Sonntag, 24. April 2016

Bistum Würzburg: "Verjährt ist verjährt" - Prof. Dr. Klaus Laubenthal zu den Vorwürfen sexuellen Missbrauchs gegenüber ehemaligem Missbrauchsbeauftragten

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Nun konnte die Staatsanwaltschaft erst tätig werden, als sie durch die Medien von dem Fall erfahren hat. Haben Sie die Bistumsleitung nicht darauf hingewiesen, dass sie nicht nur ein kirchenrechtliches Verfahren einleiten soll?
Laubenthal: Nach den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz obliegt seit September 2010 der Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden der Bistumsleitung beziehungsweise anderen kirchlichen Dienstgebern.
Sie sind aber als Strafrechtsprofessor ein Experte auf diesem Gebiet. Hat die Bistumsleitung Sie nicht um Rat gefragt?
Laubenthal: Ich bin diesbezüglich nicht gefragt worden. Für mich war der Fall abgeschlossen, als ich meine Plausibilitätsprüfung beendet hatte und den Bericht an den Würzburger Bischof übergeben habe. Damit waren meine Kompetenzen zunächst einmal beendet.
Wenn die Bistumsleitung Sie gefragt hätte, hätten Sie befürwortet, den Vorwurf an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten?
Laubenthal: Wenn man mich um meine Einschätzung und meinen Rat nachgefragt hätte, hätte ich angeregt, den Vorgang zunächst an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.
Die Diözese Würzburg schreibt in ihrer Stellungnahme: „Die Feststellung der Staatsanwaltschaft zeigt, dass die Entscheidung der Diözese Würzburg, den Vorwurf eines offensichtlich verjährten mutmaßlichen Geschehens nicht zur Anzeige zu bringen, kein Vertuschungsversuch ist.“
Laubenthal: Wir müssen sauber trennen zwischen der Frage der Verjährung und der Frage der Stellung einer Strafanzeige bei den Strafverfolgungsorganen. Das eine hängt nicht notwendigerweise mit dem anderen zusammen.
In einem früheren Gespräch sagten Sie, es gibt einen Hinweis auf ein weiteres Opfer.
Laubenthal: Ich habe, bezogen auf einen Hinweis, Unterlagen von der Bistumsleitung erhalten. Ich werde jetzt die Prüfung beginnen. Mehr kann ich dazu noch nicht sagen.
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