Erweitertes Führungszeugnis, Selbstauskunfterklärung:
"Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen, entsprechend den gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Eine Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich Tätige besteht, soweit es die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes bestimmen. Je nach Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Kindern und Jugendlichen bzw. nach Aufgabe und Einsatz im Einzelfall wird von den Verantwortlichen geprüft, ob eine Selbstauskunftserklärung vorgelegt werden muss."
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