Mittwoch, 21. Mai 2014

veränderte Leidlinien - zugunsten potenzieller Täter

Präventionsmaßnahmen ergänzt

Seit der Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischöfe im Februar 2010 wurden von der DBK mehrere Dokumente zum Umgang mit sexuellem Missbrauch  im kirchlichen Bereich veröffentlicht. Viele dieser Texte seien nun überprüft und gegebenenfalls überarbeitet worden, schreibt Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, im Vorwort.

Die Broschüre wird außerdem um die Vereinbarungen ergänzt, die der Trierer Bischof Stephan Ackermann , Beauftragter für Fragen sexuellen Missbrauchs, mit dem Beauftragten der Bundesregierung getroffen hat.

den vollständigen Artikel auf "katholisch.de" lesen






Beispiel, warum "Leitlinien" zu "Leidlinien" werden:



Quelle: http://www.dbk-shop.de/media/files_public/cjjqxpgqx/DBK_5246.pdf




"Der Erwerb, Besitz ... pornografischer Medien, Datenträger und Gegenstände.... während kirchlicher Veranstaltungen zu unterbinden." - Der Spielraum für Täter bleibt enorm: Demnach würde der Täter in Zeiten, in denen keine öffentlich deklarierte "kirchliche Veranstaltung" stattfindet, nicht gegen die Leitlinien verstoßen. In dem Absatz heißt es weiter: ""Weitergabe .... durch Bezugspersonen ist verboten". Wenn der Täter nicht als "Bezugsperson" auftritt - wird er auch hier wieder ein Schlupfloch in den Leitlinien finden.

Liest man sich "Aufklärung und Vorbeugung – Dokumente zum Umgang mit sexuellem Missbrauch
im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, 2., völlig überarb. und aktualisierte Aufl. 2014" aufmerksam durch, stellt man fest, dass der gesamte Text eine einzige "Grauzone" offeriert und welch enorm großen Spielraum Täter in der Kirche weiterhin haben.