Das Arbeitsgericht Trier hat die Klage einer Frau mit dem Pseudonym Karin Weißenfels abgewiesen. Sie hatte umfassende Einsicht in ihre Personalakte beim Bistum Trier gefordert.
"Ich bin fassungslos", sagte die Klägerin mit dem Pseudonym Karin Weißenfels nach der Urteilsverkündung am Dienstagvormittag in Saal 1 des Arbeitsgerichts Trier. Nur sie und ihr Anwalt waren zu dem Termin gekommen, Vertreter des Bistums Trier nicht. Die Richterin sagte zu der Frau, sie verstehe, dass sie enttäuscht sei. Juristisch habe sie aber so entscheiden müssen.
Bistum Trier schwärzt Seiten in Personalakte
Die Klägerin ist noch immer Angestellte des Bistums Trier und forderte vor Gericht vom Bistum uneingeschränkte Einsicht in ihre Personalakte. Ihre Personalakte umfasst mehrere Aktenordner. Das Problem: Das Bistum hat dort auch Dokumente eingefügt, die formaljuristisch betrachtet nicht in eine Personalakte gehören. Es stellte der Klägerin nur eine Version zur Verfügung, in der etliche Seiten komplett geschwärzt sind.
Richterin: Klägerin muss beweisen, was zur Personalakte gehört
Die Klage wurde abgewiesen und die Klägerin muss die Prozesskosten in Höhe von 16.000 Euro tragen. Dieses Urteil verkündete die Richterin am Arbeitsgericht Trier.
Die Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass in einem Zivilverfahren die Klägerin beweisen muss, was zur Personalakte gehört und was nicht. Ihr Antrag sei zu allgemein gestellt gewesen. Sie könne aber vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Berufung gegen das Urteil einlegen, sagte die Richterin.
Der Anwalt der Klägerin reagierte verständnislos auf das Urteil. Wenn seine Mandantin nur geschwärzte Unterlagen erhalte, könne sie gar nicht beweisen, was juristisch gesehen zur Personalakte gehöre und was nicht. "Es war offenbar nicht gewollt, dass Dinge aufgeklärt werden", sagte er nach der Urteilsbegründung.
Aktenführung des Bistums Trier kritisiert
Auch die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier hatte schon mehrfach die schlechte Aktenführung des Bistums Trier kritisiert. Im Fall Weißenfels habe das Bistum viele Dokumente in die Personalakte geheftet, die nichts in einer Personalakte zu suchen haben.
Der Fall Karin Weißenfels
Als junge Frau war die Frau mit dem Pseudonym Karin Weißenfels jahrelang von einem Priester, der ihr Vorgesetzter war, sexuell missbraucht worden. Als sie schwanger wurde, drängte der Priester sie zur Arbtreibung. Das Bistum hat die Frau als Opfer sexuellen Missbrauchs anerkannt und ihr eine finanzielle Entschädigung gezahlt. Der inzwischen verstorbene Täter wurde nie bestraft, konnte in der Kirche Karriere machen.
Opfer traumatisiert
Im Gerichtssaal des Arbeitsgerichts Trier sagte die Frau, dass der lange Rechtsstreit und die Vorbereitung der Klage sie viel Kraft gekostet haben. Sie wolle nun mit ihrem Anwalt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann mit ihm beraten, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegt. (Quelle: swr.de)