Das Urteil zwölf Jahre Haft für den ehemaligen Konviktsdirektor war Ende Jänner vom Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigt worden, nachdem zuvor der Oberste Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch abgewiesen hatte. Der Mann hat in den Jahren 1967 bis 1996 sexuelle und gewalttätige Übergriffe auf ehemalige Schüler verübt. Teils ging er mit einer Ochsenpeitsche, Tritten oder beidhändig ausgeführten "Stereowatschen" auf die Zöglinge los. Gelegentlich erklärte er Kinder für "vogelfrei". Dann durften Mitschüler den Betreffenden drangsalieren, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Zudem drohte der Beschuldigte mehrmals, er werde seine Pumpgun holen, die er bis 2010 illegal besessen hatte.
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Die Betroffenen haben "lebenslänglich". Die Betroffenen sind erfahrungsgemäß "bedingt lebensfähig". Eine "Verlegung" in ein möglichst seelisch-barrierefreies Leben ist allerdings NICHT möglich.
Die Betroffenen haben "lebenslänglich". Die Betroffenen sind erfahrungsgemäß "bedingt lebensfähig". Eine "Verlegung" in ein möglichst seelisch-barrierefreies Leben ist allerdings NICHT möglich.