Freitag, 28. Februar 2014

Bistum Berlin: Ein Missbrauchsopfer wehrt sich

Manche Wunden heilen nie. Wenn sie nach Jahren wieder aufbrechen, kommt es für Beteiligte oft überraschend. So ist es auch in einem Missbrauchsfall, der die katholischen Kirchengemeinden Peter und Paul in Potsdam und Herz Jesu in Tegel betrifft. In der katholischen Kirche muss jetzt ein alter Fall neu aufgerollt werden, weil das Opfer plötzlich Druck macht. Ein des sexuellen Missbrauchs beschuldigter Gemeindepfarrer war rehabilitiert worden, obwohl der Kirchenleitung bekannt war, dass er tatsächlich einen Jungen zu einer sexuellen Handlung genötigt hatte.

Der beschuldigte Priester gibt die Tat - wie vom Opfer beschrieben - zu und bestätigt den Vorwurf des Opfers. Aber als der Priester zum Schluss zur Unterschrift aufgefordert wird, verweigert er jedoch die Unterschrift des Protokolls.


Donnerstag, 27. Februar 2014

Bistum Augsburg: Strafbefehl gegen Unterthürheimer Pfarrer wegen Kinderpornografie

Das Amtsgericht Augsburg hat gegen den früheren Pater der Pfarreiengemeinschaft Thürheim einen Strafbefehl wegen Besitz von kinder- und jugendpornografischem Bildmaterial erlassen. Der Geistliche stand seit 2005 im Dienst des Bistums Augsburg.

Zunächst war gegen den Pfarrer wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs ermittelt worden. Dieser soll sich Anfang der 1980er-Jahre im Ausland zugetragen haben. Dieser Vorwurf scheint nicht mehr relevant zu sein oder die Ermittlungen wurden eingestellt. Nähere Details dazu wollte das Amtsgericht nicht nennen.

Der Pater gab zu dem Vorwurf nie einen Kommentar ab. Der jetzige Strafbefehl kam zustande, weil auf dem Computer des Pfarrers kinder- beziehungsweise jugendpornografische Bilder gefunden wurden, so der Pressesprecher am Augsburger Amtsgericht zu unserer Zeitung.


Dienstag, 25. Februar 2014

sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche: Das Leben nach dem Missbrauch

Der Täter ist als Kinderschänder bekannt und auch vorbestraft. Es handelt sich um Peter H., der 1979 unter Joseph Ratzinger vom Bistum Essen nach Bayern versetzt wurde, nachdem Übergriffe auf Kin­der bekannt geworden waren. Denn wie Markus Elstner erging es auch anderen Jungen.

Doch statt Peter H. anzuzeigen, schickte das Bistum ihn zunächst von Bottrop nach Essen. Dort missbrauchte er weitere Kinder, darunter einen elfjährigen Jungen. Dessen Eltern sorgten dafür, dass H. aus dem Bistum verschwand, um in Bayern als Seelsorger unterzutauchen.

den vollständigen Artikel auf "derwesten.de" lesen

Montag, 24. Februar 2014

Kroatien: Kirche verurteilte Priester wegen sexuellen Missbrauchs - Von seinen Untaten sollen alle in der Kirche gewusst haben

Zagreb (APA) - Die katholische Kirche in Kroatien hat einen Priester nach Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Der Priester aus Bibinje in Dalmatien ist der erste Geistliche, der nach dem Kirchenrecht verurteilt wurde, berichteten kroatische Medien. 

2012 sprachen Medien von angeblich mehr als 100 Buben, die in die Kirche zum Religionsunterricht kamen, und sogar Priestern, die Opfer des Pfarrers geworden sein sollen. Von seinen Untaten sollen alle in der Kirche gewusst haben, hieß es damals, doch soll der nun verurteilte Geistliche einen mächtigen Beschützer gehabt haben. Dieser sei im Vatikan wegen der Vergewaltigung einer Ordensschwester vor Gericht gestellt worden.

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sexueller Missbrauch: Erzbischof von Edinburgh zeigt Vorgänger an

Der katholische Erzbischof von Edinburgh, Leo Cushley, hat im Vatikan Anzeige gegen seinen Vorgänger Kardinal Keith O’Brien wegen sexueller Übergriffe eingereicht. O’Brien war 2013 altersbedingt zurückgetreten.

Laut Berichten mehrerer britischer Zeitungen am Montag werfen drei Priester dem heutigen Kardinal vor, seine frühere Position als Leiter eines Priesterseminars in den 1980er Jahren zu „erzwungenen“ und „missbräuchlichen“ sexuellen Beziehungen genutzt zu haben.

 Eine mögliche Konsequenz könne sein, dass O’Brien zum Verzicht auf die Kardinalswürde aufgefordert wird. Wahrscheinlicher sei jedoch, dass die Sache angesichts der Faktenlage und des erfolgten Rücktritts nicht weiter verfolgt werde. Papst Franziskus werde O’Brien dann möglicherweise „eine zweite, längere Zeit in Gebet und Buße“ verordnen.

Großbritannien: 85 Jahre alter Priester gibt Missbrauch von Kindern zu

Ein 85 Jahre alter Priester der katholischen Kirche hat zugegeben, während seines Pfarrdienstes in Großbritannien über Jahre hinweg Kinder sexuell missbraucht zu haben.

Insgesamt räumte der Mann am Montag vor einem Gericht in Derby 21 Fälle ein, in denen er sich in den Jahren zwischen 1957 und 1991 an sieben Kindern vergangen hat.

Ein Sprecher des Bistums Nottingham zeigte sich zufrieden, dass der Priester „Verantwortung für seine furchtbaren Straftaten übernommen“ habe.

Bis zu seiner Festnahme und anschließenden Auslieferung hatte sich der Mann zuletzt auf der spanischen Kanaren-Insel Teneriffa aufgehalten.

Quelle: dpa

weiterer Artikel: "sueddeutsche.de"

USA: wegen sexuellen Missbrauchs verurteilter Priester berufsunfähig wegen "pädophiler Neigung" - Diözese übernimmt seine Pensionen aufgrund "christlicher Nächstenliebe"


Washington, 23.02.2014 (KAP) Ein wegen Missbrauchs verurteilter US-Priester soll aufgrund einer Berufsunfähigkeit wegen seiner pädophilen Neigung seit Jahren eine Pension seiner Diözese beziehen. Das berichtete die Zeitung "Star Tribune" am Sonntag unter Berufung auf eigene Recherchen. Demnach wurde der heute 62-jährige Geistliche, der bereits 1983 wegen sexueller Vergehen an Minderjährigen aus dem Dienst entfernt wurde und inzwischen als Berater für Führungskräfte arbeitet, im Juli 2006 von der Erzdiözese St. Paul and Minneapolis als berufsunfähig mit entsprechenden Versorgungsrechten eingestuft.

Die Erzdiözese bestätigte nach Angaben der Zeitung, dass der Ex-Seelsorger "dauerhaft und vollständig berufsunfähig" sei und Versorgungsansprüche aus der Pensionskasse für Priester habe. Dies sei ein Gebot des Kirchenrechts und der "christlichen Nächstenliebe". In welchem Umfang pädophile Geistliche derartige Zuwendungen erhielten, wollte die Erzdiözese laut "Star Tribune" nicht offenlegen. Der betreffende Priester habe eine Stellungnahme abgelehnt.


Donnerstag, 20. Februar 2014

Kriminologe Prof. Dr. Christian Pfeiffer: "Ich bedauere nicht, dass andere jetzt weiterforschen"

Pfeiffer warnte seine Nachfolger vor Hürden für die Forschung innerhalb der Kirche. So sei mit einem Ausstieg einzelner Bischöfe aus dem Projekt zu rechnen. "Jede Diözese muss sich diesmal verpflichten, den Vertrag umzusetzen", sagte er.

Außerdem forderte Pfeiffer uneingeschränkte Informationen über die etwaige Vernichtung von Missbrauchsakten. "Es muss Klarheit über die Aktenbestände herrschen", sagte er. Pfeiffer bezog sich auf einen Passus im Kirchenrecht, der vorschreibt, dass der Inhalt einer Missbrauchsakte nach einer bestimmten Frist vernichtet werden soll. "Das wird den Opfern nicht gerecht", sagte er.

den vollständigen Artikel auf "zeit.de" lesen

Bizarre Äußerung des Missbrauchsbeauftragten: "Ich kann das nur begrüßen"- mit dieser Äußerung lobt ausgerechnet Bischof Ackermann, der auffällig gewordene Priester in der Seelsorge einsetzt, das Kölner Modell, mit der die Kirche sexuellen Missbrauch von erwachsenen Schutzbefohlenen vorbeugen will

Drei Kongresse in Köln sind dem Schutz Erwachsener gewidmet, die sich in Obhut der Kirche befinden, ob in Krankenhäusern, Seniorenheimen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Auch auf der Ebene der Bischofskonferenz wird die Kölner Initiative aufmerksam beobachtet. Sie habe bundesweit Modellcharakter, lobt der Missbrauchsbeauftragte der Bischöfe, Stephan Ackermann (Trier), auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Ich kann das nur begrüßen.“

Damit reagiert das Erzbistum nicht etwa auf bekanntgewordene Vergehen. „Wir handeln ausschließlich vorsorglich“, betont Generalvikar Stefan Heße, Chef der Bistumsverwaltung. „Es gibt bei uns kein einziges Ermittlungsverfahren, keine Strafanzeige, noch nicht einmal uns bekannte Verdachtsfälle“, fügt der Präventionsbeauftragte Oliver Vogt hinzu.

Montag, 17. Februar 2014

Polen: Priester wegen sexuellen Missbrauchs festgenommen - Dem Priester wird der Missbrauch von mindestens zehn Buben vorgeworfen



Warschau – Ein polnischer Priester, der mindestens zehn Buben in der Dominikanischen Republik sexuell missbraucht haben soll, wurde am Montag in Polen festgenommen. Die Staatsanwaltschaft in der Dominikanischen Republik ermittelt seit Monaten gegen den 36-Jährigen Ordenspriester und hatte die polnische Justiz um Rechtshilfe gebeten. Die Vernehmung ist laut Warschauer Staatsanwaltschaft für Dienstag geplant. In Polen laufen ebenfalls Ermittlungen gegen den Mann wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Kindern und Kinderpornografie. (APA/dpa)

Sonntag, 16. Februar 2014

Bistum Trier verhängt einjährige "Amtspause" wegen Missbrauchs

Koblenz/Trier - Selbst die Kirche wirft nun einem Pfarrer im Ruhestand "sexuelle Übergriffigkeit und Grenzverletzung" gegenüber einem Minderjährigen vor - schwere Konsequenzen erwarten den Mann trotzdem nicht. Der Mann, der in Koblenz und im Kreis Altenkirchen bis jetzt im Einsatz war, hat einen "strengen Verweis" von Bischof Stephan Ackermann kassiert, darf ein Jahr sein Amt nicht öffentlich ausüben und muss eine Geldbuße in Höhe von 3000 Euro zahlen. 

Nach kirchenrechtlichen Bestimmungen konnte kein Straftatbestand nachgewiesen werden. Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen ist demnach nur dann gegeben, wenn die damals maßgebliche Altersgrenze der Opfer von 16 Jahren zum Zeitpunkt der Tat unterschritten ist. Und das Opfer war damals eben 16 Jahre alt und nicht jünger. Auch eine strafrechtliche Verfolgung muss der Pfarrer im Ruhestand nicht fürchten: "Ein zwischenzeitlich durchgeführtes Ermittlungsverfahren der staatlichen Strafverfolgungsbehörde wurde zudem wegen Verfolgungsverjährung eingestellt", teilt das Bistum mit.

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Bistum Trier erteilt "Flugblatt"-Priester" Verweis nach sexuellen Übergriffe

Hermann Schell von der Opferinitiative Schafsbrief kritisiert: "Dieser Bischof und die Mehrzahl seiner Kollegen hat nicht begriffen, dass es für einen katholischen Priester keinen weiteren Einsatz in der Seelsorge geben kann, wenn er sich des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht hat." Dabei dürften kirchen- oder zivilrechtliche Verjährungsfristen keine Rolle spielen. "Und schon gar nicht das Alter der Opfer", sagt Schell. Von sexueller Übergriffigkeit oder Grenzverletzung zu sprechen, verharmlose Tatbestände.

Thomas Schnitzler, Sprecher der Opferinitiative Missbit meint, dieser Fall zeige deutlich, wie unangemessen die kirchlichen Verfahren seien. Sowohl Opfer als auch Täter sowie "sekundäre Opfer", wie Gläubige und Pfarrhelfer, würden unmenschlich behandelt. Damit spielt er darauf an, dass Tobias D. und der nun bestrafte Priester die Vorgehensweise des Bistums Trier angeprangert hatten. Der Geistliche hatte vor Weihnachten durch eine Flugblattaktion, in der er die Aufarbeitung der Verantwortlichen des Bistums Trier scharf kritisierte, für Aufsehen gesorgt. Zudem hatte er vor rund zwei Wochen gegenüber unserer Zeitung einen der vier Fälle eingeräumt und erklärt, dass er bis zur Klärung keine Messen mehr halten wolle. Damit war er der Bistumsspitze einen Schritt voraus (der TV berichtete). Für eine Stellungnahme war der Priester am Sonntag leider nicht erreichbar.

Samstag, 15. Februar 2014

Sexueller Kontakt mit Messdienerinnen im Bistum Trier: Bischof bestraft pensionierten Pfarrer

(Foto: picture alliance / dpa)


Das Bistum Trier hat einen Pfarrer nach sexuellen Übergriffen auf Minderjährige bestraft. Dem Saarbrücker Geistlichen im Ruhestand werde "die öffentliche Ausübung seines Amtes in jeglicher Weise für ein Jahr untersagt", teilte das Bistum mit. Außerdem muss er 3000 Euro an eine Einrichtung zahlen, die sich gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen einsetzt.

Das Bistum hatte infolge polizeilicher Ermittlungen von den Vorwürfen erfahren. Der Mann räumte ein, in den 1980er Jahren sexuelle Kontakte zu zwei Messdienerinnen gehabt zu haben. Daraufhin durfte er keine Gottesdienste mehr halten.

Nun seien ihm "sexuelle Übergriffigkeit und Grenzverletzung" in vier Fällen zwischen 1984 und 1986 nachgewiesen worden, so das Bistum. Da die Opfer damals älter als 16 Jahre gewesen seien, habe keine Straftat vorgelegen. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien zudem wegen Verjährung eingestellt worden.

Der Missbrauchsbeauftragte, Bischof Dr. Stephan Ackermann "erteilte dem Pfarrer, der durch sein Tun jungen Menschen geschadet hat, einen strengen Verweis."


 (Foto: pa/von Erichsen)

Der Missbrauchsbeauftragte der DBK, Bischof Dr. Stephan Ackermann, versprach im März 2012: 
"Null Toleranz gegenüber den schändlichen Verbrechen sexueller Gewalt“


den vollständigen Artikel auf "cms.bistum-trier.de" lesen

Bistum Trier: „Flugblattpriester“ muss wegen sexueller Übergriffe Geldbuße zahlen

Wegen „sexueller Übergriffigkeit und Grenzverletzung" in vier Fällen im Zeitraum von 1984 bis 1986 hat der Trierer Bischof Stephan Ackermann einem 70-jährigen Ruhestandspriester einen „strengen Verweis“ erteilt. Der ehemalige Pfarrer muss zudem 3000 Euro an eine Beratungseinrichtung zahlen

Der Priester hatte durch eine Flugblattaktion, in  der er die Aufarbeitung des Bistums scharf kritisiert und seine Unschuld bekundet hatte, für Aufsehen gesorgt (der TV berichtete).

(ausführlicher Bericht folgt).

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Bistum Trier: Milde Strafe für pädophilen Priester

Ein früherer katholischer Priester aus dem Saarland, der Minderjährige sexuell missbraucht hat, kommt wohl mit einem strengen Verweis und einer Geldbuße davon. Mit dieser Entscheidung hat das Bistum Trier seine kirchenrechtliche Voruntersuchung abgeschlossen.

(15.02.2014) Wegen „sexueller Übergriffigkeit und Grenzverletzung» in vier Fällen hat der Trierer Bischof Stephan Ackermann einem Ruhestandspriester einen „strengen Verweis“ erteilt und eine Geldbuße verhängt. Der ehemalige Pfarrer einer saarländischen Gemeinde muss 3.000 Euro an eine Beratungseinrichtung gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zahlen, wie das Bistum am Samstag in Trier mitteilte.

Außerdem untersagte der Bischof dem Mann die öffentliche Ausübung seines Amtes in jeglicher Weise für ein Jahr. Dem Beschuldigten konnten nach Überzeugung des Bistums im Zeitraum von 1984 bis 1986 insgesamt in vier Fällen sexuelle Übergriffe gegen Jugendliche nachgewiesen werden. Da die Opfer zum Zeitpunkt der Taten bereits 16 Jahre oder älter waren, sei der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen nach kirchenrechtlichen Bestimmungen aber nicht erfüllt. Ein zwischenzeitlich durchgeführtes Ermittlungsverfahren der staatlichen Strafverfolgungsbehörde wurde den Angaben zufolge wegen Verjährung eingestellt.

Quelle: "sr-online"

Bistum Trier: Priester muss wegen sexueller Übergriffe Geldstrafe zahlen

Ein Priester des Bistums Trier muss wegen sexueller Übergriffe eine Geldstrafe von 3000 Euro zahlen. Außerdem darf er ein Jahr lang sein Priesteramt nicht öffentlich ausüben, teilte das Bistum mit. Nach Kirchenrecht sieht das Bistum es als erwiesen an, dass der Priester in den 80er Jahren Jugendliche in vier Fällen sexuell missbraucht hat. Die Jugendlichen seien älter als 16 Jahre gewesen. Strafrechtlich seien die Fälle verjährt, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Priester eingestellt hat. Der Priester im Ruhestand war zuletzt Pfarrer einer saarländischen Gemeinde im Bistum Trier. Das Bußgeld soll einer Einrichtung zu gute kommen, die sich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt einsetzt.

Dienstag, 11. Februar 2014

Bistum Münster: Kirche entzieht Priester-Rechte - Gebürtiger Cloppenburger Priester wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

CLOPPENBURG Viele Jahre hat ein aus Cloppenburg stammender Priester für ein von ihm initiiertes Hilfsprojekt für Straßenkinder in Honduras geworben und Jahr für Jahr durch zahlreiche Aktionen Spenden im Landkreis Cloppenburg akquiriert. Nun wurde bekannt, dass dem Mann aufgrund einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von zwei 15-Jährigen vor vier Jahren nun auch die Berechtigung zu kirchlichen Amtshandlungen entzogen wurde. Das teilte Dr. Ludger Heuer, Pressesprecher und Leiter der Stabsstelle Medien- und Öffentlichkeitsarbeit im Bischöflich Münsterschen Offizialat, auf Nachfrage der NWZ  mit.

den vollständigen Artikel auf "nwz-online.de" lesen






Quelle: "sanrafael.de"

Montag, 10. Februar 2014

Bistum Trier: De omnibus dubitandum ("An allem ist zu zweifeln")



Dr. Andreas Zimmer, Leiter Fachstelle "Prävention"



Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,


von welchem Personenkreis genau haben Sie die das einfache Führungszeugnis und von welchem Personenkreis haben Sie das erweiterte Führungszeugnisse verlangt?

Nachweislich wurden nicht alle abgegeben.

Wie viele stehen zur Zeit noch aus?


Wurde inzwischen von allen Ehrenamtlichen eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben?

Mit freundlichen Grüßen,

Claudia Adams
03.12.2013


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Sehr geehrte Frau Adams,

Ich leite zuständigkeitshalber Ihre Mail an Dr.Uzulis weiter.

mit freundlichen Grüßen von unterwegs

Dr.Andreas Zimmer

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Fluctuat nec mergitur

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Sehr geehrte Frau Adams,


Wenn Sie erlauben würde ich gerne eine Rückfrage meinerseits stellen: die Aufgabe der Aufforderung und Einholung der Erweiterten Führungszeugnisse liegt für die personalführenden Bereiche des Bistums bei den einzelnen Arbeitsbereichen. Wenn sie schreiben, das es nachweislich nicht abgegebene Führungszeugnisse gibt, würde ich Sie gerne fragen, ob Sie dazu konkrete Angaben machen können, damit ich die Zuständigen darauf aufmerksam machen kann.

mit freundlichen Grüßen

Dr.Andreas Zimmer

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Fluctuat nec mergitur

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Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,

Ja. Dazu könnte ich konkrete Angaben machen. 

Ich frage mich nur, ob es tatsächlich meine Aufgabe ist, Sie darauf aufmerksam zu machen.

Sollte dies nicht zu Ihrem Aufgabenbereich gehören, die Abgabe der vorgenannten Unterlagen zu überprüfen?  (...)


mit freundlichen Grüßen

Claudia Adams

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22.01.2014





Bistum Trier: Perversion auf katholisch - "Letter of good standig" als Ersatz für erweitertes Führungszeugnis


4. Voraussetzung für einen Einsatz als Ferienvertreter ist das „Letter of good standing“, zu Deutsch „Unbedenklichkeitserklärung“, den Bischof Stephan in Abstimmung mit den anderen deutschen Bischöfen seit dem Jahr 2013 von allen auswärtigen Priestern vor einem Einsatz in der Seelsorge verlangen muss. In diesem „Letter of good standing“, der im Prinzip das Erweiterte Führungszeugnis für in Deutschland lebende Seelsorger ersetzt, bestätigt der eine Bischof dem anderen vor allem, dass der fragliche Priester mit keinen kanonischen oder zivilrechtlichen Strafen belegt ist, dass er sich bislang nicht eines Missbrauchs gegen Kinder und Jugendliche schuldig gemacht hat usw. Das „Letter of good standing“ ist jährlich erneut vorzulegen.

Quelle: Bistum Trier 

Quelle: Bistum Trier





"Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen, entsprechend den gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis (EFZ) sollte als "ein Element des Gesamtkonzepts" der Prävention dienen" (Bistum Trier)


Führungszeugnis? Statement von Ulrich Wierz

In vielen caritativen Einrichtungen (ebenso wie in vielen sozialen und pädagogischen Berufen und Bereichen) gehört es zum Standard, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, ihrem Dienstgeber ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen.

Schon von da her ist es konsequent, wenn das Bistum Trier, die angeschlossenen Träger und Einrichtungen von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kinder- und jugendnahen Berufsfeldern ein erweitertes Führungszeugnis verlangen. (Ganz abgesehen von der Gesetzeslage…) Es geht dabei nicht darum, dass der Dienstgeber (das Bistum oder die jeweilige Einrichtung) einen Generalverdacht gegen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hegen würde oder öffentlich machen wollte; eher will er einem solchen Generalverdacht entgegenwirken und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor pauschalen Verdächtigungen schützen.

Die Aufgabe des Kirchlichen Notars in der Fachstelle für Kinder- und Jugendschutz ist es, die erweiterten Führungszeugnisse zu sichten und gegebenenfalls die jeweiligen Verantwortlichen zu unterrichten. Dadurch wird die erforderliche Neutralität im Umgang mit den eingereichten erweiterten Führungszeugnissen gewährleistet; das Führungszeugnis wird nicht in die Personalakte aufgenommen, wenn es keine die Präventionsproblematik betreffenden Angaben enthält. Die Personalabteilung erhält dann auch keinen Einblick in das erweiterte Führungszeugnis.

Gleichzeitig hat der Kirchliche Notar auch dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen und angefragten erweiterten Führungszeugnisse tatsächlich vorgelegt sind.

Quelle: Bistum Trier



Sonntag, 9. Februar 2014

Polen: "Weißbuch" zum Thema Pädophilie in der katholischen Kirche

Nach Medienberichten hat die polnische Bischofskonferenz heute angekündigt, ein Weißbuch zum Thema Pädophilie in der Kirche herauszugeben. Das Buch soll noch dieses Jahr erscheinen und sowohl Dokumente des Apostolischen Stuhls als auch päpstliche Lehren enthalten. Es sollen sowohl Prozeduren gegen Pädophilie innerhalb der Kirche, als auch Anleitungen zum Umgang mit Opfern und Tätern niedergeschrieben werden. Erstmalig sollen auch Statistiken zu Pädophiliefällen in polnischen Kirchen veröffentlicht werden.

Das polnische Episkopat hat zwar bereits 2009 Richtlinien zum Umgang mit Pädophilie erarbeitet. Doch diese waren selbst dem Vatikan zu allgemein. 2012 wurden drei Annexe veröffentlicht, von denen der dritte jedoch geheim blieb. In ihm sind Maßnahmen zur Vorbeugung von Pädophilie unter Geistlichen enthalten. Im Weißbuch könnte dieser Teil ebenfalls erstmals publik werden.

In Polen werden immer wieder Fälle von Kindesmissbrauch in der Kirche öffentlich. Zuletzt war es um einen polnischen Erzbischof in der Dominikanischen Republik laut geworden. Auch die Äußerungen von Erzbischof Jozef Michalik, dass Kinder an Missbrauch selbst schuld seien, sorgten für Aufregung.

Samstag, 8. Februar 2014

Missbrauch: Wie es mit schuldigen Priestern weitergeht

Hunderte Geistliche, die Kinder missbrauchten, wurden in den vergangenen Jahren ihres Amtes enthoben. Über die höchste Strafe im Kirchenrecht und was sie für Kleriker bedeutet.

Freitag, 7. Februar 2014

Chile: Vatikan prüft Missbrauchsvorwürfe gegen Bischof

Santiago, 7.2.14 (Kipa) Die Glaubenskongregation des Vatikan ermittelt wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs gegen den chilenischen Bischof Cristian Contreras. Die Tageszeitung «La Nacion» veröffentlichte am Donnerstag, 6. Februar, eine Erklärung des Bistums San Felipe, nach der der beschuldigte Geistliche nach Bekanntwerden der Vorwürfe selbst den Vatikan um Ermittlungen gebeten hatte.

den vollständigen Artikel auf "kipa-acip.ch" lesen



zur Erinnerung:

Papst entlässt Bischof in Chile wegen Kindesmissbrauchs: Órdenes Fernández soll zwei Jungen missbraucht haben (09.10.2012)

Polens katholische Kirche erstmals wegen Kindesmissbrauchs angeklagt

Warschau (AFP) Polens mächtige katholische Kirche muss sich erstmals wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor Gericht verantworten. Wie die polnische Sektion der Helsinki-Stiftung für Menschenrechte am Donnerstag mitteilte, beschuldigt ein 25-jähriger Mann einen katholischen Priester, ihn in seiner Jugend sexuell missbraucht zu haben. Darüber hinaus verklagt er aber auch die katholische Kirche als Institution insgesamt -  eine Premiere, wie Adam Bondar von der Helsinki-Stiftung mitteilte.

Marcin K. (26) fordert nach eigenen Angaben von Donnerstagabend vom Bistum Koszalin-Kolobrzeg (Köslin-Kolberg), einer Pfarrei und deren zu einer Haftstrafe verurteilten ehemaligen Pfarrer insgesamt knapp 58.000 Franken. Zudem verlange er von diesen vor dem Bezirksgericht Koszalin eine Entschuldigung in einer grossen Tageszeitung und einer Zeitschrift.

Quelle: "zeit.de" / "kipa-apic.ch"

Der Anwalt der Diözese: "Eine Aufsichtsverletzung durch die Kirche könne nur in Betracht gezogen werden, wenn eine pädophile Veranlagung des Priesters bekannt gewesen und nicht darauf reagiert worden sei. Dies sei nicht der Fall."




Pater Mertes: "Bischöfe, die an Vertuschungen beteiligt waren, sollten ihr Amt verlieren oder zurücktreten. Aber stattdessen klettert ein Bischof Müller, der in Regensburg an höchster Stelle vertuscht und vernebelt hat, mir nichts dir nichts auf der römischen Karriereleiter nach oben."

Wird bald in den Kardinalsstand erhoben: 
Gerhard Ludwig Müller, Erzbischof von Regensburg und Präfekt der Glaubenskongregation. (Foto: dpa)


Rücktritt gefordert: Jesuit nennt Kardinal Müller „Vertuscher“

Die UN haben dem Vatikan vorgeworfen, zu wenig gegen Kindesmissbrauch zu unternehmen. Jesuitenpater Mertes kritisiert die UN dafür – nennt aber zugleich den designierten Kardinal Müller einen „Vertuscher“ und fordert Konsequenzen.

"Bischöfe, die an Vertuschungen beteiligt waren, sollten ihr Amt verlieren oder zurücktreten. Aber stattdessen klettert ein Bischof Müller, der in Regensburg an höchster Stelle vertuscht und  vernebelt hat,  mir nichts dir nichts auf der römischen Karriereleiter nach oben.

"Da sitzt er als Nummer drei im Vatikan und fabuliert immer noch ständig von irgendwelchen „böswilligen Pressekampagnen“ gegen die katholische Kirche. Von Reue keine Spur, und erst recht nicht von der Bereitschaft, sich auf Strukturprobleme der Kirche im Zusammenhang mit Missbrauch einzulassen. Müller macht einfach weiter, als wäre nichts gewesen. Er tut so, als hätte es da halt ein paar böse Kleriker gegeben, aber sonst wäre in der Kirche alles in Ordnung und könnte so bleiben, wie es immer war.  Ich halte das für unerträglich. Unerträglich vor allem auch für die Opfer. Wie will dieser Mann ausgerechnet als Chef der Behörde, die ja nicht zuletzt für das Thema Missbrauch zuständig ist, eigentlich je wieder glaubwürdig sein?"

Donnerstag, 6. Februar 2014

In einem 16-seitigen Bericht wird der Vatikan aufgefordert, „unverzüglich alle bekannten und verdächtigten Kinderschänder von ihren Aufgaben zu entbinden“. Für die insgesamt 384 von Benedikt laisierten Priester gilt das offenkundig nicht.

Für das Bistum Trier war es 2012 „das erste Mal in der jüngsten Geschichte“, dass ein Priester wegen Kindesmissbrauchs aus dem Klerikerstand entlassen wurde. Weltweit kam dies nach Vatikanangaben im Jahr 2012 124 Mal vor. 2011 hatte der damalige Papst Benedikt XVI. sogar 260 Priester „laisiert“, also in den Laienstand zurückversetzt. Die Zahlen stellte der Vatikan zusammen, weil er sich Mitte Januar zum ersten Mal vor dem Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen (UN) in Genf rechtfertigen musste. Die Ausschussvorsitzende hat dem Vatikan nun vorgeworfen, die Kinderrechtskonvention zu verletzen und nicht genug zu tun, um Missbrauch zu unterbinden.

In einem 16-seitigen Bericht wird der Vatikan aufgefordert, „unverzüglich alle bekannten und verdächtigten Kinderschänder von ihren Aufgaben zu entbinden“.

Für die insgesamt 384 von Benedikt laisierten Priester gilt das offenkundig nicht. Ihre Zahl ist bekannt, nicht jedoch, aus welchen Ländern sie stammen. Auf Anfrage teilte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) mit: „Aktuelle Zahlen über die in Deutschland laisierten Priester liegen der DBK nicht aus allen Bistümern vor.“

Bistum Trier: "Ich kann nicht mehr länger so arbeiten" - Katholischer Pfarrer verlässt das Bistum und wechselt zur evangelischen Kirche.

Weil er sich von der katholischen Kirche entfremdet hat, wechselt ein Pfarrer aus dem Dekanat Bad Kreuznach zur evangelischen Kirche.

Von April an werde er in der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern arbeiten, teilte das Bistum Trier am Donnerstag mit. Der Pfarrer sehe im Zölibat nicht mehr seine Lebensform. Die Entfremdung gegenüber grundlegenden theologischen Überzeugungen der katholischen Kirche habe sich schon länger angebahnt, hieß es. Er halte den Zölibat und die Ablehnung des Priestertums der Frau „für einen Fehler“ und „mitverantwortlich für den derzeitigen pastoralen Notstand“, teilte Pfarrer Wolfgang Schuhmacher in einer persönlichen Erklärung mit. Zudem teile er das Amtsverständnis der römisch-katholischen Kirche nicht und halte viele moraltheologische Entscheidungen für falsch. Der 55-Jährige war nach eigenen Angaben gut 20 Jahre in den sieben Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft Rupertsberg tätig.

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"Ich kann nicht mehr länger so arbeiten"


Als eine "Randerscheinung" bezeichnet der Sprecher des Bistums Trier, André Uzulis, dass katholische Priester freiwillig den Dienst quittieren. "Das kommt äußerst selten vor." Im vergangenen Jahr habe es, unabhängig von der Missbrauchsdebatte, zwei solcher Fälle im Bistum gegeben. Im vergangenen Jahr gab es 666 Priester, 104 Ordenspriester und 72 Priester anderer Bistümer im Bistum Trier.

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sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche: Täterschutz von ganz oben

Die UNO traut sich was: Sie wirft dem Vatikan mangelnde Aufarbeitung vor. Die Katholische Kirche schmollt und tut weiterhin nichts für die Opfer. Alles wie gehabt.

Da geht es nicht bloß um die zehntausenden Missbrauchsfälle der vergangenen Jahrzehnte, sondern auch um den Umgang der Kirche mit ihnen: um das jahrzehntelange Herunterspielen, um den Eifer, mit dem der Vatikan den Deckel draufhielt, um die Sorge, ja bloß nichts nach außen dringen zu lassen; um eine Politik, die den Opferschutz hintanstellte und sich vor allem dem Täterschutz widmete, per Schweigegebot bei Exkommunikationsandrohung für alle, die von den Fällen wussten; um „Lösungen“, die in der puren Versetzung der Täter von einer Pfarrei zur andren bestanden – wo sie dann fröhlich weitermachen konnten; um den Verzicht der kirchlichen Hierarchien darauf, die weltlichen Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.

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sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche: Als Handelnde sind zunächst die nationalen Bischöfe gefragt. Als Spitze der Weltkirche muss der Vatikan Druck auf jene Ortskirchen ausüben, die das lästige Thema schon wieder beiseite schieben wollen.

Kommentar Missbrauch: Vatikan in der Pflicht

Der öffentliche Druck tut Not. Der UN-Kinderrechtsausschuss prangert an, was in der katholischen Kirche gängige Praxis war: Männer, die sich an Kindern vergangen haben, wurden vom System geschützt - nicht die Kinder und Jugendlichen. Ein Kommentar von Elisabeth Zoll

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Mittwoch, 5. Februar 2014

UNO: "Mit der Versetzung von Tätern in andere Pfarreien oder andere Länder versucht die Kirche, den Missbrauch zu vertuschen."

„Was den sexuellen Missbrauch durch Mitglieder der Katholischen Kirche betrifft, die dem Heiligen Stuhl unterstehen - also Geistliche, die weltweit Zehntausende Kinder missbraucht haben, ist das Komitee zu dem Ergebnis gekommen, dass der Heilige Stuhl Methoden und Praktiken angenommen hat, die dazu geführt haben, dass der Missbrauch weiterging und die Täter nicht bestraft wurden. Der Heilige Stuhl hat die Bewahrung des Rufs der Kirche und den Schutz der Täter durchweg über das Wohl der Kinder gestellt.“
Die Experten warfen dem Vatikan vor, das Ausmaß der Verbrechen nicht anzuerkennen und Auskunft darüber zu verweigern. Mit der Versetzung von Tätern in andere Pfarreien oder andere Länder versuche die Kirche zudem, den Missbrauch zu vertuschen.

„Eine andere Sache ist die, dass den Kindern von der Kirche eine Schweigepflicht auferlegt wurde, und außerdem die Tatsache, dass nie vorgeschrieben wurde, die Taten den Behörden der jeweiligen Länder anzuzeigen.“

Katholische Kirche: Katalog der gelebten Doppelmoral

Das UNO-Komitee für die Rechte des Kindes hält der Kirche einen weltlichen Spiegel vor. Sein Bericht leistet nicht weniger, als die Doppelmoral der Kirche zu enttarnen. Er zeigt Punkt für Punkt auf, wie die Kirche den Schutz der Schwachen versäumt und sich zur Rechtfertigung hinter Glaubensgrundsätzen verschanzt.

Welche Punkte prangert der UNO-Bericht an?

Unter anderem: 

2. Die Kirche stellt ihre eigenen Interessen über die der Kinder. 
Das Komitee ist besorgt darüber, dass die Kirche im Umgang mit sexuellem Missbrauch stets den Ruf der Kirche und die Interessen der Täter über den Schutz der Kinder gestellt hat", heißt es in dem Bericht. So deutlich wurde der Kirche ihr Versagen selten attestiert. Die Uno rät dem Vatikan, ein Papier zu verteilen, welches darlegt, dass in Missbrauchsfällen das Interesse des Kindes im Vordergrund stehen solle."

7. Die Kirche schützt Kinder nicht ausreichend vor sexuellem Missbrauch. 
Die Uno attestiert der Kirche Nachlässigkeit im Umgang mit den Tätern: Diese würden durch interne Versetzungen geschützt - dadurch würden immer neue Kinder gefährdet. Die Kirche schützt laut Uno die Täter außerdem vor einer Strafverfolgung durch die staatlichen Behörden und sichert ihnen Stillschweigen zu. Die Vereinten Nationen nennen den Fall des kolumbianischen Kardinals Hojos, der 2001 einem Bischof dazu gratulierte, des Missbrauchs verdächtige Geistliche nicht mit Namen zu nennen. Die Uno rät der Kirche, den Dialog mit Opferorganisationen zu suchen, mit staatlichen Ermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten und den Missbrauch ernst zu nehmen.

10. Die Kirche tut zu wenig für den Opferschutz. 
Der Report bemerkt, dass Familien, deren Kinder in katholischen Einrichtungen misshandelt wurden, durch religiöse Autoritäten eingeschüchtert worden sind. Ziel sei es gewesen, die Opfer kleinzuhalten. Stattdessen müssten die Opfer bestärkt und unterstützt werden, schreibt die UNO.

Pfeiffer: Die Sünden der Vergangenheit müssen offengelegt werden


Foto: picture-alliance, AP Photo


Scharfe Kritik von den UN: Die Katholische Kirche solle endlich Akten zu Missbrauchsfällen herausgeben. Christian Pfeiffer hat selbst vergeblich nach Akten gefragt - nun fordert der Forscher im DW-Interview Klarheit.

Christian Pfeiffer ist Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen. Er war im Auftrag der Katholischen Kirche Leiter eines Forschungsprojektes, das die Missbrauchsfälle durch Priester untersuchen sollte. Nachdem er mehr Transparenz in der Aktenbearbeitung gefordert hatte, löste die Katholische Kirche den Vertrag Anfang 2013 auf.

"Die Vorwürfe sind berechtigt"

Der Kinderrechtsausschuß hat festgestellt, es sei Kirchenraison über die Kinderrechte gestellt worden. Trifft dieser Vorwurf zu?

Weisner: "Ja, absolut. Denn das ist ja genau das Verfahren: Wenn ein Priester, ein Ordensmann kriminell gehandelt hat, dann wurde oft gesagt: 'Das regeln wir kirchenintern, nach dem Kirchenrecht. Wir schalten nicht die Staatsanwaltschaft ein.' Und dieser Priester oder Ordensmann wurde versetzt in ein anderes Kloster, in eine andere Gemeinde. Das Schlimme ist ja, dass dort die Gemeinde nicht vorgewarnt war. Und es wurden dann Versprechen abgenommen: 'Ja, er wird das nicht wieder tun.' Das hat sich als wirklich fatal erwiesen, als ein schwerwiegender Fehler."

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Katholische Kirche: Uno attackiert Vatikan wegen Verschleierung von Kindesmissbrauch



Mit deutlichen Worten kritisiert die Uno das Verhalten des Vatikans bei der Aufklärung von Missbrauchsfällen. Der Kirchenstaat habe systematisch den Ruf der katholischen Kirche über den Schutz von Kindern gestellt.

Genf - Die Uno hat dem Vatikan erneut vorgeworfen, nicht mit aller Kraft gegen den Missbrauch von Kindern durch Geistliche vorzugehen. Der Ruf der katholischen Kirche sei systematisch über das Wohl von Kindern gestellt worden, heißt es in einem Bericht des Uno-Komitees für die Rechte des Kindes, der in Genf vorgestellt wurde. Der Vatikan habe eine Politik gepflegt, die es Priestern erlaubt habe, sich an Kindern zu vergehen.

Die Uno-Kinderrechtsexperten forderten den Vatikan auf, Fälle von Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche öffentlich zu untersuchen. Überführte Täter müssten umgehend der Justiz übergeben werden, heißt es in dem Bericht weiter. Zudem verlangen die Experten verbindliche Regeln im Kirchenrecht, die Kinder künftig besser vor Missbrauch in katholischen Institutionen schützen sollen.

Bistumssprecher Uzulis: "Aufgrund des Persönlichkeitsschutzes keine Angaben zur Anzahl der Kinder von Priestern im Bistum Trier"

Mütter, die den Eindruck hätten, dass die "Priesterväter" unregelmäßig zahlten, könnten sich an die Bistümer wenden. In diesen Fällen werde das Geld vom Gehalt abgezogen und den Müttern zugeführt, behauptet der Oberhaider Pfarrer. "Diese Vorgehensweise ist uns nicht bekannt und wird im Bistum Trier auch nicht praktiziert", sagte Bistumssprecher André Uzulis auf Anfrage.

Bei Unterhaltsverpflichtungen handele es sich um den einklagbaren Anspruch des Kindes oder der Mutter gegen den Vater, unabhängig davon, ob dieser Priester sei, oder nicht. Die Geliebte eines katholischen Pfarrers, die anonym bleiben möchte und auch Kontakt zu anderen Priesterfrauen hat, sagte gegenüber dem TV: "Jede Diözese regelt das anders." Aufgrund des Persönlichkeitsschutzes wollte André Uzulis keine Angaben zur Anzahl der Kinder von Priestern im Bistum Trier machen.

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Anmerkung ca: 

Wenn allein die Angabe der Anzahl der Priesterkinder im Bistum Trier dem "Persönlichkeitsschutz" unterläge, wäre dann die Volkszählung nicht strafbar?

Interessant wäre auch eine Antwort auf die Frage, ob dasselbe Argument auch für ehemalige Trierer Bischöfe gilt. 



Bistum Trier rätselt weiterhin, wieso nur 208 Katholiken an der vatikanischen Umfrage teilnahmen. Die Antwort von Bistumspressesprecher Uzulis: "Möglicherweise seien die Fragen zu kompliziert gewesen." (!!!)

Im Bistum Trier hatten sich von 1,45 Millionen Katholiken 208 an der Befragung beteiligt. Möglicherweise seien die Fragen zu kompliziert gewesen, sagt Bistumssprecher André Uzulis. Jedenfalls hielt das Bistum den Rücklauf für so gering, dass es das Trierer Ergebnis nicht ausführlich vorstellt, anders als etwa die Erzbistümer München und Köln.

Wegen der geringen Beteiligung im Bistum Trier ließen sich aus dem Ergebnis keine Bewertungen ableiten, sagt Uzulis. 

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Samstag, 1. Februar 2014

Elfte US-Diözese wegen Zahlungen an Missbrauchsopfer pleite

Wegen Zahlungen in Millionenhöhe an die Opfer sexuellen Missbrauchs hat eine katholische US-Diözese Konkurs angemeldet. Es ist die elfte Diözese, die in den USA nach teuren Gerichtsverfahren über jahrzehntelangen Missbrauch durch Priester, Nonnen und andere Mitarbeiter in finanzielle Schieflage geraten ist.

Bistum Trier: Unter Missbrauchsverdacht - „Flugblatt“-Priester räumt Vorfall von 1984 ein

Seit eineinhalb Jahren steht ein katholischer Priester im Verdacht, den damals 16-jährigen Tobias D. (Name geändert) missbraucht zu haben. Gegenüber unserer Zeitung und der Opferinitiative Schafsbrief räumte der beschuldigte Priester nun einen anderen Vorfall ein.

Warum handelt der Trierer Bischof Stephan Ackermann, der auch Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz ist, nicht? Insider aus Kirchenkreisen behaupten, der „Fall“, den der Priester nun einräumt, sei damals in dessen Personalakte eingetragen worden.

„Eine Aktennotiz, die in diesem Fall über solch eine Mitteilung gemacht worden wäre, ist auf jeden Fall in der Personalakte nicht zu finden“ sagt Uzulis.