Montag, 18. November 2013

Prävention auf katholisch: Selbstauskunftserklärung lediglich im Einzelfall, erweitertes Führungszeugnis für ehrenamtlich Tätige lediglich, soweit es die gesetzliche Regelungen des jeweiligen Bundeslandes bestimmen


 Erweitertes Führungszeugnis, Selbstauskunfterklärung:
"Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen, entsprechend den gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Eine Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich Tätige besteht, soweit es die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes bestimmen. Je nach Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Kindern und Jugendlichen bzw. nach Aufgabe und Einsatz im Einzelfall wird von den Verantwortlichen geprüft, ob eine Selbstauskunftserklärung vorgelegt werden muss."


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