Montag, 15. Januar 2018

Bistum Trier: 36 "Fälle" von Missbrauchsverdacht - 33 "kircheninterne Ermittlungen" - 135 Betroffene - 3 laufende "kircheninterne Ermittlungen"

"Seit 2010 hat es im Bistum Trier 36 Fälle von Missbrauchsverdacht gegeben. Gegen 33 katholische Geistliche sind die kircheninternen Ermittlungen inzwischen  abgeschlossen, drei laufen noch - einer davon in Freisen. Laut Bistum sind 90 Opfer entschädigt wurden - mit im Schnitt 5.000,00 Euro pro Fall.  Insgesamt hatten sich 135 Opfer im Bistum Trier gemeldet: 5 Anträge wurden abgelehnt, 35 mutmaßliche Opfer verfolgen ihr Anliegen nicht weiter."

Quelle: "Saarländischer Rundfunk"; Aktueller Bericht, ab Minute 18:06 


Verlässliche Angaben? - Fehlanzeige!


Dieses Mal kommt eine weitere Variable hinzu: "Fälle (!) von Missbrauchsverdacht" !  - und:  "kircheninterne Ermittlungen" kann sowohl einen kirchenrechtlichen Strafprozess beinhalten als auch auch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung! 

"interne Verfahren", "kircheninterne Verfahren", "kirchliche Voruntersuchungen", "kirchenrechtliche Untersuchungen",  "kircheninterne Ermittlungen", "beschuldigte Priester", "beschuldigte Priester, bei denen sich der Missbrauchsverdacht bestätigt hat", "Priester, die suspendiert wurden", "Priester, die entlassen wurden", "laisierte Priester", "Priester, die in den Laienstand versetzt wurden", "Priester, die unter Aufsicht gestellt wurden", "Täter, die unter Auflagen weiterarbeiten", "Täter", "lebende Täter", "verstorbene Täter", "Entschädigungszahlungen insgesamt"; "bewilligte Anträge", "gestellte Anträge", "Opfer, die ihre Anträge nicht weiter verfolgen",  "in den vergangenen Jahren", "in den letzten Jahren", "inzwischen", "seit Beginn des Missbrauchsskandals"  -  und immer wieder die Worthülse "Fälle" (!!!), das Wort, das selbst das Bistum Trier nicht in der Lage ist zu definieren. 

Dies sind die unterschiedlichen Variablen, mit denen das Bistum Trier jährlich in seinen Angaben jongliert. -  Lediglich die Höhe der Entschädigungssumme  bleibt als fixe Angabe bestehen. Ein Vergleich der Angaben mit Vorjahren bleibt unmöglich.  Transparenz? - Fehlanzeige! Angaben über die Anzahl kirchliche Strafverfahren wurden wenige Stunden zuvor  z.B. völlig außer Acht gelassen.  Hieß es heute morgen noch in der dpa-Meldung des Bistums Trier, dass derzeit zwei "kirchlichenrechtliche Untersuchungen" laufen, wurde unter der Begrifflichkeit "kircheninterne Ermittlungen"  nun auch das strafrechtliche Kirchenverfahren  eingordnet. - Bischof Ackermann wird vermutlich seine Gründe haben, warum er seine jährlichen Angaben  nicht transparenter veröffentlicht. / ca