Veröffentlichung im November geplant
Wie funktioniert die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in den katholischen Bistümern? Dazu soll es bald einen neuen Bericht geben, wurde jetzt in Frankfurt bekannt.
Im November soll ein Bericht zu sexuellem Missbrauch im Bereich der katholischen Kirche veröffentlicht werden. Dabei handele es sich um ein Zwischenergebnis der Aufarbeitungskommissionen aller Bistümer in Deutschland, wie ein Sprecher der Bischofskonferenz am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte.
Die Evaluation wurde in dieser Woche bei einer Konferenz in Frankfurt vorgestellt. Bei dem Treffen der Aufarbeitungskommissionen der 27 deutschen Bistümer ging es um eine erste Bilanz – gut drei Jahre nach einer Erklärung der Bischöfe mit der Stelle der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung. Die katholische Kirche war die erste größere Institution, die eine solche Vereinbarung mit der Bundesregierung getroffen hat.
Claus mahnt einheitliche Standards an
Die Beauftragte Kerstin Claus sprach am Mittwoch von Differenzen, die bei der Frankfurter Tagung aufgefallen seien. „Die Kommissionen sind unterschiedlich gut ausgestattet – bezogen auf die Ressourcen“, sagte sie im Deutschlandfunk. Claus mahnte eine Verbesserung der Arbeitsprozesse nach bundesweit einheitlichen Standards an.
Basis der Arbeit der Aufarbeitungskommissionen in den Bistümern ist eine mit dem damaligen Beauftragten vereinbarte „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“. Sie stammt aus dem Jahr 2020 und sieht die Einrichtung von Kommissionen und Betroffenenbeiräten vor.
Bistümer zahlen unterschiedlich
Claus kritisierte, dass die Aufwandsentschädigungen für die Arbeit in den Betroffenenbeiräten unterschiedlich hoch seien und ihre Höhe vom jeweiligen Bistum abhänge. Betroffenenvertreter nahmen ebenfalls an der Konferenz der Kommissionen teil.
Nach Angaben des Sprechers der Bischofskonferenz sind in allen Bistümern Aufarbeitungskommissionen tätig. „In den meisten Kommissionen arbeiten sowohl Fachleute als auch Betroffene zusammen“, sagte er der KNA. (Quelle: KNA)