Sonntag, 28. Januar 2018

Bistum Regensburg: Bistum versucht, Akten von verstorbener Missbrauchsbeauftragter einzuklagen

Dieser Fall dürfte deutschlandweit einzigartig sein: Das Bistum musste die Akten der 2013 verstorbenen Psychologon Birgit Böhm einklagen.

Von 2008 - 2013 nahm die Missbrauchsbeauftragte des Bistums Regensburg, Birgit Böhm,  Schilderungen schlimmster Missbräuche entgegen und leitete sie, vorsichtig, an den Generalvikar des Bistums, Michael Fuchs, weiter. Entschieden hatte damals die Psychologin, was sie an das Bistum weitergibt und was nicht. Doch dann verstarb die Psychologin überraschend. Bei ihrem Nachfolger meldeten sich 4 Betroffene, deren Antrag aber nicht vorlag. Dabei hätten sie alles bereits der verstorbenen Psychologin geschildert. - Am 23. Januar 2018 traf sich nun der Generalvikar mit dem Sohn und Erben der Psychologin vor Gericht wieder. Bereits in erster Instanz war eine Klage gescheitert, das Bistum ging in Berufung. Das Bistum fordert den Sohn auf, die Unterlagen herauszugeben, die seine Mutter im Laufe ihrer Tätigkeit erstellt hat. Es geht insgesamt um 15 Fälle. Um das Problem der Verschwiegenheitspflicht zu lösen, brachte Generalvikar Fuchs u.a. den Vorschlag ein: Der Sohn von Dr. Böhm beauftragt unabhängig einen Anwalt, den wiederum das Bistum bezahlt ...

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