.

Mit dem Urteil des Kirchengerichts Paderborn ist nun alles klar. Otmar M hat endlich das bekommen, was er sich über Jahre und Jahrzehnten redlich verdient hat. Dieses Gefühl der Erleichterung ist unbeschreiblich. Endlich kann ich meinen Kopf für etwas anderes freimachen, ohne ständig an die katholische Kirche und Otmar M zu denken. Der Teufelskreis ist endlich durchbrochen, und ich kann den Sieg über diese dunklen Kapitel meines Lebens spüren.

Ich freue mich, dass ich diesen Moment jetzt genießen kann. Er ist für mich ein Symbol der endgültigen Befreiung und des Sieges über das, was mich so lange belastet hat. ☺️☺️☺️☺️




Die erste Begegnung mit Otmar M. 

Im Jahr 1993 begegnete ich Otmar M. zum ersten Mal in der Sakristei in Gehweiler. Er war relativ jung, sympathisch und wirkte anders als viele andere Geistliche. Er hatte eine lockere Art und schien ein Mensch zu sein, dem man vertrauen konnte. Für mich wurde er schnell zu meinem Lieblingspfarrer.

Doch 1999 änderte sich alles. Er lud mich zu sich ins Pfarrhaus ein, was zunächst wie eine freundliche Geste wirkte. Doch was darauf folgte, war eine erschütternde Erfahrung, die mich für lange Zeit prägte. Ich war damals erst 15 Jahre alt und ergriff die Entscheidung, niemandem davon zu erzählen. Die Angst, ausgelacht zu werden oder nicht ernst genommen zu werden, war zu groß. Ein solcher Vorfall mit einem angesehenen Pfarrer schien mir unvorstellbar, und die Vorstellung, dass mir jemand glauben könnte, erschien mir sehr fern.

2005 kam alles wieder hoch

Im Jahr 2005 kamen diese verdrängten Erinnerungen wieder hoch, als ich unabsichtlich den Fernseher auf ZDF an einem Sonntag Ende Mai einschaltete und da plötzlich ein Gottesdienst lief.

Plötzlich hatte ich alles von damals vor Augen.

Die Zeit in der streng katholischen Pflegefamilie und ebenfalls die Übernachtungen bei Otmar M im Pfarrhaus.

Ich konnte nicht mehr wegsehen und begann, mich zu fragen: Warum hatte er das getan? Warum hatte er mich ausgesucht? Warum hatte ich das erleben müssen? Und vor allem, machte er das auch weiterhin mit anderen? Diese Fragen beschäftigten mich immer wieder, und ich begann, mich mit den Details dieser Zeit auseinanderzusetzen.

Hilfesuchen bei Beratungsstellen

In den Jahren 2005 und 2006 suchte ich Hilfe – anonym. Ich rief bei Beratungsstellen an, darunter auch bei Schotterblume e.V. . Dort fand ich Menschen, die mich verstanden und die mich ermutigten, den nächsten Schritt zu gehen. Die Telefonkette war ein wahrer Segen für mich.

Niemand lachte mich aus, niemand zweifelte an mir. Es war das erste Mal, dass ich mich mit meinen Gefühlen nicht allein fühlte.

Doch der Gedanke, zur Polizei zu gehen, machte mir Angst. Ich stellte mir vor, nicht ernst genommen zu werden. Was, wenn ich dort vor Wut oder Verzweiflung ausfällig werde? „Danke fürs Zuhören, du Drecksbulle“, oder Ähnliches – das wären Worte gewesen, die ich nicht kontrollieren konnte. Ich hatte Angst, dass die Situation eskaliert und ich selbst am Ende als Täter dastehe.

Auf Entzug

Zu dieser Zeit musste ich lernen, ohne die Betäubung von Alkohol zu leben. Der Schmerz und die Erinnerungen ließen sich nicht einfach abschalten. Es gab keine Ausflucht mehr, und ich musste mich den intensiven Gefühlen stellen, die mich so lange begleitet hatten. Das war eine schwierige und schmerzhafte Zeit für mich.

Anonyme Kontaktaufnahme zum LKA Saarland

2006 nahm ich schließlich anonym Kontakt zur Pressestelle des LKA für das Saarland auf. Die Ermittlungen der Polizei führten schließlich zu mir als Anrufer. Ich hatte 17 Seiten geschrieben, auf denen ich ausführlich schilderte, was er mir angetan hatte. Die Polizei vernahm Otmar M., und er gab vieles zu, was er mit mir gemacht hatte. Doch aufgrund der Verjährung wurde das Verfahren eingestellt.

Das war ein harter Schlag für mich. Ich musste zehn Jahre warten, ohne dass es eine wirkliche Aufklärung oder Konsequenz gab. Doch 2013 wurde Otmar M. fernab der Öffentlichkeit erneut angezeigt, und 2016 platzte schließlich die Bombe. In diesem Jahr erfuhr die Presse von der Sache, und das Bistum Trier handelte plötzlich sehr hektisch.

Bistum Trier wurde bereits 2006 von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken über Vorwürfe gegen Otmar M. informiert - unternahm aber nichts

Es stellte sich heraus, dass das Bistum Trier bereits 2006 von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken über die Vorwürfe gegen Otmar M. informiert wurde. Trotz der geltenden Leitlinien der deutschen Bischofskonferenz von 2002, die das Handeln in solchen Fällen vorschrieben, unternahm das Bistum damals jedoch nichts, um Otmar M. aus dem Verkehr zu ziehen. Noch gravierender war, dass der Polizeibeamte, der Otmar M. 2006 vernommen hatte, sich unabhängig von der Staatsanwaltschaft ebenfalls an das Bistum Trier wandte. Dennoch wurde auch hier nicht gehandelt, und Otmar M. konnte bis 2015 in Amt und Würden bleiben.

Kardinal Marx, "Missbrauchsbeautragter" Bischof Ackermann und der heutige Bischof Bätzing

Dies brachte das Bistum Trier in eine schwierige Lage, da gleich drei Bischöfe involviert waren: Kardinal Marx, Bischof Ackermann und der spätere Bischof Bätzing.

Das Bistum reagierte mit öffentlichen Worten des Bedauerns und einem „schmerzlichen Lernprozess“, der für mich irgendwann zu einem schmerzhaften „Ohrwurm“ wurde, den ich nie vergessen konnte.

2016 wurde dann alles öffentlich. Auch meine Anzeige aus dem Jahr 2006 wurde bekannt, und sein Teilgeständnis von damals kam ans Licht. Es war ein Moment, den ich lange nicht erwartet hatte, aber er brachte eine gewisse Erleichterung. Die Sache war nicht mehr nur in meinem Kopf, sondern fand endlich den Weg in die Öffentlichkeit.

2018 wurde schließlich ein kirchliches Strafverfahren gegen Otmar M. eröffnet.

Seit Mai 2016 hatte ich jeden einzelnen Tag gegoogelt: „Freisener Ex-Pfarrer“, „Freisener Pfarrer“. Es ließ mir keine Ruhe, ständig kam etwas Neues hinzu. Die Zahl der „mutmaßlichen Opfer“ stieg in dieser Zeit auf sage und schreibe zehn. Endlich fanden auch andere Menschen den Mut, diesen Herrn bei der Polizei anzuzeigen. Endlich!

Weitere Betroffener war inzwischen selbst zum Priester geworden

2019 kam ein Richter des Kirchengerichts Köln zu mir nach Hause, und es folgte eine Vernehmung. Ein weiterer Betroffener von Otmar M. wurde ebenfalls vernommen, und hier platzte es aus ihm heraus. Dieser Mensch war mittlerweile selbst Priester geworden und hatte in der Vergangenheit seine eigenen Erfahrungen mit Otmar M. machen müssen. Dies führte letztendlich zu einem weltlichen Strafverfahren gegen Otmar M.

Prozess vor Landegericht Saarbrücken 

2023 fand der Prozess vor dem Landgericht Saarbrücken statt, bei dem Otmar M. wegen sexueller Nötigung eines 14 Jahre alten Jugendlichen aus dem Jahr 1997 angeklagt wurde. Auch meine Anzeige aus 2006 war Gegenstand des Verfahrens, und ich wurde als Zeuge vorgeladen. Es folgte die Verurteilung wegen sexueller Nötigung, was für mich ein sehr wichtiger Schritt war.

Das Urteil selbst war zwar mild – eine Haftstrafe von 1,5 Jahren, ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 2500 Euro zugunsten eines gemeinnützigen Vereins für missbrauchte Mädchen – doch darüber habe ich mich persönlich nicht geärgert. Wichtig war, dass er verurteilt wurde und nicht freigesprochen. Besonders ermutigend war, dass der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung die Glaubwürdigkeit der einzelnen Zeugen, darunter auch meine, hervorhob. Diese Anerkennung war für mich wie Balsam für die Seele, nachdem im Milieu des Freisener Ex-Pfarrers Otmar M. immer wieder behauptet wurde, all die Anzeigeerstatter wären Lügner. Ein weltliches Gericht sah dies jedoch anders.

Pfarrer Otmar M. geht in Revision und legt Berufung ein - vergeblich

Nach der Revision beim Bundesgerichtshof folgte die nächste Niederlage für Otmar M. Die Revision wurde nicht zugelassen, und er ist nun ein weltlich rechtskräftig verurteilter Sexualstraftäter.

Kurze Zeit später folgte auch das Kirchengericht Köln. Auch hier ließ Otmar M. dies nicht auf sich sitzen und versuchte, gegen das kirchliche Urteil in Rom Berufung einzulegen. Doch auch hier erlebte er eine weitere Niederlage.

Otmar M. wurde nun auch vom Kirchengericht Paderborn schuldig gesprochen, und die Entlassung aus dem Klerikerstand ist nun rechtskräftig und endgültig.

Ein wahrer Segen und ein Sieg für alle Betroffenen.

18 Jahre sind nun seit dem Jahr 2006 vergangen. Wenn man mir 2005 erzählt hätte, was ab 2016 rund um die Person von Otmar M. geschehen würde, hätte ich denjenigen wahrscheinlich ausgelacht. Doch heute kann ich sagen: Es gab Gerechtigkeit. Und das ist, was für mich zählt.

Timo Ranzenberger


Bistum Trier: Stellungnahme zur Entlassung des ehemaligen Priesters Otmar M. aus dem Klerikerstand - Ackermann spricht erstmals von "Verbrechen" und will Verantwortlichen und Gläubigen in der Pfarreiengemeinschaft für Gespräche und Veranstaltungen zur Verfügung stehen

Kirchengericht Paderborn bekräftigt Schuldspruch gegen früheren Pfarrer : Urteil bestätigt 

Das kirchliche Gericht der Erzdiözese Paderborn hat das Urteil des Kirchengerichts Köln gegen den früheren Pfarrer von Freisen (Saarland) bestätigt.

9. Dez. 2024

Judith Rupp

Trier/Paderborn – Das kirchliche Gericht der Erzdiözese Paderborn hat das Urteil des Kirchengerichts Köln gegen den früheren Pfarrer von Freisen (Saarland) O.M. bestätigt. Das Kirchengericht Köln hatte den Priester des sexuellen Missbrauchs von fünf Personen für schuldig befunden und als Strafe die Entlassung aus dem Klerikerstand verhängt (Entlassung aus dem Klerikerstand). 

Nachdem der Priester gegen das erstinstanzliche Urteil beim römischen Dikasterium für die Glaubenslehre Einspruch erhoben hatte, hatte das Dikasterium den Fall an das Kirchengericht in Paderborn übergeben. Das Kirchengericht hat das Urteil bestätigt.  

Das Urteil in II. Instanz wurde O.M. zugestellt. Ein weiterer Einspruch ist laut Kirchenrecht nicht möglich. 

Bischof Dr. Stephan Ackermann hat alle Betroffenen in dem Fall – auch diejenigen, deren Fälle nicht Gegenstand des Verfahrens waren – persönlich über das Urteil informiert. (! - Nein, nicht alle Betroffenen wurden bereits von Ackermann informiert, Anmerk. ca;) Ebenso sind das Pastoralteam und die Gremienvorstände der früheren Pfarrei des Straftäters von Bischof Ackermann informiert worden. „Ich weiß aus Gesprächen mit Betroffenen, dass die Überprüfung des Urteils erneut eine Belastung für sie war. Ich hoffe sehr, dass die Bestätigung für sie eine Genugtuung bedeutet, die ihnen in der Verarbeitung des an ihnen begangenen Verbrechens (!), Ackermann spricht erstmal von  "Verbrechen", Anmerk. ca) hilft“, sagte Bischof Ackermann.   

Auch für die betroffene Pfarrei Freisen in der Pfarreiengemeinschaft Freisen-Oberkirchen könne nun eine neue Phase in ihrem Gemeindeleben beginnen. „Wie bereits vereinbart stehe ich den dort Verantwortlichen und den Gläubigen für Gespräche oder Veranstaltungen zur Verfügung“, erklärte der Bischof.  (Quelle: https://paulinus-bistumsnews.de/aktuell/news/artikel/Urteil-bestaetigt/)

Sonntag, 8. Dezember 2024

Bistum Trier: Freisener Ex-Pfarrer Otmar M. endgültig aus Klerikerstand entlassen

Der ehemalige Pfarrer aus Freisen, der wegen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, wird jetzt endgültig aus dem Klerikerstand entlassen.

Der Trierer Bischof Ackermann bezeichnet den Fall damit als abgeschlossen, eine Berufung sei nicht mehr möglich. 

Der Ex-PfarrerDemnach hat das Paderborner Berufungsgericht eine entsprechende Entscheidung des Kölner Kirchengerichts bestätigt. Der Fall sei nun abgeschlossen, so Ackermann in dem Schreiben. Eine Berufung sei nicht mehr möglich. Damit darf der Ex-Pfarrer keinen priesterlichen Dienst mehr ausüben, auch keine Sakramente mehr spenden. Der Betroffene Timo Ranzenberger sprach von einer Genugtuung für ihn und weitere Betroffene des Missbrauchs. Die Entscheidung sei fast 20 Jahre nach seiner Anzeige mehr als überfällig.

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Montag, 2. Dezember 2024

Bistum Trier: Opfer spricht: "Mein Täter, der Priester, war mit Edmund Dillinger befreundet. Er hat auch Fotos gesammelt und über seine Opfer genau Buch geführt. Dillinger hat Kinder und Porno-Fotos auch an andere Pädokriminelle vermarktet."

Rechtsanwalt Manfred Schmitz (71) ist selbst Missbrauchsopfer und Mitglied des Betroffenenbeirats der deutschen Bischofskonferenz. Er hat den Wotan-„Tatort“ im TV gesehen, sagt gegenüber BILD: 

„Der Täter erinnert mich an meinen Peiniger. Der Priester war mit Pfarrer Edmund Dillinger befreundet. Er hat auch Fotos und Videos gesammelt und über seine Opfer genau Buch geführt. Dillinger hat Kinder und Porno-Fotos auch an andere Pädokriminelle vermarktet."

Der wichtigste Satz des Kommissars war: ,Schweine gehören nicht auf die Kanzel, sondern ins Gefängnis.’“

Und weiter: „Doch daran scheitert es oft. Die Bischöfe verschanzen sich in ihren Ordinariaten, bewaffnet mit Anwälten, PR-Beratern und viel Geld aus der Kirchensteuer, und verhindern letztlich effektive Strafverfolgung. Dazu kommen Erpressungsnetzwerke unter Geistlichen und antriebslose Staatsanwälte. Strafrechtliche und zivilrechtliche Verjährung behindert die Aufklärung des Missbrauchs zusätzlich. 

Das Verdienst des ,Tatorts’ ist, einem Millionenpublikum zu vermitteln, wie Priester ihre Opfer anlocken: mit Schokolade, Alkohol, Zigaretten und heutzutage Computerspielen. Dillingers Freund setzte mich in den 60er-Jahren auf seinen Schoß und ließ mich Auto fahren …“ (den vollständigen Artikel auf "bild.de" lesen)


Bistum Trier: "Tatort leider sehr realistisch" - Personen, die nicht handelten; Hinweise, die durch Kirchenobere ignoriert wurden; Versetzugen der Täter; Gemeindemitglieder zwischen Gehorsam und Verbunden zur Kirche sowie "Nicht-Glauben-Können oder -Wollen, dass so etwas auch bei ihnen passiert: Vor allem: Jahrzehntelanges Missachten von Schutzbefohlenen und Betroffene zwischen Verdrängung und Verzweiflung

Der neue Tatort thematisiert beklemmend Missbrauch in der katholischen Kirche. Warum der Film "leider sehr realistisch" ist.

Erstmalig widmet sich ein Tatort dem Thema Kindesmissbrauch in der Kirche. Ein wenig ist das Drehbuch angelehnt an den realen Fall rund um den Priester Edmund Dillinger. Nach dessen Tod fand sein Neffe vor zwei Jahren in seinem Haus tausende Fotos. Nach bisherigen Erkenntnissen missbrauchte Dillinger mindestens 19 Personen sexuell, sagen Sonderermittler. Ein Abschlussbericht steht noch aus.

Ansonsten streift der Tatort viele für kirchliche Missbrauchsfälle und deren Aufklärung typische Muster: Bistumsleitungen, die Akten zurückhalten oder frisieren; Personen, die etwas ahnten, aber nicht handelten; Hinweise, die durch Kirchenobere ignoriert wurden; Versetzungen mutmaßlicher Täter; verdeckte (Homo)Sexualität; Gemeindemitglieder zwischen Gehorsam, Verbundenheit zur Kirche sowie Nicht-Glauben-Können oder -Wollen, dass "so etwas" auch bei ihnen passiert. Vor allem: Jahrzehntelanges Missachten von Schutzbefohlenen und Betroffene zwischen Verdrängung und Verzweiflung. ("domradio.de")


Bistum Trier: Tatort-Autor fragte bei Staatsanwaltschaft Saarbrücken nach: "Wenn wir behaupten, es hat in der Katholischen Kirchen einen Pädophilen-Ring gegeben, kriegen wir dann Ärger?" - Die Antwort der Staatsanwaltschaft Saarbrücken: "Nein." - "Leider ist sehr viel wahr an unserer Geschichte."

 „Tatort“ im Check - War der Missbrauch in der Katholischen Kirche wirklich systematisch?

Der „Tatort: Schweigen“ lässt Kommissar Falke (Wotan Wilke Möhring) in einen Fall von systematischem Missbrauchs in der Katholischen Kirche ermitteln. Auf welchen wahren Fall spielt der Plot an? Wer war die ungewöhnliche Gast-Kommissarin? Und wo in Deutschland liegt dieses malerische Kloster?

Der „Tatort“, Deutschlands liebstes Krimikind, greift seit 1970 immer wieder Phänomene und Krisen des Landes in Form gesellschaftlich relevanter 90-Minüter auf. Umso erstaunlicher, dass es bisher noch keinen Fall zu den Missbrauchsskandalen in den Kirchen gab.

Vor allem die Katholische Kirche steht dabei seit 2010 stark im Fokus. War der Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in der Kirche tatsächlich systematischer Natur? Wie funktionierte dieses System? Kooperierte die Kirche beim Filmprojekt? 


Worum ging es wirklich?

Seit 2010 wird der Kindesmissbrauch in der Katholischen Kirche im größeren Stile untersucht und offengelegt. Auch die Kirche selbst beteiligt sich. 2018 wurde eine große Studie im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht, die auf Basis der Jahre 1946 bis 2014 zeigte, dass in Deutschland rund 3.700 Kinder und Jugendliche von 1.670 Tätern sexuell missbraucht worden waren. „Tatort“-Routinier Stefan Dähnert ließ sich für seinen Film von einem konkreten Fall inspirieren, der bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken anhängig ist.

„Ein Polizeibeamter hatte im Haus seines verstorbenen Onkels nach dessen Geburtsurkunde gesucht für die Beerdigung - und kinderpornografisches Material gefunden“, erzählt Dähnert. „Der Priester aus dem Bistum Trier hatte Tausende Fotos und Dias. Vermutlich wurden diese Fotos in bestimmten Kreisen rumgereicht. Man dachte ja, man hat schon alles über den Missbrauch in der Katholischen Kirche erfahren. Aber dass es Priester gab, die Kinder untereinander geteilt haben, das wurde uns hier erst klar.“


Darf man von „systematischem Missbrauch“ durch die Kirche sprechen?

Ja, das bestätigte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken auf Anfrage von NDR-Autor Dähnert. Der Verfasser des „Tatort“-Drehbuchs berichtet: „Ich habe dann bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt: Wenn wir behaupten, es hat in der Katholischen Kirche einen Pädophilen-Ring gegeben, kriegen wir dann Ärger? Die Antwort lautete: nein. Leider ist sehr viel wahr an unserer Geschichte.“

Auch wenn die Katholische Kirche sich an der Aufklärungsarbeit beteiligt, steht die langjährige Praxis der Kirche in der Kritik, Täter zu decken, anstatt dem Rechtssystem zu übergeben. Gedeckt von Kirchenoberen zog man die Täter lieber „intern“ ab und versetzte sie an neue Stellen, wo sie oft neuen Missbrauch begingen.


Warum gab es gerade in der Katholischen Kirche so viel Missbrauch?

Die Klischee-Antwort lautet: Weil katholischen Priestern im Zölibat leben, der Ehe und auch sexuelle Beziehungen verbietet. Diese würden dann im Sinne der Triebabfuhr „undercover“ von den Geistlichen ausgelebt.

„Tatort“-Autor Stefan Dähnert ist jedoch anderer Ansicht: „Ich glaube, man macht es sich zu einfach, wenn man sagt, durch die Enthaltsamkeit stauen sich so viele sexuelle Triebe auf, die müssen einfach mal raus. Ich glaube vielmehr, dass Menschen mit pädophiler Neigung sich bewusst in den Zölibat begeben, um ihre Sexualität in den Griff zu bekommen. Dieses Grundübel macht die Katholische Kirche zu einem Sammelbecken von Menschen, die Probleme mit ihrer Sexualität haben.“

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Sonntag, 1. Dezember 2024

Bistum Trier: "Tatort" Bistum Trier




Warum lohnt sich der "Tatort: Schweigen"?

Ein Krimi, der im Umkreis der Katholischen Kirche spielt und Pädophilie zum Thema hat? Mancher mag das klischeehaft finden. Doch leider ist das Thema nach wie vor aktuell. 

Die 2018 vorgestellte Missbrauchsstudie legte ein erschütterndes Bild von den Verbrechen offen: Demnach wurden 3677 Kinder und Jugendliche als Betroffene von sexualisierter Gewalt identifiziert - und 1670 Priester, Diakone und Ordensangehörige als potenzielle Täter. 

Der "Tatort: Schweigen" (Regie: Lars Kraume) basiert auf einem wahren Fall, der aktuell von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken untersucht wird. (Der Fall "Edmund Dillinger", Anmerk. ca)

 Autor Stefan Dähnert hat die bedrückenden Fakten zu einem emotional wuchtigen Fall verarbeitet, der den Zuschauer mitunter fassungslos macht, ob der grausamen Taten. "Die Menschen kommen zu euch, weil sie glauben wollen. Und der Mensch muss doch an was glauben", sagt ein sichtlich bewegter Thorsten Falke. "Und was macht ihr? Ihr verratet sie. Ihr vergeht euch an den Unschuldigsten: den Kindern."

Genauso schlimm: Noch immer werden vielerorts Täter geschützt - man will Schaden von der Kirche abwenden. Am Beispiel des in seiner Kindheit missbrauchten Daniel Weinert (Florian Lukas) zeigt dieser Film, wie sehr diese Verbrechen und die Verweigerung von Aufklärung und Gerechtigkeit einen Menschen noch Jahrzehnte später belasten können.


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Samstag, 30. November 2024

Bistum Trier: Tatort "Schweigen" basiert auf Causa Edmund Dillinger


Zum ersten Mal wird in der ARD-Krimiserie  "Tatort" vom Kindesmissbrauch in der Katholischen Kirche erzählt.

Der Film basiert auf auf einem echtem Fall eines Priesters aus dem Bistum Trier:

Drehbuchautor Stefan Dähnert (63) hat die "Causa Edmund Dillinger" der Staatsanwaltschaft Saarbrücken als Grundlage genommen. ...

Dort hatte Steffen Dillinger im Haus seines verstorbenen Onkels für die Beerdigung nach dessen Geburtsurkunde gesucht – und kinderpornografisches Material gefunden. Der Priester aus dem Bistum Trier hatte Tausende Fotos und Dias. Wichtige Dokumente ließ die Staatsanwaltschaft Saarbrücken vernichten. (Anmerk. ca)



Gleichzeitig beginnt Steffen Dillinger mit einer einmaligen Dokumentation der "Causa Dillinger" auf instagram.(www.instagram.com/miss_brauch_t)


Freitag, 29. November 2024

Bistum Trier: Edmund Dillinger - mehrteilige Dokumentation des Neffen - Teil 2: "Die Wahrheit ins Licht rücken"




Steffen Dillinger: "Es ist wichtig zu reden. 
Wir kennen die traumatisierenden Geschichten der Opfer und Betroffenen. 
Es wird Zeit, diese Geschichten öffentlich zu erzählen.
 Dann kann nicht mehr vertuscht werden. Vertuschen funktioniert nur, wenn alle schweigen."


Sind Sie ein Opfer von Edmund Dillinger oder eines anderen Priesters und wollen uns ihre Geschichte, selbstverständlich auch anonym, erzählen, können Sie sich gerne bei Steffen Dillinger melden.



Mittwoch, 27. November 2024

Bistum Trier/ Edmund Dillinger: Statt Fragen zu beantworten, wirft das Gebaren des Bistums Trier neue Fragen auf - Nun beginnt der Neffe mit einer bisher nie dagewesenen Dokumentation

Nachdem der Neffe des verstorbenen katholischen Priesters Edmund Dillinger im Haus seines Onkels eine Unzahl an pornografischem Material fand, wandte er sich vor zwei Jahren an den damaligen Missbrauchsbeauftragten der katholischen Kirche, den Trierer Bischof Stephan Ackermann: In der Hoffnung um Aufklärung.

Seit ebenso langer Zeit legt das Bistum Trier dem Neffen Steine in den Weg. -  Schwere Steine. 

Jetzt beginnt der Neffe mit einer mehrteiligen Dokumentation. 

Eine Dokumentation, die unter anderem der Frage nachgeht: Warum das Bistum Trier - dem bereits 1971 erste Hinweise auf sexuellen Missbrauch durch Dillinger vorlagen -  den pädophilen Priester nicht gestoppt hat. 

Gleichzeitig legt die Dokumentation das Gebaren des Bistums Trier offen.



Missbrauchsfall Edmund Dillinger ab sofort auch auf 





Der Neffe Steffen Dillinger: "In der Wohnung fand ich Unmengen an pornografischem Material, das er (Edmund Dillinger, Anmerk. ca) selbst angefertigt hatte und das offenbart, dass er über viele Jahrzehnte ein Serienstraftäter war. Ein Sexualstraftäter."



Freitag, 22. November 2024

Bistum Trier: Schönstatt-Schwestern misshandelten Kinder in Rilchingen - Während viele Betroffene bis in die 90er Jahre als Kinder deutschlandweit "verschickt" und traumatisiert wurden, wandten die Schönstatt-Schwestern in Rilchingen Gewalt gegenüber ihren Schützlingen an

 Auch Kinder aus dem Saarland waren dabei - Was sie dort ertragen mussten, traumatisiert viele bis heute

Bis zu 15 Millionen Kinder in Deutschland sind vom Ende der 40er Jahre bis in die 1990er Jahre hinein teils mehrere Wochen in Kinderkurheime verschickt worden. Auch Kinder aus dem Saarland waren dabei. Was sie dort ertragen mussten, traumatisiert viele bis heute. 

Der Erholungswert dieser Kuren ist nach den bisher uns zugänglichen Berichten stark anzuzweifeln, es ist von massiver Traumatisierung auszugehen. Es melden sich täglich mehr Augenzeugen, die von Erlebnissen berichten, die heute als schwere Kindesmisshandlung gelten.

„Wir haben zuerst nicht geglaubt, dass es so viele Fälle gab“, sagt Anja Röhl, 69, Sonderpädagogin, Autorin und Krankenschwester. Röhl hat vor sechs Jahren begonnen, die Leiden der Kinder in den Heimen zu erfassen und die Betroffenen in einem Verein zu versammeln. Das Ziel lautet: Aufarbeitung.

Denn die Schrecken, die die Kinder in den Heimen erlebten, wiegen bis heute schwer. Unzählige, jetzt schon vielfach Rentnerinnen und Rentner, sind traumatisiert. Und trauen sich erst jetzt, an ihren Erinnerungen zu rühren, die oft mit erlittener Gewalt zu tun haben. Manche haben sich seit ihrer Verschickung nicht mehr in die Kurorte an der Nordsee oder in Bayern gewagt. Die Angst sitzt immer noch tief.

Anja Röhl hat mit der Gründung der Homepage verschickungsheime.de, den Publikationen, dem Verein und dem Bundeskongress eine wahre Bewegung ausgelöst. Eine Bewegung von Menschen, die endlich Klarheit darüber haben wollen, was ihnen in ihrer Kindheit in den Kurheimen angetan wurde. 

Und wie ist die Lage der Verschickungskinder aus dem Saarland?

 „Im Saarland hat es sieben Kinderkurheime gegeben“, sagt Röhl. Die Aufarbeitung stecke noch in den Kinderschuhen. „Aber viele von den saarländischen Kindern sind auch nach Wyk auf Föhr geschickt worden“, erklärt Röhl. Dort gab es mehrere Kinderkurheime, wo Gewalttaten gegen Kinder inzwischen wissenschaftlich dokumentiert seien. Nach einem SR-Bericht aus dem Jahr 2023 haben in den 1960er Jahren in einem Kinderkurheim auf dem Gelände der Barmherzigen Brüder in Rilchingen katholische Schwestern vom Schönstätter Orden Kindern Gewalt angetan.

Nach einem SR-Bericht aus dem Jahr 2023 haben in den 1960er Jahren in einem Kinderkurheim auf dem Gelände der Barmherzigen Brüder in Rilchingen katholische Schwestern vom Schönstätter Orden Kindern Gewalt angetan.


den vollständigen Bericht auf "Saarbrücker-Zeitung.de" lesen


Mittwoch, 23. Oktober 2024

Bistum Trier: Keine Einigung in Akteneinsicht zwischen Bistum Trier und Missbrauchsopfer

Nur wenige Tage nachdem das Bistum Trier einer Journalistin Akteneinsicht im "Fall Dillinger" verwehrt hat, ist auch die Akteneinsicht eines Missbrauchsopfers im Bistum Trier gescheitert.

Im Bistum Trier ist im Fall des Missbrauchsopfers mit dem Pseudonym Karin Weißenfels ein Vergleich mit der Kirche gescheitert. Jetzt muss das Arbeitsgericht Trier entscheiden.

Im Verfahren um die Klage des Missbrauchsopfers "Karin Weißenfels" gegen das Bistum Trier auf vollständige Einsicht in ihre Personalakte ist ein Vergleich gescheitert. Die vom Arbeitsgericht Trier gesetzte Frist lief am vergangenen Freitag ohne Einigung aus, wie der Anwalt der Klägerin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte.

Das Bistum Trier teilte mit, dass es sich nicht zu laufenden Verfahren äußere. Der nächste Gerichtstermin ist am 26. November angesetzt.

Missbrauchsopfer fordert Einsicht in Personalakte

In ihrer Klage verlangt die langjährige Bistumsmitarbeiterin Weißenfels Einsicht in ihre Personalakte. Bisher wurden ihr viele Unterlagen nur mit umfangreichen Schwärzungen vorgelegt.

Zwischen dem Bistum und Weißenfels bestehen außerdem unterschiedliche Einschätzungen darüber, welche Dokumente überhaupt zur Personalakte gehören und damit dem umfassenden Auskunftsrecht der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) unterliegen.

Nach Ansicht des Anwalts von Weißenfels, Joachim Weber, kann nur anhand der ungeschwärzten Dokumente entschieden werden, ob sie zur Personalakte gehören. Er sieht daher das Gericht in der Pflicht, Einblick in die Dokumente zu nehmen.

Weißenfels hatte bereits vor Jahren von sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er bis zu den 2000er Jahren berichtet. Sie gibt an, damals von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden zu sein. Dieser und ein weiterer Priester hätten sie dann zu einem Schwangerschaftsabbruch gedrängt. (Quelle: swr.de)

Mittwoch, 16. Oktober 2024

Bistum Trier: Gericht verweigert Journalistin Akteneinsicht im Fall Dillinger

Staatsanwaltschaft Trier lehnt Antrag auf Akteneinsicht ab - Verwaltungsgericht Trier entscheidet über Eilantrag

Im Missbrauchsfall um den verstorbenen saarländischen Priester Dillinger erhält eine Journalistin keine Akteneinsicht. Sie scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Trier mit einem Eilantrag. Begründet wird das mit dem Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz, aus dem sich kein Anspruch auf Akteneinsicht ergebe. Die Journalistin recherchiert zum Missbrauch in der katholischen Kirche. Sie kann gegen die Gerichtsentscheidung noch Beschwerde einlegen. Der Priester aus Friedrichsthal hat nach Erkenntnissen von Sonderermittlern mindestens 19 Menschen sexuell missbraucht

Eine Journalistin will Einsicht in die Akten im Missbrauchsfall Dillinger, die Staatsanwaltschaft lehnt ab. Nun hat ein Gericht entschieden. 

Trier (dpa/lrs) - . Das Verwaltungsgericht Trier hat den Eilantrag einer Journalistin auf Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren des Missbrauchsfalls Dillinger abgelehnt. Die Journalistin habe für Recherchen zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche und dessen Aufarbeitung Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft Trier beantragt, teilte das Gericht mit. Die Staatsanwaltschaft hatte diesen Antrag zuvor ebenfalls abgelehnt.

Die Journalistin hätte keinen Anspruch auf Einsicht der Ermittlungsakte, teilte das Gericht zur Begründung mit. Staatsanwaltschaften seien hinsichtlich ihrer Kerntätigkeit grundsätzlich aus dem Geltungsbereich des Landestransparenzgesetzes ausgenommen. Auch andere Gründe für eine Akteneinsicht sah das Gericht nicht als gegeben an. Die Journalistin könne für Auskünfte hingegen konkrete Fragen an die Staatsanwaltschaft Trier richten. Gegen die Entscheidung kann nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingereicht werden.

Der frühere katholische Geistliche Dillinger aus Friedrichsthal im Saarland soll laut einer Aufarbeitungskommission in Deutschland 19 Opfer zwischen 1961 und 2018 sexuell missbraucht haben. Elf Betroffene seien namentlich bekannt. Zudem seien „sehr viele, nach ihrer Anzahl aber nicht annähernd zu beziffernde Personen von sexuell motiviertem Verhalten“ Dillingers betroffen gewesen. Meist handelte es sich um männliche Jugendliche. Dillingers Neffe hatte nach dem Tod des Mannes zig ungerahmte Dia-Aufnahmen in dessen Haus gefunden. (dpa, 09.10.2024)

Dienstag, 15. Oktober 2024

Bistum Trier: 9 Jahre Haft nach Überfall auf ehemaligen Burbacher Pfarrer K.

9 Jahre Haft nach Überfall auf ehemaligen Burbacher Pfarrer

Ein 38-Jähriger ist vom Landgericht Saarbrücken wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Die Tat ereignete sich 2010. Am Heiligabend war der Mann in die Wohnung des Pfarrers in Burbach eingebrochen. Er schlug mit einer Glaskaraffe auf den im Bett liegenden Pfarrer ein und verletzte ihn schwer am Kopf. Der Pfarrer erlitt dabei mehrere Brüche am Schädel und im Gesicht. Danach flüchtete der Täter nach Serbien. Als er im Mai dieses Jahres nach Köln kam, wurde er festgenommen. (Quelle: sr, 15.10.2024)


Hintergrund: 


  • "Er mag es, wenn man um Hilfe schreit" - Jahrelang wurde eine Ministrantin von ihrem Pfarrer sexuell missbraucht. Der Täter leugnet – und die katholische Kirche zeigt, was ihre vollmundigen Versprechen wert sind: Der Anruf kam im April. Die Polizei war dran. In Saarbrücken, Stadtteil Burbach, sei ein Pfarrer überfallen worden, es gebe da Ungereimtheiten, man müsse mit ihr sprechen. „Da bin ich erstarrt“, sagt Monika Gerlach*. Fast zehn Jahre lang hatte sie Burbach, den Pfarrer und alles, was geschehen war, verdrängt. Bis in die Schweiz war sie vor ihrer Vergangenheit geflohen. Es war nicht weit genug. Es ist nie weit genug. (
  • Trier/Saarbrücken. Im Umgang mit einem jüngst bekannt gewordenen Missbrauchsfall durch einen Pfarrer aus Saarbrücken-Burbach hat der Trierer Bischof Stephan Ackermann "gravierende Fehler" eingeräumt. Der heute 70-jährige Geistliche, der sich über Jahre hinweg an zwei Ministrantinnen vergangen haben soll, sei trotz eines Geständnisses und Hinweisen der Polizei im Januar nicht beurlaubt worden. Ackermann erklärte, die Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch seien "nicht konsequent" umgesetzt worden, Kontrollmechanismen hätten nicht gegriffen
  • Trierer Bischof entlässt Burbacher Ex-Pfarrer wegen Missbrauchs: Triers Bischof Stephan Ackermann hat den Ex-Pfarrer von Saarbrücken-Burbach, Klaus K.(71), wegen erwiesenem Kindesmissbrauch aus dem Pfarrerberuf entlassen. Ein weiterer Ex-Pfarrer, nach SZ-Informationen Paul-Werner F., früher in Schmelz-Limbach und Lebach-Gresaubach tätig, habe um die Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten, teilte das Bistum gestern mit. Zudem wurde einem Pastor aus der Vulkaneifel die Berufsausübung verboten.

-> weitere Postings finden Sie auf meinem Blog unter dem Suchbegriff: "Burbach"

Samstag, 12. Oktober 2024

Sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche: Neuer Bericht nimmt alle Bistümer in den Blick - Veröffentlichung im November geplant

Veröffentlichung im November geplant

Wie funktioniert die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in den katholischen Bistümern? Dazu soll es bald einen neuen Bericht geben, wurde jetzt in Frankfurt bekannt.

Im November soll ein Bericht zu sexuellem Missbrauch im Bereich der katholischen Kirche veröffentlicht werden. Dabei handele es sich um ein Zwischenergebnis der Aufarbeitungskommissionen aller Bistümer in Deutschland, wie ein Sprecher der Bischofskonferenz am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte.

Die Evaluation wurde in dieser Woche bei einer Konferenz in Frankfurt vorgestellt. Bei dem Treffen der Aufarbeitungskommissionen der 27 deutschen Bistümer ging es um eine erste Bilanz – gut drei Jahre nach einer Erklärung der Bischöfe mit der Stelle der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung. Die katholische Kirche war die erste größere Institution, die eine solche Vereinbarung mit der Bundesregierung getroffen hat.

Claus mahnt einheitliche Standards an

Die Beauftragte Kerstin Claus sprach am Mittwoch von Differenzen, die bei der Frankfurter Tagung aufgefallen seien. „Die Kommissionen sind unterschiedlich gut ausgestattet – bezogen auf die Ressourcen“, sagte sie im Deutschlandfunk. Claus mahnte eine Verbesserung der Arbeitsprozesse nach bundesweit einheitlichen Standards an.

Basis der Arbeit der Aufarbeitungskommissionen in den Bistümern ist eine mit dem damaligen Beauftragten vereinbarte „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“. Sie stammt aus dem Jahr 2020 und sieht die Einrichtung von Kommissionen und Betroffenenbeiräten vor.

Bistümer zahlen unterschiedlich

Claus kritisierte, dass die Aufwandsentschädigungen für die Arbeit in den Betroffenenbeiräten unterschiedlich hoch seien und ihre Höhe vom jeweiligen Bistum abhänge. Betroffenenvertreter nahmen ebenfalls an der Konferenz der Kommissionen teil.

Nach Angaben des Sprechers der Bischofskonferenz sind in allen Bistümern Aufarbeitungskommissionen tätig. „In den meisten Kommissionen arbeiten sowohl Fachleute als auch Betroffene zusammen“, sagte er der KNA. (Quelle: KNA)

Dienstag, 8. Oktober 2024

(Pressemitteilung:) Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: Zwischenevaluation der „Gemeinsamen Erklärung“ zur unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche wird vorgestellt

 Pressemitteilung

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs



Zwischenevaluation der „Gemeinsamen Erklärung“ zur unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche wird vorgestellt

Frankfurt/M. 8. Oktober 2024. Auf der Fachkonferenz (7./8. Oktober 2024) der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen werden heute (8. Oktober 2024) die Ergebnisse der Zwischenevaluation der „Gemeinsamen Erklärung“ zur unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche vorgestellt. Es nehmen neben den Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen und Vertreterinnen und Vertretern aus Betroffenenbeiräten in den (Erz-)Diözesen auch die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, und die Vorsitzenden der bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen, Bischof Dr. Helmut Dieser und Erzbischof Stefan Burger, sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Fachpraxis teil.

Anlass der Fachtagung ist die am 22. Juni 2020 von dem damaligen Unabhängigen Beauftragten Johannes-Wilhelm Rörig und Bischof Dr. Stephan Ackermann, damaliger Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich, unterzeichnete „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“. Die Erklärung betont hierfür insbesondere die Bedeutung von Unabhängigkeit, Transparenz und Betroffenenbeteiligung als Basis für Aufarbeitung. Sie sieht die Einrichtung unabhängiger diözesaner Aufarbeitungskommissionen vor sowie die Schaffung einer strukturierten Betroffenenbeteiligung über diözesane Betroffenenbeiräte. Ziel der „Gemeinsamen Erklärung“ war, überregional eine umfassende, vergleichbare und abgestimmte Aufarbeitung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den deutschen (Erz-)Diözesen für Betroffene sicherzustellen. Zugleich wurde über die Erklärung abgesichert, dass bereits vorhandene Aufarbeitungsbemühungen und -studien fortgesetzt und bereits gewonnene Erkenntnisse in den Aufarbeitungsprozess eingebracht werden. Die vereinbarten Kriterien und Standards unabhängiger Aufarbeitung waren ohne Vorbild in Deutschland.

Seit der Unterzeichnung wurden in allen (Erz-)Bistümern Unabhängige Aufarbeitungskommissionen konstituiert. Mitglieder in den Kommissionen sind auch Betroffene aus den (Erz-)Diözesen der diözesanen Betroffenenbeiräte.

Bischof Dieser betont: „Die Bischöfe haben mit Verabschiedung der „Gemeinsamen Erklärung“ die Entscheidung für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im katholischen Bereich getroffen. Die Zwischenevaluation nimmt die bisherige Arbeit der Unabhängigen  Aufarbeitungskommissionen und die Ergebnisse der Aufarbeitung aus den Jahresberichten der Kommissionen in den Blick. Die unabhängige Aufarbeitung ist unentbehrlich, damit Betroffene des sexuellen Missbrauchs Mut finden, aus dem Dunkelfeld herauszutreten, und Zugang zu Informationen erlangen über Hintergründe und Verantwortlichkeiten des erlittenen Leids. Diese Erkenntnisse stärken und vertiefen zudem die heutigen Anstrengungen in Prävention und Intervention in den (Erz-)Diözesen und damit den effektiven Schutz gegen Missbrauch. Die Fachkonferenz bietet das Forum, gemeinsam mit den Aufarbeitungskommissionen und Betroffenen sowie Experten diese Ergebnisse zu diskutieren.“

Erzbischof Burger erklärt: „Wir sind den Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen und allen mitwirkenden Betroffenen sehr dankbar für ihre Arbeit. Die Zwischenevaluation soll nach drei Jahren die bisherigen Erfahrungen in der Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung“ aufzeigen und die etablierten Strukturen in den Blick nehmen.

Hierbei geht es auch um die zentrale Frage, ob die Betroffenenbeteiligung bei der Aufarbeitung, wie in der „Gemeinsamen Erklärung“ vorgesehen, tatsächlich gelingt.“

Die Unabhängige Beauftragte Claus betont: „Es ist ein Erfolg, dass mittlerweile in allen Bistümern Unabhängige Kommissionen auf Basis der „Gemeinsamen Erklärung“ ihre Arbeit aufgenommen haben. Die heutige Vorstellung der Zwischenevaluation ist ein weiterer wichtiger Schritt, die Aufarbeitung in der katholischen Kirche voranzubringen und zu vergleichbaren Standards und Kriterien der Aufarbeitung zu kommen. Ausgehend von der Zwischenevaluation und den vorliegenden Berichten der Kommissionen wird es nun möglich, die Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen auf Grundlage der „Gemeinsamen Erklärung“ weiterzuentwickeln. Mir ist dieser konstruktive Austausch mit allen beteiligten Strukturen wichtig. Für Betroffene ist es unerlässlich, dass sie, unabhängig davon, an welche diözesane Aufarbeitungskommission sie sich wenden, auf qualitativ gleiche und verlässliche Standards der Aufarbeitung treffen. Nur so kann Aufarbeitung unabhängig, transparent und betroffenenzentriert gestaltet werden.“

Zur zweitägigen Fachkonferenz hat der Bundesvorstand der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen eingeladen. Neben der Vorstellung der Ergebnisse der Zwischenevaluation soll auch ein Blick auf die künftige

Arbeit der Unabhängigen Kommissionen geworfen werden. Die Veranstaltung ist nicht öffentlich.


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Hintergrund:

Die Kommissionen sind in der Gestaltung ihrer Arbeit frei und sollen einen weiteren Beitrag dazu leisten, sexuellen Missbrauch in den Diözesen quantitativ zu erheben, den Umgang mit Betroffenen und Tätern sowie Täterinnen zu untersuchen und Strukturen zu identifizieren, die sexuellen Missbrauch ermöglichen oder erleichtern sowie dessen Aufdeckung erschweren. Die Kommissionen sind zur Abgabe und Veröffentlichung eines jährlichen Berichts zum Stand der Aufarbeitung in dem jeweiligen Bistum verpflichtet sowie zu einer Zwischenevaluation nach drei Jahren und einem vorläufigen Abschlussbericht nach fünf Jahren.

Hinweise:

Weitere Informationen zum Thema Forschung und Aufarbeitung sind auf der Themenseite Sexualisierte Gewalt und Prävention https://www.dbk.de/themen/sexualisierte-gewalt-und-praevention der Deutschen Bischofskonferenz verfügbar. Die „Gemeinsame Erklärung“ finden Sie hier: https://beauftragte-missbrauch.de/presse/artikel/275

Dienstag, 3. September 2024

Bistum Trier: Zahl der Opfer von Edmund Dillinger steigt auf 20 - Anzahl der Opfer in afrikanischen Ländern weiterhin unbekannt

Weiteres Opfer im "Fall Dillinger"

Im Missbrauchskomplex um den verstorbenen Friedrichsthaler Priester Dillinger gibt es mindestens ein weiteres Opfer.

Nach Aussage der pensionierten Trierer Top-Staatsanwälte Jürgen Brauer und Ingo Hromada gibt es inzwischen mindestens ein weiteres Opfer des im November 2022 im Alter von 87 Jahren verstorbenen Priesters und Bundesverdienstkreuzträgers.

Der Mann wurde in den 60er-Jahren als Schüler in Bitburg von Dillinger missbraucht. Der katholische Geistliche war ab Juli 1965 Kaplan in der Bitburger Pfarrei St. Peter.

Zwischen 1961 und 2018 soll Edmund Dillinger bei den unterschiedlichsten Gelegenheiten mindestens „19 Personen in verschiedenen Schweregraden sexuell missbraucht“ haben, heißt es in dem knapp 100seitigen Abschlussbericht von Brauer und Hromada im Mai diesen Jahres.

Mit dem nun bekanntgewordenen Fall erhöhe sich diese Zahl auf 20, sagte Brauer dem Volksfreund. Das Opfer habe sich jetzt erst beim Bistum gemeldet.

Dillinger, der die Hilfsorganisation CV-Afrika-Hilfe gegründet hatte, reiste zeitlebens häufiger auch in afrikanische Länder. Die beiden Ermittler gehen davon aus, dass es auch in Ländern wie Tunesien, Togo oder Kamerun sexuelle Übergriffe durch den Trierer Bistumspriester gegeben haben dürfte. Die Nachforschungen gestalten sich allerdings schwierig. Laut Brauer hat inzwischen aber das Auswärtige Amt seine Unterstützung zugesagt. Nun werde versucht, über die deutschen Botschaften vor Ort an mögliche Informationen zu kommen. Die Hoffnungen, dass dabei wesentliche neue Erkenntnisse gewonnen werden können, sind aber eher gering.

Der Bericht der beiden von der Aufarbeitungskommission des Bistums beauftragten Sonderermittler zeigt auch auf, wie die Verantwortlichen vor allem in den 60er und 70er-Jahren den Sexualtäter in den eigenen Reihen gedeckt und „Vorwürfe vertuscht haben“, wie es wörtlich heißt.

Freitag, 26. Juli 2024

Bistum Trier: Trierer Bischof kritisiert Vorgänger Spital - oder: Die Geschichte vom Splitter und vom Balken und der Heuchelei



Ackermann kritisiert Spital:
  • Es habe zwischen 1981 und 2001 kein Verfahren gegen einen Täter gegeben
  • Der "pastorale Umgang" mit Verbrechen sei "verfehlt" worden
  • Machstrukturen in der Kirche hätte Missbrauch begünstigt und Ahndung verhindert
  • "Schutz der Institution hätte über den Rechten und Bedürfnissen von Betroffenen gestanden"
  • Weihbischof Leo Schwarz habe "falsch agiert"
  • Schwarz sei "unangemessen"  mit Missbrauchsfällen umgegangen
  • Schwarz habe sogar Verbrechen sexuellen Missbrauchs vertuscht (!)
  • Es habe eine zu große Empathie für die Priester-Täter gegeben
  • Die Sorge sei damals gewesen,  den Ruf der Priester und der Kirche zu schützen

Ich kritisiere Ackermann: 



"Du Heuchler, zieh am ersten den Balken aus deinem Auge,
 danach siehe zu, wie du den Splitter aus deines Bruders Auge ziehst".

Bergpredigt, Matthäusevangelium, MT 7:5




"Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat seinen Vorgänger Hermann Josef Spital für dessen Umgang mit Missbrauchstätern kritisiert. Er bemängelte auch, dass es zwischen 1981 und 2001 kein Verfahren gegen einen Täter gegeben habe.

Diese fehlenden Verfahren sind Teil der Ergebnisse einer am Mittwoch vorgestellten wissenschaftlichen Studie. Ein "pastoraler Umgang" mit Verbrechen sei verfehlt, sagte Ackermann.

Die Untersuchung vermittelt das Ausmaß sexuellen Missbrauchs in der Ära Spital. Mindestens 49 Beschuldigte und mutmaßliche Täter in den Reihen der katholischen Kirche und 199 Betroffene hat es demnach in den 1980er und 1990er Jahren gegeben.

Forscher sprechen von einem Hellfeld und vermuten, dass die tatsächlichen Zahlen höher sind. Bei den Recherchen stießen die Studienautoren Lutz Raphael, Lena Haase und Alisa Alic auch auf drei Personen, die sich demnach in zeitlicher Nähe zur erlittenen sexualisierten Gewalt das Leben nahmen.

"Auch wenn die Umstände und Hintergründe dieser Suizide nicht mehr aufgeklärt werden können, so ist für mich diese Vorstellung unerträglich", so Ackermann. Er verwies darauf, dass hinter allen Zahlen immer Menschen stünden und sprach von einer schmerzlichen Erinnerung. Machtstrukturen in der katholischen Kirche hätten Missbrauch begünstigt und Aufklärung sowie Ahndung verhindert. Der Bischof versicherte, dass er sich dafür einsetze, dass Kirche ein sicherer Raum sei.

Die frühere Bistumsleitung wird in der Studie hinterfragt: "Während für die Aufklärung intern Sorge getragen wurde, so wurde die moralische Pflicht zu Anzeige und Information staatlicher Stellen vollständig vernachlässigt."

Zwar sei über eine unabhängige Kommission zur Prüfung der Vorwürfe gesprochen, diese aber nie eingerichtet worden. Laut Studie waren bereits der damaligen Bistumsleitung 20 der Beschuldigten bekannt.

Ackermann kritisierte vor diesem Hintergrund, dass unter Spital der Schutz der Institution über den Rechten und Bedürfnissen von Betroffenen gestanden habe. "Zudem zeigen die genannten Beispiele auf, dass die Fälle nicht konsequent in denselben Gremien bearbeitet wurden", sagte er. 

Auch Weihbischof Leo Schwarz, der übergangsweise das Bistum leitete, habe falsch agiert. Dessen Umgang mit Missbrauchsfällen bezeichnete Ackermann als unangemessen, er habe sogar Verbrechen sexuellen Missbrauchs vertuscht. Ackermann sprach von Empathie für die Priester-Täter und der Sorge, den Ruf der Priester und der Kirche zu schützen."  (Quelle: "domradio.de")



Bistum Trier: Stellungnahme von Bischof Stephan Ackermann zum Zwischenbericht

Stellungnahme von Bischof Stephan Ackermann zum Zwischenbericht

"Heute ist der zweite Zwischenbericht der von Prof. Dr. Lutz Raphael und Dr. Lena Haase durchgeführten historischen Untersuchung „Sexueller Missbrauch von Minderjährigen sowie hilfs- und schutzbedürftigen erwachsenen Personen durch Kleriker/Laien im Zeitraum von 1946-2021 im Verantwortungsbereich der Diözese Trier: eine historische Untersuchung“ vorgestellt worden, der die Amtszeit von Bischof Dr. Hermann Josef Spital (1981-2001) in den Blick nimmt. Das Projekt ist von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier (UAK) initiiert.   

Der Bericht steht in der Spur des ersten Zwischenberichts vom Dezember 2022 und führt uns erneut auch den Umgang der Bistumsverantwortlichen mit (Verdachts-)Fällen sexuellen Missbrauchs vor Augen. Vor allem anhand der Fallbeispiele wird deutlich, wie Bischof Spital zusammen mit seinen Mitarbeitern agiert hat; aber auch die historisch-vergleichende Einordnung und der Blick auf das Umfeld von Betroffenen helfen, das Geschehene und die Fehler ansichtig zu machen.  

In dem Bericht werden auch wieder Zahlen aufgeführt. Sie dienen dazu, das sogenannte Hellfeld zu beziffern. Das ist wichtig und richtig. Sie erinnern mich aber noch einmal schmerzlich daran, dass hinter jeder dieser Zahlen ein Mensch, das heißt ein individuelles Schicksal steht. Dies wird besonders dort drastisch sichtbar, wo der Bericht die gravierenden Folgen des Missbrauchs für die Betroffenen darstellt und auch drei Personen erwähnt, die in zeitlicher Nähe zum erlittenen Missbrauch Suizid begangen haben (vgl. Bericht S. 13). Auch wenn die Umstände und Hintergründe dieser Suizide nicht mehr aufgeklärt werden können, so ist für mich diese Vorstellung unerträglich.  

Die vergleichende Einordnung zeigt, dass Bischof Spital anders als noch Bischof Stein sich stärker selbst mit den Fällen befasst hat und sich eine Hinwendung zu den Betroffenen erkennen lässt – auch wenn diese Kontakte nicht immer als empathisch beschrieben werden. Gezielte Vertuschung als Vorgehensweise sieht der Bericht für Bischof Spital nicht – doch immer noch stand der Schutz der Institution über den Rechten und Bedürfnissen der Betroffenen. Zudem zeigen die genannten Beispiele auf, dass die Fälle nicht konsequent in denselben Gremien bearbeitet wurden: Manche Fälle wurden in der Personalkommission beraten, andere im Bischofsrat. Hinzu kamen quälend lange Bearbeitungszeiten.  

Aus heutiger Sicht überraschend erscheint der Befund, dass Bischof Spital im Einklang mit dem Kirchenrecht handelte, das den Bischöfen den „Weg der Ermahnung und ‘des pastoralen Bemühens’ vor Ergreifung von Strafmaßnahmen explizit auferlegt[e]“ (vgl. Bericht S. 19/20). Diese pastorale Behandlung, die ich heute als falsche Nachgiebigkeit bezeichnen würde, hatte fatale Folgen. Ein pastoraler Umgang mit Verbrechen ist verfehlt. Dass es oft bei Ermahnungen, Auszeiten oder Versetzungen blieb, zeigt auch die Tatsache, dass es kein kirchenrechtliches Verfahren gegen einen Täter gab.   

Dazu passt die Beobachtung des Berichts, Bischof Spital habe sich als „ein Bischof [gezeigt], der zwar zu hartem Vorgehen gegen Priester bereit war, in Fällen von sexuellem Missbrauch jedoch scheinbar den Ernst der Lage nicht begriff“ (vgl. Bericht S. 66/67).  

Unter den Personen, die zur Amtszeit von Bischof Spital Verantwortung getragen haben, erwähnt der Bericht auch Weihbischof Leo Schwarz, der für unser Bistum, aber auch weit darüber hinaus, eine prägende Persönlichkeit war, die bis heute geschätzt wird. Durch sein Wirken im Bistum und sein starkes weltkirchliches Engagement hat Weihbischof Schwarz sich hohe Anerkennung erworben. Sein unermüdlicher Einsatz für die Armen und Benachteiligten, etwa in Lateinamerika, ist und bleibt unbestritten. Die Autoren der Untersuchung weisen im Zwischenbericht auch darauf hin, dass sie keine Gesamtbeurteilung des Lebens und Wirkens der untersuchten Bischöfe vornehmen (vgl. Bericht S. 65). Dennoch ist für Weihbischof Schwarz zu konstatieren, dass sein Umgang mit der Problematik des Missbrauchs unangemessen war. Wie der Fall D. und auch der Fall Claus Weber aufzeigen, hat Weihbischof Schwarz Verbrechen sexuellen Missbrauchs vertuscht, auch wenn ihm die fatalen Folgen seines Handelns möglicherweise nicht bewusst waren. Der Zwischenbericht belegt auch Kontakte des Weihbischofs mit Betroffenen und Empathie für die Personen. Doch die Empathie für die Priester-Täter und die Sorge, den Ruf der Priester und der Kirche zu schützen, waren ganz offenkundig stärker.    

Einmal mehr zeigt der Bericht, wie Kirchenbilder, Rollenverständnisse und Machtstrukturen in der katholischen Kirche Missbrauch begünstigt sowie Aufklärung und Ahndung verhindert haben. Das machte zugleich einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen unmöglich. Diese Zusammenhänge lässt uns das laufende Aufarbeitungsprojekt immer detaillierter sehen. Auf dieser Grundlage will ich mich weiterhin zusammen mit den fachlich Verantwortlichen im Bischöflichen Generalvikariat und mit vielen Menschen in den Einrichtungen und an den Orten von Kirche in unserem Bistum dafür einsetzen, dass die Kirche einen sicheren Raum darstellt für die Menschen, die zu uns kommen.   

Welche Anstrengungen wir dazu unternehmen und wie wir die Hinweise umsetzen, die die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich der Diözese Trier (UAK) uns gibt, dokumentieren wir seit letztem Jahr in den jährlichen Berichten zu Prävention - Intervention – Aufarbeitung (P.I.A.) (siehe Hilfe bei sexualisierter Gewalt (bistum-trier.de).
Der Bericht ist unter Aufarbeitungskommission: 2024 (bistum-trier.de) zu finden." (Quelle: "paulinus-bistumsnews.de")

  

Donnerstag, 25. Juli 2024

Bistum Trier: Fakten aus dem Bericht "Sexueller Missbrauch in der Amtszeit von Hermann Josef Spital" - Teil 1

- > Ich veröffentliche die Fakten aus dem Bericht dosiert (in mehreren Teilen), da es auch für mich eine große Belastung darstellt, das alles zu lesen.


Veränderte Lebensschicksale - 

 Einblick in die meist langfristigen Schädigungen und Beeinträchtigungen, mit denen die ermittelten Betroffenen als Erwachsene zu kämpfen hatten und haben.


  • Wichtig ist, sich der Tatsache bewusst zu sein, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen noch in den 1980er und 1990er Jahren in einer Gesellschaft lebten, die nur wenig Verständnis für die Beschädigungen aufbrachte, welche sexueller Missbrauch in der Psyche und der Physis von Kindern und Jugendlichen verursacht. Zudem besaßen nur wenige fundiertes Wissen über die langfristigen Folgen sexuellen Missbrauchs. Dies hat den Umgang aller  in diese Taten Verwickelten tiefgreifend geprägt – zu Lasten der Kinder und Jugendlichen. Ein Teil  der Betroffenen ist durch den sexuellen Missbrauch traumatisiert worden. Sie haben sich vor den gewalttätigen und angstauslösenden Geschehnissen, die ihr Selbst gefährdeten, geschützt, indem sie deren Spuren unzugänglich abspeicherten. Ihnen wurden erst viel später die Missbrauchstaten wieder bewusst, an deren Folgen sie bis dahin gelitten hatten. 
  • Eine Zahl mag diesen Zusammenhang verdeutlichen: Betroffene von Missbrauch zwischen 1980 und 2000 gehörten überwiegend Alterskohorten an, die zwischen 1970 und 1989 geboren worden sind. Nur bei 34  (!) von 172 ermittelten Personen dieser Altersgruppe wurden die Missbrauchsfälle zeitnah (sofort bis weniger als fünf  Jahre später) erkannt, viele der Betroffenen haben sich erst im mittleren und späteren Erwachsenenalter als Opfer von Missbrauchstaten selbst erkannt und dann anderen anvertraut.
  • Die Lebensschicksale dieser Menschen sind in ganz unterschiedlicher Weise und Härte vom sexuellen Missbrauch in ihrer Kindheit oder Jugend verändert worden. Missbrauchsfällen, die keine oder geringe körperliche, soziale oder psychische Beeinträchtigungen zeitigten, stehen die Fälle schwerer Beeinträchtigungen und langfristiger schwerer psychischer und körperlicher Leiden gegenüber.
  • Wir haben zum einen Betroffene ermittelt, die als Schülerinnen oder Schüler beziehungsweise Messdienerinnen und Messdiener Opfer einmaliger sexueller Übergriffe oder Grenzüberschreitungen durch Priester geworden waren. Wenn sie das Glück hatten, dass sie als Teil einer größeren Gruppe von Betroffenen noch in direkter zeitlicher Nähe zu den Übergriffen als Opfer identifiziert worden waren und dies zeitgenössisch zur Anzeige kam, sorgten strafrechtliche Verfahren, schützende Maßnahmen der Erwachsenen und kirchliche Maßnahmen wie Versetzung der Täter dazu, dass weitere Übergriffe gegen sie unterbunden wurden. Sie konnten beziehungsweise mussten zeitnah über den Missbrauch mit Eltern, Lehrern oder anderen erwachsenen Vertrauenspersonen sprechen. 
  • Vielfach konnten solche Kinder oder Jugendliche trotz ihrer Beschämung und ihres Schreckens ein normales Leben ohne größere Einschränkungen und Krankheiten führen. Dies gilt auch für eine kleinere Zahl von Betroffenen, die sich seit 2010 im Rahmen der kirchlichen Verfahren zur Anerkennung ihres Leids gemeldet haben und sich selbst als frei von langfristigen Schädigungen oder Erkrankungen erklärten. 
  • Diese „Resilienz“ hing von vielen weiteren situativen Umständen, aber auch günstigen Voraussetzungen ab, auf die die Kinder selbst aufgrund ihrer psychischen oder physischen Konstitution zurückgreifen konnten.
  • Viele der von uns ermittelten Betroffenen waren in ihrem weiteren Leben auf therapeutische Hilfe angewiesen. Sie profitierten davon, dass seit den 1990er Jahren Traumatisierungen durch sexuellen Missbrauch anerkannt und nach und nach in der Region gezielte traumatherapeutische Angebote für die Betroffenen bereitgestellt und von den Krankenkassen auch bewilligt und finanziert worden sind. Dabei handelte und handelt es sich oft um langjährige intensive Therapien, bei denen es neben der Behandlung der meist „komplexen Posttraumatischen Belastungsstörung“ auch um die Linderung der daraus resultierenden psychosomatischen Beschwerden geht. Typisch waren und sind Depressionen, Angststörungen und Persönlichkeitsstörungen bis hin zu „dissoziativen Identitätsstörungen“.
  • Besondere Belastungen bis hin zu lebenslangen Schädigungen erlitten Kinder und Jugendliche, die über längere Zeit durch Priester missbraucht worden sind und die von den Tätern gezielt und erfolgreich psychisch abhängig gemacht worden sind.
  • In der Amtszeit von Bischof Spital waren mehrere Täter im Kirchendienst tätig, die mal subtile, mal gewalttätige Strategien der Verführung und der Vereinnahmung entwickelten, um ihre Opfer (viele im Alter zwischen 9 und 16) über Jahre hinweg zu dienstbaren Objekten ihrer sexuellen Befriedigung zu machen. 
  • Die Situation der Kinder und Jugendlichen schildert exemplarisch ein Betroffener in einem Brief an das Bistum Trier. Er war zwischen 1982 bis 1987 im Alter von 11 bis 16 vom Pfarrer seiner Gemeinde sexuell missbraucht worden. Der Täter hatte ihn gezielt verführt und dann eng an sich gebunden, und sorgte umsichtig und gezielt für Orte und Gelegenheiten, um seinen sexuellen Missbrauch auszuleben. Leider kamen ihm bei seinem pädokriminellen Tun auch Amtsbrüder zur Hilfe, die über seine Körperkontakte zu dem Messdiener in ihrer Gegenwart hinwegsahen oder aber als Beichtväter die Ängste und Nöte des Jungen noch steigerten (!)  (Es folgen Zeilen aus dem Brief des Betroffenen, Anmerk. ca)
  • Für die Amtszeit von Bischof Spital haben wir mindestens 148 Personen ermittelt, die von solchen Intensivtätern missbraucht wurden und von denen viele beziehungsweise die meisten über mehrere Jahre anhaltenden sexuellen Missbrauch mit psychischer Abhängigkeit erlitten.

  • Für viele von ihnen war der Weg aus dieser Falle:
    • oft schwer und schmerzhaft,
    • er war begleitet von Schuldgefühlen, Suizidgedanken, Phasen schulischen Versagens, Zeiten intensiven Alkohol- oder Drogenkonsums.
    • Die Wege zu Schulabschlüssen und Berufswahl wurden länger, zuweilen auch weniger erfolgreich;
    • Partnerschaften waren für sie schwer, für einige unmöglich
    • Diffuse psychosomatische Beschwerden wurden typische Begleiterscheinungen ihres Erwachsenenlebens.
    • Die Gespräche mit Betroffenen zeigen immer wieder die vielen subtilen, aber nachhaltigen Beschädigungen, die sich gerade aus solchen mehrere Jahre andauernden Missbrauchsgeschehen ergeben haben.
    • Arbeitsunfähigkeit aufgrund dieser Beschwerden und Frühverrentungen aufgrund von Berufsunfähigkeit sind in den Akten immer wiederkehrende Folgen.
    • Für viele Betroffene haben die öffentliche Aufarbeitung und die konkrete Aufdeckung von Täterlaufbahnen dauerhaft entlastende Wirkung gezeigt, da sie nun die Täter benannt, die Gefahren für Kinder und Jugendliche heute bekämpft und die Anerkennung ihres Leids als einen meist kleinen Schritt zu später Gerechtigkeit, vor allem aber lebenspraktischer Hilfe und Unterstützung erfahren haben.

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Bei unseren Recherchen sind wir auch in den Betroffenen- und Zeitzeugenberichten auf drei Personen aufmerksam gemacht worden, die in zeitlicher Nähe zum erlittenen sexuellen Missbrauch Selbstmord begangen haben. Umstände und Hintergründe dieser Suizide können nicht mehr aufgeklärt werden. Sie werden an dieser Stelle unseres Berichts aber erwähnt, weil diese Extremfälle deutlich machen, welche tiefgreifenden seelischen Nöte und psychischen Schädigungen durch den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen entstehen konnten. 

Für diese Jugendlichen kam jede Hilfe zu spät.





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Viele der Betroffenen stammten aus katholischen Elternhäusern

Schließlich ist auf die religiösen Folgen einzugehen, die sexueller Missbrauch für die von uns ermittelten Betroffenen hatte. Von ihnen stammten viele aus katholischen Elternhäusern, die mehr oder weniger eng am Leben ihrer Gemeinde partizipierten. Immer wieder sind wir auf Berichte gestoßen, dass auch in den 1980er Jahren betroffene Kinder streng katholisch erzogen worden waren und ihre Eltern sexuelle Verfehlungen der ihnen bekannten Ortsgeistlichen schlichtweg leugneten beziehungsweise für undenkbar erklärten. 

So wurden diese Kinder Opfer von Tätern, die zu ihren Autoritäts- und Vertrauenspersonen zählten. Als Kinder und Jugendliche gehörten diese zum engeren zuweilen sogar zum engsten Kreis der in der katholischen Jugendarbeit Aktiven. Sakristeien, Pfarrhäuser, Wohnungen von Kaplänen und Pfarrern, Hotelzimmer bei Jugendfreizeiten wurden für sie zu Tatorten und die meisten verloren dort auch ihr Vertrauen in kirchliche Autoritäten. 

Einige gaben dann auch ihren katholischen Glauben auf beziehungsweise verloren ihn zusammen mit dem missbrauchten Vertrauen in katholische Priester. Aber auch wenn sie längst aus der Kirche ausgetreten waren, wandten sie sich nach 2010 angesichts der öffentlichen Empörung über die jahrzehntelange Vertuschung der Missbrauchsfälle an „ihr“ früheres Bistum, um dort wenigstens Anerkennung ihres Leids zu erwirken.

Dem steht die Gruppe derer gegenüber, die an ihrem katholischen Glauben festhielten, ja in einigen Fällen auch als Erwachsene sich weiter ehrenamtlich für kirchliche Aufgaben und Belange engagierten. Eine kleine Zahl schlug sogar kirchennahe oder kirchliche Berufskarrieren ein. Für sie alle war und ist ihr Heraustreten aus der Anonymität ihres persönlichen Leids zugleich auch ein Kampf für die Offenlegung der Versäumnisse der Verantwortlichen im Bistum und darüber hinaus um die moralische und organisatorische Erneuerung der katholischen Kirche geworden.