Mittwoch, 25. März 2015

Erzbistum Köln: Ermittlungen gegen Erzieherin - Staatsanwaltschaft Köln ermittelt nun doch im Fall einer Erzieherin, die das Erzbistum Köln wegen Missbrauchsverdacht entpflichtet hatte.

Ermittlungen gegen Erzieherin

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt nun doch im Fall einer Erzieherin, die das Erzbistum Köln wegen Missbrauchsverdacht entpflichtet hatte. Das sagte der Sprecher, Staatsanwalt Benedikt Kortz, am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Die Erzdiözese habe weitere Unterlagen eingereicht, die zureichende Anhaltspunkte für die Aufnahme von Ermittlungen enthielten, sagte Kortz. Weil die Behörde zunächst nicht ermittelt hatte, legte das Erzbistum Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Köln ein. Deren Sprecherin, Oberstaatsanwältin Anja Drosse, sagte am Mittwoch auf Anfrage, dass sich das Beschwerdeverfahren mit der Aufnahme der Ermittlungen erledigt habe.

den vollständigen Artikel auf "domradio.de" lesen



Wenn die Erzdiözese respektive ein Bistum durch nachgereichte "zureichende Anhaltspunkte" die Macht hat, dass es überhaupt zu Ermittlungen kommt, liegt dann nicht der Rückschluss nahe, dass es auch in der Macht der Kirche lag bzw. liegt, grundsätzlich Vorwürfe bisher entkräftet zu haben bzw. weiterhin dahingehend zu entkräften bzw. so zu formulieren, dass erst gar keine Ermittlungen aufgenommen werden mussten bwz. müssen? (Anmerkung, ca)


Montag, 23. März 2015

ab 26. März 2015 im Kino: "Verfehlung"




Im deutschen Drama "Verfehlung" setzt sich Sebastian Blomberg mit dem umstrittenen Verhalten der katholischen Kirche im Rahmen von Missbrauchsvorwürfen auseinander.

direkt zur Homepage: "verfehlung-film.de" (Inhalt, Produktion, Trailer, Bilder, Presse etc.)

"Verfehlung" - Interview mit Gerd Schneider

Vor fünf Jahren wurde der Missbrauchsskandal öffentlich. Nun beleuchtet ein Kinofilm die kirchlichen Strukturen, die ihn begünstigten. Ein Gespräch über beschädigte Eliten und falsch verstandene Solidarität.

Der Regisseur, Gerd Schneider, Jahrgang 1974, wollte Priester werden. Er studierte katholische Theologie in Bonn und Wien. Später begann er ein Regiestudium an der Filmakademie Baden-Württemberg.

das ganze Interview mit Gerd Schneider auf "zeit.de" lesen

Freitag, 20. März 2015

Erzbistum Köln: Generalvikar spricht von "Gefahr in Verzug" / "Spaltung der Elternschaft wie im Fall des Erftstädter Pfarrers Winfried J."

Jugendamt teilt die Einschätzung des Erzbistums: Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegen eine Mitarbeiterin der Kita St. Dionysius in Heppendorf wurde von der Staatsanwaltschaft Köln zurückgewiesen. Sie sieht keine „tragfähigen Anhaltspunkte“.

Nach Ansicht des Generalvikariates sei Gefahr im Verzug gewesen. Man habe umgehend handeln müssen. Es gehe um eindeutig sexualisierte Handlungen. Die Angaben von Eltern und den Kindern seien glaubhaft. Eltern hätten auf verschiedene Art und Weise von Kindern Informationen bekommen.

Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer dagegen sagt, nach eingehender rechtlicher Prüfung könne die Staatsanwaltschaft Köln kein Ermittlungsverfahren einleiten. Die vom Erzbistum vorgetragenen Anhaltspunkte seien nicht tragfähig. Eine Anzeige von Eltern liege nicht vor. Gegen diese Auffassung habe das Bistum Beschwerde eingereicht. Darüber müsse nun die Generalstaatsanwaltschaft Köln entscheiden. Das werde innerhalb einer Woche geschehen.

den vollständigen Artikel auf "ksta.de" lesen

Erzbistum Köln: Missbrauchsvorwurf gegen Erzieherin eines katholischen Kindergartens - Keine Ermittlungen

Der Missbrauchsvorwurf gegen eine Erzieherin in Elsdorf wird keine Ermittlungen nach sich ziehen. Das hat ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft auf Radio Erft Anfrage bestätigt.

Das Kölner Erzbistum hatte die Erzieherin der katholischen Kindertagesstätte Sankt Dionysius in Heppendorf wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch an mehreren Kindern freigestellt und die Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Das diese keine Ermittlungen aufnimmt sorgt für Unverständnis. Man habe den Fall mit dem örtlichen und dem Landesjugendamt und einem eigenen Juristen geprüft. Alle teilten die Einschätzung des Erzbistums, so ein Sprecher.

Inzwischen wurde Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingereicht.

den vollständigen Artikel auf "radioerft.de" lesen




Quelle:

Mittwoch, 18. März 2015

Dokumentation "Kirche zwischen Schuld und Sühne - Eine Bilanz fünf Jahre nach dem Missbrauchsskandal"

Noch immer melden sich Betroffene. -
 Und noch immer gibt es Täter, die von dem Schutzmantel des Schweigens profitieren. 



direkt zum Video (44min) auf "br.de/mediathek"

Zwischenbilanz: Ackermann spricht von "Vertrauensbeweis" der Betroffenen gegenüber der Kirche (!)

"Dass Menschen sich trotz der schlimmen Erfahrung, die sie mit kirchlichen Amtsträgern, seien es Priester, seien es Generalvikare oder Bischöfe gewesen, trotz der schwiergien Erfahrung, die sie gemacht haben, sich an uns gewandt haben,  offensichtlich doch den Eindruck haben, 'es bringt etwas, ich werde jetzt gehört' - das ist ein Vertrauensbeweis"







Charismatische Täter - im Talar

Die Filmautoren beleuchten einzelne Missbrauchsfälle in Bayern, die vor fünf Jahren in den Schlagzeilen waren. Sie gehen den Versprechen nach, die damals von den Verantwortlichen gemacht wurden. Fragen bei den Opfern nach, was aus ihrer Geschichte geworden ist. Diese Bilanz fünf Jahre nach dem Missbrauchsskandal geht aber auch der Frage nach, welche strukturellen Reformen angegangen wurden, um Missbrauch zu verhindern, und welche noch ausstehen.

Autor: Stationen.Dokumentation 
Regie: Christian Wölfel, Anna Kemmer 
Redaktion: Andrea Kammhuber 








Sonntag, 15. März 2015

Die katholische Kirche und der Missbrauch: Das Schweigen der Männer

Zu diesem Thema sehen Sie 
am Montag, 16. März um 23.30 Uhr im Ersten 
die Dokumentation "Das Schweigen der Männer - 
Die katholische Kirche und der Kindesmissbrauch".


Ackermann bekam von seinen 26 Bischofskollegen die Aufgabe anvertraut, das Forschungsprojekt zum Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche zu koordinieren und nach außen zu vertreten. Mit Ergebnissen ist frühestens 2017 zu rechnen. Zweifellos ist das eine Herkulesaufgabe, zumal das Projekt wenig Vertrauensvorschuss von der Öffentlichkeit erhält. Kritik gibt es zum Beispiel vom Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke. Er rügt, dass die Wissenschaftler keinen direkten Zugang zu den Personalakten erhalten.Noch schwerer wiegt ein weiterer Vorwurf: Die katholischen Orden, in deren Verantwortung zahlreiche Schulen und Internate liegen, wurden nicht einmal gefragt, ob sie bei diesem Forschungsprojekt mitmachen wollen. Bischof Ackermann: "Nein, das gebe ich ehrlich zu, das haben wir nicht gemacht."

Samstag, 14. März 2015

Erftstadt (24): Katholische Kirche demonstriert weiterhin Solidarität mit Pfarrer J.





Quelle: "pfarreiengemeinschaft-erftstadt-ville.de"


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"Weiteres trauriges Schauspiel
Sie schreiben, dass Dechant Hans Peter Kippels die Entfernung wie folgt begründet: 'Ein Gebetshaus könne nicht dauerhaft für Demonstrationszwecke genutzt werden. Dies gelte für alle Beteiligten. Auch die Blumen, Kerze und Plakate, mit denen Gläubige vor der Kirche den entpflichteten Pfarrer J. unterstützen, seien nicht mehr vorhanden.

Es enstpricht nicht der Wahrheit, dass auch die Solidaritätsbekundungen mit Pfarrer W.J. entfernt wurden. An der Eingangstür befand sich auch Tage später noch ein großes Schild mit der Aufschrift: 'Solidarität für Pfarrer W.J.' und dem Konterfei des Pfarrers. Das Schild befand sich bereits bei meinem letzten Besuch in der Kirche am 22. Februar dort. Solidarität mit den Opfern ist in der Kirche also verboten, aber der Täter prangt weiterhin am Eingang.

Mir wird dabei schlecht. Ein Pfarrer verübt jahrelang sexuelle Übergriffe auf Kinder. Anstatt sich um die Opfer zu sorgen, die ihr Leben lang damit leben müssen, solidarisieren sich Menschen mit dem Täter. Die Zeit des "es-nicht-glauben-Könnens" ist vorbei. Trotz der Solidaritätsbekundungen haben sich weitere Opfer gemeldet. Diese Frauen haben meinen größten Respekt für ihren mutigen Schritt. Glaubt denn ernsthaft jemand, ein Opfer von sexuellen Grenzverletzungen traut sich noch in eine Kirche, auf deren Eingangstür ein "Solidarität mit dem Täter"-Schild hängt? Das ganze ist ein weiteres trauriges Kapitel in der Reihe "Kirche heute".

GR"
Quelle: Leserbrief  ("Kölner Stadtanzeiger", Wochenendausgabe, 14./15.03.2015)



Anmerkung ca: 

Symbolfoto

Das Schild "Solidarität für Pfarrer Winfried Jansen" begrüßte auch heute Mittag  (14.03.2015) noch jeden Kirchenbesucher im Eingangsbereich der Kirche. Nur wenige Schritte hiervon entfernt liegt ein Blatt mit den neuesten Pfarrnachrichten. Auf Seite 1 wird verkündet: "Aus aktuellem Anlass bitten wir darum, von   j e g l i c h e n   Solidaritätsbekundungen vor   oder  in  unseren Kirchen Abstand zu nehmen. Gotteshäuser sind Räume der Ruhe und des Gebetes, nicht der Demonstration   oder   gar   der   Provokation (!)." ... 


update: am 15.03.2015 wurde das Schild an der Eingangstür der Kirche entfernt

Freitag, 13. März 2015

Fördern Strukturen der katholischen Kirche sexuellen Missbrauch?





direkt zum Videolink auf "tagesschau.de"

"Die katholische Kirche in Deutschland hat offenbar mehr pädophil geneigte Männer in ihren Reihen als bislang angenommen"

Zu dieser Einschätzung kommen namhafte Sexualforscher wie der Berliner Sexualpsychologe Dr. Christoph J. Ahlers und Prof. Klaus M. Beier von der Berliner Charité. Ahlers äußert sich am Montag, 16. März, um 23.30 Uhr im Ersten in der NDR Dokumentation "Das Schweigen der Männer - Die katholische Kirche und der Kindesmissbrauch".

Mittlerweile lässt die katholische Kirche zahlreiche Mitarbeiter in der Missbrauchsprävention schulen. Dennoch ergeben die Recherchen für die NDR Dokumentation auch, dass die katholischen Bischöfe auf ein Hilfsangebot für pädophile Kleriker, die noch nicht zu Tätern geworden sind, bislang nicht eingegangen sind.


den vollständigen Artikel auf "cleankids.de" lesen

Donnerstag, 12. März 2015

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neue Seite

"Erftstadt"

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Erftstadt (23) "Solidaritätsbekundungen nicht gestattet"? - Betroffene werden weiterhin öffentlich gedemütigt






(Foto: privat, 04.03.2015)

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(Foto: privat, 12.03.2015, Eingangsbereich Kirche)


(Foto: privat, 12.03.2015)



Missbrauchs-Vorwürfe erschüttern die katholische Kirche auf Mallorca

Die Bombe platzte am vergangenen Freitag, als Mallorcas Bischof Javier Salinas im Rahmen der Einweihung eines neues Lokals der Caritas erklärte, dass er Prior Vallespir wegen der Missbrauchsvorwürfe vorläufig vom Dienst suspendiert habe. Das Kirchengericht habe weitere Untersuchungen eingeleitet. Salinas fand klare Worte der Solidarität mit möglichen Missbrauchsopfern.

Unterdessen laufen auch Untersuchungen gegen den Pfarrer von Sa Pobla und weitere Priester, die von einem ehemaligen Messdiener des sexuellen Missbrauchs beschuldigt werden. Diese Vorgänge sollen sich in den 1980er Jahren zugetragen haben, als der Pfarrer in Selva tätig war. Juristisch noch nicht abgeschlossen ist ferner der Fall des ehemaligen Pfarrers von Can Picafort, den das Kirchengericht aus der Kirche ausgeschlossen hatte, weil er sich an Mädchen vergangen haben soll.

Brüsseler Erzbischof soll Missbrauch vertuscht haben

Brüssel – Der Vorsitzende der Belgischen Bischofskonferenz, der Brüsseler Erzbischof Andre-Joseph Leonard, soll vor einem Berufungsgericht in Lüttich aussagen. Wie die Zeitung "La Libre Belgique" berichtete, geht es in der Verhandlung um einen Fall von wiederholtem Kindesmissbrauch in der Zeit von 1987 bis 1991.

Der Kläger Joel Devillet wirft Leonard, damals Bischof von Namur, vor, von dem Missbrauch durch einen Diözesanpriester gewusst und diesen geschützt zu haben

den vollständigen Artikel auf "derstandard.at" lesen

Kremsmünster: Verurteilter Ex-Pater erbittet bessere Haftbedingungen

Das Urteil zwölf Jahre Haft für den ehemaligen Konviktsdirektor war Ende Jänner vom Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigt worden, nachdem zuvor der Oberste Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch abgewiesen hatte. Der Mann hat in den Jahren 1967 bis 1996 sexuelle und gewalttätige Übergriffe auf ehemalige Schüler verübt. Teils ging er mit einer Ochsenpeitsche, Tritten oder beidhändig ausgeführten "Stereowatschen" auf die Zöglinge los. Gelegentlich erklärte er Kinder für "vogelfrei". Dann durften Mitschüler den Betreffenden drangsalieren, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Zudem drohte der Beschuldigte mehrmals, er werde seine Pumpgun holen, die er bis 2010 illegal besessen hatte.

den vollständigen Artikel auf "nachrichten.at" lesen


Die Betroffenen haben "lebenslänglich". Die Betroffenen sind erfahrungsgemäß "bedingt lebensfähig". Eine "Verlegung" in ein möglichst seelisch-barrierefreies Leben ist allerdings NICHT möglich.


Sendehinweis: Video-Vorschau auf "Das Schweigen der Männer" (16.3.2015, 23:30 Uhr im Ersten)



"Wir wollen Klarheit und Transparenz über diese dunkle Seite in unserer Kirche", sagte Bischof Ackermann im Namen der katholischen Bischöfe, als er im März 2014 ein interdisziplinäres Forschungsprojekt vorstellte. Die Wissenschaftler erhielten den Auftrag, die zahlreichen Kindesmissbrauchsfälle in der katholischen Kirche aufzuarbeiten. Ein Jahr danach ist es Zeit für eine Zwischenbilanz: Wie ehrlich meint es die katholische Kirche wirklich mit der Aufarbeitung? Wie groß ist das Ausmaß des Skandals? Die Autoren Birgit Wärnke und Sebastian Bellwinkel haben hinter die Mauern der katholischen Kirche geschaut.


direkt zur Vorschau "Das Schweigen der Männer" (einschließlich Kommentarfunktion)

Mittwoch, 11. März 2015

Kloster Ettal: Spezialist für Aussagepychologie sollte als Gutachter Glaubwürdigkeit der Zeugen angreifen

Pater wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt: Das Landgericht München II hat den Ettaler Benediktinerpater G. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen in 21 Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sein spätes Geständnis wirkte sich strafmildernd aus.

 Zuvor hatte der Pater die Anschuldigungen jahrelang massiv abgestritten. In seinem Auftrag sollte ein Spezialist für Aussagepsychologie als Gutachter die Glaubwürdigkeit der Zeugen angreifen.

den vollständigen Artikel auf "faz.net" lesen

Kloster Ettal: Bewährungsstrafe für Benediktiner - schuldig in 21 Fällen

München. Das Landgericht München II hat den Ettaler Benediktinerpater G. (44) am Mittwoch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Benediktiner wurde in 21 Fällen schuldig gesprochen.






Opferverein kritisiert Urteil

Der Verein Ettaler Misshandlungs- und Missbrauchsopfer hat das Urteil gegen den Pater kritisiert. Alle Erzieher und Leitenden, die Kinder und Jugendliche betreuten, bräuchten ein klares Signal, dass Übergriffe unter keinen Umständen toleriert würden


Dienstag, 10. März 2015

"ttt - titel thesen temperamente": Die katholische Kirche und der Missbrauchsskandal / Sendung vom 08.03.2015




 


  • Der sexuelle Missbrauch an Kindern geschah flächendeckend: Wie viele Täter Kinder in den vergangenen Jahrzehnten missbraucht haben, ist bis heute nicht bekannt. Auch nicht die Zahl der Opfer. 27 Bistümer bilden die katholische Kirche in Deutschland. Inzwischen ist klar: Der sexuelle Missbrauch an Kindern geschah flächendeckend. Dazu kommen Hunderte selbständige Orden, und auch in vielen ihrer Schulen, Heime und Internate vergingen sich Patres und Nonnen an Kindern. 
  • Kirchliche Mitarbeiter sind ihren Bischöfen zu Gehorsam verpflichtet. Außerdem gibt es die wichtigen Geheimarchive – zu denen nur der Bischof den Schlüssel hat – und damit die Entscheidung, was davon an die Öffentlichkeit kommt.
  • Ein weiteres Problem sind Aktenvernichtungen. Im Erzbistum München und Freising sind Fälle sexuellen Missbrauchs systematisch vertuscht worden. Der damalige Erzbischof Reinhard Marx hat 2010 eine Gutachterin beauftragt, die Missbrauchsfälle seit 1945 zu untersuchen. Fazit: es habe "Aktenvernichtungen in erheblichem Umfang" gegeben. 
  • Die Dunkelziffer ist sicher höher: Denn nach ARD-Recherchen gibt es allein an über 60 Tatorten Hinweise auf Missbrauch durch Patres und Nonnen. Die Dunkelziffer ist sicher höher. Der Forschungsauftrag bezieht sich aber nur auf die Bistümer. Die Bischöfe haben die selbständigen Orden gar nicht erst gebeten teilzunehmen. So bleibt der Missbrauch an vielen Schulen und Internaten unaufgeklärt

Sonntag, 8. März 2015

Erzbistum Köln / Erftstadt (22)

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"Aus Respekt vor den Opfern 
sollten die Erftstädter jetzt schweigen"

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Auszug aus den online-Leserkommentaren des Artikels "Alle für das schwarze Schaf" (zeit.de)

Erzbistum Köln / Erftstadt (21) zum Fremdschämen: "Alle für das schwarze Schaf" - die verdrehte Welt von Erftstadt

Nachdem der pensionierte Oberstaatsanwalt R. Wolf zwei Tage zuvor betonte, dass es sich bei  Pfarrer J. um "gravierendes Fehlverhalten von eindeutig sexueller Art" handelte und klarstellte, dass "derjenige, der mit Blick auf Pfarrer J. immer noch behaupte, "da ist nichts gewesen", die Fakten verkenne, wollen einzelne Pfarreienmitglieder die Fakten offensichtlich immer noch nicht wahrhaben und beklagen sich über ihre "Opferrolle" (!)


den Artikel "Alle für das schwarze Schauf" auf "zeit.de" lesen


Mir fehlen an dieser Stelle die Worte. 

Wenn man beim Lesen dieses Artikel und beim Lesen bisher erschienener Berichterstattungen, den Namen "Pfarrer J." durch das Wort "Täter" ersetzt, kommt man aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus.

Erftstadt wird vermutlich in die Geschichte eingehen. Als trauriges Negativ-Beispiel, wieviel Aufklärungs- und Präventionsbedarf in Deutschland im Jahr 2015 besteht.  Als trauriges Negativ-Beispiel für das Wegschauen. Für das Nicht-Wahr-Haben-Wollen. Für Empathielosigkeit.  Für fehlende Sensibilität. Für mangelnde Achtsamkeit. Aber auch für das offensichtliche Versagen der Kirche. Und das alles: "Im Namen des Herrn". 

Den Kindern und Enkel derjenigen, die sich mit dem Täter von Erftstadt weiterhin solidarisieren, wünsche ich von ganzem Herzen, dass sie niemals eine solche Erfahrung machen müssen. Auch, wenn sie erst in 30 Jahren darüber zu sprechen wagen sollten.  Die Tragik ist von unvorstellbarem Ausmaß, wenn man sich vorstellt, dass auch nur eines der Kinder miterlebt, dass die eigenen Eltern  und Großeltern den Täter mehr unterstützen und Glauben schenken,  als den Betroffenen - offensichtlich auch dann, wenn es das eigene Kind betrifft.  (ca)






Sendehinweis

Sendung vom 8. März 2015

Die katholische Kirche und der Missbrauchsskandal - Eine Dokumentation über die mangelhafte Aufarbeitung

Vor gut fünf Jahren wurden in großem Umfang Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche bekannt, vor einem Jahr stellte Bischof Ackermann im Namen der katholischen Bischöfe ein interdisziplinäres Forschungsprojekt vor: "Wir wollen Klarheit und Transparenz über diese dunkle Seite in unserer Kirche". Doch wie ernst nimmt die Kirche ihren eigenen Anspruch? Und wie groß ist das Ausmaß des Skandals? Die ARD-Dokumentation "Das Schweigen der Männer" (Montag, 16. März, um 23.30 Uhr im Ersten) hat mit Missbrauchsopfern, Bischöfen und Wissenschaftlern gesprochen. Das ernüchternde Ergebnis: Es ist sehr zweifelhaft, ob die katholische Kirche mit ihrer Art der Aufarbeitung den Missbrauchsskandal tatsächlich aufklärt und den Betroffenen gerecht wird.






Freitag, 6. März 2015

"Verfehlung": Ein Film über das Schweigen und die Vertuschungsversuche der Kirche. Und: Über die Bagatellisierung des Täters.

Wenn Kino zur Zerreißprobe wird: Ein Film reißt alte Wunden auf. Die „Verfehlung“ greift den Missbrauchs-Skandal in der katholischen Kirche auf.

Der Untertitel des Films, der Jakobs inneren Konflikt beschreibt, ergreift den Zuschauer zusehends mehr. Das Schweigen und die Vertuschungsversuche der Kirche. Die Bagatellisierung des Täters. All dem gibt Regisseur Schneider in einer ruhigen Bildsprache weiten Raum. Unbeteiligte fühlen in diesem Drama Unbehagen. Opfer von sexuellem Missbrauch gehen während des Films sogar wieder durch ihre persönliche Hölle.




Erzbistum Köln / Erftstadt (20): Pensionierter Oberstaatsanwalt R. Wolf betont: "Es handele sich um gravierendes Fehlverhalten von „eindeutig sexueller Art""

Der von Jansen als Vertrauensmann benannte pensionierte Oberstaatsanwalt Rainer Wolf betonte, dass der Geistliche inzwischen Übergriffe in mehreren Fällen eingeräumt habe. Es handele sich um gravierendes Fehlverhalten von „eindeutig sexueller Art – da beißt die Maus keinen Faden ab“, sagte Wolf dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die gegen den Kölner Kardinal Rainer Woelki erhobenen Vorwürfe der Verleumdung und üblen Nachrede seien nicht berechtigt. Wer mit Blick auf Jansen immer noch behaupte, „da ist nichts gewesen“, verkenne die Fakten. Am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft Köln mitgeteilt, sie werde nicht gegen die Bistumsspitze ermitteln. Dies, so Wolf, überrasche ihn nicht. „Was da behauptet wurde, ist eine Nullnummer.“

den vollständigen Artikel auf "ksta.de" lesen

Donnerstag, 5. März 2015

Erzbistum Köln / Erftstadt (19): Schreiben des Erzbistums






"Sehr geehrte Damen und Herren,

die Vorgänge um die Entpflichtung von Pfarrer Winfried Jansen in Erftstadt haben nicht nur große Aufmerksamkeit erfahren. Sie haben auch zu vielen Fragen geführt. Viele Menschen haben den Verantwortlichen im Erzbistum Köln in Briefen und Mails ihre Fragen gestellt, ihr Unverständnis geäußert, ihre Meinung mitgeteilt. Auch auf der Facebook-Seite des Erzbistums Köln hat sich eine lebhafte Diskussion entwickelt. Viele Fragen wurden immer wieder gestellt: Musste die Entpflichtung sein? Was sind „sexuelle Grenzverletzungen“? Wiegen die Vorwürfe nach so langer Zeit noch so schwer? Und muss die Zeit seitdem, in der so viel Gutes geschehen ist, nicht auch berücksichtigt werden? 
Alle, die seitens des Erzbistums mit dem Vorgang befasst sind, haben so gut und so ausführlich wie unter den Gegebenheiten möglich Auskunft gegeben. Dennoch ist es nicht möglich, in angemessener Zeit alle eingegangenen Anfragen einzeln und persönlich zu beantworten. Wir bitten deshalb herzlich um Verständnis, wenn wir Ihnen heute diesen einheitlichen Brief senden. Wir haben dafür Ihre Zuschriften und Wortmeldungen ausgewertet und weitestgehend alle Fragen aufgegriffen, die uns im Zusammenhang mit der Entpflichtung von Pfarrer Jansen gestellt wurden. Dieser Brief ist daher auch recht ausführlich geworden. Wir hoffen, dass er zum Verständnis und zur Aufarbeitung der Angelegenheit beitragen kann. Häufig wurde die Frage gestellt, was im konkreten Fall unter der Bezeichnung „sexuelle Grenzverletzung“ zu verstehen ist. Das Erzbistum Köln wird zum Schutz aller Betroffenen hier keine fallbezogenen Einzelheiten bekanntgeben. Unser Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki sagt dazu: „Wir konnten mit Rücksicht auf die Opfer nicht alles offenlegen, was wir über die damaligen Vorgänge wissen. Das hätte vielleicht zu einem größeren Verständnis der Gemeinde für unser Vorgehen beigetragen. Es hätte aber für die Opfer die Belastung noch vergrößert, die schon allein das öffentliche Aufsehen für sie bedeutet. Der Opferschutz hat an dieser Stelle für uns Vorrang.“ 
Allgemein lässt sich zu „sexueller Grenzverletzung“ sagen, dass es für sexualisierte Vergehen verschiedene Sichtweisen gibt, z.B. sittliche, juristische oder strafrechtliche. Die geltenden kirchlichen „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ vom 26. August 2013 gehen davon aus, dass sich sexuelle Übergriffe, Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt in sehr unterschiedlichen Handlungen und Verhaltensweisen zeigen können, die nicht erst mit strafrechtlichen Kriterien zu erfassen sind. So ist ein wichtiges Kriterium, ob ein konkretes Verhalten einer konkreten Situation angemessen ist. Ein Beispiel: Ein Erwachsener, der ein trauriges Kind in den Arm nimmt, um es zu trösten, möchte ihm Sicherheit und Trost geben. Es liegt aber in der Entscheidung des Kindes dies anzunehmen. Diese Entscheidung muss respektiert werden. Dies ist ein wichtiges Kriterium, ob es sich um angemessene Nähe oder um eine Grenzverletzung handelt. 
Umgekehrt ein anderes Beispiel: Was für ein Liebespaar an Nähe, Kontakt und Liebkosung angemessen und stimmig ist, ist nicht auch für das Verhalten zwischen einem Erwachsenen und einem Kind oder Jugendlichen angemessen. Hinzu kommt, dass der Erwachsene mitverantwortlich ist für das Kind, das aufgrund seines Alters und seiner Abhängigkeit oft nicht oder nur schwer signalisieren kann, ob es dieses Erwachsenenverhalten als für sich angemessen empfindet. Denn hier kommen Gefühle ins Spiel und ergeben sich Situationen, die ein Kind evtl. nicht kennt und deshalb gar nicht weiß, ob richtig oder falsch, angemessen oder nicht. Der Erwachsene muss erkennen, dass sein Verhalten unangemessen ist; er ist verantwortlich. Er kann sein Verhalten deshalb auch nicht einfach als „vernachlässigbar“ oder „Lappalie“ abtun. Was Lappalien sind, steht nicht in unserem Ermessen. Hier geht es um das Kind, um die Opfer und ihr Empfinden. 
Deshalb kann man wohl sagen: Eine „Grenzverletzung“ im hier gemeinten Sinne ist ein absichtsvolles Verhalten großer Nähe eines Erwachsenen, das weder der konkreten Situation noch dem Kind oder Jugendlichen gegenüber angemessen ist. Das gilt erst recht, wenn dieses Verhalten mehrere Personen und einen längeren Zeitraum betrifft. In seiner Erklärung vom 17. Februar sagt Pfarrer Jansen in Bezug auf die langjährigen sexuellen Grenzverletzungen wörtlich: „Ich sehe nach und nach, dass mein damaliges Verhalten für die betroffenen Kinder und Jugendlichen sexuell grenzverletzend war.“ Sein Verhalten unterschied sich also auch in seiner eigenen Bewertung etwa von dem geschilderten Beispiel des Tröstens eines Kindes.
Aber kann man sich nach so vielen Jahren noch an die vergangenen Geschehnisse erinnern? Sowohl Täter als auch Opfer verdrängen das Vorgefallene; erst nach Jahren oder Jahrzehnten kommen sie wieder ins Bewusstsein, weil endlich die Kraft ausreicht, sich zu offenbaren und über das Verdrängte zu sprechen. Das Erleben und das Erlebte haben eine zerstörerische Kraft, die lebenslang wirkt und prägt. Wir müssen uns diese Opferperspektive bewusst machen. Aber auch der Beschuldigte muss sich das Vorgefallene in aller Deutlichkeit bewusst machen. „Mir ist klar, dass ich mich mit dem Vorgefallenen weiter auseinandersetzen muss. Dieser persönlichen Aufarbeitung will ich mich stellen“, sagt Pfarrer Jansen dazu in seiner Erklärung vom 17. Februar. Die Zeit des kirchlichen Verfahrens ist für ihn auch eine Zeit der Reflexion. 
In diesem Zusammenhang wurde der Vorwurf erhoben, vor allem die öffentliche Bekanntmachung der Entpflichtung von Pfarrer Jansen sei eine „Vorverurteilung“, insbesondere durch die Namensnennung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es sich im vorliegenden Fall nicht bloß um die Mitteilung eines Verdachts handelte. Pfarrer Jansen war im Vorfeld der Veröffentlichung mit den Vorwürfen der Betroffenen konfrontiert und hatte selbst sein grenzverletzendes Verhalten eingeräumt. Die Veröffentlichung bezog sich auf das aktuelle kirchenrechtliche Verfahren und die damit verbundene vorläufige Entpflichtung, wobei zugleich mitgeteilt wurde, dass die kirchenrechtliche Bewertung des festgestellten Sachverhalts noch aussteht. Der Sachverhalt war vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Tatsache, dass Pfarrer Jansen ein öffentliches Amt bekleidet, bekanntzugeben, wie es die Leitlinien vorsehen. Wir dürfen Ihnen versichern, dass darüber hinaus alle Schritte der Veröffentlichung mit Pfarrer Jansen vorher besprochen und zeitlich abgestimmt waren.
Eine Frage treibt viele Menschen um: War die Entpflichtung unumgänglich? Nach den Leitlinien ist diese Frage mit einem klaren Ja zu beantworten, denn aufgrund der aktuellen Sachlage gab es keinen Spielraum: Pfarrer Jansen hat, als ihm die Vorwürfe bekannt gegeben wurden, sein grenzverletzendes Verhalten zugegeben. Bei einem solchen bestätigten Verdacht hat der Bischof die  Glaubenskongregation in Rom einzuschalten und den Betroffenen ausnahmslos und bis zum Abschluss des Verfahrens von seinen Ämtern zu entpflichten. Papst Franziskus hat jüngst noch einmal betont, dass es hier keinen Ermessensspielraum gibt. Eine Entpflichtung als dienstrechtliche Konsequenz eines bestätigten Verdachts steht auch nicht im Widerspruch zur Unschuldsvermutung. Es ist zudem weder zumutbar noch vorstellbar, einen Priester in einer solchen Situation weiter in seinem Amt tätig sein zu lassen.
Vorschläge wie etwa der, man hätte Pfarrer Jansen doch unter dem Vorwand gesundheitlicher Probleme oder in Anbetracht seines Alters in aller Stille aus dem Dienst nehmen können, um öffentliches Aufsehen zu vermeiden, gehen an der Wirklichkeit vorbei. Dies wäre ein klarer Verstoß gegen die Leitlinien und würde die Glaubwürdigkeit der Kirche untergraben, die sich mit den Leitlinien einem klaren, personenunabhängigen Vorgehen verpflichtet hat. „Es wird deshalb anderen Erwägungen, welcher Natur auch immer sie sein mögen, keine Priorität gegeben werden können – wie etwa dem Wunsch, den Skandal zu vermeiden“, so Papst Franziskus.
Ebenso unangemessen ist deshalb auch die Bewertung, die Vorgesetzten von Pfarrer Jansen hätten an ihm „ein Exempel statuieren“ wollen, etwa um sich von den Versäumnissen und dem „Wegsehen“ vergangener Zeiten reinzuwaschen, oder hier habe „das Pendel in unverantwortlicher Weise in die entgegengesetzte Richtung ausgeschlagen“. Die Versäumnisse der Vergangenheit sind durch übertriebene Härte in der Gegenwart nicht zu korrigieren, und die Leitlinien geben ein für alle Fälle gleiches, geordnetes Verfahren ohne Ansehen der Person oder des Einzelfalles vor. Schließlich wurde gefragt, ob man nicht barmherziger hätte vorgehen können. Barmherzigkeit ist hierbei jedoch ein ungeeigneter Maßstab, denn Barmherzigkeit bedeutet nicht, über mögliches – und eingestandenes! – Fehlverhalten einfach hinwegzusehen. Wir müssen deshalb mit aller Sorgfalt vorgehen – um der Menschen willen, die betroffen sind. Das geschieht jetzt.
Einziger und normierender Maßstab für das Vorgehen bei Verdachtsfällen von sexualisierten Vergehen sind die geltenden Leitlinien. Sie geben nicht nur die jeweiligen Schritte vor, sondern sichern zugleich die Klarheit, Unabhängigkeit und Überprüfbarkeit dieses Vorgehens. Ein solches klares, personenunabhängiges und einheitliches Vorgehen ist gerade angesichts der Komplexität solcher Vorgänge unabdingbar. Das hat nichts mit Bürokratie, Verbohrtheit oder Unbarmherzigkeit zu tun, sondern sichert Rechtssicherheit und Überprüfbarkeit. Zugleich wahrt die Einhaltung der Leitlinien die Glaubwürdigkeit der Kirche und ihres Handelns. In diesen Zusammenhang gehört auch, dass das Erzbistum Köln jeden einzelnen Vorgang dieser Art von einer unabhängigen Stelle evaluieren lässt, um ggf. einzelne Schritte zu verbessern.  Dabei muss auch noch einmal zwischen dem jetzt laufenden kirchenrechtlichen Verfahren und dembisherigen seelsorglichen Wirken von Pfarrer Jansen unterschieden werden. Das fällt naturgemäß schwer, denn beides betrifft dieselbe Person. Dennoch steht fest: Nichts von dem, was Pfarrer Jansen als Seelsorger aufgebaut hat, ist verloren. Er ist ein charismatischer Mensch und anerkannter Priester. Er hat vielen Menschen die frohe Botschaft nahe gebracht. Vielen Familien war er ein langjähriger Wegbegleiter, der die verschiedenen Lebensstationen und Etappen mitgestaltet hat. Wir haben erfahren und nehmen dankbar wahr, dass er besonders Menschen, die sich nicht mehr so recht oder noch nicht wirklich mit der Kirche verbunden fühlten, auf einladende Weise anzusprechen und zu überzeugen verstand. Das alles bleibt seine Leistung und sein Verdienst, trotz seiner Grenzen, die jetzt schmerzlich sichtbar geworden sind.
Das alles sind Tatsachen, und es ist ja gerade die scheinbare Undenkbarkeit und Unvereinbarkeit von Begabungen und Grenzen eines Menschen, die ratlos machen. Das ist kaum auszuhalten. „Ich spüre den Zwiespalt und Zerrissenheit vieler Gemeindemitglieder. Ihr Schmerz tut mir auch persönlich sehr weh“, sagt Kardinal Woelki dazu. „Es berührt mich, wie sehr die Gemeinde zu ihrem Pfarrer gestanden hat. Das zeigt, welch gute, engagierte Arbeit er über die Jahre dort als Seelsorger geleistet hat. Deshalb kann ich auch die spontane Solidarisierung mit ihm menschlich sehr gut verstehen. Viele konnten sich einfach nicht vorstellen, dass es eben auch diese andere Seite in seinem Leben gegeben hat.“ 
In Anbetracht des segensreichen Wirkens als Pfarrer und Seelsorger sind auch alle Verdächtigungen haltlos, die Bistumsleitung hätte nur einen Vorwand gesucht, Pfarrer Jansen zu entpflichten, und die wahren Beweggründe dafür seien ganz andere – er sei etwa „unbequem“ oder „aufsässig“. Letztlich beinhaltet dies den Vorwurf, die Verantwortlichen im Erzbistum würden Rufmord und sogar existenzielle Schädigung eines Menschen in Kauf nehmen, um ihn zu disziplinieren. Ein solcher Vorwurf ist schlechterdings absurd. 
In Wirklichkeit ist bei Verdachtsfällen von sexualisierten Vergehen besondere Umsicht zwingend. Deshalb sehen die Leitlinien vor, alle Seiten in den Blick zu nehmen: den Beschuldigten, das mutmaßliche Opfer, die unmittelbar betroffene Umgebung (Familie, Gemeinde), die Öffentlichkeit. Unschuldsvermutung wie Opferschutz müssen dabei gleichermaßen beachtet und ins Verhältnis gesetzt werden. Auch die juristische Bewertung gehört dazu. Nach Einschätzung einer vom Erzbistum beratend hinzugezogenen Fachanwältin dürfte im zugrunde liegenden Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Verjährung eingetreten sein. Letztlich könnte aber nur in einem von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten strafrechtlichen Verfahren verbindlich festgestellt werden, ob Verjährung eingetreten ist. Im Kirchenrecht dagegen ist bei allen Sexualdelikten eine Verjährung grundsätzlich ausgeschlossen. Die Leitlinien legen fest, dass die Pflicht zur Weiterleitung der Informationen an die Strafverfolgungsbehörde nur ausnahmsweise entfällt, wenn dies dem ausdrücklichen Willen des mutmaßlichen Opfers entspricht und der Verzicht auf eine Mitteilung rechtlich zulässig ist. Dies ist hier der Fall. Alle drei Opfer haben eine Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft unter Hinweis auf die damit verbundene hohe persönliche Belastung untersagt.
Die Entpflichtung von Pfarrer Jansen hat die Menschen in den Gemeinden von Erftstadt sehr getroffen; der Vorgang hat sie aufgewühlt, traurig oder wütend gemacht, verwirrt und ratlos zurückgelassen. Sie erleben ein Gefühl, das sie bisher nicht kannten, nämlich das Gefühl, eine hoch geschätzte Vertrauensperson aus Gründen, die unvorstellbar scheinen, plötzlich zu verlieren. Es ist schwierig, dies in Worte zu fassen. Eine solche Situation lässt niemanden kalt und unbeteiligt. Und niemand wird eine solche Situation leichtfertig oder gar mutwillig heraufbeschwören wollen. Das gilt für alle, auch für die Verantwortlichen im Erzbistum Köln. Sie haben ihrer Verantwortung entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Ihr Ziel war und ist es, in dieser Situation, die notwendig ein Dilemma ist, nach Kräften allen Beteiligten gerecht zu werden.
Die Kommunikation ist in den vergangenen Wochen nicht immer glücklich verlaufen. Ein Vorwurf lautete, das Erzbistum würde vor allem und zuerst über die Medien kommunizieren. Die Ereignisse entwickelten eine eigene Dynamik und hohen Druck; manches war vor der Zeit durchgesickert, sodass wir dann nur reagieren statt agieren konnten. All das hat zu Irritationen und Verärgerung geführt. Wenn wir in dieser Situation hinter dem erforderlichen und auch selbst gesteckten Maß offener Verständigung zurückgeblieben sind, möchten wir alle, die dies verärgert hat, dafür um Entschuldigung bitten. Unser Ziel ist der gemeinsame Weg mit allen Beteiligten und allen Betroffenen.

Uns ist bewusst, dass dies immer nur unvollkommen gelingen kann. Dieser Brief möchte deshalb nicht nur eine sachliche Erläuterung der Vorgänge anbieten, sondern darüber hinaus ein Zeichen für die offene Gesprächsbereitschaft geben. Aus möglichen Fehlern, die gemacht wurden, wollen wir lernen. Wir haben zugesagt, mit allen infrage kommenden Mitteln zu helfen, zu beraten und die Härten dieser Situation abzumildern. Lassen Sie uns zusammen nach Wegen eines neuen Miteinanders suchen. Von Herzen danken wir allen, die diese Wege gemeinsam beschreiten.

Diesem Schreiben fügen wir zu Ihrer Kenntnis zwei Anlagen bei: die gemeinsame Erklärung von Pfarrer Jansen und Erzbistum Köln vom 17. Februar und weitere dienliche Informationen von Fachleuten, die sich am 8. Februar (also vor der gemeinsamen Erklärung) im Kölner Stadt-Anzeiger zu Fällen von sexuellen Verfehlungen geäußert haben.

gez. Direktor Pfr. Stephan Weißkopf
- Hauptabteilungsleiter -

Christoph Heckeley
- Pressesprecher -

Mittwoch, 4. März 2015

Jesuit Mertes: Schweigen der Kirche ist Form von Gewalt

Mehr Aufmerksamkeit für Missbrauchsopfer hat der deutsche Jesuit P. Klaus Mertes, der vor fünf Jahren die Aufdeckung des Missbrauchsskandals in Deutschland ins Rollen gebracht hatte, von Seiten der Kirche gefordert. "Das Schweigen der Kirche ist nicht neutral, sondern eine Form von Gewalt", kritisierte der Direktor des Kollegs St. Blasien (Baden-Würtemberg) am Dienstagabend in Stuttgart. Er beobachte eine Tendenz in der Kirche, die Opfer verloren zu geben.

den vollständigen Artikel auf "kathweb.at" lesen

Österreich: Missbrauch in Kirche - Weitere Opfer-Meldungen

Nach den Missbrauchsfällen der katholischen Kirche melden sich noch immer Betroffene bei der von Kardinal Christoph Schönborn eingesetzten Klasnic-Kommission - 138 Opfer alleine im Vorjahr.

Im Jahr vor dem Aufbrechen des Missbrauchsskandals hatten sich weniger als 20 Opfer bei den Ombudsstellen der katholischen Diözesen gemeldet. Fünf Jahre danach waren es immer noch 138. Fälle von Gewalt und Missbrauch aus vergangenen Jahrzehnten - aber nicht mehr die allerschlimmsten, sagt Waltraud Klasnic: „Ich glaube, dass die schwersten Fälle in den ersten Jahren auf dem Tisch gewesen sind und dass es Menschen gibt, die sich nie melden werden, weil sie es nicht können oder weil sie vielleicht nicht mehr melden.“

Denn dass es auch zahlreiche Suizide gab, ergab eine Untersuchung. 

den vollständigen Artikel auf "wien.orf.at" lesen

Erzbistum Köln / Erftstadt (18): Kirche verbietet Zeichen der Solidarität gegenüber Betroffenen







Erzbistum Köln / Erftstadt (17): Distanzierung von Solidaritätsbekundungen für Pfarrer Jansen

Eine Erftstädter Initiative distanziert sich jetzt von den Solidaritätsbekundungen für Pfarrer Jansen. Sie sprechen von „beschämenden Aktivitäten“ und „unerträglichen Parolen“ – für die mutmaßlichen Opfer sei dies erneut demütigend.„Derartige Aktionen für einen mutmaßlichen Täter hat es in dieser Form wohl noch nie gegeben“, so die Initiative. 

Dienstag, 3. März 2015

Bistum Trier: Missbrauchsvorwürfe gegen Ex-Priester aus Dillingen

Gegen einen ehemaligen Priester aus dem Bistum Trier, der 2009 ins Benediktinerkloster Admont/Österreich gewechselt ist, laufen Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs an zwei Jungen. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Leoben/Steiermark Walter Plöbst der SZ sagte, werden die beiden jungen Männer, die zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt mindestens 16 Jahre alt gewesen seien, derzeit vernommen.

Bei dem Ex-Priester des Bistums Trier handelt es sich um einen ehemaligen Pfarrer aus Dillingen, der auch als Religionslehrer und Gestalttherapeut in Saarlouis tätig war.

Montag, 2. März 2015

Erbistum Köln / Erftstadt (16): offizielle Stellungnahme der Gruppe "Solidarität mit den Opfern des Pfarrers"

offizielle Stellungnahme 
zu den öffentlichen Solidaritätsaktionen
 für Pfarrer Winfried Jansen in Erftstadt/Liblar


Mit erheblichem Befremden und immer größer werdendem Unverständnis beobachten wir seit Anfang Februar die öffentlichen Solidaritätsaktionen eines großen Teils der katholischen Gemeindemitglieder von Pfarrer Jansen in Erftstadt-Liblar/Blessem.

Nachdem der Öffentlichkeit bekannt wurde, dass Pfarrer Jansen bezichtigt wird, vor 40 Jahren schwerwiegende sexuelle Grenzverletzungen über mehrere Jahre an einem damals 9jährigen Mädchen begangen zu haben und von der Erzdiözese Köln vom Dienst suspendiert wurde, erhitzten
sich die Gemüter der Erftstädter Kirchengemeinde des Pfarrers.

Vertreter des Erzbistums Köln haben erklärt, die Anschuldigungen bereits vor einem halben Jahr eingehend geprüft und beide Seiten mehrmals angehört zu haben. Sie befanden die Aussagen der geschädigten Frau für glaubhaft und plausibel.

Pfarrer Jansen gab daraufhin eine öffentliche Erklärung ab, in der er die Anschuldigung nicht per se
leugnete, sich aber im gleichen Atemzug als Opfer einer unbarmherzigen Kirchenrichtlinie und vorverurteilt sah.

Diesem Einfluss unterliegend fanden daraufhin mit fast schon kindlich-naivem Enthusiasmus zahlreiche öffentliche Solidaritätsaktionen wie etwa die Unterschriftensammlung „Wir wollen unseren Pfarrer zurück“, ein Schweigemarsch oder das Verteilen von Solidaritätsarmbändchen statt, die teilweise im Namen aller Erftstädter durchgeführt wurden bzw. durch die Berichterstattungen in den verschiedenen Medien das Bild ergeben können, dass sie durch alle Bürger der Stadt Unterstützung fänden.

Wir möchten uns hiermit mit aller Deutlichkeit von diesen in unseren Augen beschämenden Aktivitäten distanzieren!

Bei aller Nachsicht über den Schock einer Kirchengemeinde, die ihren langjährigen und anerkannten Pfarrer verloren hat und nun vor den Trümmern einer bisher äußerst erfolgreichen Gemeindearbeit steht - hier wird der mutmaßliche Täter geschützt. Eine Kirchengemeinde spricht ihren Pfarrer von seiner (selbst eingestandenen) Schuld der jahrelangen sexuellen Grenzverletzung fei, indem sie seine Vergehen mit seiner aufopferungsvollen Kirchenarbeit verrechnet und dabei sexuelle Grenzverletzungen als bloßes Kopftätscheln oder Auf-den-Schoß-setzen verniedlicht. Diese Sichtweise änderte sich auch leider kaum, nachdem sich zwei weitere betroffene Frauen meldeten.

Für die mutmaßlichen Opfer, deren Beweggründe und Empfindungen hierbei völlig außer Acht gelassen und verhöhnt werden, ist dies erneut demütigend!

Wir sind fassungslos darüber, dass sich die vehementen Unmutsäußerungen der JansenAnhängerschaft nicht nur gegen die – in unseren Augen richtige und endlich einmal konsequente – Entscheidung des Erzbistums Köln richten, sondern besonders die geschädigten Frauen in zahlreichen Kommentaren verschiedener Internetforen beschuldigt, beleidigt und diffamiert werden, indem ihnen Geltungssucht und Habgier vorgeworfen und die emotionalen Auswirkungen der zum Teil jahrelang ertragenen Grenzüberschreitungen bagatellisiert werden.

Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Opfer von sexuellen Übergriffen!

Und es hat nichts mehr mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung zu tun, sondern es werden hier weitere Grenzen überschritten.Darüber hinaus ist es beschämend, dass sich die offiziellen Vertreter der katholischen Kirchengemeinde von diesen schamlosen Diffamierungen bis zum heutigen Tage nicht mit einem einzigen Wort der Distanzierung und Entschuldigung öffentlich geäußert haben. Für viele Betroffene ist es ein schwerer Schritt, sich mit ihren traumatischen Erlebnissen der Öffentlichkeit zu offenbaren und dabei zählen nicht die Jahre, die es bis zu diesem gebraucht hat. 

Ihnen sollte Respekt und Anerkennung für diesen mutigen Schritt entgegen gebracht werden.

Leider ist dieser Respekt in Erftstadt bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu spüren. Wir empfinden das, was in den letzten Wochen in Erftstadt passiert ist, als schändlich und entwürdigend!

Entwürdigend für die mutmaßlichen Opfer, die nicht nur dem mutmaßlichen Täter, sondern auch seiner ihn verteidigenden Meute ausgesetzt sind.

Entwürdigend für den Pfarrer, der erst durch den Druck zweier weiterer Zeugenaussagen einen kurzen Satz der Einsicht und der Entschuldigung verlauten ließ, jedoch in seinen Abschiedsworten an
die Gemeinde (aktueller Gemeindeberief März-Mai 2015) vornehmlich sich selbst bedauert. Desweiteren lässt er den dringenden Aufruf an seine Anhängerschaft zur Besonnenheit und Mäßigung sträflich vermissen.

Entwürdigend für einen Großteil der katholische Pfarrgemeinde, der nach wie vor die Augen verschließt, das Gemeindeoberhaupt weiterhin mit z.T. unerträglichen Parolen („Je suis Winfried“- Plakat im Karnevalszug) unterstützt und sich anscheinend nicht im Klaren darüber ist, welchen Schaden die zahlreichen Solidaritätsaktionen bei den mutmaßlichen Opfern, der Stadt Erftstadt, für sie selbst und letztlich auch für ihren Pfarrer angerichtet haben.

Wir möchten hiermit in aller Deutlichkeit erklären, dass nicht alle Menschen in Erftstadt die laut propagierten Ansichten der Pfarrer-Jansen-Anhängerschaft teilen!

Wir wünschen uns für alle Beteiligten eine sachliche und vor allem gerechte Auseinandersetzung der
bekanntgewordenen Fälle in den dafür zuständigen Kirchenrechtsgremien. Für die katholische Pfarrgemeinde Erftstadt-Liblar/Blessem wünschen wir uns eine reflektierte und ehrliche Aufarbeitung der Verfehlungen ihres Pfarrers und den Auswirkungen auf die gesamte Stadt.

Den mutmaßlichen Opfern, die an die Öffentlichkeit getreten sind, möchten wir hiermit unser aufrichtiges Mitgefühl, unseren Dank und unseren Respekt für diesen couragierten Weg zum Ausdruck bringen. 

Wir wünschen ihnen weiterhin viel Kraft, Stärke und ein gutes Umfeld, das sie in dieser schweren Zeit auffängt.


Daniela Göbbels, Rolf Bodewig, Esther Göbbels, Laura Göbbels, Debbie Spölgen, Heike Engel, Claudia Adams, Claudia Brasse, Claus Rusicke, Uwe Hotz, Yvonne Hotz, Andreas Roos, Gitte Peters, Martina Schulz, Stefan Schulz, Nadine Omer, Holger Roth, Hermann-Josef Kimpel, Inge Martin, Jessica Lentzer, Beate Liedemann, Sabine Scollo, Leonard Scollo, Monika Piotrowski, Silvia Zacherl, Dagmar Kneip, Annegret Grawunder, Uschi Spicka 

und weitere Mitglieder und Freunde der Gruppe „Solidarität mit den Opfern des Pfarrers"


03.03.2015

Erzbistum Köln / Erftstadt (15) Gruppe will Solidarität mit Opfern des Pfarrers "Hier wird der mutmaßliche Täter geschützt"

Eine Gruppe "Solidarität mit den Opfern des Pfarrers" hat für die öffentlichen Solidaritätsaktionen - es gab unter anderem einen Schweigemarsch und eine Unterschriftenaktion - kein Verständnis. Die Gruppe besteht nach eigenen Angaben hauptsächlich aus Anwohnern der Stadt und Menschen, die selbst Opfer sexueller Übergriffe wurden.

"Bei aller Nachsicht über den Schock einer Kirchengemeinde, die ihren langjährigen und anerkannten Pfarrer verloren hat und nun vor den Trümmern einer bisher äußerst erfolgreichen Gemeindearbeit steht - hier wird der mutmaßliche Täter geschützt", heißt es in einer Stellungnahme, die 28 Personen unterzeichnet haben. Mitglieder der Gruppe haben in der von Pfarrer Jansen betreuten Kirche St. Barbara in Liblar Blumen und Gedenkkarten als Zeichen des Mitgefühls und der Solidarität für die mutmaßlichen Opfer niedergelegt.




Sonntag, 1. März 2015

Kloster Ettal: Dem Falschen geglaubt

Mit Entsetzen hat das Kloster Ettal auf das Geständnis von Pater Georg reagiert, Schüler missbraucht zu haben. Abt Barnabas Bögle betont, er habe dem Ordensbruder geglaubt, der fünf Jahre lang sämtliche Vorwürfe abgestritten hatte.

Unterdessen liegen unserer Zeitung Informationen vor, nach denen sich zwei der betroffenen Schüler schon 2010 an die Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums München und Freising gewandt und von den Übergriffen des Paters berichtet hatten. Sie hätten schon früher in der Schule den Missbrauch angezeigt, doch man habe das nicht ernstgenommen. 

Bistum Würzburg: kirchenrechtliche Untersuchungen seit 5 Jahren

Vor fünf Jahren haben sich die Opfer an die Kirche gewandt. Auf Gerechtigkeit warten sie noch heute: Das kirchenrechtliche Urteil über einen prominenten Würzburger Franziskaner-Pater steht immer noch aus. Der stadtbekannte „Sportpater“ war im bundesweiten Missbrauchsskandal der katholischen Kirche 2010 der erste Fall in der Diözese Würzburg. Medienberichte brachten damals, Ende Februar, ans Licht, dass der Franziskaner-Minoriten-Pater in den 60er Jahren Schüler sexuell missbraucht haben soll. Kurz darauf weiteten sich die Vorwürfe auf die 70er und 80er Jahre aus.

Kloster Ettal: Pressemitteilung Strafverfahren gegen "Pater Georg" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. (Kloster Ettal) des OLG München

Die Jugendkammer sicherte dem Angeklagten für den Fall eines Geständnisses hinsichtlich Tatkomplex 1, 2 und 4 der Anklage eine Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr 9 Monaten und höchstens 2 Jahren, jeweils mit Bewährung, zu.

Der Angeklagte ließ daraufhin über seine Verteidiger einräumen, dass die Tatvorwürfe zu den Tatkomplexen 1, 2 und 4 der Anklage zutreffend seien. Er erklärte sich weiterhin bereit, sich im Rahmen einer etwaigen Bewährungsauflage einer ambulanten Sexualtherapie zu unterziehen.