Ermittlungen gegen Erzieherin
Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt nun doch im Fall einer Erzieherin, die das Erzbistum Köln wegen Missbrauchsverdacht entpflichtet hatte. Das sagte der Sprecher, Staatsanwalt Benedikt Kortz, am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Die Erzdiözese habe weitere Unterlagen eingereicht, die zureichende Anhaltspunkte für die Aufnahme von Ermittlungen enthielten, sagte Kortz. Weil die Behörde zunächst nicht ermittelt hatte, legte das Erzbistum Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Köln ein. Deren Sprecherin, Oberstaatsanwältin Anja Drosse, sagte am Mittwoch auf Anfrage, dass sich das Beschwerdeverfahren mit der Aufnahme der Ermittlungen erledigt habe.
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Wenn die Erzdiözese respektive ein Bistum durch nachgereichte "zureichende Anhaltspunkte" die Macht hat, dass es überhaupt zu Ermittlungen kommt, liegt dann nicht der Rückschluss nahe, dass es auch in der Macht der Kirche lag bzw. liegt, grundsätzlich Vorwürfe bisher entkräftet zu haben bzw. weiterhin dahingehend zu entkräften bzw. so zu formulieren, dass erst gar keine Ermittlungen aufgenommen werden mussten bwz. müssen? (Anmerkung, ca)