Donnerstag, 5. März 2015

Erzbistum Köln / Erftstadt (19): Schreiben des Erzbistums






"Sehr geehrte Damen und Herren,

die Vorgänge um die Entpflichtung von Pfarrer Winfried Jansen in Erftstadt haben nicht nur große Aufmerksamkeit erfahren. Sie haben auch zu vielen Fragen geführt. Viele Menschen haben den Verantwortlichen im Erzbistum Köln in Briefen und Mails ihre Fragen gestellt, ihr Unverständnis geäußert, ihre Meinung mitgeteilt. Auch auf der Facebook-Seite des Erzbistums Köln hat sich eine lebhafte Diskussion entwickelt. Viele Fragen wurden immer wieder gestellt: Musste die Entpflichtung sein? Was sind „sexuelle Grenzverletzungen“? Wiegen die Vorwürfe nach so langer Zeit noch so schwer? Und muss die Zeit seitdem, in der so viel Gutes geschehen ist, nicht auch berücksichtigt werden? 
Alle, die seitens des Erzbistums mit dem Vorgang befasst sind, haben so gut und so ausführlich wie unter den Gegebenheiten möglich Auskunft gegeben. Dennoch ist es nicht möglich, in angemessener Zeit alle eingegangenen Anfragen einzeln und persönlich zu beantworten. Wir bitten deshalb herzlich um Verständnis, wenn wir Ihnen heute diesen einheitlichen Brief senden. Wir haben dafür Ihre Zuschriften und Wortmeldungen ausgewertet und weitestgehend alle Fragen aufgegriffen, die uns im Zusammenhang mit der Entpflichtung von Pfarrer Jansen gestellt wurden. Dieser Brief ist daher auch recht ausführlich geworden. Wir hoffen, dass er zum Verständnis und zur Aufarbeitung der Angelegenheit beitragen kann. Häufig wurde die Frage gestellt, was im konkreten Fall unter der Bezeichnung „sexuelle Grenzverletzung“ zu verstehen ist. Das Erzbistum Köln wird zum Schutz aller Betroffenen hier keine fallbezogenen Einzelheiten bekanntgeben. Unser Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki sagt dazu: „Wir konnten mit Rücksicht auf die Opfer nicht alles offenlegen, was wir über die damaligen Vorgänge wissen. Das hätte vielleicht zu einem größeren Verständnis der Gemeinde für unser Vorgehen beigetragen. Es hätte aber für die Opfer die Belastung noch vergrößert, die schon allein das öffentliche Aufsehen für sie bedeutet. Der Opferschutz hat an dieser Stelle für uns Vorrang.“ 
Allgemein lässt sich zu „sexueller Grenzverletzung“ sagen, dass es für sexualisierte Vergehen verschiedene Sichtweisen gibt, z.B. sittliche, juristische oder strafrechtliche. Die geltenden kirchlichen „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ vom 26. August 2013 gehen davon aus, dass sich sexuelle Übergriffe, Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt in sehr unterschiedlichen Handlungen und Verhaltensweisen zeigen können, die nicht erst mit strafrechtlichen Kriterien zu erfassen sind. So ist ein wichtiges Kriterium, ob ein konkretes Verhalten einer konkreten Situation angemessen ist. Ein Beispiel: Ein Erwachsener, der ein trauriges Kind in den Arm nimmt, um es zu trösten, möchte ihm Sicherheit und Trost geben. Es liegt aber in der Entscheidung des Kindes dies anzunehmen. Diese Entscheidung muss respektiert werden. Dies ist ein wichtiges Kriterium, ob es sich um angemessene Nähe oder um eine Grenzverletzung handelt. 
Umgekehrt ein anderes Beispiel: Was für ein Liebespaar an Nähe, Kontakt und Liebkosung angemessen und stimmig ist, ist nicht auch für das Verhalten zwischen einem Erwachsenen und einem Kind oder Jugendlichen angemessen. Hinzu kommt, dass der Erwachsene mitverantwortlich ist für das Kind, das aufgrund seines Alters und seiner Abhängigkeit oft nicht oder nur schwer signalisieren kann, ob es dieses Erwachsenenverhalten als für sich angemessen empfindet. Denn hier kommen Gefühle ins Spiel und ergeben sich Situationen, die ein Kind evtl. nicht kennt und deshalb gar nicht weiß, ob richtig oder falsch, angemessen oder nicht. Der Erwachsene muss erkennen, dass sein Verhalten unangemessen ist; er ist verantwortlich. Er kann sein Verhalten deshalb auch nicht einfach als „vernachlässigbar“ oder „Lappalie“ abtun. Was Lappalien sind, steht nicht in unserem Ermessen. Hier geht es um das Kind, um die Opfer und ihr Empfinden. 
Deshalb kann man wohl sagen: Eine „Grenzverletzung“ im hier gemeinten Sinne ist ein absichtsvolles Verhalten großer Nähe eines Erwachsenen, das weder der konkreten Situation noch dem Kind oder Jugendlichen gegenüber angemessen ist. Das gilt erst recht, wenn dieses Verhalten mehrere Personen und einen längeren Zeitraum betrifft. In seiner Erklärung vom 17. Februar sagt Pfarrer Jansen in Bezug auf die langjährigen sexuellen Grenzverletzungen wörtlich: „Ich sehe nach und nach, dass mein damaliges Verhalten für die betroffenen Kinder und Jugendlichen sexuell grenzverletzend war.“ Sein Verhalten unterschied sich also auch in seiner eigenen Bewertung etwa von dem geschilderten Beispiel des Tröstens eines Kindes.
Aber kann man sich nach so vielen Jahren noch an die vergangenen Geschehnisse erinnern? Sowohl Täter als auch Opfer verdrängen das Vorgefallene; erst nach Jahren oder Jahrzehnten kommen sie wieder ins Bewusstsein, weil endlich die Kraft ausreicht, sich zu offenbaren und über das Verdrängte zu sprechen. Das Erleben und das Erlebte haben eine zerstörerische Kraft, die lebenslang wirkt und prägt. Wir müssen uns diese Opferperspektive bewusst machen. Aber auch der Beschuldigte muss sich das Vorgefallene in aller Deutlichkeit bewusst machen. „Mir ist klar, dass ich mich mit dem Vorgefallenen weiter auseinandersetzen muss. Dieser persönlichen Aufarbeitung will ich mich stellen“, sagt Pfarrer Jansen dazu in seiner Erklärung vom 17. Februar. Die Zeit des kirchlichen Verfahrens ist für ihn auch eine Zeit der Reflexion. 
In diesem Zusammenhang wurde der Vorwurf erhoben, vor allem die öffentliche Bekanntmachung der Entpflichtung von Pfarrer Jansen sei eine „Vorverurteilung“, insbesondere durch die Namensnennung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es sich im vorliegenden Fall nicht bloß um die Mitteilung eines Verdachts handelte. Pfarrer Jansen war im Vorfeld der Veröffentlichung mit den Vorwürfen der Betroffenen konfrontiert und hatte selbst sein grenzverletzendes Verhalten eingeräumt. Die Veröffentlichung bezog sich auf das aktuelle kirchenrechtliche Verfahren und die damit verbundene vorläufige Entpflichtung, wobei zugleich mitgeteilt wurde, dass die kirchenrechtliche Bewertung des festgestellten Sachverhalts noch aussteht. Der Sachverhalt war vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Tatsache, dass Pfarrer Jansen ein öffentliches Amt bekleidet, bekanntzugeben, wie es die Leitlinien vorsehen. Wir dürfen Ihnen versichern, dass darüber hinaus alle Schritte der Veröffentlichung mit Pfarrer Jansen vorher besprochen und zeitlich abgestimmt waren.
Eine Frage treibt viele Menschen um: War die Entpflichtung unumgänglich? Nach den Leitlinien ist diese Frage mit einem klaren Ja zu beantworten, denn aufgrund der aktuellen Sachlage gab es keinen Spielraum: Pfarrer Jansen hat, als ihm die Vorwürfe bekannt gegeben wurden, sein grenzverletzendes Verhalten zugegeben. Bei einem solchen bestätigten Verdacht hat der Bischof die  Glaubenskongregation in Rom einzuschalten und den Betroffenen ausnahmslos und bis zum Abschluss des Verfahrens von seinen Ämtern zu entpflichten. Papst Franziskus hat jüngst noch einmal betont, dass es hier keinen Ermessensspielraum gibt. Eine Entpflichtung als dienstrechtliche Konsequenz eines bestätigten Verdachts steht auch nicht im Widerspruch zur Unschuldsvermutung. Es ist zudem weder zumutbar noch vorstellbar, einen Priester in einer solchen Situation weiter in seinem Amt tätig sein zu lassen.
Vorschläge wie etwa der, man hätte Pfarrer Jansen doch unter dem Vorwand gesundheitlicher Probleme oder in Anbetracht seines Alters in aller Stille aus dem Dienst nehmen können, um öffentliches Aufsehen zu vermeiden, gehen an der Wirklichkeit vorbei. Dies wäre ein klarer Verstoß gegen die Leitlinien und würde die Glaubwürdigkeit der Kirche untergraben, die sich mit den Leitlinien einem klaren, personenunabhängigen Vorgehen verpflichtet hat. „Es wird deshalb anderen Erwägungen, welcher Natur auch immer sie sein mögen, keine Priorität gegeben werden können – wie etwa dem Wunsch, den Skandal zu vermeiden“, so Papst Franziskus.
Ebenso unangemessen ist deshalb auch die Bewertung, die Vorgesetzten von Pfarrer Jansen hätten an ihm „ein Exempel statuieren“ wollen, etwa um sich von den Versäumnissen und dem „Wegsehen“ vergangener Zeiten reinzuwaschen, oder hier habe „das Pendel in unverantwortlicher Weise in die entgegengesetzte Richtung ausgeschlagen“. Die Versäumnisse der Vergangenheit sind durch übertriebene Härte in der Gegenwart nicht zu korrigieren, und die Leitlinien geben ein für alle Fälle gleiches, geordnetes Verfahren ohne Ansehen der Person oder des Einzelfalles vor. Schließlich wurde gefragt, ob man nicht barmherziger hätte vorgehen können. Barmherzigkeit ist hierbei jedoch ein ungeeigneter Maßstab, denn Barmherzigkeit bedeutet nicht, über mögliches – und eingestandenes! – Fehlverhalten einfach hinwegzusehen. Wir müssen deshalb mit aller Sorgfalt vorgehen – um der Menschen willen, die betroffen sind. Das geschieht jetzt.
Einziger und normierender Maßstab für das Vorgehen bei Verdachtsfällen von sexualisierten Vergehen sind die geltenden Leitlinien. Sie geben nicht nur die jeweiligen Schritte vor, sondern sichern zugleich die Klarheit, Unabhängigkeit und Überprüfbarkeit dieses Vorgehens. Ein solches klares, personenunabhängiges und einheitliches Vorgehen ist gerade angesichts der Komplexität solcher Vorgänge unabdingbar. Das hat nichts mit Bürokratie, Verbohrtheit oder Unbarmherzigkeit zu tun, sondern sichert Rechtssicherheit und Überprüfbarkeit. Zugleich wahrt die Einhaltung der Leitlinien die Glaubwürdigkeit der Kirche und ihres Handelns. In diesen Zusammenhang gehört auch, dass das Erzbistum Köln jeden einzelnen Vorgang dieser Art von einer unabhängigen Stelle evaluieren lässt, um ggf. einzelne Schritte zu verbessern.  Dabei muss auch noch einmal zwischen dem jetzt laufenden kirchenrechtlichen Verfahren und dembisherigen seelsorglichen Wirken von Pfarrer Jansen unterschieden werden. Das fällt naturgemäß schwer, denn beides betrifft dieselbe Person. Dennoch steht fest: Nichts von dem, was Pfarrer Jansen als Seelsorger aufgebaut hat, ist verloren. Er ist ein charismatischer Mensch und anerkannter Priester. Er hat vielen Menschen die frohe Botschaft nahe gebracht. Vielen Familien war er ein langjähriger Wegbegleiter, der die verschiedenen Lebensstationen und Etappen mitgestaltet hat. Wir haben erfahren und nehmen dankbar wahr, dass er besonders Menschen, die sich nicht mehr so recht oder noch nicht wirklich mit der Kirche verbunden fühlten, auf einladende Weise anzusprechen und zu überzeugen verstand. Das alles bleibt seine Leistung und sein Verdienst, trotz seiner Grenzen, die jetzt schmerzlich sichtbar geworden sind.
Das alles sind Tatsachen, und es ist ja gerade die scheinbare Undenkbarkeit und Unvereinbarkeit von Begabungen und Grenzen eines Menschen, die ratlos machen. Das ist kaum auszuhalten. „Ich spüre den Zwiespalt und Zerrissenheit vieler Gemeindemitglieder. Ihr Schmerz tut mir auch persönlich sehr weh“, sagt Kardinal Woelki dazu. „Es berührt mich, wie sehr die Gemeinde zu ihrem Pfarrer gestanden hat. Das zeigt, welch gute, engagierte Arbeit er über die Jahre dort als Seelsorger geleistet hat. Deshalb kann ich auch die spontane Solidarisierung mit ihm menschlich sehr gut verstehen. Viele konnten sich einfach nicht vorstellen, dass es eben auch diese andere Seite in seinem Leben gegeben hat.“ 
In Anbetracht des segensreichen Wirkens als Pfarrer und Seelsorger sind auch alle Verdächtigungen haltlos, die Bistumsleitung hätte nur einen Vorwand gesucht, Pfarrer Jansen zu entpflichten, und die wahren Beweggründe dafür seien ganz andere – er sei etwa „unbequem“ oder „aufsässig“. Letztlich beinhaltet dies den Vorwurf, die Verantwortlichen im Erzbistum würden Rufmord und sogar existenzielle Schädigung eines Menschen in Kauf nehmen, um ihn zu disziplinieren. Ein solcher Vorwurf ist schlechterdings absurd. 
In Wirklichkeit ist bei Verdachtsfällen von sexualisierten Vergehen besondere Umsicht zwingend. Deshalb sehen die Leitlinien vor, alle Seiten in den Blick zu nehmen: den Beschuldigten, das mutmaßliche Opfer, die unmittelbar betroffene Umgebung (Familie, Gemeinde), die Öffentlichkeit. Unschuldsvermutung wie Opferschutz müssen dabei gleichermaßen beachtet und ins Verhältnis gesetzt werden. Auch die juristische Bewertung gehört dazu. Nach Einschätzung einer vom Erzbistum beratend hinzugezogenen Fachanwältin dürfte im zugrunde liegenden Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Verjährung eingetreten sein. Letztlich könnte aber nur in einem von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten strafrechtlichen Verfahren verbindlich festgestellt werden, ob Verjährung eingetreten ist. Im Kirchenrecht dagegen ist bei allen Sexualdelikten eine Verjährung grundsätzlich ausgeschlossen. Die Leitlinien legen fest, dass die Pflicht zur Weiterleitung der Informationen an die Strafverfolgungsbehörde nur ausnahmsweise entfällt, wenn dies dem ausdrücklichen Willen des mutmaßlichen Opfers entspricht und der Verzicht auf eine Mitteilung rechtlich zulässig ist. Dies ist hier der Fall. Alle drei Opfer haben eine Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft unter Hinweis auf die damit verbundene hohe persönliche Belastung untersagt.
Die Entpflichtung von Pfarrer Jansen hat die Menschen in den Gemeinden von Erftstadt sehr getroffen; der Vorgang hat sie aufgewühlt, traurig oder wütend gemacht, verwirrt und ratlos zurückgelassen. Sie erleben ein Gefühl, das sie bisher nicht kannten, nämlich das Gefühl, eine hoch geschätzte Vertrauensperson aus Gründen, die unvorstellbar scheinen, plötzlich zu verlieren. Es ist schwierig, dies in Worte zu fassen. Eine solche Situation lässt niemanden kalt und unbeteiligt. Und niemand wird eine solche Situation leichtfertig oder gar mutwillig heraufbeschwören wollen. Das gilt für alle, auch für die Verantwortlichen im Erzbistum Köln. Sie haben ihrer Verantwortung entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Ihr Ziel war und ist es, in dieser Situation, die notwendig ein Dilemma ist, nach Kräften allen Beteiligten gerecht zu werden.
Die Kommunikation ist in den vergangenen Wochen nicht immer glücklich verlaufen. Ein Vorwurf lautete, das Erzbistum würde vor allem und zuerst über die Medien kommunizieren. Die Ereignisse entwickelten eine eigene Dynamik und hohen Druck; manches war vor der Zeit durchgesickert, sodass wir dann nur reagieren statt agieren konnten. All das hat zu Irritationen und Verärgerung geführt. Wenn wir in dieser Situation hinter dem erforderlichen und auch selbst gesteckten Maß offener Verständigung zurückgeblieben sind, möchten wir alle, die dies verärgert hat, dafür um Entschuldigung bitten. Unser Ziel ist der gemeinsame Weg mit allen Beteiligten und allen Betroffenen.

Uns ist bewusst, dass dies immer nur unvollkommen gelingen kann. Dieser Brief möchte deshalb nicht nur eine sachliche Erläuterung der Vorgänge anbieten, sondern darüber hinaus ein Zeichen für die offene Gesprächsbereitschaft geben. Aus möglichen Fehlern, die gemacht wurden, wollen wir lernen. Wir haben zugesagt, mit allen infrage kommenden Mitteln zu helfen, zu beraten und die Härten dieser Situation abzumildern. Lassen Sie uns zusammen nach Wegen eines neuen Miteinanders suchen. Von Herzen danken wir allen, die diese Wege gemeinsam beschreiten.

Diesem Schreiben fügen wir zu Ihrer Kenntnis zwei Anlagen bei: die gemeinsame Erklärung von Pfarrer Jansen und Erzbistum Köln vom 17. Februar und weitere dienliche Informationen von Fachleuten, die sich am 8. Februar (also vor der gemeinsamen Erklärung) im Kölner Stadt-Anzeiger zu Fällen von sexuellen Verfehlungen geäußert haben.

gez. Direktor Pfr. Stephan Weißkopf
- Hauptabteilungsleiter -

Christoph Heckeley
- Pressesprecher -