Jugendamt teilt die Einschätzung des Erzbistums: Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegen eine Mitarbeiterin der Kita St. Dionysius in Heppendorf wurde von der Staatsanwaltschaft Köln zurückgewiesen. Sie sieht keine „tragfähigen Anhaltspunkte“.
Nach Ansicht des Generalvikariates sei Gefahr im Verzug gewesen. Man habe umgehend handeln müssen. Es gehe um eindeutig sexualisierte Handlungen. Die Angaben von Eltern und den Kindern seien glaubhaft. Eltern hätten auf verschiedene Art und Weise von Kindern Informationen bekommen.
Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer dagegen sagt, nach eingehender rechtlicher Prüfung könne die Staatsanwaltschaft Köln kein Ermittlungsverfahren einleiten. Die vom Erzbistum vorgetragenen Anhaltspunkte seien nicht tragfähig. Eine Anzeige von Eltern liege nicht vor. Gegen diese Auffassung habe das Bistum Beschwerde eingereicht. Darüber müsse nun die Generalstaatsanwaltschaft Köln entscheiden. Das werde innerhalb einer Woche geschehen.
Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer dagegen sagt, nach eingehender rechtlicher Prüfung könne die Staatsanwaltschaft Köln kein Ermittlungsverfahren einleiten. Die vom Erzbistum vorgetragenen Anhaltspunkte seien nicht tragfähig. Eine Anzeige von Eltern liege nicht vor. Gegen diese Auffassung habe das Bistum Beschwerde eingereicht. Darüber müsse nun die Generalstaatsanwaltschaft Köln entscheiden. Das werde innerhalb einer Woche geschehen.