Die Jugendkammer sicherte dem Angeklagten für den Fall eines Geständnisses hinsichtlich Tatkomplex 1, 2 und 4 der Anklage eine Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr 9 Monaten und höchstens 2 Jahren, jeweils mit Bewährung, zu.
Der Angeklagte ließ daraufhin über seine Verteidiger einräumen, dass die Tatvorwürfe zu den Tatkomplexen 1, 2 und 4 der Anklage zutreffend seien. Er erklärte sich weiterhin bereit, sich im Rahmen einer etwaigen Bewährungsauflage einer ambulanten Sexualtherapie zu unterziehen.