Heute hat das Bistum Trier seinen "Jahresbericht 2023 Prävention - Intervention - Aufarbeitung" vorgestellt:
Beschuldigungen gegen lebende Personen
- 2023 beschäftigte sich der Krisenstab mit 10 Beschuldigungen zu Missbrauch durch lebende Kleriker oder Angestellte in den Pfarreien und Einrichtungen des Bistums
- Bei den Beschuldigten handelt es sich um 8 Pfarrer (davon 5 im Ruhestand) und einen Ordenspriester, die Aufgaben in der Pastoral im Bistum Trier wahrnehmen oder wahrgenommen haben
- Die Beschuldigung gegen einen Laien wurde ebenfalls in der Verantwortung des Bistums untersucht. Zwar war dieser nicht in einer Einrichtung des Bistums tätig gewesen, gemäß kirchlichen Strafrechts wurde derjenige Ortsbischof beauftragt, in dessen Bistum die mutmaßliche Straftat begangen worden ist.
- Drei Beschuldigungen bezogen sich auf aktuelle Vorfälle ab 2020, die anderen auf länger zurückliegende Delikte.
- In sechs Fällen wurden erstmalig gegen den Beschuldigten Vorwürfe erhoben.
- Zwei Beschuldigungen bezogen sich auf Taten gegen Erwachsene.
- Vier staatsanwaltliche Verfahren, die vor 2023 eröffnet worden waren, wurden 2023 eingestellt.
- Im Jahr 2023 wurden sechs Fälle an die Staatsanwaltschaft gegeben, wobei drei im gleichen Jahr wieder eingestellt wurden.
- Hinzu kommt ein noch laufendes Verfahren aus dem Jahr 2021.
- 2023 wurden fünf Voruntersuchungen abgeschlossen, die vor 2023 eröffnet worden waren.
- Fünf kirchenrechtliche Voruntersuchungen wurden eröffnet.
- Zwei Voruntersuchungen aus dem Jahr 2022 laufen weiter.
- Ein Pfarrer im Ruhestand wurde in 2023 von einem weltlichen Gericht rechtskräftig verurteilt.
- Es gab zwei laufende kirchliche Strafverfahren, die beide in 2023 abgeschlossen worden sind.
- In beiden Fällen haben die Priester Rekurs eingelegt.
- Von der Schwere her waren aktuelle Beschuldigungen eher im Bereich Grenzverletzungen und Übergriffe angesiedelt. Sie basierten auf frühzeitigen und schnellen Mitteilungen.
- Bei zurückliegenden Delikten ging es eher um schwere Formen sexualisierter Gewalt. Es wurden acht Erst-Anträge auf Anerkennung des Leids eingereicht.
Beschuldigungen gegen verstorbene Personen
- 2023 gingen 9 (Erst-) Anträge aufgrund sexualisierter Gewalt durch verstorbene Kleriker oder Angestellte in den Pfarreien und Einrichtungen des Bistums ein.
- Bei den Beschuldigten handelte es sich um 8 Pfarrer (davon einer zum Zeitpunkt der Tat in einem Internat tätig) sowie um einen Ordenspriester im Gestellungsverhältnis
- In zwei Fällen wurden erstmalig gegen den Beschuldigten Vorwürfe erhoben.
- Eine Beschuldigung bezieht sich auf eine Tat gegenüber einem Erwachsenen.
- Bis auf eine (aus dem Jahr 2001) beziehen sich alle Beschuldigungen auf Delikte, die im letzten Jahrhundert erstmalig verübt wurden.
An die Berufsgenossenschaft gemeldete Fälle:
- In 2023 wurden 66 Fälle (rückwirkend bis ins Jahr 1963) an die Berufsgenossenschaften gemeldet.
Anträge in Anerkennung des Leids
- Im Jahr 2023 wurden Leistungen in Anerkennung des Leids für 26 Anträge in Höhe von insgesamt 485.500 € ausgezahlt (Erst- und Folgeanträge sowie Anträge nach Ziff. 12 der Verfahrensordnung (VerfO) Anerkennung des Leids).
- Ein Erst- und ein Zweit-Antrag wurden durch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen als sogenannte Härtefälle gewertet (größer/gleich 50.000 €);
- nimmt man die Widersprüche hinzu, sind es fünf.
- Im Jahr 2021 wurden 84 Anträge eingereicht (davon 21 Erstanträge), 2022 waren es 26 (davon 22 Erstanträge), im Jahr 2023 waren es 22 Anträge (davon 19 Erstanträge)
Übernahme der Therapiekosten für das Jahr 2023
- Im Jahr 2023 wurden Therapiekosten in Höhe von 36.579,22 € erstattet.
EHS / Fonds Sexueller Missbrauch (FSM)
- Im Rahmen des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) wurden Leistungen in Höhe von 4.416,12 € übernommen.
Anerkennung des Leids seit 2010
- Damit wurden insgesamt seit 2010 materielle Anerkennungen des Leides in Höhe von 2.702.000 € ausgezahlt sowie Therapiekosten in Höhe von 143.300,14 €.
Angemessene Sprache und vereinfachte Strukturen im Umgang mit Betroffenen:
Der durch rechtliche Regelungen vorgegebene Umgang mit Verfahren der Aufarbeitung wird z. T. als mangelnde Sensibilität oder gar Zynismus erlebt. Es wird daher angeregt, vereinfachte Strukturen
anzustreben und die Vorinformationen zu verbessern. So arbeiten die Verantwortlichen im Generalvikariat z. B. an einer Art „Leitfaden“, der die verschiedenen Verfahren benennt, erläutert und auf Ansprechpersonen hinweist. Es wird empfohlen, eine unabhängige Stelle einzurichten, die Betroffene im Sinne einer „Ombudsstelle“ bei den Prozessen begleitet.