München. Das Landgericht München II hat den Ettaler Benediktinerpater G. (44) am Mittwoch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Benediktiner wurde in 21 Fällen schuldig gesprochen.
Opferverein kritisiert Urteil
Der Verein Ettaler Misshandlungs- und Missbrauchsopfer hat das Urteil gegen den Pater kritisiert. Alle Erzieher und Leitenden, die Kinder und Jugendliche betreuten, bräuchten ein klares Signal, dass Übergriffe unter keinen Umständen toleriert würden