Mittwoch, 11. Dezember 2024

Bistum Trier: Ackermann versprach "vollständige Unabhängigkeit" - Doch wie "unabhängig" ist die Aufarbeitungskommission"im Bistum Trier wirklich, wenn der ehemalige Generalstaatsanwalt Dr. Brauer bereits 2012 nachweislich über den Sachverhalt Dillinger informiert wurde?

Bischof Ackermann versprach "vollständige Unabhängigkeit" als er den ehemaligen Trierer Generalstaatsanwalt Dr. Brauer  zur Unterstützung der  "unabhängigen Kommission für Aufarbeitung im Bistum Trier"  ernannte -  Doch wie "unabhängig" ist eine Kommission, wenn ein selbsternannter "Chef-Ermittler" bereits 2012 über den Missbrauch von Edmund Dillinger informiert war und Personaldaten zugesandt bekam?


                                            Foto: dpa/Sebastian Gollnow Quelle: "Trierischer Volksfreund"

1989 wechselte Jürgen Brauer zur Staatsanwaltschaft, zu seinen weiteren beruflichen Stationen gehörten Oberstaatsanwalt und leitender Oberstaatsanwalt in Trier.  Im März 2014 wurde Brauer zum Generalstaatsanwalt in Koblenz ernannt.



"Wie berichtet, hat die Unabhängige Aufarbeitungskommission den früheren Generalstaatsanwalt in Koblenz, Herrn Dr. Jürgen Brauer, gewinnen können, die Geschehnisse prioritär zu untersuchen. Ihm zur Seite tritt der frühere stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Trier, Herr OStA a.D. Ingo Hromada. Beiden Experten ist die Unabhängige Aufarbeitungskommission außerordentlich dankbar für ihr Engagement in der Sache. Die beiden Experten werden als Team zusammenarbeiten und alle erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommen. Dies umfasst nicht zuletzt auch eventuell erforderliche Ermittlungsfahrten nach Afrika oder in sonstiges Ausland sowie die überdiözesane Untersuchung.  Herr Dr. Brauer und Herr Hromada werden die Untersuchung in vollständiger Unabhängigkeit durchführen können. Die Beauftragung erfolgt durch die Stiftung Aufarbeitung. Auch dadurch wird die Unabhängigkeit der Untersuchung vom Bistum Trier zusätzlich gewährleistet."  (Quelle: Paulinus-bistumnews.de)

"Die Unabhängige Aufarbeitungskommission ist deshalb dankbar, dass sie den ehemaligen Generalstaatsanwalt in Koblenz, Dr. Brauer, gewinnen konnte, diesen Fall in völliger Unabhängigkeit aufzuarbeiten. Herr Dr. Brauer verfügt über umfangreiche berufliche Erfahrung in der Aufklärung von Verbrechen, gerade auch im Blick auf internationale Verflechtungen." (Quelle: "Aufarbeitungskommission Bistum Trier")

Brisant: Der damalige leitende Oberstaatsanwalt J.  Brauer erhielt bereits im März 2012 das Protokoll eines Gespräches,  an dem u.a. neben Edmund Dillinger der damalige Generalvikar Georg Holkenbrink und Justiziar Matthias Müller teilnahmen. 
 
Nur wenige Tage nach diesem Gespräch trafen sich u.a. der damalige leitender Oberstaatsanwalt Brauer und Generalvikar Holkenbrink zu einem weiteren Gespräch, indem vereinbart wurde, dass Oberstaatsanwalt Brauer u.a. "handschriftlich angefertigte Abschriften" von 1970 in Kopie erhalten würde. Ebenso wurde ihm eine Aufstellung der Personaldaten zugesagt.  (Kircheninternes Dokument liegt vor, Anmerk. ca)


Nachtrag: Am 23.01.2025 bestätigt das "Zeit-Magazin.de": "In dem Dokument ist vermerkt, dass einer der beiden aktuellen Sonderermittler im Fall Dillinger, Jürgen Brauer, schon im Jahr 2012 den Fall Dillinger auf dem Tisch hatte. Brauer stand damals der Staatsanwaltschaft Trier vor, das Bistum Trier hatte 2012 tatsächlich die Behörde informiert – in einem Termin bei Brauer persönlich. In einem Fernseh-Interview hatte Brauer im Mai 2023 gesagt: "Aus eigener Kenntnis kann ich das Ausmaß dieses Falles noch nicht abschätzen." Und: "Ich weiß im Moment eben nur das, was die Medien berichtet haben.". Warum hat er nicht angegeben, dass er mit dem Fall Dillinger bereits zu tun hatte?
Brauer wird dem ZEITmagazin später sagen, der Vorgang sei ihm nicht präsent gewesen, bei über 10.000 Vorgängen, die ihm pro Jahr vorgelegt worden seien. Er habe das, als es ihm wieder bewusst wurde, transparent gemacht.  Er habe die Anzeige auch nur entgegengenommen, ermittelt habe ein anderer. Dies stimmt, es geht auch aus dem Dokument hervor, in dem steht: "Dr. Brauer erhält die handschriftlich angefertigten Abschriften von 1970 und das Protokoll des Gespräches vom 15.03.2012 in Kopie. Eine Aufstellung der Personaldaten wird ihm zugesagt." Diese Unterlagen, sagt Brauer, seien dem zuständigen Dezernenten übermittelt worden."